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   BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88   

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https://dejure.org/1989,559
BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88 (https://dejure.org/1989,559)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1989 - KZR 7/88 (https://dejure.org/1989,559)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1989 - KZR 7/88 (https://dejure.org/1989,559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Krankentransport - Krankentransportauftrag - Krankenhausträger - Rettungsleitstelle - Patient - Krankentransportunternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Krankentransportbestellung; Weiterleitung eines konkret geäußerten Krankentransportauftrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 107, 40
  • NJW 1989, 2325
  • NJW-RR 1989, 1122 (Ls.)
  • MDR 1989, 797
  • NZV 1989, 270 (Ls.)
  • DB 1989, 1921
  • DÖV 1989, 908
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85

    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88
    Der Hilfsantrag betrifft ein Handeln im geschäftlichen Verkehr, da er auf Unterlassung eines durch die Dienstanweisung des Beklagten veranlaßten und ihm deshalb zuzurechnenden, nach außen wirkenden Verhaltens seiner Bediensteten gerichtet ist, das der Förderung der Geschäftstätigkeit der an die Rettungsleitstelle angeschlossenen Krankentransportunternehmen dient (vgl. BGHZ 101, 72, 75 f. - Krankentransporte I).

    Der im vorliegenden Fall zu beurteilende Gegenstand des Hilfsantrages ist nicht vergleichbar mit der Fallgestaltung der beiden vorausgegangenen Krankentransportentscheidungen des Senats (BGHZ 101, 72-Krankentransporte I; BGH Urt. vom 26. Mai 1987 - KZR 9/86 - Krankentransporte II).

    Stellt der Patient die Entscheidung in das Ermessen des Krankenhauses und leitet dieses den Auftrag dann weiter an die Rettungsleitstelle, so ist dagegen aus dem Blickwinkel des § 1 UWG nichts einzuwenden (BGHZ 101, 72, 76 f - Krankentransporte I).

    Vielmehr hat auch der gesetzlich krankenversicherte Patient grundsätzlich die freie Wahl zwischen mehreren zugelassenen Leistungserbringern; es steht ihm grundsätzlich frei, welches Krankentransportunternehmen er beauftragt (vgl. BGHZ 101, 72, 83 - Krankentransporte I).

    Stehen danach aber Rettungsleitstelle und private Anbieter im Wettbewerb, so kann der Krankenhausträger - wenn ihm die Wahl frei steht, weil die Patienten sie dem Krankenhauspersonal überlassen haben - im Interesse eines funktionsfähigen Rettungsdienstes und damit auch im eigenen Interesse an einer bewährten sachgerechten Abwicklung die Beförderungsaufträge über die Rettungsleitstelle abwickeln (vgl. BGHZ 101, 72, 83 f. - Krankentransporte I).

    Aus den Senatsurteilen vom 26. Mai 1987 (BGHZ 101, 72 und KZR 9/86 - Krankentransporte I und II) läßt sich nichts Gegenteiliges entnehmen; sie betrafen allein die Fälle, in denen die Patienten dem Krankenhauspersonal die Transportwahl freigestellt hatten.

  • BGH, 26.05.1987 - KZR 9/86

    Zuteilung von Krankentransportaufträgen - Durchführung eines Rettungsdienstes -

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88
    Der im vorliegenden Fall zu beurteilende Gegenstand des Hilfsantrages ist nicht vergleichbar mit der Fallgestaltung der beiden vorausgegangenen Krankentransportentscheidungen des Senats (BGHZ 101, 72-Krankentransporte I; BGH Urt. vom 26. Mai 1987 - KZR 9/86 - Krankentransporte II).

    Nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz ist - wie auch nach den entsprechenden Gesetzen anderer Länder (siehe BGH Urt. vom 26. Mai 1987 - KZR 9/86 - Krankentransporte II; BVerwG, Beschl. vom 19. Juni 1985 - 7 B 10/85, NJW 1985, 2778) - zwar der Rettungsdienst (Krankentransport und Notfallrettung) eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge.

    Aus den Senatsurteilen vom 26. Mai 1987 (BGHZ 101, 72 und KZR 9/86 - Krankentransporte I und II) läßt sich nichts Gegenteiliges entnehmen; sie betrafen allein die Fälle, in denen die Patienten dem Krankenhauspersonal die Transportwahl freigestellt hatten.

  • BGH, 10.12.1985 - KZR 22/85

    Abwehrblatt II - Funktionelle Austauschbarkeit von Anzeigenblättern und

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88
    Es ist daher unerheblich, ob - wie vom Berufungsgericht nur unterstellt - der Beklagte im vorliegenden Zusammenhang als Normadressat im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB anzusehen ist und ob sich der Anspruch auch aus § 26 Abs. 2 GWB herleiten läßt, zumal insoweit die gleichen Beurteilungskriterien maßgebend sind (vgl. BGHZ 96, 337, 346 [BGH 10.12.1985 - KZR 22/85] - Abwehrblatt II).
  • BVerwG, 19.06.1985 - 7 B 10.85

    Personenbeförderung - Krankentransport - Notfallpatienten - Ausschlussmöglichkeit

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88
    Nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz ist - wie auch nach den entsprechenden Gesetzen anderer Länder (siehe BGH Urt. vom 26. Mai 1987 - KZR 9/86 - Krankentransporte II; BVerwG, Beschl. vom 19. Juni 1985 - 7 B 10/85, NJW 1985, 2778) - zwar der Rettungsdienst (Krankentransport und Notfallrettung) eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge.
  • BGH, 22.05.1986 - I ZR 72/84

    "Frank der Tat"; Wettbewerbsförderungsabsicht eines Redakteurs

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs dann vor, wenn ein Verhalten objektiv geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen, und der Handelnde dabei subjektiv in der Absicht tätig wird, eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (vgl. BGH, Urt. vom 2. Juli 1987 - I ZR 167/85, GRUR 1988, 38, 39 - Leichenaufbewahrung; Urt. vom 22. Mai 1986 - I ZR F2/84, GRUR 1986, 898, 899 - Frank der Tat; v. Gamm, Wettbewerbsrecht 5. Aufl. Erster Halbband Kap. 17 Rdn. 41, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 167/85

    "Leichenaufbewahrung"; Förderung des Wettbewerbs durch ein Altenheim

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs dann vor, wenn ein Verhalten objektiv geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen, und der Handelnde dabei subjektiv in der Absicht tätig wird, eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (vgl. BGH, Urt. vom 2. Juli 1987 - I ZR 167/85, GRUR 1988, 38, 39 - Leichenaufbewahrung; Urt. vom 22. Mai 1986 - I ZR F2/84, GRUR 1986, 898, 899 - Frank der Tat; v. Gamm, Wettbewerbsrecht 5. Aufl. Erster Halbband Kap. 17 Rdn. 41, jeweils m. w. Nachw.).
  • BSG, 23.03.1983 - 3 RK 3/82
    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88
    Die Reichsversicherungsordnung behandelte vielmehr Krankentransportkosten als Reisekosten im Sinne des § 194 RVO, die von der Krankenkasse »übernommen« werden, während etwa die dem Sachleistungsprinzip unterliegende Krankenhilfe im Sinne der §§ 182 ff. RVO dem Versicherten »gewährt« wurde (Zacher/Friedrich-Marczyk ZfS 1980, 97, 99; Spieß BlStSozArbR 1983, 202 f.; davon geht ersichtlich auch das Bundessozialgericht aus: vgl. BSGE 48, 139, 140 f.; 55, 37 [BSG 23.03.1983 - 3 RK 3/82]; BSG SozR 2200 § 194 Nr. 12; ferner Krauskopf/Schröder-Printzen, Soziale Krankenversicherung 2. Aufl. Stand: Mai 1988, §§ 194 RVO Anm. 3.1; abweichend Siewert SozVers 1975, 146 ff.; Schneider BlStSozArbR 1983, 118 ff.).
  • Drs-Bund, 30.05.1985 - BT-Drs 10/3425
    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88
    Vorschläge der Bundesländer zu einer Einschränkung durch eine entsprechende Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (§ 49 a Abs. 3 des Entwurfs, BT-Drucks. 10/3425) blieben ohne Erfolg (vgl. auch § 133 Abs. 3 SGB-V); doch ist beim Abschluß der Rahmenverträge über die Vergütung von Leistungen des Rettungsdienstes und über das Entgelt für andere Krankentransporte - als Höchstpreise - u. a. die Sicherstellung der flächendeckenden rettungsdienstlichen Versorgung zu berücksichtigen (§ 133 Abs. 1 SGB-V, in der Fassung des GRG).
  • BSG, 28.03.1979 - 3 RK 92/77

    Fahrkosten - Begriff - Wechsel des Krankenhauses - Ersatz der Transportkosten

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88
    Die Reichsversicherungsordnung behandelte vielmehr Krankentransportkosten als Reisekosten im Sinne des § 194 RVO, die von der Krankenkasse »übernommen« werden, während etwa die dem Sachleistungsprinzip unterliegende Krankenhilfe im Sinne der §§ 182 ff. RVO dem Versicherten »gewährt« wurde (Zacher/Friedrich-Marczyk ZfS 1980, 97, 99; Spieß BlStSozArbR 1983, 202 f.; davon geht ersichtlich auch das Bundessozialgericht aus: vgl. BSGE 48, 139, 140 f.; 55, 37 [BSG 23.03.1983 - 3 RK 3/82]; BSG SozR 2200 § 194 Nr. 12; ferner Krauskopf/Schröder-Printzen, Soziale Krankenversicherung 2. Aufl. Stand: Mai 1988, §§ 194 RVO Anm. 3.1; abweichend Siewert SozVers 1975, 146 ff.; Schneider BlStSozArbR 1983, 118 ff.).
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RK 5/84

    Übernahme der Fahrkosten - Fahrkosten - Krankentransport - Krankenfahrt - Einsatz

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88
    Die Reichsversicherungsordnung behandelte vielmehr Krankentransportkosten als Reisekosten im Sinne des § 194 RVO, die von der Krankenkasse »übernommen« werden, während etwa die dem Sachleistungsprinzip unterliegende Krankenhilfe im Sinne der §§ 182 ff. RVO dem Versicherten »gewährt« wurde (Zacher/Friedrich-Marczyk ZfS 1980, 97, 99; Spieß BlStSozArbR 1983, 202 f.; davon geht ersichtlich auch das Bundessozialgericht aus: vgl. BSGE 48, 139, 140 f.; 55, 37 [BSG 23.03.1983 - 3 RK 3/82]; BSG SozR 2200 § 194 Nr. 12; ferner Krauskopf/Schröder-Printzen, Soziale Krankenversicherung 2. Aufl. Stand: Mai 1988, §§ 194 RVO Anm. 3.1; abweichend Siewert SozVers 1975, 146 ff.; Schneider BlStSozArbR 1983, 118 ff.).
  • BGH, 10.10.1989 - KZR 22/88

    "Neugeborenentransporte"; Zulässigkeit der Aufforderung einer AOK zur Vergabe von

    Soweit die beklagte AOK zur Beschaffung von Krankentransportleistungen für ihre Mitglieder in den Wettbewerb privater Mitbewerber eingreift, um die Nachfrage auf die dem Rettungsdienst angeschlossenen gemeinnützigen Hilfsorganisationen zu Lasten der Klägerin zu lenken, wird sie im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs tätig (vgl. BGHZ 107, 40, 42 [BGH 21.02.1989 - KZR 7/88] = GRUR 1989, 430 - Krankentransportbestellung).

    Dies wäre aber selbst bei Zugrundelegung des Sachleistungsprinzips nicht der Fall, da auch dann die Interessen der Krankenkassen von dem Recht der Versicherten überlagert werden, sich grundsätzlich den Lieferanten des jeweiligen Heil- oder Hilfsmittels bzw. hier der Krankentransportleistung frei auswählen zu können (vgl. BGHZ 101, 72, 83 [BGH 26.05.1987 - KZR 13/85] = GRUR 1987, 829, 832 - Krankentransporte I; BGHZ 107, 40, 44 [BGH 21.02.1989 - KZR 7/88] = GRUR 1989, 430, 431 - Krankentransportbestellung).

    Überlassen der Patient bzw. seine Angehörigen dem Krankenhaus die Auswahl des zu beauftragenden Krankentransportunternehmens, so trifft das Krankenhaus als von der Krankenkasse unabhängiges Unternehmen die Nachfrageentscheidung (vgl. BGHZ 101, 72, 76 f. [BGH 26.05.1987 - KZR 13/85] - Krankentransporte I; 107, 40, 43 - Krankentransportbestellung).

    Hiernach konnte der Kassenpatient seinen Vertragspartner unter den Leistungserbringern - ebenso wie der privat- und der nichtversicherte Patient - frei auswählen (vgl. BGHZ 107, 40, 44 [BGH 21.02.1989 - KZR 7/88] = GRUR 1989, 430, 431 - Krankentransportbestellung; 101, 72, 83 = GRUR 1987, 829, 832 - Krankentransporte I).

    Wie im Senatsurteil vom 21.2.1989 (BGHZ 107, 40, 44 [BGH 21.02.1989 - KZR 7/88] = GRUR 1989, 430, 431 - Krankentransportbestellung) ausgeführt, spricht - in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtslage - § 133 SGB V von Rahmenverträgen über das Entgelt für andere Krankentransporte (Abs. 1) und von der Leistungspflicht der Krankenkassen zur Übernahme der Kosten (Abs. 2).

    Vielmehr hat auch der gesetzlich krankenversicherte Patient grundsätzlich die freie Wahl zwischen mehreren zugelassenen Leistungserbringern; es steht ihm also grundsätzlich frei, welches Krankentransportunternehmen er beauftragt oder durch das Krankenhaus bzw. den behandelnden Arzt beauftragen lassen will (vgl. BGHZ 107, 40, 44 [BGH 21.02.1989 - KZR 7/88] - Krankentransportbestellung).

    Die "Sicherstellung der flächendeckenden rettungsdienstlichen Versorgung" ist nach § 133 Abs. 1 SGB V bei den Verträgen über die Vergütung der Leistungen des Rettungsdienstes bzw. über das Entgelt für andere Krankentransporte, also bei der Preisgestaltung in den Rahmenverträgen zu berücksichtigen (BGHZ 107, 40, 45 [BGH 21.02.1989 - KZR 7/88] = GRUR 1989, 430, 431 - Krankentransportbestellung).

    Der Krankentransport ist zwar nach den Rettungsdienstgesetzen der Länder eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge, aber nicht allein den Trägern des Rettungsdienstes vorbehalten; er steht vielmehr grundsätzlich jedem Unternehmen offen (BGHZ 107, 40, 45 [BGH 21.02.1989 - KZR 7/88] = GRUR 1989, 430, 431 - Krankentransportbestellung).

  • BGH, 12.11.2002 - KZR 11/01

    Gemeinsame Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für Feuerlöschfahrzeuge durch

    Greift ein Hoheitsträger im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Aufgaben zu den von der Privatrechtsordnung bereitgestellten Mitteln, unterliegt er in diesem Bereich den gleichen Beschränkungen wie jeder andere Teilnehmer und hat dabei insbesondere die durch das Wettbewerbsrecht gezogenen Grenzen einer solchen Tätigkeit zu beachten (BGHZ 107, 40, 43 ff. - Krankentransportbestellung; BGH WuW/E DE-R 289, 293 - Lottospielgemeinschaft).
  • BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10

    Wettbewerbsbeschränkung durch marktbeherrschendes Unternehmen: Unbillige

    Im Rahmen der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung sind insoweit die gleichen Kriterien wie bei § 20 GWB maßgebend (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1998 - KZR 1/97, WuW/E DER 201, 205 - Schilderpräger im Landratsamt; Urteil vom 21. Februar 1989 - KZR 7/88, BGHZ 107, 40, 41 - Krankentransportbestellung; Urteil vom 10. Dezember 1985 - KZR 22/85, BGHZ 337, 346 f. - Abwehrblatt II).
  • LG München I, 12.05.2021 - 37 O 32/21

    Sperrung eines Händler-Online-Kontos

    Im Hinblick auf die Funktionszusammenhänge zwischen UWG und GWB sind bei der Beurteilung der Unlauterkeit nach § 4 Nr. 4 UWG und der Unbilligkeit einer Behinderung nach §§ 19, 20 GWB jedoch weitgehend parallele Wertungen geboten (BGH, Urt. v. 21.02.1989, Az.: KZR 7/88 = BGHZ 107, 40, 41 - Krankentransportbestellung; BGH, Urt. v. 14.07.1998, Az.: KZR 1/97 = WRP 1999, 105, 109 - Schilderpräger im Landratsamt; OLG München, Urt. v. 23.03.2017, Az.: U 3702/16 Kart = GRUR-RR 2017, 355 Rn. 62).
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 32/94

    Abschluß von Verträgen über das Entgelt für Krankentransporte

    Der BGH hat sich dabei von der Überlegung leiten lassen, selbst bei Zugrundelegung des Sachleistungsprinzips würden die Interessen der KKn von dem Recht der Versicherten überlagert, sich grundsätzlich den Lieferanten des jeweiligen Heil- oder Hilfsmittels bzw hier der Krankentransportleistung frei auswählen zu können (Hinweis auf BGHZ 101, 72, 83 = GRUR 1987, 829, 832 - Krankentransporte I; BGHZ 107, 40, 44 [BGH 21.02.1989 - KZR 7/88] = GRUR 1989, 430, 431 - Krankentransportbestellung).

    gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) private Krankentransportunternehmen hinsichtlich der Direktabrechnung nicht anders behandeln darf als Unternehmen des öffentlichen Rettungsdienstes (vgl BGHZ 114, 218, 228 ff = NJW 1991, 2963; vgl auch BGH, Urteil vom 22. März 1994 - KZR 9/93 = LM § 26 Ges. gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Nr. 80; BGH NJW 1990, 1531 = USK 89120; BGHZ 107, 40 [BGH 21.02.1989 - KZR 7/88]).

  • BGH, 14.07.1998 - KZR 1/97

    "Schilderpräger im Landratsamt"; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des

    Im Rahmen der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung sind insoweit die gleichen Beurteilungskriterien wie bei § 26 Abs. 2 GWB maßgebend (vgl. BGHZ 96, 337, 346 - Abwehrblatt II; 107, 40, 41 - Krankentransportbestellung).
  • BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97

    Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Ihm kam es vor allem darauf an zu betonen, daß die Krankenkassen ihr Verhalten bei der Abrechnung von Krankentransportleistungen nicht in einer Weise gestalten dürfen, daß das Recht auch des sozialversicherten Patienten beeinträchtigt wird, ein Krankentransportunternehmen seiner Wahl hinzuzuziehen (vgl. BGHZ 107, 40, 43 f; Urteil vom 10. Oktober 1989 aaO).
  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Das gilt auch für Schadensersatzansprüche aus § 35 Abs. 1 GWB oder § 1 UWG, die sich im Zusammenhang mit der Ausgestaltung oder der Durchführung privatrechtlicher Beschaffungsverträge für Dritte ergeben können (vgl. BGHZ 66, 229, 237; BGH, Urt. v 21.02.1989 - KZR 7/88, WuW/E 2571 - Krankentransportbestellung; BGH, Urt. v. 10.10.1989 - KZR 22/88, WuW/E 2603 ff. = GRUR 1990, 474 ff. - Neugeborenentransporte).

    Der Kläger ist in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht, wenn er von diesem Marktsegment dadurch abgeschnitten wird, daß die Beklagte ihre gesetzliche Verpflichtung zur Kostenerstattung ärztlich verordneter Krankentransporte einsetzt, die im konkreten Einzelfall ihren Versicherungsnehmern zustehende Nachfrageentscheidung (BGHZ 107, 40, 44 [BGH 21.02.1989 - KZR 7/88] - Krankentransportbestellung; BGHZ 101, 72, 83 - Krankentransporte I; BGH, Urt. v. 10.10.1989 - KZR 22/88, WuW/E 2603, 2606 = GRUR 1990, 474 ff. - Neugeborenentransporte) in Richtung auf die Unternehmen des öffentlichen Rettungsdienstes umzulenken.

  • BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97

    "Sitzender Krankentransport"

    Unternehmen sind daher auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen, soweit sie zur Beschaffung von Krankentransportleistungen für ihre Mitglieder in den Wettbewerb privater Mitbewerber eingreifen (BGH WuW/E 2603, 2605; BGHZ 107, 40, 42 - Krankentransportbestellung).

    Selbst bei Zugrundelegung des Sachleistungsprinzips werden die Interessen der Krankenkassen an einer möglichst preisgünstigen Versorgung von dem Recht der Versicherten überlagert, sich grundsätzlich den Lieferanten des jeweiligen Heil- oder Hilfsmittels oder der Krankentransportleistung frei auswählen zu können (BGHZ 101, 72, 83 - Krankentransporte I; 107, 40, 44 - Krankentransportbestellung; BGH WuW/E 2603, 2605; vgl. auch BSGE 77, 119, 124).

  • BGH, 09.03.1999 - KVR 20/97

    Gewerblich organisierte Spielgemeinschaften dürfen von der Teilnahme an

    Greift ein Hoheitsträger bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu den von der Privatrechtsordnung bereitgestellten Mitteln, unterliegt er den gleichen Beschränkungen wie jeder andere Teilnehmer am privatrechtlich organisierten Markt und hat dabei insbesondere die durch das Wettbewerbsrecht gezogenen Grenzen einer solchen Tätigkeit zu beachten (vgl. BGHZ 107, 40, 43 ff. - Krankentransportbestellung; im Ergebnis auch Bunte in Langen/Bunte aaO § 1 Rdn. 16; Jungbluth in Langen/Bunte aaO § 98 Rdn. 31; Emmerich in Immenga/Mestmäcker aaO § 98 Rdn. 1; Ulmer, ZHR 146 (1982), 466, 478).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 14.93

    Rettungsdienstgebühren

  • OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99

    Wettbewerbs- und kartellrechtliche Zulässigkeit der Veräußerung eines Grundstücks

  • BGH, 22.07.1999 - KZR 13/97

    Kartenlesegerät

  • BGH, 22.03.1994 - KZR 9/93

    "Orthopädisches Schuhwerk"; Unbillige Behinderung eines Marktteilnehmers durch

  • KG, 19.06.2001 - 5 U 10475/99

    Amtliche Informationen für Wettbewerber - Hilfstätigkeit zur Erfüllung

  • BGH, 14.07.1998 - KZR 15/97

    "Schilderpräger im Landratsamt"; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des

  • LG Kiel, 10.11.1998 - 16 O 19/98

    Prüfung eines durch eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung angebotenen

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