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   BGH, 18.02.2020 - KZR 7/17   

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https://dejure.org/2020,2423
BGH, 18.02.2020 - KZR 7/17 (https://dejure.org/2020,2423)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2020 - KZR 7/17 (https://dejure.org/2020,2423)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - KZR 7/17 (https://dejure.org/2020,2423)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 1 GWB, § 19 GWB, § 287 Abs. 1 ZPO, § 134 BGB, § 242 BGB, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beruhen der durch mehrere untereinander im Wettbewerb stehende Unternehmen gemeinsam erklärten Kündigung eines Vertrages auf einer wettbewerbswidrigen Verhaltensabstimmung hinsichtlich Wirksamkeit; Kündigungserklärung eines Gemeinschaftsunternehmens; Zahlung einer ...

  • rewis.io

    Wettbewerbsbeschränkung: Wirksamkeit einer auf einer wettbewerbswidrigen Verhaltensabstimmung beruhenden Kündigung des Einspeisevertrags eines Gemeinschaftsunternehmens der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender - Einspeiseentgelt III

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Einspeiseentgelt III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 1

  • rechtsportal.de

    GWB § 1 ; BGB § 134
    Beruhen der durch mehrere untereinander im Wettbewerb stehende Unternehmen gemeinsam erklärten Kündigung eines Vertrages auf einer wettbewerbswidrigen Verhaltensabstimmung hinsichtlich Wirksamkeit; Kündigungserklärung eines Gemeinschaftsunternehmens; Zahlung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erstreckung der Unwirksamkeit der Kündigung mehrerer Unternehmen wegen Verhaltensabstimmung auf Kündigung durch Gemeinschaftsunternehmen mit zulässiger Abstimmung der beteiligten Unternehmen ("Einspeiseentgelt III")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Arte muss Einspeiseentgelte an Kabelnetzbetreiber zahlen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    ARTE hat Einspeiseentgelt an Kabelnetzbetreiber zu zahlen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Kabelstreit: Arte zur Zahlung an Vodafone und Unitymedia verurteilt

  • juve.de (Kurzinformation)

    Arte zur Zahlung an Vodafone und Unitymedia verurteilt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 546
  • ZIP 2020, 2302
  • MDR 2020, 617
  • WM 2020, 657
  • MMR 2021, 156
  • afp 2020, 220
  • NZG 2020, 1198
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.06.2015 - KZR 83/13

    Entgelte für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und

    Auszug aus BGH, 18.02.2020 - KZR 7/17
    Die Abstimmung muss ursächlich für ein entsprechendes Marktverhalten sein, doch gilt insoweit die Vermutung, dass die an der Abstimmung beteiligten Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigen (BGH, Urteil vom 16. Juni 2015 - KZR 83/13, BGHZ 205, 354 Rn. 64 - Einspeiseentgelt; Urteil vom 12. April 2016 - KZR 31/14, juris Rn. 44 - Gemeinschaftsprogramme).

    Diese Frage bedarf auch hier keiner Entscheidung, da die Erstellung und Ausstrahlung der Programme gebührenfinanzierter Rundfunkanstalten keine Ausübung hoheitlicher Befugnisse darstellt (BGHZ 205, 354 Rn. 37 - Einspeiseentgelt).

    Im Übrigen ist das ARTE nach § 8 RStV erlaubte Sponsoring ebenso eine wirtschaftliche Tätigkeit wie das Erzielen von Einnahmen durch die Einräumung des Rechts zur Kabelweitersendung (BGHZ 205, 354 Rn. 37 - Einspeiseentgelt).

    aa) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stehen hinsichtlich der Finanzierung ihres Programmangebots grundsätzlich sowohl untereinander als auch mit den privaten Rundfunkanbietern im Wettbewerb (BGHZ 205, 354 Rn. 56 - Einspeiseentgelt).

    Sie ist deshalb entgegen seiner Auffassung unwirksam (BGHZ 205, 354 Rn. 59 ff. - Einspeiseentgelt).

    Jedenfalls wäre es der Beklagten im Verhältnis zur Klägerin nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich auf eine solche Nichtigkeit des Vertrags zu berufen (vgl. BGHZ 205, 354 Rn. 63 - Einspeiseentgelt mwN).

  • BGH, 12.04.2016 - KZR 31/14

    Vermutung eines Kartellverstoßes bei Abstimmung über künftiges Marktverhalten -

    Auszug aus BGH, 18.02.2020 - KZR 7/17
    Die Abstimmung muss ursächlich für ein entsprechendes Marktverhalten sein, doch gilt insoweit die Vermutung, dass die an der Abstimmung beteiligten Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigen (BGH, Urteil vom 16. Juni 2015 - KZR 83/13, BGHZ 205, 354 Rn. 64 - Einspeiseentgelt; Urteil vom 12. April 2016 - KZR 31/14, juris Rn. 44 - Gemeinschaftsprogramme).

    bb) Bei ARTE handelt es sich auch nicht um ein Gemeinschaftsprogramm, für dessen Veranstaltung und Verbreitung der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die Rundfunkanstalten insoweit untereinander nicht im Wettbewerb stehen und sich daher abstimmen dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 31/14, juris Rn. 47 - Gemeinschaftsprogramme).

  • BGH, 06.11.2013 - KZR 58/11

    Kartellrechtlicher Unternehmensbegriff bei Versorgungsanstalt und

    Auszug aus BGH, 18.02.2020 - KZR 7/17
    Soweit die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofs die Beschaffungstätigkeit der öffentlichen Hand vom Anwendungsbereich des europäischen Kartellrechts ausnimmt, sofern die erworbenen Waren oder Dienstleistungen nicht für wirtschaftliche, sondern für hoheitliche Tätigkeiten verwendet werden sollen (EuGH, Urteil vom 3. März 2011 - C 437/09, juris Rn. 41 ff. - AG 2R Prévoyance), entspricht dies nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2013 - KZR 58/11, BGHZ 199, 1 Rn. 52 - VBL-Gegenwert I mwN).
  • BGH, 09.07.1984 - KRB 1/84

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Verstoß gegen das Verbot von

    Auszug aus BGH, 18.02.2020 - KZR 7/17
    Dieser Vertrag wäre im Zweifel mit Rücksicht auf das Schutzbedürfnis der Klägerin als eines Mitglieds der Marktgegenseite, die im Interesse der Rechtssicherheit nicht der Ungewissheit über die Gültigkeit ihrer Vertragsbeziehungen und der von ihr erworbenen Ansprüche ausgesetzt werden soll, als wirksam zu betrachten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 1984 - KRB 1/84, WuW/E BGH 2100, juris Rn. 20).
  • EuGH, 03.03.2011 - C-437/09

    AG2R Prévoyance - Wettbewerb - Art. 101 AEUV, 102 AEUV und 106 AEUV -

    Auszug aus BGH, 18.02.2020 - KZR 7/17
    Soweit die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofs die Beschaffungstätigkeit der öffentlichen Hand vom Anwendungsbereich des europäischen Kartellrechts ausnimmt, sofern die erworbenen Waren oder Dienstleistungen nicht für wirtschaftliche, sondern für hoheitliche Tätigkeiten verwendet werden sollen (EuGH, Urteil vom 3. März 2011 - C 437/09, juris Rn. 41 ff. - AG 2R Prévoyance), entspricht dies nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2013 - KZR 58/11, BGHZ 199, 1 Rn. 52 - VBL-Gegenwert I mwN).
  • OLG Köln, 23.06.2022 - 18 U 8/21

    Glücksspiel im Internet: Zu Rückzahlungsansprüchen von Spielern gegen

    Denn als Rechtsgeschäft im Sinne des § 134 BGB sind auch einseitige Rechtsgeschäfte wie etwa Gestaltungserklärungen und Kündigungen erfasst (vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Februar 2020 - KZR 7/17, NJW-RR 2020, 546 Rn. 18; Armbrüster, in: MünchKommBGB, 9. Aufl., § 134 Rn. 34).
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