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   BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06   

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https://dejure.org/2009,121
BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06 (https://dejure.org/2009,121)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2009 - KZR 39/06 (https://dejure.org/2009,121)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - KZR 39/06 (https://dejure.org/2009,121)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Telemedicus

    Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand im Patentverletzungsverfahren grundsätzlich zulässig - Orange-Book-Standard

  • Telemedicus

    Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand im Patentverletzungsverfahren grundsätzlich zulässig - Orange-Book-Standard

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einwand des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gegen das Unterlassungsbegehren eines klagenden Patentinhabers; Missbräuchliche Ablehnung des Abschlusses eines Patentlizenzvertrages zu nicht diskriminierenden und nicht behindernden Bedingungen; Anforderungen ...

  • Judicialis

    PatG § 9; ; PatG § 139 Abs. 1; ; GWB § 20 Abs. 1; ; GWB § 33 Abs. 1; ; EGV Art. 82

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwand des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gegen das Unterlassungsbegehren eines klagenden Patentinhabers; Missbräuchliche Ablehnung des Abschlusses eines Patentlizenzvertrages zu nicht diskriminierenden und nicht behindernden Bedingungen; Anforderungen ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Orange-Book-Standard

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    "Zwangslizenzeinwand" im Patentverletzungsprozess grundsätzlich zulässig

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Patentnutzung bei Monopolen auch ohne Lizenz möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Orange-Book-Standard

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangslizenzeinwand im Patentverletzungsprozess

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zwangslizenzeinwand grundsätzlich zulässig

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Orange-Book-Standard

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Zwangslizenzeinwand im Patentverletzungsprozess grundsätzlich zulässig

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    "Zwangslizenzeinwand" grundsätzlich zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zwangslizenzeinwand im Patentverletzungsprozess grundsätzlich zulässig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    "Zwangslizenzeinwand" im Patentverletzungsprozess grundsätzlich zulässig

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    "Zwangslizenzeinwand" im Patentverletzungsprozess grundsätzlich zulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • wkdis.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Der kartellrechtliche Zwangslizenzeinwand im Patentverletzungsverfahren - Drei Jahre nach der BGH-Entscheidung "Orange-Book-Standard"" von RA Dr. Tilman Müller, original erschienen in: GRUR 2012, 686 - 691.

  • uni-goettingen.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand und standardessentielle Patente (Prof. Dr. Torsten Körber; NZKart 2013, 87-98)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 180, 312
  • NJW-RR 2009, 1047
  • GRUR 2009, 694
  • GRUR Int. 2009, 747
  • WM 2009, 1386
  • MMR 2009, 686
 
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Wird zitiert von ... (138)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.04.2007 - X ZR 36/04

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent für einen optisch

    Auszug aus BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06
    Die Patentnichtigkeitsklage der Beklagten zu 4 hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 3. April 2007 (X ZR 36/04) abgewiesen.

    Seinem Verständnis der geschützten technischen Lehre, das mit dem Verständnis übereinstimmt, das der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Patentnichtigkeitsverfahren gewonnen hat (Urt. v. 3.4.2007 - X ZR 36/04, Tz. 21 ff.), tritt der erkennende Senat bei.

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06
    In seiner Entscheidung "Standard-Spundfass" (BGHZ 160, 67, 81 f.) hat der Senat offengelassen, ob ein Anspruch aus § 33 Abs. 1 GWB i.V. mit Art. 82 EG oder §§ 19, 20 GWB dem Unterlassungsanspruch aus § 139 Abs. 1 PatG entgegengehalten werden kann.
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2006 - 6 U 174/02

    Patentrecht: Verteidigung gegen patentrechtlichen Unterlassungsanspruch mit

    Auszug aus BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06
    Die Berufung der Beklagten ist im Wesentlichen erfolglos geblieben (OLG Karlsruhe InstGE 8, 14 = GRUR-RR 2007, 177).
  • BGH, 19.05.2005 - X ZR 188/01

    Aufzeichnungsträger

    Auszug aus BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06
    Die Kodierung der Informationen auf dem Aufzeichnungsträger, bei der Datenbitfolgen in Kanalbitfolgen umgewandelt werden, erfolgt dabei in EFM-Modulation (Eight to Fourteen Modulation, s. dazu näher BGH, Urt. v. 19.5.2005 - X ZR 188/01, GRUR 2005, 749, 750 - Aufzeichnungsträger).
  • OLG Dresden, 28.01.2003 - 14 U 1990/01

    Schiedsstellenverfahren; Kontrahierungszwang; Kabelweitersendung

    Auszug aus BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06
    Nach der Gegenauffassung (OLG Düsseldorf InstGE 2, 168, Tz. 27; OLG Dresden GRUR 2003, 601, 603 f. ; Jaecks/Dörmer in Festschrift für Säcker, S. 97, 106 ff.; Maaßen, Normung, Standardisierung und Immaterialgüterrechte (2006), S. 257 f.; Graf von Merveldt, WuW 2004, 19 ff.; Rombach in Festschrift für Günter Hirsch, S. 311, 321 f.) soll der Zwangslizenzeinwand im Verletzungsprozess nicht durchgreifen, weil die Voraussetzungen eines Selbsthilferechts nach § 229 BGB nicht vorlägen und die Einräumung der Lizenz - nicht anders als im Falle des § 24 PatG - nur in die Zukunft wirke; solange der Lizenzsucher seinen Lizenzierungsanspruch nicht im Wege der Klage oder Widerklage durchgesetzt habe, sei er zur Unterlassung verpflichtet.
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

    Auszug aus BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06
    Denn der Bundesgerichtshof hat dies vornehmlich damit begründet, dass dies auf eine gesetzliche Lizenz hinausliefe, die den Urheber schlechter stellte als eine urheberrechtliche Zwangslizenz, da er seinen Vergütungsanspruch nach erfolgter Nutzung des Werks geltend machen müsste, statt die Erteilung der Zustimmung von der Zahlung der geschuldeten Vergütung abhängig machen zu können (BGHZ 148, 221, 231 f. - SPIEGEL-CD-ROM, vgl. auch Jaecks/Dörmer aaO S. 108 f.).
  • BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17

    FRAND-Einwand - FRAND-Bedinungen, besondere Verhaltenspflichten eines

    aa) Die Klage eines marktbeherrschenden Patentinhabers, welcher sich gegenüber einer Standardisierungsorganisation verpflichtet hat, Lizenzen zu FRAND-Bedingungen zu erteilen, kann einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung darstellen, wenn und soweit sie geeignet ist zu verhindern, dass dem Standard entsprechende Produkte auf den Markt gelangen oder auf dem Markt erhältlich bleiben (EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 54 ff. - Huawei/ZTE; BGHZ 180, 312 Rn. 22 ff. - Orange-Book-Standard).

    Missbräuchlich können danach Klageanträge sein, die auf Unterlassung (BGHZ 180, 312 Rn. 22 - Orange-Book-Standard), Rückruf und Entfernung von Produkten aus den Vertriebswegen (EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 73 - Huawei/ZTE) oder auf Vernichtung (OLG Düsseldorf, GRUR 2017, 1219 Rn. 220; OLG Karlsruhe, GRUR 2020, 166 Rn. 87) gerichtet sind.

    (2) Die Verpflichtung zur Lizenzierung setzt wiederum voraus, dass auch derjenige, der das Patent benutzen will oder bereits benutzt und patentgemäße Produkte bereits auf den Markt gebracht hat, obwohl er über keine Lizenz verfügt, bereit ist, eine Lizenz an diesem Patent zu angemessenen und nicht-diskriminierenden Bedingungen zu nehmen (EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 54 - Huawei/ZTE; BGHZ 180, 312 Rn. 27 - Orange-Book-Standard).

    (3) Einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung stellt es deshalb dar, wenn der Patentinhaber Ansprüche auf Unterlassung, Vernichtung und Rückruf von Produkten geltend macht, obwohl der Verletzer ihm ein unbedingtes Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrags zu Bedingungen gemacht hat, die der Patentinhaber nicht ablehnen darf, ohne gegen das Missbrauchs- oder das Diskriminierungsverbot zu verstoßen (BGHZ 180, 312 Rn. 27, 29 - Orange-Book-Standard).

    Eine solche bedingte Lizenzbereitschaftserklärung ist unzureichend (BGHZ 180, 312 Rn. 32 - Orange-Book-Standard).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines

    [30] In diesem Zusammenhang weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass der Bundesgerichtshof (Deutschland) in seinem Urteil vom 6. Mai 2009, "Orange-Book-Standard" (KZR 39/06), auf der Grundlage von Art. 102 AEUV, § 20 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 und § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgestellt habe, dass ein Patentinhaber, der auf Unterlassung einer Patentverletzung klage, obwohl dem Beklagten ein Anspruch auf Einräumung einer Lizenz am Patent zustehe, seine marktbeherrschende Stellung nur missbrauche, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien.
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Im vorliegenden Zusammenhang gilt dies umso mehr, als dem EuGH die sog. "Orange-Book-Standard"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 180, 312 = GRUR 2009, 694) ausweislich der Entscheidungsgründe des EuGH bekannt war.
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