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   BGH, 07.12.2010 - KZR 41/09   

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https://dejure.org/2010,15622
BGH, 07.12.2010 - KZR 41/09 (https://dejure.org/2010,15622)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2010 - KZR 41/09 (https://dejure.org/2010,15622)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - KZR 41/09 (https://dejure.org/2010,15622)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 195 BGB, § 199 BGB, § 315 Abs 3 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 19 Abs 1 GWB
    Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Netzentgelte: Schlüssigkeit der Darlegung; Verjährungsbeginn

  • Wolters Kluwer

    Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung des unter Vorbehalt gezahlten Netznutzungsentgelts beginnend mit der Zahlung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zu den Anforderungen an die schlüssige Darlegung eines Anspruchs auf Rückzahlung überzahlter Netzentgelte

  • rewis.io

    Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Netzentgelte: Schlüssigkeit der Darlegung; Verjährungsbeginn

  • rewis.io

    Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Netzentgelte: Schlüssigkeit der Darlegung; Verjährungsbeginn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung eines unter Vorbehalt gezahlten Netznutzungsentgelts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung der Revision, Rückzahlung in Kartellsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.2002 - X ZR 125/00

    Rechte des Bestellers bei Leistung von Abschlagszahlungen vor Fälligkeit einer

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 41/09
    Bei den Vorauszahlungen der Schuldnerin handelt es sich lediglich um (unselbständige) Rechnungsposten, die nicht auf einzelne Teilleistungen der Beklagten bezogen werden können (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2002  X ZR 125/00, WM 2002, 2257, 2259 und vom 15. April 2004  VII ZR 471/01, ZIP 2004, 1507, 1508).

    Rechtsgrund der Zahlungen war die vertragliche Abrede der Parteien über die Vorauszahlungen (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2002  X ZR 125/00, WM 2002, 2257, 2259).

  • BGH, 22.03.2007 - VII ZR 268/05

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines in einem Bauträgervertrag vereinbarten

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 41/09
    Soweit sich die Revision auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2007 (VII ZR 268/05, BGHZ 171, 364 Rn. 19, 31) stützt, kann sie damit keinen Erfolg haben, weil dieser Entscheidung ein anders gelagerter Sachverhalt, nämlich die Nichtigkeit der Abrede über die Vorauszahlungen, zugrunde lag.
  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 471/01

    Rechtliche Auswirkungen der Erteilung einer Schlußrechnung auf eingetretenen

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 41/09
    Bei den Vorauszahlungen der Schuldnerin handelt es sich lediglich um (unselbständige) Rechnungsposten, die nicht auf einzelne Teilleistungen der Beklagten bezogen werden können (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2002  X ZR 125/00, WM 2002, 2257, 2259 und vom 15. April 2004  VII ZR 471/01, ZIP 2004, 1507, 1508).
  • BGH, 23.06.2009 - EnZR 49/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verjährung eines

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 41/09
    Die Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung des unter Vorbehalt gezahlten Netznutzungsentgelts beginnt mit der Zahlung und nicht erst mit der gerichtlichen Bestimmung des billigen Entgelts i.S. des § 315 Abs. 3 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2009  EnZR 49/08, RdE 2009, 377 Rn. 4), hier also am 31. Dezember 2002, so dass Verjährung mit Ablauf des 31. Dezember 2005 eingetreten ist (§§ 195, 199 BGB).
  • BGH, 22.07.2014 - KZR 13/13

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Stromnetznutzungsentgelten:

    Rechtsgrund für die Abschlagszahlungen ist die vertragliche Abrede der Parteien über die Erbringung solcher Vorauszahlungen (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - KZR 41/09, ZNER 2011, 314 Rn. 3; Urteil vom 19. März 2002 - X ZR 125/00, NJW 2002, 2640, 2641).

    Ist nur der Vergütungsanspruch teilweise unbegründet, so kann dem Bereicherungsgläubiger nur ein auf das Gesamtjahr bezogener Rückzahlungsanspruch zustehen (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - KZR 41/09, ZNER 2011, 314 Rn. 4).

    Der Senat hat zwar in einem anders gelagerten Fall angenommen, die Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung des unter Vorbehalt gezahlten Netznutzungsentgelts beginne mit der Zahlung und nicht erst mit der gerichtlichen Bestimmung des billigen Entgelts im Sinne des § 315 Abs. 3 BGB (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - KZR 41/09, ZNER 2011, 314 Rn. 8).

  • BGH, 23.05.2012 - VIII ZR 210/11

    Gasversorgungsvertrag: Verjährungsfristbeginn für Rückzahlungsansprüche wegen

    Dieser auch in einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. April 1989 (VIII ZR 12/88) zum Ausdruck gekommenen Sichtweise stehe nicht entgegen, dass in einem weiteren Beschluss vom 7. Dezember 2010 (KZR 41/09) die Vorauszahlungen auf Netznutzungsentgelte nicht als selbständige Teilleistungen, sondern lediglich als unselbständige Rechnungsposten des geschuldeten Entgelts angesehen worden seien und angenommen worden sei, dass bei Unbilligkeit einer Preisanpassung insoweit nur ein auf das Gesamtjahr bezogener Rückforderungsanspruch bestanden habe.

    a) Abschlagszahlungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nur vorläufig bis zu einer im Wege der Abrechnung festzustellenden endgültigen Vergütung zu leisten sind, und bilden insoweit lediglich (unselbstständige) Rechnungsposten der abzurechnenden Gesamtleistung, ohne dass sie auf einzelne Teilleistungen bezogen werden können (BGH, Urteile vom 19. März 2002 - X ZR 125/00, WM 2002, 2257 unter II 3 a; vom 15. April 2004 - VII ZR 471/01, NJW-RR 2004, 957 unter II 1 a und b; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - KZR 41/09, ZNER 2011, 314 Rn. 3).

    Ein Anspruch auf Rückzahlung kommt erst dann in Betracht, wenn die geleisteten Abschlagszahlungen nach dem Ergebnis der vereinbarten Endabrechnung einen entsprechenden Überschuss an Abschlagsbeträgen ergeben (BGH, Urteile vom 19. März 2002 - X ZR 125/00, aaO unter II 3 a, b; vom 2. Mai 2002 - VII ZR 249/00, NJW-RR 2002, 1097 unter II 1; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - KZR 41/09, aaO) oder wenn der Gläubiger es in von ihm zu vertretender Weise verabsäumt, die geschuldete Abrechnung nach Fälligkeit der Abrechnungspflicht innerhalb angemessener Frist vorzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, WuM 2005, 337 unter II 3 c).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2018 - 2 U 2/17
    Der Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Netzentgelte entsteht mit der Zahlung des Netzentgelts (BGH, Beschluss vom 07.12.2010, KZR 41/09, juris-Tz. 8; BGH, Beschluss vom 23.06.2009, EnZR 49/08, juris-Tz. 6ff).

    Im Rahmen eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs muss der Anspruchsteller den von ihm behaupteten Kartellverstoß darlegen und beweisen (BGH, Beschluss vom 07.12.2010, KZR 41/09, juris-Tz. 6; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.12.2011, 2 U 35/11, juris-Tz. 86; Bornkamm in Lange/Bunte, Kartellrecht, 12. Auflage, § 33 GWB Rz. 145; Emmerich in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage, § 33 GWB Rz. 82).

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - U (Kart) 3/11

    Rechtsfolgen der Vereinbarung überhöhter Preise für die Überlassung von

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 2006 (WuW/E DE-R 1829 Tz. 12 f. - Suchmaschine ; ebenso Urt. v. 13. Oktober 2009 - KZR 41/09, juris Tz. 53 f. - Teilnehmerdaten II ) entschieden hat, gehört ein online-Zugriff mit Nutzung einer Such-Software nicht zu den Leistungen, die ein Lizenznehmer, der Sprachkommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit anbietet, nach § 12 TKG 1996 einem Unternehmen, das einen Auskunftsdienst betreiben oder ein Teilnehmerverzeichnis herausgeben will, gestatten muss.

    Einen derartigen Zwang hat der Bundesgerichtshof für möglich gehalten, wenn ein Ausweichen auf eine offline-Nutzung der Datenbank wegen nicht zeitnaher Updates unpraktikabel ist (vgl. BGH, Urt. v. 11. Juli 2006, a.a.O. Tz. 18 - Suchmaschine ) oder wenn für die offline-Nutzung ein erheblich höheres Entgelt verlangt wird als für die online-Nutzung (vgl. BGH, Urt. v. 13. Oktober 2009, a.a.O. Tz. 54 f. - Teilnehmerdaten II ).

  • OLG Naumburg, 15.12.2011 - 2 U 35/11

    Netznutzungsentgelt: Verjährungshemmung durch Mahnbescheid bei einem

    Der Anspruch ist begründet worden durch die rechtsgrundlose Überzahlung, die im Zweifel selbst bei Abschlagszahlungen auf das geforderte Netznutzungsentgelt vorliegt (vgl. BGH, Beschluss v. 23.06.2009, EnZR 49/08, RdE 2009, 377; Beschluss v. 07.12.2010, KZR 41/09, ZNER 2011, 314; ebenso OLG Naumburg, Urteil v. 04.03.2010, 1 U 62/08 ).

    Für den Schaden ist - anders als bei dem bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch, dessen Höhe im Falle der Begründetheit von einer gerichtlichen Ermessensausübung i.S. von § 315 Abs. 3 BGB abhängig ist - der von der Klägerin zu ermittelnde fiktive Marktpreis als Vergleichspreis darzulegen (vgl. BGH, Beschluss v. 07.12.2010, KZR 41/09,a.a.O. ).

  • BGH, 29.06.2010 - KZR 50/07

    Telekommunikationsmarkt: Pflicht des Telefondiensteanbieters zur kostenlosen

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 11. Juli 2006 (WuW/E DE-R 1829 Tz. 12 f. - Suchmaschine; ebenso Urt. v. 13. Oktober 2009 - KZR 41/09, juris Tz. 53 f. - Teilnehmerdaten II) entschieden hat, gehört ein online-Zugriff mit Nutzung einer Such-Software nicht zu den Leistungen, die ein Lizenznehmer, der Sprachkommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit anbietet, nach § 12 TKG 1996 einem Unternehmen, das einen Auskunftsdienst betreiben oder ein Teilnehmerverzeichnis herausgeben will, gestatten muss.
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - U (Kart) 4/11

    Rechtsfolgen der Vereinbarung überhöhter Preise für die Überlassung von

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 2006 (WuW/E DE-R 1829 Tz. 12 f. - Suchmaschine ; ebenso Urt. v. 13. Oktober 2009 - KZR 41/09, juris Tz. 53 f. - Teilnehmerdaten II ) entschieden hat, gehört ein online-Zugriff mit Nutzung einer Such-Software nicht zu den Leistungen, die ein Lizenznehmer, der Sprachkommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit anbietet, nach § 12 TKG 1996 einem Unternehmen, das einen Auskunftsdienst betreiben oder ein Teilnehmerverzeichnis herausgeben will, gestatten muss.

    Einen derartigen Zwang hat der Bundesgerichtshof für möglich gehalten, wenn ein Ausweichen auf eine offline-Nutzung der Datenbank wegen nicht zeitnaher Updates unpraktikabel ist (vgl. BGH, Urt. v. 11. Juli 2006, a.a.O. Tz. 18 - Suchmaschine ) oder wenn für die offline-Nutzung ein erheblich höheres Entgelt verlangt wird als für die online-Nutzung (vgl. BGH, Urt. v. 13. Oktober 2009, a.a.O. Tz. 54 f. - Teilnehmerdaten II ).

  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 471/11

    Rückforderung von an die kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der

    Dies gilt auch für Leistungen, die gemäß § 315 BGB bestimmt werden (BGH Beschlüsse vom 23.06.2009, Az. EnZR 49/08, und vom 07.12.2010, Az. KZR 41/09).
  • BGH, 29.06.2010 - KZR 51/07

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Entgeltes durch die Deutsche Telekom AG für die

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 11. Juli 2006 (WuW/E DE-R 1829 Tz. 12 f. - Suchmaschine; ebenso Urt. v. 13. Oktober 2009 - KZR 41/09, juris Tz. 53 f. - Teilnehmerdaten II) entschieden hat, gehört ein online-Zugriff mit Nutzung einer Such-Software nicht zu den Leistungen, die ein Lizenznehmer, der Sprachkommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit anbietet, nach § 12 TKG 1996 einem Unternehmen, das einen Auskunftsdienst betreiben oder ein Teilnehmerverzeichnis herausgeben will, gestatten muss.
  • LG Hamburg, 17.10.2011 - 321 O 493/09

    Abtretung von Forderungen aus einem Erstattungsanspruch hinsichtlich der

    Auch aus der Entscheidung des BGH vom 07.12.2010 - KZR 41/09 - ergibt sich nichts anderes.
  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 497/12

    Verjährung der Rückforderung von Zahlungen an die Zusatzversorgungskasse des

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