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   BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09   

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https://dejure.org/2011,1090
BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09 (https://dejure.org/2011,1090)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2011 - KZR 6/09 (https://dejure.org/2011,1090)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2011 - KZR 6/09 (https://dejure.org/2011,1090)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    MAN-Vertragswerkstatt

    § 19 Abs 1 GWB, § 19 Abs 4 Nr 1 GWB, § 20 Abs 1 GWB, § 20 Abs 2 GWB, § 33 GWB
    Wettbewerbsbeschränkung: Anspruch auf Zulassung einer freien Werkstatt zum Vertragswerkstattnetz eines Nutzfahrzeugherstellers; vorgelagerter Markt - MAN-Vertragswerkstatt

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer freien Werkstatt zum Vertragswerkstattnetz eines Herstellers von Nutzfahrzeugen betrifft einen dem Endkundenmarkt zur Erbringung von Dienstleistungenfür Nutzfahrzeuge vorgelagerten Markt; Erfassung aller den Zutritt auf einen nachgelagerten Markt ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Zulassung einer freienWerkstatt als Vertragswerkstatt - Abgrenzung des sachlich relevanten Markts

  • Betriebs-Berater

    Zur Frage der Marktbeherrschung auf einem vorgelagerten Markt

  • rewis.io

    Wettbewerbsbeschränkung: Anspruch auf Zulassung einer freien Werkstatt zum Vertragswerkstattnetz eines Nutzfahrzeugherstellers; vorgelagerter Markt - MAN-Vertragswerkstatt

  • rewis.io

    Wettbewerbsbeschränkung: Anspruch auf Zulassung einer freien Werkstatt zum Vertragswerkstattnetz eines Nutzfahrzeugherstellers; vorgelagerter Markt - MAN-Vertragswerkstatt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung einer freien Werkstatt zum Vertragswerkstattnetz eines Herstellers von Nutzfahrzeugen betrifft einen dem Endkundenmarkt zur Erbringung von Dienstleistungenfür Nutzfahrzeuge vorgelagerten Markt; Erfassung aller den Zutritt auf einen nachgelagerten Markt ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MAN-Vertragswerkstatt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulassung einer Werkstatt zum Vertragswerkstattnetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    LKW-Vertragswerkstattnetz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Frage der Marktbeherrschung auf einem vorgelagerten Markt

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Trotz Standards kein Servicevertrag - Gericht stellt sich gegen europäische Vorgaben

  • kartellblog.de (Zusammenfassung)

    "MAN-Vertragswerkstatt" - Anspruch auf Zulassung zum Servicenetz?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch einer freien Werkstatt auf Zulassung zum Vertragswerkstattnetz eines Nutzfahrzeugherstellers

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Neues aus dem Kartellrecht: Was ist der relevante Markt?

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 189, 94
  • NJW 2011, 2730
  • GRUR 2011, 943
  • NZV 2011, 488
  • BB 2011, 1153
  • BB 2011, 1361
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.06.2005 - KZR 26/04

    Qualitative Selektion

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09
    Zivilrechtlich durchsetzbare Verhaltenspflichten des Fahrzeugherstellers im Hinblick auf Freistellungsvoraussetzungen oder -hindernisse lassen sich daraus nicht herleiten (BGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - KZR 26/04, WuW/E DE-R 1621, 1623 f. = NJW-RR 2006, 689 Rn. 21 ff. - Qualitative Selektion).

    Ihr fehlt deshalb, anders als einem Vertragshändler, der sich ausschließlich an einen Fahrzeughersteller gebunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1988 - KZR 20/86, WuW/E 2491, 2493 - Opel-Blitz; Urteil vom 21. Februar 1995 - KZR 33/93, WuW/E 2983, 2988 - Kfz-Vertragshändler), oder einer Vertragswerkstatt, die ihren Geschäftsbetrieb durch erhebliche Investitionen auf einen bestimmten Fahrzeughersteller ausgerichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - KZR 26/04, WuW/E DE-R 1621 = NJW-RR 2006, 689 Rn. 1, 16 - Qualitative Selektion), eine zur Anwendung des § 20 Abs. 2 GWB führende unternehmensbedingte Abhängigkeit.

  • OLG München, 08.01.2009 - U (K) 1501/08

    Gemeinschaftsrechtliches Kartellrecht: Anwendbares Recht auf den

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts München vom 8. Januar 2009 (U [K] 1501/08) aufgehoben.

    Das Berufungsgericht hat im Wesentlichen ausgeführt (OLG München, BB 2009, 518):.

  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09
    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist, ob er alle für die Abgrenzung wesentlichen Umstände hinreichend in Betracht gezogen hat und ob seine Entscheidung in Einklang mit den Denkgesetzen und einschlägigen Erfahrungssätzen steht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1984 - KVR 5/83, BGHZ 92, 223, 238 - Gruner+Jahr/Die Zeit I; Urteil vom 16. Januar 2007 - KVR 12/06, BGHZ 170, 299 Rn. 13 ff. - National Geographic II).

    a) Nach dem für die Marktabgrenzung maßgeblichen Bedarfsmarktkonzept sind dem relevanten (Angebots-)Markt alle Produkte zuzurechnen, die nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGHZ 170, 299 Rn. 14 - National Geografic II; BGH, Urteil vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 15 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

  • BGH, 23.02.1988 - KZR 20/86

    "Opel-Blitz"; Unternehmensbedingte Abhängigkeit eines Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09
    Ihr fehlt deshalb, anders als einem Vertragshändler, der sich ausschließlich an einen Fahrzeughersteller gebunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1988 - KZR 20/86, WuW/E 2491, 2493 - Opel-Blitz; Urteil vom 21. Februar 1995 - KZR 33/93, WuW/E 2983, 2988 - Kfz-Vertragshändler), oder einer Vertragswerkstatt, die ihren Geschäftsbetrieb durch erhebliche Investitionen auf einen bestimmten Fahrzeughersteller ausgerichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - KZR 26/04, WuW/E DE-R 1621 = NJW-RR 2006, 689 Rn. 1, 16 - Qualitative Selektion), eine zur Anwendung des § 20 Abs. 2 GWB führende unternehmensbedingte Abhängigkeit.
  • BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93

    "Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09
    Ihr fehlt deshalb, anders als einem Vertragshändler, der sich ausschließlich an einen Fahrzeughersteller gebunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1988 - KZR 20/86, WuW/E 2491, 2493 - Opel-Blitz; Urteil vom 21. Februar 1995 - KZR 33/93, WuW/E 2983, 2988 - Kfz-Vertragshändler), oder einer Vertragswerkstatt, die ihren Geschäftsbetrieb durch erhebliche Investitionen auf einen bestimmten Fahrzeughersteller ausgerichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - KZR 26/04, WuW/E DE-R 1621 = NJW-RR 2006, 689 Rn. 1, 16 - Qualitative Selektion), eine zur Anwendung des § 20 Abs. 2 GWB führende unternehmensbedingte Abhängigkeit.
  • BGH, 23.02.1988 - KVR 2/87

    "Reparaturbetrieb"; Abhängigkeit und unbillige Behinderung eines an einen

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09
    Eine solche Abhängigkeit könnte hier allenfalls dann vorliegen, wenn die Klägerin nicht in der Lage wäre, Ersatzteile und Zubehör der Marke MAN in zumutbarer Weise anderweitig zu beziehen (BGH, Beschluss vom 23. Februar 1988 - KVR 2/87, WuW/E 2479, 2482 f. - Reparaturbetrieb).
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, der etwa zwischen einem Markt für Programmzeitschriften und einem vorgelagerten Markt für die Überlassung von Programminformationen unterscheidet (EuGH, Urteil vom 6. April 1995 - C-241/91 P, Slg. 1995, I-743 = GRUR Int. 1995, 490 Rn. 47 - Magill TV Guide).
  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09
    In seinem - nach Verkündung der angefochtenen Entscheidung ergangenen - Urteil vom 3. März 2009 (KZR 2/07, WuW/E DE-R 2708 Rn. 18 - Reisestellenkarte) hat der Senat angenommen, dem Markt für Reisestellenkarten mit Umsatzsteuerausweis sei ein Markt für die Gestattung des Umsatzsteuerausweises für Reiseleistungen, die über Reisestellenkarten abgerechnet werden können, vorgelagert.
  • BGH, 02.10.1984 - KVR 5/83

    Marktabgrenzung und Substitutionswettbewerb bei Zeitungen und Zeitschriften

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09
    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist, ob er alle für die Abgrenzung wesentlichen Umstände hinreichend in Betracht gezogen hat und ob seine Entscheidung in Einklang mit den Denkgesetzen und einschlägigen Erfahrungssätzen steht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1984 - KVR 5/83, BGHZ 92, 223, 238 - Gruner+Jahr/Die Zeit I; Urteil vom 16. Januar 2007 - KVR 12/06, BGHZ 170, 299 Rn. 13 ff. - National Geographic II).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09
    Ist durch eine Industrienorm oder durch ein vergleichbares Regelwerk eine standardisierte, durch Schutzrechte geschützte Gestaltung eines Produkts vorgegeben, so bildet die Vergabe von Rechten, die potentielle Anbieter dieses Produkts erst in die Lage versetzen, das Produkt auf den Markt zu bringen, regelmäßig einen eigenen, dem Produktmarkt vorgelagerten Markt (BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 74 - Standard-Spundfass).
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2015 - Kart 1/14

    Verfügung des BKartA zu Bestpreisklauseln des Hotelbuchungsportals HRS ist

    Nach dem für die Marktabgrenzung maßgeblichen Bedarfsmarktkonzept sind dem relevanten (Angebots-)Markt alle Produkte zuzurechnen, die nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGHZ 170, 299 Rn. 4 - National Geographic II ; BGHZ 178, 285 Rn. 15 - E.ON/Stadtwerke Eschwege ; BGHZ 189, 94 Rn. 12 - MAN-Vertragswerkstatt ).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Räumliche Zugangsschranken auf dem nachgelagerten Markt, auf dem sich der Nachfrager als Anbieter betätigen will, können den relevanten Markt begrenzen (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2011 - KZR 6/09, BGHZ 189, 94 Rn. 12 - MAN-Vertragswerkstatt).
  • OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16

    Beabsichtigte VW-Übernahme: Anleger bekommen nach Porsche-Rückzieher keine

    Dieser Gedanke ist anwendbar etwa auf das Verhältnis eines Kraftfahrzeugherstellers zu einer mit ihm vertraglich verbundenen Werkstatt (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2011 - KZR 6/09, juris Rn. 26) oder zu einem auf Fahrzeuge des Herstellers spezialisierten Tuning-Unternehmen (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2015 - KZR 87/13, juris Rn. 53 ff.).
  • BGH, 06.10.2015 - KZR 87/13

    Vollständiger Lieferstopp für Ersatzteile verstößt gegen kartellrechtliches

    Zwar ist es für ein nicht dem Vertriebs- oder Servicenetz eines Fahrzeugherstellers angehörendes Unternehmen nicht schon deshalb unzumutbar, Kfz-Ersatzteile und -Zubehör bei Dritten zu beziehen, weil es dafür schlechtere Preise zahlen oder längere Lieferfristen in Kauf nehmen muss als bei einem Direktbezug vom Hersteller (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2011 - KZR 6/09, BGHZ 189, 94 Rn. 33 - MAN-Vertragswerkstatt).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Räumliche Zugangsschranken auf dem nachgelagerten Markt, auf dem sich der Nachfrager als Anbieter betätigen will, können den relevanten Markt begrenzen (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2011 - KZR 6/09, BGHZ 189, 94 Rn. 12 - MAN-Vertragswerkstatt).
  • BGH, 26.01.2016 - KZR 41/14

    Kündigung von Serviceverträgen mit Vertragswerkstätten - Jaguar-Vertragswerkstatt

    Ob der Status einer Vertragswerkstatt eine notwendige Ressource für die Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen bei Personenkraftfahrzeugen einer bestimmten Marke darstellt, wird maßgeblich durch die - tatrichterlich festzustellenden - Ansprüche, Erwartungen und Gepflogenheiten der Fahrzeugeigentümer bei der Inanspruchnahme solcher Leistungen bestimmt (Fortführung von BGH, Urteil vom 30. März 2011, KZR 6/09, BGHZ 189, 94 - MAN-Vertragswerkstatt).

    Auf der Grundlage der in jenem Fall getroffenen tatrichterlichen Feststellungen hat der Bundesgerichtshof diese Frage für den dem Endkundenmarkt zur Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen bei Nutzfahrzeugen vorgelagerten Markt verneint und diesen Markt demgemäß markenübergreifend abgegrenzt (BGH, Urteil vom 30. März 2011 - KZR 6/09, BGHZ 189, 94 Rn. 11 ff. - MAN-Vertragswerkstatt; zustimmend etwa Wegner/Oberhammer, WuW 2012, 366, 368 f.; Nolte in Langen/Bunte, EU-Kartellrecht, 12. Aufl., Nach Art. 101 AEUV Rn. 946 ff.; aA Ensthaler, NJW 2011, 2701, 2702 f.).

    Eine solche Auswirkung besteht etwa dann, wenn eine bestimmte Leistung auf der vorgelagerten Stufe deshalb nicht austauschbar ist, weil sie für eine Teilnahme am Wettbewerb auf der nachgelagerten Stufe schlechthin unentbehrlich ist (BGHZ 189, 94 Rn. 12 - MAN-Vertragswerkstatt; BGH, Urteil vom 6. Oktober 2015 - KZR 87/13, NZKart 2015, 535 Rn. 52 - Porsche-Tuning; Urteil vom 3. März 2009 - KZR 82/07, WuW/E DE-R 2708 Rn. 28 - Reisestellenkarte).

    Der Senat hat demgemäß für die Marke MAN die geltend gemachte Unentbehrlichkeit des Status einer Vertragswerkstatt schon durch den Umstand als widerlegt erachtet, dass der überwiegende Teil der Werkstattleistungen nach den in jenem Rechtsstreit getroffenen tatrichterlichen Feststellungen von freien Werkstätten ausgeführt werde (BGHZ 189, 94 Rn. 17 - MAN-Vertragswerkstatt).

    Diese Rechtsprechung hat der Senat ausgedehnt auf das Verhältnis eines Kraftfahrzeugherstellers zu einer mit ihm vertraglich verbundenen Werkstatt (BGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - KZR 26/04, WuW/E DE-R 1621, 1623 - Qualitative Selektion; Urteil vom 30. März 2011 - KZR 6/09, BGHZ 189, 94 Rn. 26 - MAN-Vertragswerkstatt) oder zu einem auf Fahrzeuge des Herstellers spezialisierten Tuning-Unternehmen (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2015 - KZR 87/13, NZKart 2015, 535 Rn. 53 ff. - Porsche-Tuning).

  • BGH, 23.01.2018 - KZR 48/15

    Zulassung eines Autohauses als Vertragswerkstatt für Fahrzeuge der Marken Jaguar

    a) Abzustellen ist, wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, auf die Verhältnisse auf dem dem Endkundenmarkt vorgelagerten Markt, auf dem sich die Werkstätten als Nachfrager und die Hersteller von Kraftfahrzeugen und andere Unternehmen als Anbieter von Ressourcen für die Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeugen gegenüberstehen (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2011 - KZR 6/09, BGHZ 189, 94 Rn. 11 ff. - MAN-Vertragswerkstatt).

    Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Würdigung der insoweit auf einem bestimmten Markt bestehenden Verhältnisse Sache des Tatrichters (vgl. nur BGHZ 189, 94 Rn. 10 - MAN-Vertragswerkstatt).

    Insoweit lässt sich die in dem Senatsurteil vom 30. März 2011 (KZR 6/09, BGHZ 189, 94 - MAN-Vertragswerkstatt) für einen Nutzfahrzeugmarkt vorgenommene Bewertung, an der sich das Berufungsgericht wesentlich orientiert hat, nicht ohne weiteres auf die Verhältnisse im vorliegenden Fall, der Werkstattleistungen an (hochpreisigen) Personenkraftwagen betrifft, übertragen.

    In der angesprochenen Entscheidung hat der Senat für die Marke MAN die geltend gemachte Unentbehrlichkeit des Status einer Vertragswerkstatt schon durch den Umstand als widerlegt erachtet, dass der überwiegende Teil der Werkstattleistungen nach den in jenem Rechtsstreit getroffenen tatrichterlichen Feststellungen von freien Werkstätten ausgeführt werde (BGHZ 189, 94 Rn. 17 - MAN-Vertragswerkstatt).

    Die Behauptung, dass der Status als Vertragswerkstatt eine unentbehrliche Ressource darstelle, ist jedenfalls dann widerlegt, wenn der überwiegende Teil der betreffenden Werkstattleistungen von freien Werkstätten ausgeführt wird (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2011 - KZR 6/09, BGHZ 189, 94 Rn. 17 - MAN-Vertragswerkstatt; Urteil vom 26. Januar 2016 - KZR 41/14, NJW 2016, 2504 Rn. 24 - Jaguar-Vertragswerkstatt).

  • BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10

    Total/OMV

    Danach sind dem relevanten Angebotsmarkt alle Produkte und Dienstleistungen zuzurechnen, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 30. März 2011 - KZR 6/09, WuW/E DE-R 3303 Rn. 12 - MAN-Vertragswerkstatt, mwN).
  • OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 11 U 6/14

    Kartellrecht: Kfz-Werkstatt-Servicenetz als vorgelagerter Markt

    Die Zulassung einer Kfz-Werkstatt zum Servicenetz eines Fahrzeugherstellers betrifft einen dem Endkundenmarkt vorgelagerten Markt, auf dem sich die Kfz- Werkstätten als Nachfrager einerseits und die Hersteller von Pkw als Anbieter von Ressourcen andererseits gegenüberstehen (Anschluss an BGH, Urteil vom 30.3.2011, KZR 6/09 - MAN-Vertragswerkstatt).

    Die Klägerin wendet sich mit der Berufung vor allem gegen die aus der Entscheidung des BGH vom 30.3.2011, KZR 6/09 - MAN-Vertragswerkstatt - übernommene Marktabgrenzung des Landgerichts.

    Diese vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 30.3.2011, KZR 6/09 - MAN-Vertragswerkstatt (veröffentlicht u.a. in NJW 2011, 2730) für den Bereich der Nutzfahrzeuge entwickelten Grundsätze sind für den PKW-Bereich ohne weiteres übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2011, 1 U (Kart) 19/11; Senat, Beschlüsse vom 24.6.2013 und 29.10.2013, 11 U 53/13).

    Das Landgericht hat zutreffend aus dem Umstand, dass die dortige Beklagte bereits auf dem nationalen Markt keine marktbeherrschende Stellung inne hatte, geschlossen, dass eine solche auf dem Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben erst recht nicht gegeben sei (ebenso BGH NJW 2011, 2730 unter Nr. 28 - MAN-Vertragswerkstatt).

    Zwar ist die Frage, nach welchen Kriterien die Abgrenzung des relevanten Marktes für Kfz-Werkstattleistungen zu erfolgen hat, durch die Entscheidung des BGH vom 30.3.2011 - KZR 6/09 (MAN-Vertragswerkstatt) bereits höchstrichterlich geklärt.

  • LG München I, 12.05.2021 - 37 O 32/21

    Sperrung eines Händler-Online-Kontos

    Dem relevanten (Angebots-)Markt sind alle Produkte zuzurechnen, die nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGH, Beschluss vom 16.01.2007, Az.: KVR 12/06 = BGHZ 170, 299 Rn. 4 - National Geographic II; BGH, Beschluss vom 11.11.2008, Az.: KVR 60/07 = BGHZ 178, 285 Rn. 15 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; BGH, Urt. v. 30.03.2011, Az.: KZR 6/09 = BGHZ 189, 94 Rn. 12 - MAN-Vertragswerkstatt).
  • OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12

    Kartellrechtsverstoß: Unbestimmtheit eines Unterlassungsantrags;

  • BGH, 15.12.2015 - KZR 92/13

    Pelican/Pelikan - Wettbewerbsbeschränkung: Relevanz einer markenrechtlichen

  • OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 11 U 8/15

    Anforderungen an die Kündigung eines Kfz-Händlervertrages

  • OLG Stuttgart, 02.04.2020 - 2 U 88/17

    Porsche Tuning - Wettbewerbsbeschränkung: Vertriebs- und

  • VG Düsseldorf, 29.09.2010 - 1 K 4798/10

    Anspruch eines Freibadbesuchers auf Einhaltung der für den Betrieb einer

  • OLG Hamburg, 31.08.2023 - 15 U 18/23

    "Digitale Mautvignetten"

  • LG Frankfurt/Main, 16.12.2021 - 3 O 410/20
  • LG Frankfurt/Main, 05.05.2022 - 3 O 58/22

    Sperrung von Werbeanzeigen für KFZ-Wunschkennzeichen durch Google ist

  • OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 6/14

    Kartellrecht: markenspezifische Abgrenzung des Ressourcenmarktes für die

  • BGH, 08.11.2011 - KVZ 14/11

    Kartellverwaltungsverfahren: Fusionskontrolle für einen Zusammenschluss von

  • LG Köln, 22.10.2020 - 88 O (Kart) 32/20
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - U (Kart) 46/13

    Geltendmachung eines kartellrechtlichen Beseitigungs- und

  • LG Köln, 20.03.2018 - 88 O (Kart) 70/17
  • LG Köln, 24.06.2011 - 90 O 11/11

    Anspruch eines Kfz-Betriebs auf Zulassung als X-Service-Partner eines

  • LG Köln, 19.03.2019 - 31 O 280/17
  • LG Köln, 22.12.2015 - 88 O (Kart) 64/15

    Anspruch eines Stromzulieferers auf Verhinderung des Vertragsschlusses eines

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2022 - U (Kart) 4/21
  • OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 11 U 95/12

    Wirksamkeit einer Kündigung nach § 20 GWB

  • OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 11 U 95/12

    Wirksamkeit einer Kündigung nach § 20 GWB

  • LG Köln, 22.12.2022 - 33 O 8/22
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