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   BGH, 08.04.2003 - KZR 3/02   

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BGH, 08.04.2003 - KZR 3/02 (https://dejure.org/2003,1240)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2003 - KZR 3/02 (https://dejure.org/2003,1240)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2003 - KZR 3/02 (https://dejure.org/2003,1240)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • aufrecht.de

    Preisbindungsverbot (duplo)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrige Maßnahmen zur Absatzförderung beim Vertrieb von Schokoladenriegeln; Durch einen preisbezogenen Packungsaufdruck und entsprechende begleitende Werbemaßnahmen bewirkte faktische Festlegung der Wiederverkaufspreise des Handels; Einschränkung der ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    "1 Riegel extra"; Zeitlich begrenzte Werbe-Sonderaktion

  • Judicialis

    GWB § 14

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 14
    "1 Riegel extra"; Zulässigkeit einer Preisbindung im Rahmen einer Verkaufsförderaktion

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reichweite des Preisbindungsverbots bei Verkaufsförderaktione

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verkaufsförderaktion des Herstellers: Verstoß gegen Preisbindungsverbot?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Hersteller-Preiswerbung im Rahmen zeitlich begrenzter Verkaufsförderaktion kartellrechtlich zulässig

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Hersteller-Preiswerbung im Rahmen zeitlich begrenzter Verkaufsförderaktion kartellrechtlich zulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kurzfristige Sonderangebots-Aktion eines Süßwarenherstellers verstößt nicht gegen das Preisbindungsverbot

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Hersteller-Preiswerbung im Rahmen zeitlich begrenzter Verkaufsförderaktion kartellrechtlich zulässig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Hersteller-Preiswerbung im Rahmen zeitlich begrenzter Verkaufsförderaktion sind kartellrechtlich zulässig

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2682
  • GRUR 2003, 637
  • DB 2003, 2776 (Ls.)
  • JR 2004, 195
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97

    Ersatzpflicht eines Autovermieters wegen Preisbindung bestätigt

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - KZR 3/02
    Der so umschriebene Verbotstatbestand ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch dann erfüllt, wenn der Partner des Erstvertrages bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Zweitverträgen zwar rechtlich frei ist, aber im übrigen vertraglichen Absprachen und Bindungen unterliegt, die den Gebrauch dieser Freiheit in einer Weise mit wirtschaftlichen Nachteilen verbinden, daß dies einer rechtlichen Bindung gleich erachtet werden muß (BGHZ 80, 43, 49 - Garant; BGH, Urt. v. 8.5.1990 - KZR 23/88, WuW/E 2647, 2649 - Nora-Kunden-Rückvergütung; Urt. v. 30.6.1987 - KZR 12/86, WuW/E 2411, 2413 - Personenbeförderung ab Stadtkreisgrenze; Urt. v. 6.10.1992 - KZR 21/91, WuW/E 2819, 2822 - Zinssubvention; BGHZ 140, 342, 347 - Preisbindung durch Franchisegeber).

    Einen vom Partner des Erstvertrages erzeugten, im Ergebnis einer rechtlichen Preisbindung gleichkommenden Druck, fremdbestimmte Preise zu übernehmen, hat der erkennende Senat auch in dem Fall für gegeben erachtet, daß ein Franchisegeber, der seine Leistungen teils über eigene Niederlassungen, teils über ein Franchisesystem anbietet, durch eine undifferenzierte Preiswerbung bei Interessenten Preiserwartungen weckt, denen sich der Franchisenehmer nur unter Inkaufnahme erheblicher wirtschaftlicher Nachteile entziehen könnte (BGHZ 140, 342, 347 f. - Preisbindung durch Franchisegeber).

    Der von einer derartigen Werbung ausgehende Preisanpassungsdruck gehört indessen zum Wesen des Wettbewerbs und ist daher von den am Wettbewerb Beteiligten hinzunehmen (BGHZ 140, 342, 346 - Preisbindung durch Franchisegeber, m.w.N.).

    Eine derartige Fremdbestimmung von Wiederverkaufspreisen durch den Partner des Erstvertrages widerspricht grundsätzlich dem Wesen des Wettbewerbs, weil sie die unternehmerische Preisgestaltungsfreiheit einschränkt, die eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb bildet (BGHZ 140, 342, 351 - Preisbindung durch Franchisegeber).

    In Anbetracht dessen verstößt die mit der Klage beanstandete Verkaufsförderaktion mangels spürbarer Beeinträchtigung der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit der Vertragspartner der Beklagten, deren Schutz das Preisbindungsverbot in erster Linie bezweckt (BGHZ 80, 43, 45 - Garant; 140, 342, 350 - Preisbindung durch Franchisegeber; 147, 81, 86 - Kabel-Hausverteilanlagen), nicht gegen § 14 GWB.

    Die dem Preisbindungsverbot zugrundeliegende Erwägung, daß zu einer erfolgreichen Teilnahme am Wettbewerb der Träger des geschäftlichen Risikos die Freiheit besitzen muß, die Konditionen für die Abgabe von Waren und Leistungen eigenverantwortlich und an dem Bedarf des eigenen Unternehmens orientiert festzulegen (BGHZ 140, 342, 351 - Preisbindung durch Franchisegeber; 147, 81, 88 - Kabel-Hausverteilanlagen), erfordert die Anwendung des Preisbindungsverbots auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht.

  • BGH, 21.02.1978 - KZR 7/76

    Vornahme einer wettbewerbswidrigen Werbemaßnahme - Irreführende Werbung -

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - KZR 3/02
    Die vom Hersteller einer Ware im Rahmen einer Verkaufsförderaktion durch einen preisbezogenen Packungsaufdruck und entsprechende begleitende Werbemaßnahmen bewirkte faktische Festlegung der Wiederverkaufspreise des Handels verstößt dann nicht gegen das Preisbindungsverbot, wenn die Preisgestaltungsfreiheit der Händler nur für eine kurze Zeitspanne und praktisch nicht spürbar eingeschränkt wird (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 21.2.1978 - KZR 7/76, GRUR 1978, 445 - "4 zum Preis von 3").

    Der hier zu beurteilende Fall entspreche somit im wesentlichen demjenigen, den der Bundesgerichtshof unter dem Schlagwort "4 zum Preis von 3" (BGH, Urt. v. 21.2.1978 - KZR 7/76, WuW/E 1519 = GRUR 1978, 445) entschieden und als Verstoß gegen das Preisbindungsverbot gewertet habe.

    Das angefochtene Urteil entspricht zwar, wie das Landgericht zutreffend erkannt hat, der bisherigen Rechtsprechung des Senats (BGH WuW/E 1519 = GRUR 1978, 445 - "4 zum Preis von 3", m. abl. Anm. Canenbley).

  • BGH, 06.03.2001 - KZR 37/99

    Kabel-Hausverteilanlagen; Verstoß gegen das Preisbindungsverbot

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - KZR 3/02
    In Anbetracht dessen verstößt die mit der Klage beanstandete Verkaufsförderaktion mangels spürbarer Beeinträchtigung der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit der Vertragspartner der Beklagten, deren Schutz das Preisbindungsverbot in erster Linie bezweckt (BGHZ 80, 43, 45 - Garant; 140, 342, 350 - Preisbindung durch Franchisegeber; 147, 81, 86 - Kabel-Hausverteilanlagen), nicht gegen § 14 GWB.

    Die dem Preisbindungsverbot zugrundeliegende Erwägung, daß zu einer erfolgreichen Teilnahme am Wettbewerb der Träger des geschäftlichen Risikos die Freiheit besitzen muß, die Konditionen für die Abgabe von Waren und Leistungen eigenverantwortlich und an dem Bedarf des eigenen Unternehmens orientiert festzulegen (BGHZ 140, 342, 351 - Preisbindung durch Franchisegeber; 147, 81, 88 - Kabel-Hausverteilanlagen), erfordert die Anwendung des Preisbindungsverbots auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht.

  • BGH, 27.01.1981 - KVR 4/80

    Meistbegünstigungsklausel

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - KZR 3/02
    Der so umschriebene Verbotstatbestand ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch dann erfüllt, wenn der Partner des Erstvertrages bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Zweitverträgen zwar rechtlich frei ist, aber im übrigen vertraglichen Absprachen und Bindungen unterliegt, die den Gebrauch dieser Freiheit in einer Weise mit wirtschaftlichen Nachteilen verbinden, daß dies einer rechtlichen Bindung gleich erachtet werden muß (BGHZ 80, 43, 49 - Garant; BGH, Urt. v. 8.5.1990 - KZR 23/88, WuW/E 2647, 2649 - Nora-Kunden-Rückvergütung; Urt. v. 30.6.1987 - KZR 12/86, WuW/E 2411, 2413 - Personenbeförderung ab Stadtkreisgrenze; Urt. v. 6.10.1992 - KZR 21/91, WuW/E 2819, 2822 - Zinssubvention; BGHZ 140, 342, 347 - Preisbindung durch Franchisegeber).

    In Anbetracht dessen verstößt die mit der Klage beanstandete Verkaufsförderaktion mangels spürbarer Beeinträchtigung der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit der Vertragspartner der Beklagten, deren Schutz das Preisbindungsverbot in erster Linie bezweckt (BGHZ 80, 43, 45 - Garant; 140, 342, 350 - Preisbindung durch Franchisegeber; 147, 81, 86 - Kabel-Hausverteilanlagen), nicht gegen § 14 GWB.

  • BGH, 06.10.1992 - KZR 21/91

    Zinssubvention - Verletzung wettbewerbsbezogener Vorschriften

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - KZR 3/02
    Der so umschriebene Verbotstatbestand ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch dann erfüllt, wenn der Partner des Erstvertrages bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Zweitverträgen zwar rechtlich frei ist, aber im übrigen vertraglichen Absprachen und Bindungen unterliegt, die den Gebrauch dieser Freiheit in einer Weise mit wirtschaftlichen Nachteilen verbinden, daß dies einer rechtlichen Bindung gleich erachtet werden muß (BGHZ 80, 43, 49 - Garant; BGH, Urt. v. 8.5.1990 - KZR 23/88, WuW/E 2647, 2649 - Nora-Kunden-Rückvergütung; Urt. v. 30.6.1987 - KZR 12/86, WuW/E 2411, 2413 - Personenbeförderung ab Stadtkreisgrenze; Urt. v. 6.10.1992 - KZR 21/91, WuW/E 2819, 2822 - Zinssubvention; BGHZ 140, 342, 347 - Preisbindung durch Franchisegeber).
  • BGH, 08.05.1990 - KZR 23/88

    "Nora-Kunden-Rückvergütung"; Bindung der Vertragshändler an vom Hersteller

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - KZR 3/02
    Der so umschriebene Verbotstatbestand ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch dann erfüllt, wenn der Partner des Erstvertrages bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Zweitverträgen zwar rechtlich frei ist, aber im übrigen vertraglichen Absprachen und Bindungen unterliegt, die den Gebrauch dieser Freiheit in einer Weise mit wirtschaftlichen Nachteilen verbinden, daß dies einer rechtlichen Bindung gleich erachtet werden muß (BGHZ 80, 43, 49 - Garant; BGH, Urt. v. 8.5.1990 - KZR 23/88, WuW/E 2647, 2649 - Nora-Kunden-Rückvergütung; Urt. v. 30.6.1987 - KZR 12/86, WuW/E 2411, 2413 - Personenbeförderung ab Stadtkreisgrenze; Urt. v. 6.10.1992 - KZR 21/91, WuW/E 2819, 2822 - Zinssubvention; BGHZ 140, 342, 347 - Preisbindung durch Franchisegeber).
  • BGH, 30.06.1987 - KZR 12/86

    Preiswettbewerb bei Taxibeförderungsentgelten

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - KZR 3/02
    Der so umschriebene Verbotstatbestand ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch dann erfüllt, wenn der Partner des Erstvertrages bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Zweitverträgen zwar rechtlich frei ist, aber im übrigen vertraglichen Absprachen und Bindungen unterliegt, die den Gebrauch dieser Freiheit in einer Weise mit wirtschaftlichen Nachteilen verbinden, daß dies einer rechtlichen Bindung gleich erachtet werden muß (BGHZ 80, 43, 49 - Garant; BGH, Urt. v. 8.5.1990 - KZR 23/88, WuW/E 2647, 2649 - Nora-Kunden-Rückvergütung; Urt. v. 30.6.1987 - KZR 12/86, WuW/E 2411, 2413 - Personenbeförderung ab Stadtkreisgrenze; Urt. v. 6.10.1992 - KZR 21/91, WuW/E 2819, 2822 - Zinssubvention; BGHZ 140, 342, 347 - Preisbindung durch Franchisegeber).
  • BGH, 08.10.1958 - KZR 1/58

    Vertikale Preisempfehlungen

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - KZR 3/02
    Ein solcher auf dem Erstvertrag gründender, durch eine vom Hersteller gezielt hervorgerufene Preiserwartung der Verbraucher bewirkter Eingriff in die durch § 14 GWB geschützte Preisgestaltungsfreiheit für Zweitverträge kann als wirtschaftliche Bindung ebenso wie eine direkte vertragliche Preisbindung durch den Erstvertrag den Verbotstatbestand des § 14 GWB erfüllen (ähnlich bereits BGHZ 28, 208, 216 ff., 219 für die Angabe von Händlerverkaufspreisen durch den Hersteller gegenüber dem Publikum; s. auch Emmerich in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 14 Rdn. 15 ff., 17; Klosterfelde/Metzlaff in Langen/Bunte, Kartellrecht, 9. Aufl., § 14 GWB Rdn. 42 ff., 51 f.).
  • OLG Celle, 07.04.2016 - 13 U 124/15

    Spürbarkeit einer Wettbewerbsbeschränkung durch Rabattaktion

    §§ 1 und 21 GWB schützen die Handlungsfreiheit des Unternehmers (vgl. Krauß, in: Langen/Bunte, Kartellrecht, Bd. 1 Deutsches Kartellrecht, 12. Aufl., § 1 GWB Rn. 125; vgl. BGH, Urt. v. 8. Apr. 2003 - KZR 3/02, GRUR 2003, 637 ff., juris Rn. 17; vgl. BGH, Urt. v. 21. Febr. 1978 - KZR 7/76, GRUR 1978, 445 f., juris Rn. 26 f.).

    d) Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal von § 1 GWB und Art. 101 Abs. 1 AEUV ist jedoch die Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung (etwa BGH, Urteil vom 8. April 2003 - KZR 3/02, GRUR 2003, 637 ff., juris Rn. 20; EuGH, Urt. v. 12. Dez. 2012 - C-226/11, GRUR Int. 2013, 285 ff., juris Tz. 17; Krauß, in: Langen/Bunte, a. a. O., § 1 GWB Rn. 163; Hengst, in: Langen/Bunte, a. a. O., Art. 101 AEUV Rn. 236 m. w. N. aus der Rspr. des Gerichtshofs der Europäischen Union).

    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof im Jahr 2003 - zu diesem Zeitpunkt war die De-minimis-Bekanntmachung aus dem Jahr 2001, die sich noch auf ex-Art. 81 Abs. 1 EGV bezog, bereits in der Welt - im Zusammenhang mit der Prüfung eines Kartellverstoßes gem. § 14 GWB a.F., der durch die nunmehr geltende - zwar etwas anders gefasste, im Wesentlichen aber vergleichbare - Vorschrift des § 21 GWB n.F. ersetzt worden ist, im Zusammenhang mit einer vertikalen Preisbindung die Spürbarkeit der der Beeinträchtigung der Preisgestaltungsfreiheit geprüft und verneint (BGH, Urteil vom 8. April 2003 - KZR 3/02, a. a. O., Rn. 18 ff.).

  • BGH, 17.10.2017 - KZR 59/16

    Wettbewerbsbeschränkung: Vertikale Preisbindung im Rahmen einer Rabattgewährung

    Den Entscheidungen "4 zum Preis von 3" (BGH, Urteil vom 21. Februar 1978 - KZR 7/76 GRUR 1978, 445) und "1 Riegel extra" (BGH, Urteil vom 8. April 2003 - KZR 3/02, WuW/E DE-R 1101) lagen jeweils Fälle zugrunde, in denen die betroffenen Unternehmen aufgrund von Werbeaktionen des Herstellers daran gehindert waren, den Preis für die von ihnen erworbenen Waren gegenüber dem Verbraucher höher festzusetzen, während es im Streitfall um die vertragliche Festsetzung eines Mindestpreises geht.
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2018 - 4 Kart 3/17
    Ausreichend ist jede wirtschaftliche Bindung im Sinne eines faktischen Zwangs, zur Vermeidung wirtschaftlich nachteiliger Folgen auf den Gebrauch der Preisgestaltungsfreiheit zu verzichten (vgl. BGH, Urteil vom 08.04.2003 - KZR 3/02 "1 Riegel extra", Umdruck Seite 10; Bechtold, GWB, 3. Auflage, § 14 Rn. 7), der hier bei der Nebenbetroffenen vorlag.
  • LG Hannover, 25.08.2015 - 18 O 91/15

    Unterlassungsklage erfolgreich -"Almased VITALKOST" darf nicht gegen Bar-Rabatt

    Die Voraussetzungen, unter denen, der Bundesgerichtshof eine - im entschiedenen Fall faktische - Preisbindung mangels Spürbarkeit zugelassen hat, liegen hier ersichtlich nicht vor (vgl. BGH, GRUR 2003, 637 -639).
  • OLG Köln, 27.02.2009 - 6 U 205/08
    Die Antragsgegnerin kann für diese Position auch nichts aus der Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs "1 Riegel extra" (GRUR 2003, 637) herleiten.
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