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   BGH, 07.12.2010 - KZR 71/08   

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https://dejure.org/2010,2941
BGH, 07.12.2010 - KZR 71/08 (https://dejure.org/2010,2941)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2010 - KZR 71/08 (https://dejure.org/2010,2941)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - KZR 71/08 (https://dejure.org/2010,2941)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Jette Joop

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Jette Joop

    Art 81 Abs 1 EG, § 1 GWB vom 20.02.1990, Art 101 Abs 1 AEUV, § 133 BGB, § 134 BGB
    Kartellverbot: Zulässigkeit von Abgrenzungsvereinbarungen im Markenrecht - Jette Joop

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Leckerbissen für kartellrechtlich interessierte Markenrechtler - BGH - Jette Joop

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit der markenrechtlichen Rechtslage bei ihrem Abschluss für die kartellrechtliche Zulässigkeit einer keine Wettbewersbeschränkung bezweckende Abgrenzungsvereinbarung; Anwendbarkeit des Grundsatzes des Verbots der geltungerhaltenden Reduktion bei der ...

  • kanzlei.biz

    "Jette Joop" - Schmuck ja, Kleidung nein!

  • Betriebs-Berater

    Kartellrechtliche Zulässigkeit einer markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung - Jette Joop

  • rewis.io

    Kartellverbot: Zulässigkeit von Abgrenzungsvereinbarungen im Markenrecht - Jette Joop

  • rewis.io

    Kartellverbot: Zulässigkeit von Abgrenzungsvereinbarungen im Markenrecht - Jette Joop

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit der markenrechtlichen Rechtslage bei ihrem Abschluss für die kartellrechtliche Zulässigkeit einer keine Wettbewersbeschränkung bezweckende Abgrenzungsvereinbarung; Anwendbarkeit des Grundsatzes des Verbots der geltungerhaltenden Reduktion bei der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jette Joop

  • datenbank.nwb.de

    Kartellverbot: Zulässigkeit von Abgrenzungsvereinbarungen im Markenrecht - Jette Joop

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kartellrecht - Zulässigkeit einer Abgrenzungsvereinbarung für Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur kartellrechtlichen Zulässigkeit einer markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kartellrechtliche Zulässigkeit einer markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 835
  • GRUR 2011, 641
  • BB 2011, 1089
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 110/89

    "Caren Pfleger"; Ausschließung der Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen mit

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 71/08
    bb) Allerdings war zu diesem Zeitpunkt bereits die ebenfalls vom Berufungsgericht herangezogene Entscheidung "Caren Pfleger" (BGH, Urteil vom 28. Februar 1991 - I ZR 110/89, GRUR 1991, 475 = WRP 1991, 477) veröffentlicht.

    (1) In jenem Fall war das Zeichen "Caren Pfleger" allein mit dem Namen "Pfleger" zu vergleichen und nicht auszuschließen, dass beachtliche Teile des Verkehrs "Caren" für den Vornamen dieses Namensträgers "Pfleger" hielten (BGH, GRUR 1991, 475, 477 - Caren Pfleger).

    Der für das Recht der Gleichnamigen charakteristische Gedanke der Interessenabwägung konnte zwar schon nach dem Stand der Rechtsprechung im Jahr 1995 zu geringeren Anforderungen an die Unterscheidbarkeit der sich gegenüberstehenden (gleichnamigen) Kennzeichnungen führen und bei Vorliegen gewichtiger Gründe ausnahmsweise selbst eine über die namensmäßige Verwendung hinausgehende Benutzung als Marke zur Kennzeichnung von Waren rechtfertigen (vgl. BGH, GRUR 1991, 475, 477 f. - Caren Pfleger).

    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung "Caren Pfleger" vielmehr ausdrücklich ausgeführt, selbst bei Anwendung der Grundsätze des Rechts der Namensgleichen genüge nach ständiger Rechtsprechung die Hinzufügung eines Vornamens in der Regel nicht, um die Verwechslungsfähigkeit einer Kennzeichnung mit einer anderen auszuschließen, wenn letztere den identischen, normal kennzeichnungskräftigen Familiennamen ohne andere kennzeichnungskräftige Bestandteile enthalte (BGH, GRUR 1991, 475, 477 - Caren Pfleger).

    Die Erwähnung des Namens "Caren Pfleger" in einzelnen Modejournalen und anderen, regelmäßig im Wesentlichen in bestimmten modebewussten Kreisen verbreiteten Zeitschriften sowie in einzelnen Fernsehsendungen reichte nicht aus (BGH, GRUR 1991, 475, 477 - Caren Pfleger).

    Der Bundesgerichtshof hat dafür verlangt, dass der prioritätsjüngere Namensträger besondere, schöpferische Leistungen bei der Schaffung oder Gestaltung der Waren unter seinem Namen bereits erbracht und deshalb für den Verkehr erkennbar eine so enge Beziehung zwischen Ware und Namen hergestellt hat, dass es ihm unzumutbar ist, auf die Kennzeichnung der Ware mit dem Namen zu verzichten, mit dem der Verkehr sie aufgrund der schöpferischen Leistung ohnehin weitgehend identifiziert (BGH, GRUR 1991, 475, 478 - Caren Pfleger).

  • EuGH, 30.01.1985 - 35/83

    BAT / Kommission

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 71/08
    Nach der schon vor 1995 ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union waren Abgrenzungsvereinbarungen, durch die im beiderseitigen Interesse der Parteien der jeweilige Benutzungsumfang ihrer Zeichen festgelegt wird, um Verwechslungen und Konflikte zu vermeiden, nach Art. 85 Abs. 1 EWG-Vertrag grundsätzlich zulässig, sofern mit ihnen nicht zugleich auch Marktaufteilungen oder andere Wettbewerbsbeschränkungen bezweckt wurden (EuGH, Urteil vom 30. Januar 1985 - Rs. 35/83, Slg. 1985, 363 = WuW/E EWG/MUV 674 - Toltecs/Dorcet II).

    Für die Zulässigkeit der geltungserhaltenden Reduktion bei gegenständlich oder räumlich zu weitgehenden Unterlassungspflichten in einer markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung spricht auch, dass derartige Verträge - anders als Wettbewerbsverbote - kartellrechtlich grundsätzlich positiv zu beurteilen sind (vgl. EuGH, Slg. 1985, 363 Rn. 33 - Toltecs/Dorcet II).

    Im Unionsrecht ist dafür weiterhin das Urteil "Toltecs/Dorcet II" des Gerichtshofs der Europäischen Union maßgeblich (EuGH, Slg. 1985, 363).

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 71/08
    Im Übrigen steht das Verbot geltungserhaltender Reduktion nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Umformulierung einer Vertragsklausel nicht entgegen, wenn die Umformulierung dazu dienen soll, dass der Vertrag seinen hauptsächlichen Leistungsinhalt behält (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1995 - IX ZR 108/94, BGHZ 130, 19, 35 f.).

    Es geht hier - anders als typischerweise bei einem Wettbewerbsverbot - nicht um eine Klausel, deren Wegfall für den Bestand des Vertrages als solchen unerheblich ist (vgl. BGHZ 130, 19, 35 f.).

  • BGH, 10.12.2008 - KZR 54/08

    Subunternehmervertrag II

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 71/08
    (2) Diese Vertragsauslegung steht nicht in Widerspruch zu der insbesondere bei der Bestimmung der gegenständlichen Grenzen eines Wettbewerbsverbots angenommenen Unzulässigkeit geltungserhaltender Reduktion (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2008 - KZR 54/08 Rn. 25 - Subunternehmervertrag II, mwN).
  • BGH, 03.11.1981 - KZR 33/80

    Vereinbarkeit eines vertraglichen Wettbewerbsverbots mit den Vorschriften des

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 71/08
    (1) Eine Übertragung der etwa für Wettbewerbsverbote in Unternehmensveräußerungsverträgen geltenden zeitlichen Grenzen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. November 1981 - KZR 33/80, WuW/E BGH 1898, 1900 - Holzpaneele) auf markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen kommt nicht in Betracht.
  • BGH, 05.06.1989 - II ZR 227/88

    Ausschließung von Gesellschaftern nach freiem Ermessen eines Gesellschafters

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 71/08
    Dafür ist auch dann, wenn eine Ersetzungsklausel fehlt, eine ergänzende Vertragsauslegung möglich (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 1989 - II ZR 227/88, BGHZ 107, 351, 355 f.).
  • BGH, 14.07.1997 - II ZR 238/96

    Wirksamkeit eines gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverbots; Verbot der

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 71/08
    Diese Unzulässigkeit beruht maßgeblich auf der Erwägung, dass das Gericht nicht rechtsgestaltend auf den Vertragsinhalt einwirken darf (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1997 - II ZR 238/96, NJW 1997, 3089, 3090).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ZR 308/95

    Auslegung einer mietvertraglichen Klausel über den Mietbeginn

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 71/08
    Es hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und des tatsächlichen Verständnisses der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten und ist daher bei der Auslegung zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 26. November 1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, 803, mwN).
  • BGH, 18.02.2003 - KVR 24/01

    Gebietsabsprache in Gaslieferungsvertrag kartellrechtswidrig

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 71/08
    Das ist beim Kartellverbot zwar grundsätzlich der Fall (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2003 - KVR 24/01, BGHZ 154, 21, 26 f. - Verbundnetz II).
  • BGH, 21.04.1983 - I ZR 201/80

    Rückforderung einer geleisteten Vertragsstrafe

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 71/08
    a) Derartige Abgrenzungsvereinbarungen wurden nach der Rechtslage im Jahre 1995 nur dann als kartellrechtlich unzulässig angesehen, wenn sie entweder eine Wettbewerbsbeschränkung bezweckten oder bei ihrem Abschluss kein ernsthafter, objektiv begründeter Anlass zu der Annahme bestand, dem begünstigten Vertragspartner stehe ein entsprechender Unterlassungsanspruch zu (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 1955 - I ZR 86/53, BGHZ 16, 296, 303; Urteil vom 22. Mai 1975 - KZR 9/74, BGHZ 65, 147, 151 f. - Thermalquelle; Urteil vom 21. April 1983 - I ZR 201/80, WuW/E BGH 2003 - Vertragsstraferückzahlung).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZB 12/98

    Carl Link; Gesamteindruck einer Marke

  • BGH, 22.05.1975 - KZR 9/74

    Wettbewerbsbeschränkende Abreden im Vergleich

  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

  • BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • BGH, 12.12.1997 - V ZR 250/96

    Ergänzende Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

  • BGH, 15.02.1955 - I ZR 86/53

    Ausstattungsschutz. Dekartellierung

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Hat der Tatrichter jedoch die gebotene Auslegung unterlassen oder hält seine Auslegung der Nachprüfung nicht stand, kann das Revisionsgericht die Vereinbarung selbst auslegen, wenn - wie hier - die dazu erforderlichen Feststellungen bereits getroffen worden sind; das gilt selbst dann, wenn nicht nur eine einzige Auslegung möglich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1975 - VII ZR 179/73, BGHZ 65, 107, 112; Urteil vom 3. November 1993 - VIII ZR 106/93, BGHZ 124, 39, 44 f.; Urteil vom 12. Dezember 1997 - V ZR 250/96, NJW 1998, 1219 f.; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 71/08, GRUR 2011, 641 Rn. 35 = WRP 2011, 768 - Jette Joop).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Der Konzessionsvertrag ist zwar ein Dauerschuldverhältnis, so dass spätere kartellrechtliche Verbote auf ihn anwendbar sein können (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 71/08, WuW/E DE-R 3275 Rn. 17, 57 - Jette Joop; Beschluss vom 18. Februar 2003 - KVR 24/01, BGHZ 154, 21, 26 f. - Verbundnetz II).
  • BAG, 14.12.2023 - 6 AZR 157/22

    Massenentlassung - Sanktion für Fehler im Anzeigeverfahren

    Deshalb ist jeweils zu prüfen, ob das Verbotsgesetz nach seinem Zweck dagegen erfolgte Verstöße ausnahmslos durch eine Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts sanktionieren will oder ob es insoweit nicht die Nichtigkeit fordert, sondern eine andere Sanktion genügen lässt (vgl. BGH 24. September 2014 - VIII ZR 350/13 - Rn. 14; 4. April 1966 - VIII ZR 20/64 - zu 4 der Gründe, BGHZ 45, 322; vgl. für Dauerschuldverhältnisse BGH 7. Dezember 2010 - KZR 71/08 - Rn. 57; Mugdan Die gesamten Materialien zum BGB Bd. I S. 969; Staudinger/Seibl/Fischinger/Hengstberger (2021) § 134 Rn. 88; MüKoBGB/Armbrüster 9. Aufl. § 134 Rn. 177) .
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Die Übertragung des Netzbetriebs auf den Eigenbetrieb hat zwar dauerschuldähnlichen Charakter, so dass spätere kartellrechtliche Verbote auf sie anwendbar sein können (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 71/08, WuW/E DE-R 3275 Rn. 17, 57 - Jette Joop; Beschluss vom 18. Februar 2003 - KVR 24/01, BGHZ 154, 21, 26 f. - Verbundnetz II).
  • BGH, 06.11.2013 - KZR 58/11

    Kartellrechtlicher Unternehmensbegriff bei Versorgungsanstalt und

    Der Senat hat aber bereits deutlich gemacht, dass ein möglicherweise bestehendes, grundsätzliches Verbot geltungserhaltender Reduktion bei Verstößen gegen § 19 GWB jedenfalls nicht ausnahmslos gelten kann (vgl. zur Zurückführung einer zeitlichen Beschränkung auf das zulässige Maß BGH, Urteil vom 10. Februar 2004 - KZR 39/02, WuW/E DE-R 1305, 1306, mwN; zu markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarungen BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 71/08, WuW/E DE-R 3275 Rn. 53 - Jette Joop).
  • BGH, 25.06.2014 - VIII ZR 344/13

    Fernwärmelieferungsvertrag: Nichtigkeit einer Preisanpassungsklausel mit Wirkung

    Nach dieser Regel bleibt für jeden Fall zu prüfen, ob das Verbotsgesetz seinem Sinn und Zweck nach auch eine erst nach Vertragsschluss im Verlauf der Vertragsdurchführung nachträglich eintretende Unvereinbarkeit einer Vertragsbestimmung mit der Verbotsnorm überhaupt und, wenn ja, durch eine rückwirkende Nichtigkeit dieser Bestimmung von Anfang an oder, dem Regelfall entsprechend, durch eine erst für die Zukunft eintretende Nichtigkeit ex nunc - unter Umständen auch nur für die Dauer des verbotswidrigen Zustands - sanktionieren will (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 1966 - VIII ZR 20/64, aaO S. 326 f.; vom 25. März 1991 - II ZR 188/89, BGHZ 114, 127, 133 f., 136; vom 21. Januar 2010 - Xa ZR 175/07, aaO Rn. 19 f.; vom 7. Dezember 2010 - KZR 71/08, GRUR 2011, 641 Rn. 57; Beschluss vom 18. Februar 2003 - KVR 24/01, aaO S. 26 f.).

    Denn in diesem auch hier gegebenen Fall stellt sich regelmäßig nur die Frage, ob und in welchem Umfang die in § 134 BGB vorgesehene Nichtigkeit des Vertrages oder der betroffenen Vertragsbestimmung bei Eintritt des verbotswidrigen Zustands mit Wirkung ex nunc einsetzt (BGH, Urteile vom 7. Dezember 2010 - KZR 71/08, aaO; vom 25. März 1991 - II ZR 188/89, aaO; vom 4. April 1966 - VIII ZR 20/64, aaO; Beschluss vom 18. Februar 2003 - KVR 24/01, aaO).

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2014 - U (Kart) 42/13

    Kartellrechtswidrigkeit einer markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung

    Die Regelungen der Nutzungsbefugnis und Nutzungsbeschränkung hinsichtlich der kollidierenden Markenrechte stellen die Hauptleistungspflichten der Vertragspartner dar (BGH, Urt. v. 7. Dezember 2010, KZR 71/08, Rn. 54 - Jette Joop ).

    Sie sind kartellrechtswidrig, wenn mit ihnen Marktaufteilungen oder andere Wettbewerbsbeschränkungen bezweckt werden (BGH, Urt. v. 7. Dezember 2010, KZR 71/08, Rn. 19, 33 - Jette Joop), wofür nach dem Sachvortrag der Parteien allerdings nichts spricht.

    Es muss zum einen bei Abschluss der Abgrenzungsvereinbarung ein ernsthafter, objektiv begründeter Anlass zu der Annahme bestanden haben, dem jeweils begünstigten Vertragspartner stehe ein markenrechtlicher Anspruch auf Unterlassung des durch die Vereinbarung dem jeweils anderen Vertragspartner untersagten Marktverhaltens zu, so dass ernstlich damit zu rechnen war, dass ihm dieses Marktverhalten gerichtlich untersagt worden wäre (BGH, Urt. v. 7. Dezember 2010, KZR 71/08, Rn. 19, 21 - Jette Joop; BGH, Urt. v. 22. Mai 1975, KZR 9/74, BGHZ 65, S. 147, 151 f. - Thermalquelle; Althaus, Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen, 2010, S. 137, 138 ff.; vgl. auch Schlussantrag des GA Sir Gordon Slynn , EuGH, Urt. v. 30. Januar 1985, Rs. 35/85, Slg. 1985, S. 363, 369 - BAT: "wirklicher Warenzeichenkonflikt.").

    Es müssen sich zum anderen die mit den jeweils übernommenen Nutzungsbeschränkungen verbundenen Unterlassungspflichten in den territorialen, zeitlichen und sachlichen Grenzen dessen halten, was bei objektiver Beurteilung ernsthaft zweifelhaft sein konnte (BGH, Urt. v. 7. Dezember 2010, KZR 71/08, Rn. 45 - Jette Joop; BGH, Urt. v. 22. Mai 1975, KZR 9/74, BGHZ 65, S. 147, 152 - Thermalquelle; Althaus, Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen, 2010, S. 145 ff.; vgl. auch Schlussantrag des GA Sir Gordon Slynn , EuGH, Urt. v. 30. Januar 1985, Rs. 35/85, Slg. 1985, S. 363, 369 - BAT: "Verpflichtungen, die der Art der Auseinandersetzung und dem Schutzumfang des Rechts aus dem Warenzeichen, dessen Bestätigung bei vernünftiger Betrachtungsweise zu erwarten steht, angemessen sind.").

    Da Markenrechte unbegrenzt verlängert werden können, besteht das berechtigte Bedürfnis nach einer zeitlich unbegrenzten Abgrenzung (BGH, Urt. v. 7. Dezember 2010, KZR 71/08, Rn. 47 - Jette Joop ).

    Dies gilt um so mehr, als selbst für bekannte Marken iSd. § 9 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG eine gegenständlich unbeschränkte Verpflichtung kartellrechtlich fragwürdig ist (BGH, Urt. v. 7. Dezember 2010, KZR 71/08, Rn. 49 - Jette Joop ).

    Dieses übereinstimmende Verständnis der Parteien ist bei der Auslegung zu berücksichtigen, denn das nachträgliche Verhalten der Parteien kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens der Parteien (BGH, Urt. v. 7. Dezember 2010, KZR 71/08, Rn. 42 - Jette Joop).

  • BGH, 12.07.2016 - KZR 69/14

    Gleichnamigenrecht: Unterlassungsanspruch eines Unternehmens gegen ein

    Dabei kann dahinstehen, ob die von den Parteien vereinbarte Gebietsaufteilung einschließlich der Einbeziehung der neuen Bundesländer kartellrechtlich zulässig ist und ob das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang den Einschätzungsspielraum der Parteien zutreffend bestimmt hat, der im Hinblick auf die zeichenrechtliche Beurteilung der Kollisionslage bei Abschluss einer kennzeichenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010  KZR 71/08, WuW/E DER 3275 Rn. 19  Jette Joop).
  • LG München I, 11.10.2022 - 33 O 10784/21

    Spezi

    Dies finde seine Stütze auch in der Rechtsprechung, z.B. in BGH GRUR 2011, 641 - Jette Joop sowie - soweit ersichtlich - in der einhelligen Meinung im Schrifttum (siehe dazu etwa S. 58/59 der Klageschrift, Bl. 58/59 d.A. sowie S. 6/8 und 17/19 der Replik, Bl. 159/161 und 170/172 d.A.).

    Das berechtigte Bedürfnis nach einer Abgrenzung der Benutzungsbefugnisse für (tatsächlich oder vermeintlich) verwechslungsfähige Zeichen besteht deshalb ebenfalls regelmäßig zeitlich unbegrenzt, zumal wenn - wie im Streitfall - mit dem Abschluss der Koexistenz- bzw. Abgrenzungsvereinbarung eine endgültige Beilegung bestehender Meinungsverschiedenheiten beabsichtigt war, und die Parteien im Anschluss an diese Vereinbarung im Vertrauen auf deren Bestand vorhersehbar erhebliche Investitionen in ihren jeweiligen Markenaufbau getätigt haben (vgl. zu Koexistenz- bzw. Abgrenzungsvereinbarungen BGH GRUR 2011, 641 Rdnr. 47 - Jette Joop sowie BGH GRUR 2002, 703 - VOSSIUS & PARTNER; BeckOK/Mielke, MarkenG, 30. Edition, Stand: 01.07.2022, § 14 Rdnr. 29; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Auflage, § 14 Rdnr. 55; Fezer, MarkenG, 4. Auflage, § 14 Rdnr. 1101; Harte-Bavendamm/v. Bomhard GRUR 1998, 530; Elemenhorst/Schopp WRP 2012, 1356, 1357, 1360; offenlassend ("jedenfalls aus wichtigem Grund") Ströbele/Hacker/Thiering/Hacker, MarkenG, 13. Auflage, § 14 Rdnr. 302 mit Verweis auf § 15 Rdnr. 37; zur Geltungsdauer von Unterlassungsverpflichtungen allgemein BGH NJW 2012, 3162).

  • BGH, 17.10.2017 - KZR 59/16

    Wettbewerbsbeschränkung: Vertikale Preisbindung im Rahmen einer Rabattgewährung

    Dies kann jedoch offenbleiben, weil die dargestellten Grundsätze mit Blick auf den vom Gesetzgeber angestrebten weitgehenden Gleichlauf des deutschen Kartellrechts mit dem Kartellrecht der Union auch für die Anwendung von § 1 GWB maßgeblich sind (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 71/08, WuW/E DE-R 3275 Rn. 58 - Jette Joop; Urteil vom 6. November 2013 - KZR 58/11, BGHZ 199, 1 Rn. 51 - VBL-Gegenwert).
  • OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10

    Recht der Gleichnamigen: Wettbewerbs- und Kartellrechtswidrigkeit einer

  • BGH, 24.09.2014 - VIII ZR 350/13

    Fernwärmelieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer

  • BGH, 15.12.2015 - KZR 92/13

    Pelican/Pelikan - Wettbewerbsbeschränkung: Relevanz einer markenrechtlichen

  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 13/21

    Schiedsfähigkeit IV

  • BGH, 12.06.2018 - KZR 4/16

    Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot: Austauschvertrag als bezweckte

  • OLG Hamburg, 12.12.2013 - 3 U 38/11

    FC St. Pauli II - Markennießbrauchvertrag mit Wettbewerbsverbot: Sitten- und

  • BGH, 29.01.2019 - KZR 4/17

    Keine Anwendbarkeit des § 47 TKG Abs. 4 auf "Teilnehmerdaten V"

  • BGH, 06.11.2013 - KZR 61/11

    Zur Unternehmenseigenschaft der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • BGH, 17.07.2018 - KVR 64/17

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Unterbindung

  • LG Braunschweig, 28.08.2013 - 9 O 2637/12

    Außerordentliche Kündigung einer Abgrenzungsvereinbarung zwischen international

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