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   BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02   

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https://dejure.org/2003,446
BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02 (https://dejure.org/2003,446)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2003 - KZR 38/02 (https://dejure.org/2003,446)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2003 - KZR 38/02 (https://dejure.org/2003,446)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • aufrecht.de

    Strom und Telefon II

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen durch ein marktbeherrschendes Unternehmen auf einem von diesem nicht beherrschten Drittmarkt; Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung; Unterlassungsanspruch eines einen Drittmarkt ...

  • Judicialis

    GWB § 19 Abs. 1; ; GWB § 33

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 Abs. 1 § 33
    "Strom und Telefon II"; Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen durch ein marktbeherrschendes Unternehmen auf einem von ihm nicht beherrschten Drittmarkt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Marktbeherrschende Stellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1875 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1183
  • ZIP 2004, 380 (Ls.)
  • MDR 2004, 642 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 848 (Ls.)
  • GRUR 2004, 259
  • WM 2004, 948
  • MMR 2004, 208 (Ls.)
  • K&R 2004, 346
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 293/99

    Kommunalrechtswidrige Wirtschaftstätigkeit nicht unlauter; Zusammenarbeit mit

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02
    Der Gesetzesverstoß genügt dazu allein nicht, wenn die verletzte Norm nicht zumindest eine sekundäre wettbewerbsbezogene, d.h. entsprechend dem Normzweck des § 1 UWG eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion hat (BGHZ 150, 343, 348 - Elektroarbeiten; BGH, Urt. v. 26.9.2002 - I ZR 293/99, WRP 2003, 262, 264 - Altautoverwertung).

    Eine solche Schutzfunktion kommt, wie die Revision auch nicht mehr in Zweifel zieht, der Vorschrift des § 107 GO NW nicht zu (BGH WRP 2003, 262, 264 - Altautoverwertung).

    Selbst wenn davon auszugehen wäre, daß die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen durch diese Vorschrift des Grundgesetzes materiell privatisiert und der Aufgabenwahrnehmung durch solche Unternehmen entzogen werden sollte, die ausschließlich oder mehrheitlich in staatlicher oder kommunaler Hand sind (so Elftes Hauptgutachten der Monopolkommission, BT-Drucks. 13/5309, Tz. 60; Bullinger/Mestmäcker, Multimedia-Dienste, S. 82 f.; Müller, DVBl. 1998, 1256, 1258 ff.; Stober, Besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht, 12. Aufl., S. 273; wohl auch Stern/Bauer in Stern, Postrecht der Bundesrepublik Deutschland, Art. 87f GG Rdn. 15; einschränkend Windthorst in Sachs, GG, 3. Aufl., Art. 87f Rdn. 28a ["soweit privatwirtschaftliche Entscheidungsautonomie (nicht) gewährleistet ist"]; ablehnend OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 285, 287 f.; Badura in Bonner Kommentar, Bearb. 1997, Art. 87f GG Rdn. 22; Ebsen, DVBl. 1997, 1039, 1042; Ehlers, DVBl. 1998, 497, 502; Gersdorf in v. Mangold/Klein/Starck, GG, 4. Aufl., Art. 87f Abs. 2 Rdn. 74 f.; Lerche in Maunz/Dürig, GG, Bearb. 1996, Art. 87f Rdn. 58; Pünder, DVBl. 1997, 1353 f.; Trute, VVDStRL 57, 216, 226 f.), könnte ein Verstoß gegen eine derartige gesetzliche Schranke mangels einer auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion aus denselben Gründen keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche von Wettbewerbern begründen wie ein Verstoß gegen § 107 GO NW (vgl. zur fehlenden wettbewerbsrechtlichen Bedeutung einer materiellen Privatisierung des Abfallrechts BGH WRP 2003, 262, 264 - Altautoverwertung).

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2001 - U (Kart) 33/00

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung eines regionalen Energieversorgungsunternehmen,

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02
    Selbst wenn davon auszugehen wäre, daß die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen durch diese Vorschrift des Grundgesetzes materiell privatisiert und der Aufgabenwahrnehmung durch solche Unternehmen entzogen werden sollte, die ausschließlich oder mehrheitlich in staatlicher oder kommunaler Hand sind (so Elftes Hauptgutachten der Monopolkommission, BT-Drucks. 13/5309, Tz. 60; Bullinger/Mestmäcker, Multimedia-Dienste, S. 82 f.; Müller, DVBl. 1998, 1256, 1258 ff.; Stober, Besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht, 12. Aufl., S. 273; wohl auch Stern/Bauer in Stern, Postrecht der Bundesrepublik Deutschland, Art. 87f GG Rdn. 15; einschränkend Windthorst in Sachs, GG, 3. Aufl., Art. 87f Rdn. 28a ["soweit privatwirtschaftliche Entscheidungsautonomie (nicht) gewährleistet ist"]; ablehnend OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 285, 287 f.; Badura in Bonner Kommentar, Bearb. 1997, Art. 87f GG Rdn. 22; Ebsen, DVBl. 1997, 1039, 1042; Ehlers, DVBl. 1998, 497, 502; Gersdorf in v. Mangold/Klein/Starck, GG, 4. Aufl., Art. 87f Abs. 2 Rdn. 74 f.; Lerche in Maunz/Dürig, GG, Bearb. 1996, Art. 87f Rdn. 58; Pünder, DVBl. 1997, 1353 f.; Trute, VVDStRL 57, 216, 226 f.), könnte ein Verstoß gegen eine derartige gesetzliche Schranke mangels einer auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion aus denselben Gründen keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche von Wettbewerbern begründen wie ein Verstoß gegen § 107 GO NW (vgl. zur fehlenden wettbewerbsrechtlichen Bedeutung einer materiellen Privatisierung des Abfallrechts BGH WRP 2003, 262, 264 - Altautoverwertung).

    Das Berufungsgericht hat diese Klagebegründung zutreffend mit dem Hinweis zurückgewiesen, daß die Beklagte zu 1 kein Telekommunikationsnetz betreibe (ebenso bereits OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 285, 287).

  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 253/00

    Gesamtpreisangebot

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02
    Vielmehr ist es Sache des Verbrauchers, Preisvergleiche anzustellen und sich Gedanken über die Preiswürdigkeit eines Angebots zu machen, denn zumindest anhand des maßgebenden Gesamtpreises sind Preisvergleiche immer möglich (BGH, Urt. v. 27.2.2003 - I ZR 253/00, GRUR 2003, 538, 539 - Gesamtpreisangebot).
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02
    Denn die Revisionszulassung kann nicht auf eine bestimmte Rechtsfrage beschränkt werden (BGHZ 101, 276, 278); eine entsprechende Auslegung der nach dem Wortlaut des Tenors unbeschränkten Zulassung kommt daher nicht in Betracht.
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02
    a) Die Anforderungen, die das Wettbewerbsrecht an die Zulässigkeit von Kopplungsangeboten stellt, müssen sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an den Gefahren orientieren, die von derartigen Geschäften für die Verbraucher ausgehen, vornehmlich an der Gefahr, daß diese über den tatsächlichen Wert eines Angebots getäuscht oder doch unzureichend informiert werden (BGHZ 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I; BGH, Urt. v. 13.6.2002 - I ZR 71/01, GRUR 2002, 979, 981 - Kopplungsangebot II).
  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02
    Jedem Unternehmen, auch einem marktbeherrschenden, steht ein unternehmerischer Freiraum zu; es ist grundsätzlich ihm selbst überlassen, die Art seiner wirtschaftlichen Betätigung zu bestimmen und zu entscheiden, mit welchen Waren oder Leistungen es am Markt teilnehmen will, sofern es sich hierbei nicht solcher Mittel bedient, die der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zuwiderlaufen (BGHZ 107, 273, 279 - Staatslotterie; 128, 17, 36 - Gasdurchleitung; 129, 53, 64 - Importarzneimittel).
  • BGH, 12.11.2002 - KVR 5/02

    Zur Kartellrechtswidrigkeit des nicht nur gelegentlichen Verkaufs unter

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02
    Das ist vielmehr der Sinn des Preiswettbewerbs, dessen sich auch der Marktbeherrscher solange bedienen darf, wie nicht die Preisbildung selbst zu beanstanden ist (s. etwa BGHZ 152, 361 - Wal*Mart - zum Verkauf unter Einstandspreis).
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 10/94

    "Importarzneimittel"; Unbillige Behinderung eines Anbieters von

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02
    Jedem Unternehmen, auch einem marktbeherrschenden, steht ein unternehmerischer Freiraum zu; es ist grundsätzlich ihm selbst überlassen, die Art seiner wirtschaftlichen Betätigung zu bestimmen und zu entscheiden, mit welchen Waren oder Leistungen es am Markt teilnehmen will, sofern es sich hierbei nicht solcher Mittel bedient, die der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zuwiderlaufen (BGHZ 107, 273, 279 - Staatslotterie; 128, 17, 36 - Gasdurchleitung; 129, 53, 64 - Importarzneimittel).
  • BGH, 23.02.1988 - KZR 17/86

    Sonderungsverfahren; Abgrenzung des relevanten Marktes bei der Ausübung von

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02
    Ob demgegenüber für die Anwendung des § 20 Abs. 1 GWB daran festzuhalten ist, daß das behinderte Unternehmen auch auf dem beherrschten Markt tätig sein muß, wie dies der Senat zu § 26 Abs. 2 GWB a.F. angenommen hat (Urt. v. 23.2.1988 - KZR 17/86, WuW/E 2483 - Sonderungsverfahren), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Auszug aus BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02
    Der Gesetzesverstoß genügt dazu allein nicht, wenn die verletzte Norm nicht zumindest eine sekundäre wettbewerbsbezogene, d.h. entsprechend dem Normzweck des § 1 UWG eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion hat (BGHZ 150, 343, 348 - Elektroarbeiten; BGH, Urt. v. 26.9.2002 - I ZR 293/99, WRP 2003, 262, 264 - Altautoverwertung).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine

  • Drs-Bund, 19.07.1996 - BT-Drs 13/5309
  • BGH, 30.03.2004 - KZR 1/03

    Der Oberhammer

    Denn es entspricht der weiten Generalklausel der - durch die Anwendungsbeispiele in § 19 Abs. 4 GWB auszufüllenden - Bestimmung des § 19 Abs. 1 GWB, ein mißbräuchliches Verhalten auch dann zu erfassen, wenn es zu einer Beeinträchtigung anderer Marktteilnehmer auf einem anderen Markt führt (BGH, Urt. v. 4.11.2003 - KZR 16/02, WuW/E DE-R 1206 f. - Strom und Telefon I [zum Abdruck in BGHZ bestimmt]; Urt. v. 4.11.2003 - KZR 38/02, WuW/E DE-R 1210, 1211 - Strom und Telefon II, jeweils m.w.N.).
  • SG Dortmund, 26.02.2014 - S 40 KR 234/08

    Sozialgericht bestätigt Wahltarife der AOK

    In diesem Zusammenhang werden etwa die Regelungen der Gemeindeordnungen über die erwerbswirtschaftliche Betätigung der Gemeinden, z. B. § 107 GO NRW, als reine Marktzutrittsregelungen gewertet, obwohl diese Normen regelmäßig - siehe etwa § 107 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GO NRW - nur eine Tätigkeit zulassen, wenn diese nicht durch andere Unternehmen besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann (BGH, Urteil vom 25.04.2002, Az.: I ZR 250/00; BGH, Urteil vom 04.11.2003, Az.: KZR 38/02; Ohly, in: Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, Einf. D., Rn. 51; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, § 4 UWG Rn. 11.47; Schaffert, in: MüKo, Bd. 1, UWG, § 4 Rn. 70).

    Die Beeinträchtigung kann auch auf einem Drittmarkt eintreten, sofern nur der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen der Marktbeherrschung und dem missbilligten Verhalten oder seiner wettbewerbsbeeinträchtigenden Wirkung gegeben ist (BGH, Urteil vom 04.11.2003, Az.: KZR 38/02).

  • OLG Hamburg, 04.06.2009 - 3 U 203/08

    EU-Kartellrecht: Sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung von

    82 EGV erfasst ebenso wie § 19 Abs. 1 GWB Beeinträchtigungen, die nicht auf dem beherrschten Markt, sondern auf einem Drittmarkt eintreten, sofern zwischen dem beherrschten Markt und dem Drittmarkt eine hinreichend enge Verbindung (EuGH, Urt. v. 14.11.1996, Rs C-333/94, Rz. 27ff. - Tetra Pak II; Möschel, in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht EG/Teil 1, 4. Aufl. 2007, Art. 82 EGV Rz. 101f.) bzw. zwischen der Marktbeherrschung und der wettbewerbsbeeinträchtigenden Wirkung des missbilligten Verhaltens ein Kausalzusammenhang besteht (BGH, Urteil v. 21.7.2005, Az. I ZR 170/02, juris-Rz. 33 - Friedhofsruhe; Urteil v. 30.3.2004, Az. KZR 1/03, juris-Rz. 10 - Der Oberhammer; Urteil v. 4.11.2003, Az. KZR 16/02, juris-Rz. 21 - Strom und Telefon I; Urteil v. 4.11.2003, Az. KZR 38/02, juris-Rz. 22 - Strom und Telefon II).

    Hierbei ist zu beachten, dass jedem - auch einem marktbeherrschenden - Unternehmen der unternehmerische Freiraum zusteht, über die Art seiner wirtschaftlichen Betätigung zu bestimmen und zu entscheiden, mit welchen Waren oder Leistungen es am Markt teilnehmen will, sofern es sich hierbei nicht solcher Mittel bedient, die der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB zuwiderlaufen (BGH, Urteil v. 21.7.2005, Az. I ZR 170/02, juris-Rz. 33 - Friedhofsruhe; Urteil v. 4.11.2003, Az. KZR 16/02, juris-Rz. 34 - Strom und Telefon I; Urteil v. 4.11.2003, Az. KZR 38/02, juris-Rz. 29 - Strom und Telefon II).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - 2 U (Kart) 14/05

    Begriff der Angemessenheit der Kostenberechnung für die Überlassung von

    Die Beeinträchtigung muss nicht auf dem beherrschten Markt, sondern kann auch auf einem Drittmarkt eintreten, sofern nur - wie hier - der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen der Marktbeherrschung und dem missbilligten Verhalten oder seiner wettbewerbsbeeinträchtigenden Wirkung gegeben ist (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1183 - Strom und Telefon II).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05

    Zur wettbewerbsrechtlichen Beeinträchtigung auf dem Markt des Betriebs von

    Ist danach eine sachlich nicht gerechtfertigte Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten zu bejahen, steht der sich daraus ergebende Schadensersatzanspruch auch demjenigen Wettbewerber zu, der seinerseits den Markt für Telefonauskunftsdienstleistungen beherrscht (vgl. BGH, Urt. v. 4.11.2003 - KZR 38/02, Umdruck 9, WuW/E DE-R 1210-1213 - Strom und Telefon II), und erst recht demjenigen, der sich auf dem Markt für Auskunftsleistungen - wie die Klägerin - mit einem geringeren Marktanteil betätigt.
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 2 U (Kart) 7/07

    Marktbeherrschende Stellung eines Wasserversorgungsunternehmens bzgl. der Vergabe

    Die Freiheit des Wettbewerbs wird durch das bundesweit errichtete "System" der Eintragung in Installateurverzeichnisse nicht im Sinne einer Errichtung einer Marktzutrittsschranke unbillig behindert (vgl. BGH, Urt. v. 4.11.2003, KZR 38/02, GRUR 2004, 259 - Strom und Telefon II).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 11/05

    Wirksamkeit eines Vertrags der Telekom AG mit einem Telefonauskunftdienst über

    Sie ist nur insofern von Bedeutung, als sie die allgemeinen Wettbewerbsmöglichkeiten auf dem betreffenden Markt beeinflusst (vgl. BGH, Urt. v. 4.11.2003 - KZR 38/02, Umdruck 9, WuW/E DE-R 1210-1213 - Strom und Telefon II).
  • VG Köln, 13.12.2006 - 21 K 5175/05

    Datenschutzrechtliche Beschränkungen zur Übernahme von Teilnehmerdaten in ein

    Es ist nämlich - in der hier übertragbaren - Judikatur zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) anerkannt, dass eine Beeinträchtigung durch ein marktbeherrschendes Unternehmen auch dann relevant sein kann, wenn die Beeinträchtigung nicht auf dem beherrschten Markt, sondern auf einem Drittmarkt eintritt, solange der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen der Marktbeherrschung und dem missbilligten Verhalten oder seiner wettbewerbsbeeinträchtigenden Wirkung gegeben ist, Siehe zur wettbewerbsrechtlichen Judikatur BGH, Urteil vom 4. November 2003 - KZR 38/02 - ; Urteil vom 4. November 2003 - KZR 16/02 - ; Urteil vom 30. März 2004 - KZR 1/03 - .
  • VG Köln, 16.05.2006 - 21 K 1200/05

    Anzeigen für Auskunftsdienste

    Siehe zur wettbewerbsrechtlichen Judikatur BGH, Urteil vom 4. November 2003 - KZR 38/02 - ; Urteil vom 4. November 2003 - KZR 16/02 - ; Urteil vom 30. März 2004 - KZR 1/03 - .
  • VG Köln, 26.10.2005 - 21 K 4418/05

    Keine Preselection-Schnittstelle für mündliche Kundenaufträge

    BGH, Urteil vom 4. November 2003 - KZR 38/02 - ; BGH, Urteil vom 26. März 1998 - I ZR 222/95 - .
  • VG Köln, 23.05.2012 - 21 K 6642/10

    Rechtliche Ausgestaltung eines missbräuchlichen Ausnutzens einer marktmächtigen

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 17/05

    Kostendeckendes Entgelt für die Zurverfügungstellung von

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 13/05

    Schadensersatzanspruch wegen missbräuchlicher Ausnutzung einer

  • KG, 13.02.2007 - 5 W 35/07

    Wettbewerbsverstoß: Tragstuhlwagentransporte mittels Krankentransportwagen;

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 12/05

    Möglichkeit einer wettbewerblichen Behinderung auf Drittmarkt bei Vorliegen des

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2004 - U (Kart) 34/02

    Anspruch auf Unterlassung von wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen; Ausnutzen der

  • VG Köln, 04.04.2011 - 21 K 568/08

    Es liegen keine Umstände für ein missbräuchliches Bündelangebot eines Vertrags

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2004 - VI U Kart 34/02

    Zum Verbot der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung, um sich mittels

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