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   BGH, 07.12.2010 - KZR 71/08   

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https://dejure.org/2010,2941
BGH, 07.12.2010 - KZR 71/08 (https://dejure.org/2010,2941)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2010 - KZR 71/08 (https://dejure.org/2010,2941)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - KZR 71/08 (https://dejure.org/2010,2941)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Jette Joop

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Jette Joop

    Art 81 Abs 1 EG, § 1 GWB vom 20.02.1990, Art 101 Abs 1 AEUV, § 133 BGB, § 134 BGB
    Kartellverbot: Zulässigkeit von Abgrenzungsvereinbarungen im Markenrecht - Jette Joop

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Leckerbissen für kartellrechtlich interessierte Markenrechtler - BGH - Jette Joop

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit der markenrechtlichen Rechtslage bei ihrem Abschluss für die kartellrechtliche Zulässigkeit einer keine Wettbewersbeschränkung bezweckende Abgrenzungsvereinbarung; Anwendbarkeit des Grundsatzes des Verbots der geltungerhaltenden Reduktion bei der ...

  • kanzlei.biz

    "Jette Joop" - Schmuck ja, Kleidung nein!

  • Betriebs-Berater

    Kartellrechtliche Zulässigkeit einer markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung - Jette Joop

  • rewis.io

    Kartellverbot: Zulässigkeit von Abgrenzungsvereinbarungen im Markenrecht - Jette Joop

  • rewis.io

    Kartellverbot: Zulässigkeit von Abgrenzungsvereinbarungen im Markenrecht - Jette Joop

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit der markenrechtlichen Rechtslage bei ihrem Abschluss für die kartellrechtliche Zulässigkeit einer keine Wettbewersbeschränkung bezweckende Abgrenzungsvereinbarung; Anwendbarkeit des Grundsatzes des Verbots der geltungerhaltenden Reduktion bei der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jette Joop

  • datenbank.nwb.de

    Kartellverbot: Zulässigkeit von Abgrenzungsvereinbarungen im Markenrecht - Jette Joop

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kartellrecht - Zulässigkeit einer Abgrenzungsvereinbarung für Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur kartellrechtlichen Zulässigkeit einer markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kartellrechtliche Zulässigkeit einer markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 835
  • GRUR 2011, 641
  • BB 2011, 1089
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Hat der Tatrichter jedoch die gebotene Auslegung unterlassen oder hält seine Auslegung der Nachprüfung nicht stand, kann das Revisionsgericht die Vereinbarung selbst auslegen, wenn - wie hier - die dazu erforderlichen Feststellungen bereits getroffen worden sind; das gilt selbst dann, wenn nicht nur eine einzige Auslegung möglich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1975 - VII ZR 179/73, BGHZ 65, 107, 112; Urteil vom 3. November 1993 - VIII ZR 106/93, BGHZ 124, 39, 44 f.; Urteil vom 12. Dezember 1997 - V ZR 250/96, NJW 1998, 1219 f.; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 71/08, GRUR 2011, 641 Rn. 35 = WRP 2011, 768 - Jette Joop).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Der Konzessionsvertrag ist zwar ein Dauerschuldverhältnis, so dass spätere kartellrechtliche Verbote auf ihn anwendbar sein können (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 71/08, WuW/E DE-R 3275 Rn. 17, 57 - Jette Joop; Beschluss vom 18. Februar 2003 - KVR 24/01, BGHZ 154, 21, 26 f. - Verbundnetz II).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Die Übertragung des Netzbetriebs auf den Eigenbetrieb hat zwar dauerschuldähnlichen Charakter, so dass spätere kartellrechtliche Verbote auf sie anwendbar sein können (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 71/08, WuW/E DE-R 3275 Rn. 17, 57 - Jette Joop; Beschluss vom 18. Februar 2003 - KVR 24/01, BGHZ 154, 21, 26 f. - Verbundnetz II).
  • BGH, 06.11.2013 - KZR 58/11

    Kartellrechtlicher Unternehmensbegriff bei Versorgungsanstalt und

    Der Senat hat aber bereits deutlich gemacht, dass ein möglicherweise bestehendes, grundsätzliches Verbot geltungserhaltender Reduktion bei Verstößen gegen § 19 GWB jedenfalls nicht ausnahmslos gelten kann (vgl. zur Zurückführung einer zeitlichen Beschränkung auf das zulässige Maß BGH, Urteil vom 10. Februar 2004 - KZR 39/02, WuW/E DE-R 1305, 1306, mwN; zu markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarungen BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 71/08, WuW/E DE-R 3275 Rn. 53 - Jette Joop).
  • BGH, 12.07.2016 - KZR 69/14

    Gleichnamigenrecht: Unterlassungsanspruch eines Unternehmens gegen ein

    Dabei kann dahinstehen, ob die von den Parteien vereinbarte Gebietsaufteilung einschließlich der Einbeziehung der neuen Bundesländer kartellrechtlich zulässig ist und ob das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang den Einschätzungsspielraum der Parteien zutreffend bestimmt hat, der im Hinblick auf die zeichenrechtliche Beurteilung der Kollisionslage bei Abschluss einer kennzeichenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010  KZR 71/08, WuW/E DER 3275 Rn. 19  Jette Joop).
  • BGH, 25.06.2014 - VIII ZR 344/13

    Fernwärmelieferungsvertrag: Nichtigkeit einer Preisanpassungsklausel mit Wirkung

    Nach dieser Regel bleibt für jeden Fall zu prüfen, ob das Verbotsgesetz seinem Sinn und Zweck nach auch eine erst nach Vertragsschluss im Verlauf der Vertragsdurchführung nachträglich eintretende Unvereinbarkeit einer Vertragsbestimmung mit der Verbotsnorm überhaupt und, wenn ja, durch eine rückwirkende Nichtigkeit dieser Bestimmung von Anfang an oder, dem Regelfall entsprechend, durch eine erst für die Zukunft eintretende Nichtigkeit ex nunc - unter Umständen auch nur für die Dauer des verbotswidrigen Zustands - sanktionieren will (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 1966 - VIII ZR 20/64, aaO S. 326 f.; vom 25. März 1991 - II ZR 188/89, BGHZ 114, 127, 133 f., 136; vom 21. Januar 2010 - Xa ZR 175/07, aaO Rn. 19 f.; vom 7. Dezember 2010 - KZR 71/08, GRUR 2011, 641 Rn. 57; Beschluss vom 18. Februar 2003 - KVR 24/01, aaO S. 26 f.).

    Denn in diesem auch hier gegebenen Fall stellt sich regelmäßig nur die Frage, ob und in welchem Umfang die in § 134 BGB vorgesehene Nichtigkeit des Vertrages oder der betroffenen Vertragsbestimmung bei Eintritt des verbotswidrigen Zustands mit Wirkung ex nunc einsetzt (BGH, Urteile vom 7. Dezember 2010 - KZR 71/08, aaO; vom 25. März 1991 - II ZR 188/89, aaO; vom 4. April 1966 - VIII ZR 20/64, aaO; Beschluss vom 18. Februar 2003 - KVR 24/01, aaO).

  • BGH, 17.10.2017 - KZR 59/16

    Wettbewerbsbeschränkung: Vertikale Preisbindung im Rahmen einer Rabattgewährung

    Dies kann jedoch offenbleiben, weil die dargestellten Grundsätze mit Blick auf den vom Gesetzgeber angestrebten weitgehenden Gleichlauf des deutschen Kartellrechts mit dem Kartellrecht der Union auch für die Anwendung von § 1 GWB maßgeblich sind (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 71/08, WuW/E DE-R 3275 Rn. 58 - Jette Joop; Urteil vom 6. November 2013 - KZR 58/11, BGHZ 199, 1 Rn. 51 - VBL-Gegenwert).
  • LG München I, 11.10.2022 - 33 O 10784/21

    Spezi

    Dies finde seine Stütze auch in der Rechtsprechung, z.B. in BGH GRUR 2011, 641 - Jette Joop sowie - soweit ersichtlich - in der einhelligen Meinung im Schrifttum (siehe dazu etwa S. 58/59 der Klageschrift, Bl. 58/59 d.A. sowie S. 6/8 und 17/19 der Replik, Bl. 159/161 und 170/172 d.A.).

    Das berechtigte Bedürfnis nach einer Abgrenzung der Benutzungsbefugnisse für (tatsächlich oder vermeintlich) verwechslungsfähige Zeichen besteht deshalb ebenfalls regelmäßig zeitlich unbegrenzt, zumal wenn - wie im Streitfall - mit dem Abschluss der Koexistenz- bzw. Abgrenzungsvereinbarung eine endgültige Beilegung bestehender Meinungsverschiedenheiten beabsichtigt war, und die Parteien im Anschluss an diese Vereinbarung im Vertrauen auf deren Bestand vorhersehbar erhebliche Investitionen in ihren jeweiligen Markenaufbau getätigt haben (vgl. zu Koexistenz- bzw. Abgrenzungsvereinbarungen BGH GRUR 2011, 641 Rdnr. 47 - Jette Joop sowie BGH GRUR 2002, 703 - VOSSIUS & PARTNER; BeckOK/Mielke, MarkenG, 30. Edition, Stand: 01.07.2022, § 14 Rdnr. 29; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Auflage, § 14 Rdnr. 55; Fezer, MarkenG, 4. Auflage, § 14 Rdnr. 1101; Harte-Bavendamm/v. Bomhard GRUR 1998, 530; Elemenhorst/Schopp WRP 2012, 1356, 1357, 1360; offenlassend ("jedenfalls aus wichtigem Grund") Ströbele/Hacker/Thiering/Hacker, MarkenG, 13. Auflage, § 14 Rdnr. 302 mit Verweis auf § 15 Rdnr. 37; zur Geltungsdauer von Unterlassungsverpflichtungen allgemein BGH NJW 2012, 3162).

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2014 - U (Kart) 42/13

    Kartellrechtswidrigkeit einer markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung

    Die Regelungen der Nutzungsbefugnis und Nutzungsbeschränkung hinsichtlich der kollidierenden Markenrechte stellen die Hauptleistungspflichten der Vertragspartner dar (BGH, Urt. v. 7. Dezember 2010, KZR 71/08, Rn. 54 - Jette Joop ).

    Sie sind kartellrechtswidrig, wenn mit ihnen Marktaufteilungen oder andere Wettbewerbsbeschränkungen bezweckt werden (BGH, Urt. v. 7. Dezember 2010, KZR 71/08, Rn. 19, 33 - Jette Joop), wofür nach dem Sachvortrag der Parteien allerdings nichts spricht.

    Es muss zum einen bei Abschluss der Abgrenzungsvereinbarung ein ernsthafter, objektiv begründeter Anlass zu der Annahme bestanden haben, dem jeweils begünstigten Vertragspartner stehe ein markenrechtlicher Anspruch auf Unterlassung des durch die Vereinbarung dem jeweils anderen Vertragspartner untersagten Marktverhaltens zu, so dass ernstlich damit zu rechnen war, dass ihm dieses Marktverhalten gerichtlich untersagt worden wäre (BGH, Urt. v. 7. Dezember 2010, KZR 71/08, Rn. 19, 21 - Jette Joop; BGH, Urt. v. 22. Mai 1975, KZR 9/74, BGHZ 65, S. 147, 151 f. - Thermalquelle; Althaus, Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen, 2010, S. 137, 138 ff.; vgl. auch Schlussantrag des GA Sir Gordon Slynn , EuGH, Urt. v. 30. Januar 1985, Rs. 35/85, Slg. 1985, S. 363, 369 - BAT: "wirklicher Warenzeichenkonflikt.").

    Es müssen sich zum anderen die mit den jeweils übernommenen Nutzungsbeschränkungen verbundenen Unterlassungspflichten in den territorialen, zeitlichen und sachlichen Grenzen dessen halten, was bei objektiver Beurteilung ernsthaft zweifelhaft sein konnte (BGH, Urt. v. 7. Dezember 2010, KZR 71/08, Rn. 45 - Jette Joop; BGH, Urt. v. 22. Mai 1975, KZR 9/74, BGHZ 65, S. 147, 152 - Thermalquelle; Althaus, Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen, 2010, S. 145 ff.; vgl. auch Schlussantrag des GA Sir Gordon Slynn , EuGH, Urt. v. 30. Januar 1985, Rs. 35/85, Slg. 1985, S. 363, 369 - BAT: "Verpflichtungen, die der Art der Auseinandersetzung und dem Schutzumfang des Rechts aus dem Warenzeichen, dessen Bestätigung bei vernünftiger Betrachtungsweise zu erwarten steht, angemessen sind.").

    Da Markenrechte unbegrenzt verlängert werden können, besteht das berechtigte Bedürfnis nach einer zeitlich unbegrenzten Abgrenzung (BGH, Urt. v. 7. Dezember 2010, KZR 71/08, Rn. 47 - Jette Joop ).

    Dies gilt um so mehr, als selbst für bekannte Marken iSd. § 9 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG eine gegenständlich unbeschränkte Verpflichtung kartellrechtlich fragwürdig ist (BGH, Urt. v. 7. Dezember 2010, KZR 71/08, Rn. 49 - Jette Joop ).

    Dieses übereinstimmende Verständnis der Parteien ist bei der Auslegung zu berücksichtigen, denn das nachträgliche Verhalten der Parteien kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens der Parteien (BGH, Urt. v. 7. Dezember 2010, KZR 71/08, Rn. 42 - Jette Joop).

  • BGH, 15.12.2015 - KZR 92/13

    Pelican/Pelikan - Wettbewerbsbeschränkung: Relevanz einer markenrechtlichen

    Das EG-Wettbewerbsrecht und das Kartellrecht der Mitgliedstaaten waren bis zum Inkrafttreten der VO 1/2003 am 1. Mai 2004 nebeneinander anzuwenden, sofern dadurch Verbote und Freistellungen des Gemeinschaftsrechts nicht unterlaufen wurden (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 71/08, WUW/E DE-R 3275 Rn. 17 - Jette Joop).
  • BGH, 24.09.2014 - VIII ZR 350/13

    Fernwärmelieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer

  • OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10

    Recht der Gleichnamigen: Wettbewerbs- und Kartellrechtswidrigkeit einer

  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 13/21

    Schiedsfähigkeit IV

  • BGH, 12.06.2018 - KZR 4/16

    Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot: Austauschvertrag als bezweckte

  • BGH, 29.01.2019 - KZR 4/17

    Keine Anwendbarkeit des § 47 TKG Abs. 4 auf "Teilnehmerdaten V"

  • BGH, 06.11.2013 - KZR 61/11

    Zur Unternehmenseigenschaft der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • OLG Hamburg, 12.12.2013 - 3 U 38/11

    FC St. Pauli II - Markennießbrauchvertrag mit Wettbewerbsverbot: Sitten- und

  • BGH, 17.07.2018 - KVR 64/17

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Unterbindung

  • OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 6 U 204/11

    Ergänzender Leistungsschutz für ehemals patentgeschütztes Erzeugnis

  • LG Braunschweig, 28.08.2013 - 9 O 2637/12

    Entscheidung über Feststellungsklage wegen Gültigkeit einer

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - 4 Kart 7/10

    Flüssiggaskartell

  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 12/21

    GmbH-Gesellschaftsvertrag: Teilnichtigkeit einer Schiedsklausel; Entscheidung

  • LG Düsseldorf, 29.11.2017 - 2a O 198/16

    Kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Verwendung der

  • OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 187/19

    - OVB 34 -, Abkürzung der Verjährung, vor 2002 geschlossener HVV,

  • OLG Hamm, 11.10.2018 - 2 U 239/17

    Zwei unwirksame Kündigungen = eine einvernehmliche Vertragsaufhebung!

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2013 - 4 Kart 1/13

    Verzinsung einer Geldbuße im Kartell-Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2014 - 4 Kart 8/13

    Verzinslichkeit einer Geldbuße im Kartellordnungswidrigkeitenverfahren bei

  • LG Mannheim, 14.01.2020 - 2 O 1/19

    Unterlassungsansprüche wegen Verletzung des Unternehmenskennzeichens "Prüm" für

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2013 - 4 Kart 7/11

    Verzinslichkeit von Geldbußen im Kartellordnungswidrigkeitenverfahren

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