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   BGH, 14.01.1997 - KZR 30/95   

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https://dejure.org/1997,8035
BGH, 14.01.1997 - KZR 30/95 (https://dejure.org/1997,8035)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1997 - KZR 30/95 (https://dejure.org/1997,8035)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1997 - KZR 30/95 (https://dejure.org/1997,8035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines marktbeherrschenden oder marktstarken Unternehmens - Unterschiedliche Behandlung von Lieferanten einer Zuckerfabrik - Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Beziehung zwischen Aktiengesellschaft (AG) und Aktionär - Entscheidung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 858
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.11.1990 - KZR 25/89

    "Zuckerrübenanlieferungsrecht"; Voraussetzungen eines Anlieferungsrechts nach der

    Auszug aus BGH, 14.01.1997 - KZR 30/95
    Auch ein Unternehmen, das Normadressat des § 26 Abs. 2 GWB ist, trifft im allgemeinen keine Verpflichtung, die von ihm benötigten Waren und Dienstleistungen in der Weise nachzufragen, daß jeder Anbieter im Verhältnis zu den Mitbewerbern anteilsmäßig berücksichtigt wird (BGHZ 101, 72, 82 - Krankentransporte; SenUrt. v. 13. November 1990 - KZR 25/89, WuW/E BGH 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß die Europäische Zuckermarktordnung die Zuckererzeuger in der Bundesrepublik Deutschland nicht in ihrer freien Entscheidung beschränkt, bei welchen Zuckerrübenanbietern sie ihren Bedarf decken (SenUrt. v. 13. November 1990 - KZR 25/89, WuW/E BGH 2683 - Zuckerrübenanlieferungsrecht).

  • EuGH, 17.11.1993 - C-134/92

    Mörlins / Zuckerfabrik Königslutter-Twülpstedt

    Auszug aus BGH, 14.01.1997 - KZR 30/95
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat ausgeführt, daß das Gemeinschaftsrecht keine Kriterien festlegt, nach denen die Zuckerrübenmengen, deren Abnahme der Hersteller vor der Aussaat für die Zuckerherstellung innerhalb der A- und B-Quote anbietet, auf die Verkäufer aufzuteilen sind (EuGH, Urt. v. 17. November 1993 - Rs. C-134/92, EuZW 1994, 123 - Mörlins/Zuckerfabrik Königslutter-Twülpstedt AG).
  • BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85

    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite

    Auszug aus BGH, 14.01.1997 - KZR 30/95
    Auch ein Unternehmen, das Normadressat des § 26 Abs. 2 GWB ist, trifft im allgemeinen keine Verpflichtung, die von ihm benötigten Waren und Dienstleistungen in der Weise nachzufragen, daß jeder Anbieter im Verhältnis zu den Mitbewerbern anteilsmäßig berücksichtigt wird (BGHZ 101, 72, 82 - Krankentransporte; SenUrt. v. 13. November 1990 - KZR 25/89, WuW/E BGH 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht).
  • BGH, 19.03.1996 - KZR 1/95

    "Pay-TV-Durchleitung"; Pflicht des Inhabers eines Kabelnetzes zur Durchleitung

    Auszug aus BGH, 14.01.1997 - KZR 30/95
    Das Gesetz erkennt grundsätzlich einen unternehmerischen Freiraum bei der Entscheidung über Preise und Konditionen an (vgl. SenUrt. v. 19. Juni 1975 - KZR 10/74, WuW/E BGH 1405, 1410 - Grenzmengenabkommen und v. 19. März 1996 - KZR 1/95, WuW/E BGH 3058, 3063 - Pay-TV-Durchleitung).
  • BGH, 19.06.1975 - KZR 10/74

    Versorgung eines Stadtgebietes mit elektrischer Energie - Unwirksamkeit einer

    Auszug aus BGH, 14.01.1997 - KZR 30/95
    Das Gesetz erkennt grundsätzlich einen unternehmerischen Freiraum bei der Entscheidung über Preise und Konditionen an (vgl. SenUrt. v. 19. Juni 1975 - KZR 10/74, WuW/E BGH 1405, 1410 - Grenzmengenabkommen und v. 19. März 1996 - KZR 1/95, WuW/E BGH 3058, 3063 - Pay-TV-Durchleitung).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Auch unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten bestand mangels eines Kontrahierungszwangs der Beklagten gerade mit der Klägerin kein Anspruch auf Beauftragung, sondern - bei unterstellter Marktstärke der Beklagten und unternehmensbedingter Abhängigkeit der Klägerin - allenfalls auf Berücksichtigung im Ausschreibungsverfahren (BGH, Urteil vom 14.01.1997, KZR 30/95, Rn. 15 ff.; Urteil vom 21.02.1995, KVR 10/94 - Importarzneimittel , Rn. 26 bei juris; Urteil vom 13.11.1990, KZR 25/89 - Zuckerrübenanlieferungsrecht , Rn. 18 bei juris; Urteil vom 26.05.1987, KZR 13/85 - Krankentransporte , Rn. 32 ff. bei juris).

    Ausreichend dafür ist, dass eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ergibt, dass die Interessen des Normadressaten nicht überwiegen (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 14.01.1997, KZR 30/95, Rn. 15 ff.; Urteil vom 21.02.1995, KVR 10/94 - Importarzneimittel , Rn. 26 bei juris; Urteil vom 13.11.1990, KZR 25/89 - Zuckerrübenanlieferungsrecht , Rn. 18 bei juris; Urteil vom 26.05.1987, KZR 13/85 - Krankentransporte , Rn. 32 ff. bei juris).

  • OLG Celle, 08.12.2020 - 13 U 65/19

    Ansprüche aufgrund Beendigung eines Rahmenliefervertrages über Hintersitzlehnen

    Auch unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten bestand mangels eines Kontrahierungszwanges der Klägerinnen gerade mit der Beklagten kein Anspruch auf Beauftragung, sondern - bei unterstellter Marktstärke der Klägerinnen und unternehmensbedingter Abhängigkeit der Beklagten - allenfalls auf eine Berücksichtigung im Ausschreibungsverfahren (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1997 - KZR 30/95, juris, Rn. 15 ff.; Urteil vom 21. Februar 1995 - KVR 10/94 - Importarzneimittel, juris, Rn. 26; Urteil vom 13. November 1990 - KZR 25/89 - Zuckerrübenanlieferungsrecht, juris, Rn. 18; Urteil vom 26. Mai 1987 - KZR 13/85 - Krankentransporte, juris, Rn. 32 ff.).
  • BGH, 27.04.1999 - KZR 35/97

    Feuerwehrgeräte

    Zwar ist es auch einem marktstarken oder einem marktbeherrschenden Unternehmen nicht generell verwehrt, Art und Umfang des Vertriebs seiner Waren oder Leistungen nach seinen Vorstellungen zu organisieren und dabei auch die Vertriebspartner auszuwählen (vgl. BGH, Urt. v. 21.2.1995 - KZR 33/93, WuW/E 2983, 2988 - Kfz-Vertragshändler; vgl. auch Urt. v. 14.1.1997 - KZR 30/95, WuW/E 3104, 3106 - Zuckerrübenanlieferungsrecht II; Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134, 136 - Bahnhofsbuchhandel; BGHZ 129, 53, 61 - Importarzneimittel).
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01

    "Schülertransporte"; Recht eines marktbeherrschenden Unternehmens zur Kündigung

    Unterliegt hingegen der Normadressat einem Kontrahierungszwang, z.B. einer Belieferungspflicht oder einer Bezugspflicht (BGHZ 129, 53, 60 f. - Importarzneimittel; BGH, Urt. v. 14.1.1997 - KZR 30/95, WuW/E 3104, 3106 f. - Zuckerrübenanlieferungsrecht II), kann - wenn die Verhältnisse ansonsten vergleichbar sind - ein laufendes Vertragsverhältnis nicht ohne weiteres, sondern nur beim Vorliegen besonderer Gründe gekündigt werden.
  • BGH, 23.11.2004 - KVZ 7/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Verfügung des Bundeskartellamts;

    c) Soweit das Beschwerdegericht eine Kontrahierungspflicht der Beteiligten bejaht hat, liegt keine Abweichung von den Senatsentscheidungen "Zuckerrübenanlieferungsrecht II" (Urt. v. 14.1.1997 - KZR 30/95, WuW/E 3104) und "Importarzneimittel" (BGHZ 129, 53) vor.
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