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   BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17   

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https://dejure.org/2020,26581
BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17 (https://dejure.org/2020,26581)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2020 - KZR 70/17 (https://dejure.org/2020,26581)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17 (https://dejure.org/2020,26581)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz aufgrund eines Schienenkartells; Kein Anscheinsbeweis für einen Schaden bei einem Quoten- und Kundenschutzkartell; Ausspruch zur Freistellung von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten; Gesamtschuldnerische Haftung der an einem Kartell für sämtliche ...

  • rewis.io

    Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung der an einer Grundabsprache beteiligten Unternehmen - Schienenkartell III

  • Betriebs-Berater

    Schienenkartell III - gesamtschuldnerische Haftung aller an einer Grundabsprache beteiligten Unternehmen für alle sich aus diesem Verstoß ergebenden Folgen

  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 33 ; GWB § 1 ; BGB § 823 Abs. 2
    Schadensersatz aufgrund eines Schienenkartells; Kein Anscheinsbeweis für einen Schaden bei einem Quoten- und Kundenschutzkartell; Ausspruch zur Freistellung von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten; Gesamtschuldnerische Haftung der an einem Kartell für sämtliche ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht: Schienenkartell III

  • datenbank.nwb.de

    Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung der an einer Grundabsprache beteiligten Unternehmen - Schienenkartell III

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beteiligung an einem Kartell: Umfang der Schadensersatzpflicht?

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur gesamtschuldnerischen Haftung der an einer Grundabsprache beteiligten Unternehmen für sämtliche Schäden, die ihre Ursachen in der verbotenen Verhaltenskoordinierung haben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schienenkartell III - gesamtschuldnerische Haftung aller an einer Grundabsprache beteiligten Unternehmen für alle sich aus diesem Verstoß ergebenden Folgen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung der Kartellteilnehmer

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Schienenkartell-Haftung für alle kausalen Schäden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1328
  • NZBau 2020, 732
  • WM 2021, 2355
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17

    Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17
    a) Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass für die in Rede stehenden Aufträge aus den Beschaffungsvorgängen im Jahr 2002, auf die die Klägerin ihre Klage unter anderem stützt, als Anspruchsgrundlage § 33 Satz 1 GWB in der seit dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung (GWB 1999) in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 13 - ORWI; Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, WRP 2019, 474 Rn. 44 - Schienenkartell I).

    d) Mit der vom Berufungsgericht gegebenen Begründung kann jedoch nicht angenommen werden, dass der Klägerin aufgrund der Kartellabsprache zwischen den beteiligten Unternehmen - mit der für ein Zwischenurteil nach § 304 ZPO erforderlichen Wahrscheinlichkeit (BGH, WRP 2019, 474 Rn. 38 - Schienenkartell I) - überhaupt ein Schaden entstanden ist.

    Für die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises fehlt es - wie der Bundesgerichtshof nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat - bei einem Quoten- und Kundenschutzkartell, wie es hier in Rede steht, an der dafür erforderlichen Typizität des Geschehensablaufs (BGH, WRP 2019, 474 Rn. 57 - Schienenkartell I).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Beklagten nach Treu und Glauben daran gehindert, sich auf ein Mitverschulden der Klägerin unter Verweis auf die Kenntnisse eines Mitarbeiters der Klägerin von den wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und der Beteiligung der Beklagten hieran zu berufen (vgl. dazu BGH, WRP 2019, 474 Rn. 91 - Schienenkartell I).

    Sie ist nicht gerechtfertigt, wenn dieser nicht schutzwürdig ist, was insbesondere dann der Fall wäre, wenn Mitarbeiter der Klägerin hinter ihrem Rücken zu deren Nachteil mit den Beklagten zusammengewirkt hätten (BGH, WRP 2019, 474 - Schienenkartell I).

    Eine grobfahrlässige Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB kann darin nicht erblickt werden (BGH, WRP 2019, 474 Rn. 84 - Schienenkartell I).

  • EuGH, 05.06.2014 - C-557/12

    Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17
    Danach kann ein an einem Kartell beteiligtes Unternehmen zivilrechtlich bereits dann für mittelbar verursachte Schäden haften, wenn dies den Kartellbeteiligten nicht verborgen bleiben konnte (EuGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - C-557/12, WuW 2014, 783 = EuZW 2014, 586 Rn. 34 - Kone), wobei die Vorhersehbarkeit dieser Folgen unzweifelhaft nach objektiven Kriterien zu beurteilen ist (vgl. Generalanwältin Kokott, Schlussanträge vom 30. Januar 2014 - C-557/12 Rn. 74 - Kone; Ohlhoff, in Kamann/Ohlhoff/Völcker, Kartellverfahren und Kartellprozesse, § 26 Rn. 139).

    Aus diesem Grund ist auch nach dem Unionsrecht eine Haftung für Schäden nicht ausgeschlossen, die daraus resultieren, dass ein an diesem Kartell nicht beteiligtes Unternehmen in Anbetracht der Machenschaften des Kartells seine Preise höher festgesetzt hat, als es dies ohne das Kartell getan hätte (EuGH, WuW 2014, 783 Rn. 37 - Kone).

  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17
    Die Beurteilung, ob sich jemand als Mittäter oder Gehilfe im Sinne der genannten Bestimmungen an einer die zivilrechtliche Haftung begründenden deliktischen Verhaltensweise beteiligt hat, richtet sich nach den für das Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. nur BGH, Urteile vom 29. Oktober 1974 - VI ZR 182/73, BGHZ 63, 124, 126, und vom 24. Januar 1984 - VI ZR 37/82, BGHZ 89, 383, 389).

    Dass der Mittäter positive Kenntnis von den konkreten Folgen der Tat hat, ist wegen der Zurechnung wechselseitiger Tatbeiträge, die ihre Grenze erst im Mittäterexzess findet (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1984 - VI ZR 37/82, NJW 1984, 1226, 1229 mwN; MünchKommBGB/Wagner, 7. Aufl., § 830 Rn. 40), nicht erforderlich.

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 182/73

    Hausbesetzung - § 823 Abs. 1 BGB, Körperverletzung, § 830 BGB, psychische

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17
    Die Beurteilung, ob sich jemand als Mittäter oder Gehilfe im Sinne der genannten Bestimmungen an einer die zivilrechtliche Haftung begründenden deliktischen Verhaltensweise beteiligt hat, richtet sich nach den für das Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. nur BGH, Urteile vom 29. Oktober 1974 - VI ZR 182/73, BGHZ 63, 124, 126, und vom 24. Januar 1984 - VI ZR 37/82, BGHZ 89, 383, 389).

    Ein Weniger an eigenhändiger Verwirklichung der unmittelbaren Schadensherbeiführung wird insoweit durch den in die Tat umgesetzten Willen zur Teilnahme an ihr kompensiert (vgl. BGHZ 63, 124, 126).

  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17
    a) Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass für die in Rede stehenden Aufträge aus den Beschaffungsvorgängen im Jahr 2002, auf die die Klägerin ihre Klage unter anderem stützt, als Anspruchsgrundlage § 33 Satz 1 GWB in der seit dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung (GWB 1999) in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 13 - ORWI; Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, WRP 2019, 474 Rn. 44 - Schienenkartell I).

    a) Da es sich bei der Verabredung und Durchführung eines Kartells um eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung handelt, haften grundsätzlich alle Kartellteilnehmer nach § 830 Abs. 1 Satz 1, § 840 Abs. 1 BGB als Gesamtschuldner (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 80 - ORWI).

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 421/10

    Pflicht einer Bank zur Aufklärung über eine von ihr vereinnahmte Rückvergütung

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17
    Ob eine vorprozessuale anwaltliche Zahlungsaufforderung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auslöst oder als der Vorbereitung der Klage dienende Tätigkeit nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RVG zum Rechtszug gehört und daher mit der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG abgegolten ist, ist eine Frage der Art und des Umfangs des im Einzelfall erteilten Mandats (BGH, Urteile vom 26. Februar 2013 - XI ZR 345/10, BKR 2013, 283 Rn. 37, und vom 28. Mai 2013 - XI ZR 421/10, juris Rn. 33, jeweils mwN).
  • BGH, 29.06.1972 - VII ZR 190/71

    Gesamtschuldverhältnis bei rechtlicher Zweckgemeinschaft

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17
    Dieser Dritte und die Beklagten haften wie Gesamtschuldner (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1972 - VIII ZR 190/71, NJW 1972, 1802, 1803).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17
    Ob eine vorprozessuale anwaltliche Zahlungsaufforderung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auslöst oder als der Vorbereitung der Klage dienende Tätigkeit nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RVG zum Rechtszug gehört und daher mit der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG abgegolten ist, ist eine Frage der Art und des Umfangs des im Einzelfall erteilten Mandats (BGH, Urteile vom 26. Februar 2013 - XI ZR 345/10, BKR 2013, 283 Rn. 37, und vom 28. Mai 2013 - XI ZR 421/10, juris Rn. 33, jeweils mwN).
  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17
    Hat die Kartellabsprache weitergehend Einfluss auf die von Kartellaußenseitern geforderten Preise gehabt, umfasst die gesamtschuldnerische Haftung regelmäßig auch Schäden, die aus Geschäften zwischen Kartellaußenseitern und ihren Abnehmern oder Lieferanten resultieren (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 56/16, NZKart 2018, 315 Rn. 38 ff. - Grauzementkartell II).
  • BGH, 19.04.2013 - V ZR 113/12

    Schadensersatzprozess wegen einer fehlgeschlagenen Vorkaufsrechtsübertragung für

    Auszug aus BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17
    Sollte das Berufungsgericht erneut - und unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Grundsätze (vgl. WuW 2020, 202 Rn. 51 ff. - Schienenkartell II) - den Erlass eines Zwischenurteils nach § 304 ZPO in Betracht ziehen, wird die im angegriffenen Urteil offengelassene Frage nach einem Mitverschulden der Klägerin nur dann dem Betragsverfahren vorbehalten werden können, wenn das Berufungsgericht nach summarischer Prüfung zu dem Ergebnis kommen kann, dass die Klageforderung in keinem Fall von einem etwa zu berücksichtigenden Mitverschulden der Klägerin voll aufgezehrt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1974 - VII ZR 80/73, NJW 1975, 106, 108) und sich zugleich der Einwand des Mitverschuldens vom Grund der Haftung trennen lässt; was dann nicht der Fall ist, wenn sich beides aus einem einheitlich zu würdigenden Schadensereignis ableitet (BGH, Urteil vom 19. April 2013 - V ZR 113/12, NJW 2013, 1948 Rn. 11).
  • BGH, 15.08.2019 - III ZR 205/17

    Ordnungsgemäße Risikoaufklärung des Anlegers bei der Zeichnung von Beteiligungen

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 124/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit

  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 80/73

    Beseitigung von Giftmüll

  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

  • BGH, 09.03.2010 - XI ZR 93/09

    BGH bejaht die deliktische Haftung einer ausländischen Brokerfirma wegen

  • BGH, 03.12.2019 - KZR 23/17

    Verjährung des Anspruchs auf Ersatz kartellbedingten Schadens durch Überhöhung

  • BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95

    Konkurrenzen (Tateinheit, Tatmehrheit und fortgesetzte Handlung,

  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 224/13

    Kopfhörer-Kennzeichnung - Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit dem Vertrieb von

  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

  • BGH, 03.12.2019 - KZR 27/17

    Anspruch eines Auftraggebers auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens bei

  • BGH, 03.12.2019 - KZR 25/17

    Revision gegen ein Urteil nach einer Klage auf Ersatz kartellbedingten Schadens

  • BGH, 20.11.1970 - VIII ZR 250/69
  • BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05

    Verjährungsunterbrechung gegenüber Organen (Wirkung für verjährte Handlungen

  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZB 58/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des Berufungsführers in der Berufungsschrift

  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZR 247/17

    Zulässigkeit der Revision: Beschränkung der Revisionszulassung durch das

  • BGH, 24.07.2013 - XII ZB 56/13

    Zulässigkeit der Berufung trotz Falschbezeichnung des Berufungsbeklagten

  • BGH, 11.05.2010 - VIII ZB 93/09

    Berufungsschrift: Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners bei

  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2023 - 6 U 1/22

    Vorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines

    Das hat der Bundesgerichtshof auch für das Zivilrecht übernommen und ausgeführt, dass die unter Geltung einer Grundabsprache vorgenommenen, konkretisierenden Einzelakte auch zivilrechtlich eine tatbestandliche Handlungseinheit darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.2022, KZR 42/20, Rn. 90 - Schlecker; BGH, Urteil vom 19.5.2020, KZR 70/17, NZKart 2020, 535, Rn. 32 - Schienenkartell III).
  • BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18

    BGH billigt Pauschalierungsklausel für Schäden durch Kartellabsprachen

    Dabei wird das Berufungsgericht ein Mitverschulden der Klägerin an der Schadensentstehung erneut verneinen können (vgl. BGH, NZKart 2019, 101 Rn. 91 - Schienenkartell I; Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17, WuW 2020, 595 Rn. 40 f. - Schienenkartell III).
  • BGH, 22.06.2021 - VI ZR 353/20

    Zur Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten (hier: Klage wegen

    Ein lediglich (aufschiebend) bedingt für den Fall des Scheiterns des vorgerichtlichen Mandats erteilter Prozessauftrag steht der Gebühr aus Nr. 2300 VV RVG nicht entgegen (vgl. BGH, Urteile vom 15. August 2019 - III ZR 205/17, NJW-RR 2019, 1332 Rn. 43; vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17, NZKart 2020, 535 Rn. 44; jeweils mwN; vgl. weiter Hansens, zfs 2019, 703 ff.; Ebert in Mayer/Kroiß, RVG, 8. Aufl., § 19 Rn. 14).
  • BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19

    Schienenkartell V

    Daher kann sich die gesamtschuldnerische Haftung der Beklagten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17, juris Rn. 30 ff. - Schienenkartell III) auf die Schäden erstrecken, die der Klägerin durch Umsatzgeschäfte mit Kartellaußenseitern entstanden sind (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 38 ff. - Schienenkartell IV).

    Nach diesen Grundsätzen kann bereits der vor Wirksamwerden der Spaltung begangene Verstoß gegen das Kartellverbot nach § 1 GWB und Art. 101 AEUV genügen, um die aufgrund der nach diesem Zeitpunkt erfolgten Beschaffungen entstandenen Schadensersatzansprüche, für die die Beklagte zu 1 als Gesamtschuldner neben der Beklagten zu 3 haftet (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17, juris Rn. 37 f. - Schienenkartell III), als Altverbindlichkeiten zu qualifizieren, weil das maßgebliche haftungsbegründende Verhalten der durch die Kartellabsprache erfolgte Eingriff in die Freiheit des Wettbewerbsprozesses ist.

  • BGH, 29.11.2022 - KZR 42/20

    Schaden für Schlecker durch Drogeriekartell?

    Die Beurteilung, ob sich jemand als Mittäter oder Gehilfe im Sinne der genannten Bestimmungen an einer die zivilrechtliche Haftung begründenden deliktischen Verhaltensweise beteiligt hat, richtet sich nach den für das Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 1974 - VI ZR 182/73, BGHZ 63, 124 [juris Rn. 8]; vom 24. Januar 1984 - VI ZR 37/82, BGHZ 89, 383 [juris Rn. 23]; vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17, WuW 2020, 595 Rn. 31 - Schienenkartell III).
  • LG Dortmund, 30.09.2020 - 8 O 115/14

    Freie Schätzung von Kartellschäden

    Aufgrund der mit Bindungswirkung nach § 33 IV GWB a.F. feststehenden Rechtsverletzung der Beklagten, welche zu einer gesamtschuldnerischen Haftung nach §§ 830, 840 BGB sämtlicher Kartellbeteiligter für aus den einzelnen Erwerbsvorgängen folgende Schäden führt (instruktiv BGH, U. v. 19.05.2020, KZR 70/17 Tz 30 ff. - Schienenkartell III - juris), ist der Klägerin im Hinblick auf die als kartellbefangen anzusehenden Erwerbsvorgänge 6) bis 8) ein Schaden entstanden.
  • LG Stuttgart, 20.01.2022 - 30 O 176/19

    Sammelklage-Inkasso, Rundholzvermarktung - Fehlende Aktivlegitimaton eines

    Soweit der Bundesgerichtshof zu kartellschadensersatzrechtlichen Fragestellungen in Verfahren etwa zum sog. "Schienenkartell" oder zum sog. "Lkw-Kartell" zu entscheiden hatte, hat er die Urteile der verschiedenen Berufungsgerichte ausnahmslos aufgehoben (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17 - Schienenkartell I; BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17 - Schienenkartell II, BGHZ 224, 281-302; BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17 - Schienenkartell III; BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18 - Schienenkartell IV; BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19 - Schienenkartell V; BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 - Schienenkartell VI; BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19 - Lkw-Kartell [I], BGHZ 227, 84; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20 - Lkw-Kartell II).
  • BGH, 04.04.2023 - KZR 20/21

    Vertriebskooperation im SPNV

    Sowohl die Mittäterschaft als auch die Teilnehmerhaftung verlangen eine Kenntnis der Tatumstände (BGH, Urteile vom 15. Mai 2012 - VI ZR 166/11, NJW 2012, 3177 Rn. 17; vom 3. Dezember 2013 - XI ZR 295/12, WM 2014, 71 Rn. 29; vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17, WuW 2020, 595 Rn. 35 - Schienenkartell III).
  • OLG Celle, 12.08.2021 - 13 U 120/16

    Zulässigkeit eines Grundurteils im Schadensersatzprozess wegen unzulässiger

    Für die Rechtslage vor Geltung des GWB 2005 gilt nichts anderes (BGH, Urteil vom 19.05.2020 - KZR 70/17, juris Rn. 24 - Schienenkartell III ).

    Die Haftung erstreckt sich auf sämtliche Schäden, die ihre Ursache in der verbotenen Verhaltenskoordinierung haben, auch soweit die durch die Koordinierung verursachte Schwächung der wettbewerblichen Kräfte die Angebotspreise von Kartellaußenseitern nachteilig beeinflusst hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17, juris Rn. 30 ff. - Schienenkartell III ).

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - U (Kart) 8/19
    In seinem Urteil vom 19.5.2020 (KZR 70/17 - Schienenkartell III ) hat der Bundesgerichtshof der Sache nach an diesen Standpunkt angeknüpft und angenommen, dass es sich bei der Verabredung und Durchführung eines Kartells um eine (einzige) gemeinschaftliche begangene unerlaubte Handlung handele.
  • BGH, 28.06.2022 - KZR 46/20

    Vorliegen eines kartellbedingten Schadens bei Bezug der Waren durch

  • LG Mannheim, 23.06.2023 - 14 O 103/18

    Zuckerkartell - Bestimmung des Kartellschadensersatzes bei einem Zucker-Kartell

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2023 - U 1/23

    Geltendmachung von Schadensansprüchen durch den Insolvenzverwalter gegen die

  • LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 217/17

    Schadenersatz aufgrund des von der Europäischen Kommission festgestellten sog.

  • LG Berlin, 07.02.2023 - 61 O 2/23

    Kartell der Schienenfreunde - Berechnung des Kartellschadens aufgrund einer

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 41/19

    Inanspruchnahme auf Ersatz kartellbedingten Schadens aufgrund fehlerhaftenr

  • OLG Frankfurt, 05.08.2021 - 11 U 67/18

    Fortbestehendes Feststellungsinteresse; Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts

  • BGH, 10.02.2021 - KZR 94/18

    Zahlung von Schadensersatz als Anspruch eines Verkehrsunternehmens wegen

  • LG Berlin, 25.09.2023 - 96b O 2/23

    Fahrtreppenkartell

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 40/19

    Kartellschadensersatz im sog. Kölner Fall vergaberechtswidriger Preisabsprachen

  • AG Bad Urach, 07.03.2022 - 1 C 239/21

    Kostentragung bei Nichtnutzbarkeit von Mietwohnung aufgrund von

  • LG Stuttgart, 31.03.2022 - 30 O 303/17

    Ansprüche eine Möbelhandelsunternehmens auf Schadensersatz wegen eines von der

  • LG Dortmund, 03.02.2021 - 8 O 116/14
  • OLG Stuttgart, 19.11.2021 - 3 U 350/20

    Höhe des Restschadensersatzanspruches in den Diesel-Abgasskandalfällen

  • LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
  • LG Stuttgart, 28.04.2022 - 30 O 17/18

    Zulässigkeit eines Sammelklageninkasso von verschiedenen

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 6/19

    Ersatz kartellbedingten Schadens wegen Zahlung von überhöhten Preisen aufgrund

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 42/19

    Kartellschadensersatz: Grundurteil über Ansprüche aus mehreren

  • OLG Frankfurt, 01.12.2020 - 11 U 157/19

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadenersatz wegen

  • OLG Stuttgart, 14.01.2022 - 3 U 398/20

    Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller nach Erwerb eines Kfz mit

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 5/19

    Schadensersatzklage wegen kartellrechtswidriger Absprachen gegen Hersteller von

  • OLG Celle, 10.05.2023 - 16 U 420/22
  • LG Dortmund, 04.11.2020 - 8 O 26/16
  • LG Berlin, 27.05.2021 - 16 O 241/17

    Gasisolierte Schaltanlagen, GIS-Kartell - Schadensersatzanspruch bei Vereinbarung

  • AG Reutlingen, 07.03.2022 - 1 C 239/21

    Vermieter muss Ersatzwohnung zahlen, wenn er die Mietwohnung instandsetzen lässt

  • LG Stuttgart, 09.12.2021 - 30 O 29/17

    Kartellschadensersatz Pass on - Schadenswälzung ("pass-on") bei einem vom

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