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   BGH, 16.12.1986 - KZR 36/85   

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https://dejure.org/1986,1048
BGH, 16.12.1986 - KZR 36/85 (https://dejure.org/1986,1048)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1986 - KZR 36/85 (https://dejure.org/1986,1048)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1986 - KZR 36/85 (https://dejure.org/1986,1048)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsirrtum - Gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht - Schadensersatz

Papierfundstellen

  • GRUR 1987, 564
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Für einen solchen spricht auch sonst nichts, da nach ständiger Rechtsprechung ein Rechtsirrtum nur dann entschuldigt ist, wenn der Irrende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte, insbesondere eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens nicht in Betracht ziehen musste (vgl. BGH, Urteil vom 03.06.2014, XI ZR 147/12, Rn. 24 f. bei juris; Urteil vom 10.10.1989, KZR 22/88 - Neugeborenentransporte , Rn. 23 f. bei juris; Urteil vom 16.12.1986, KZR 36/85 - Taxizentrale Essen , Rn. 19 bei juris; Senat, Urteil vom 26.09.2018, U (Kart) 24/17 - Verkürzter Versorgungsweg , Rn. 106 bei juris; Urteil vom 30.09.2009, VI-U (Kart) 17/08 (V), Rn. 55 f. bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Im gewerblichen Rechtsschutz werden strenge Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gestellt; wer seine Interessen trotz zweifelhafter Rechtslage auf Kosten fremder Rechte wahrnimmt, trägt grundsätzlich das Risiko einer unzutreffenden rechtlichen Beurteilung (BGH GRUR 1987, 564, 566 - Taxi-Genossenschaft).
  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Der Schuldner darf nicht das Risiko einer zweifelhaften Rechtslage dem Gläubiger zuschieben (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1986 - KZR 36/85, GRUR 1987, 564 unter 3; Urteil vom 7. März 1972 - VI ZR 169/70, WM 1972, 589 unter II 2).
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