Rechtsprechung
BGH, 20.03.2017 - KZR 75/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 GWB, Art 101 AEUV, § 32 UrhG, § 36 UrhG
Urheberrechtsregelungen: Kartellrechtswidrigkeit gemeinsamer Vergütungsregeln für Journalisten - IWW
§ 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG, § 543 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 ZPO, § 1 GWB, Art. 101 AEUV, § 544 Abs. 4 Satz 2ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Urheberrechtliche Nachvergütung eines Journalisten für veröffentlichte Artikel und Photographien in einer Tageszeitung und deren Online-Archiv; Kartellrechtlicher Einwand gegen die Wirksamkeit der gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalisten an ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Art. 101 AEUV
- rewis.io
Urheberrechtsregelungen: Kartellrechtswidrigkeit gemeinsamer Vergütungsregeln für Journalisten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberrechtliche Nachvergütung eines Journalisten für veröffentlichte Artikel und Photographien in einer Tageszeitung und deren Online-Archiv; Kartellrechtlicher Einwand gegen die Wirksamkeit der gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalisten an ...
- rechtsportal.de
Urheberrechtliche Nachvergütung eines Journalisten für veröffentlichte Artikel und Photographien in einer Tageszeitung und deren Online-Archiv; Kartellrechtlicher Einwand gegen die Wirksamkeit der gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalisten an ...
- datenbank.nwb.de
Urheberrechtsregelungen: Kartellrechtswidrigkeit gemeinsamer Vergütungsregeln für Journalisten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 07.08.2014 - 8 O 59/14
- OLG Hamm, 15.09.2015 - 4 U 128/14
- BGH, 20.03.2017 - KZR 75/15
Papierfundstellen
- afp 2017, 322
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- Drs-Bund, 26.06.2001 - BT-Drs 14/6433
Auszug aus BGH, 20.03.2017 - KZR 75/15
Die GVR sind vom Kartellverbot des § 1 GWB ausgenommen (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern, BT-Drucks. 14/6433, S. 12). - EuGH, 04.12.2014 - C-413/13
FNV Kunsten Informatie en Media - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - …
Auszug aus BGH, 20.03.2017 - KZR 75/15
Ob die GVR geeignet sind, eine spürbare Handelsbeeinträchtigung herbeizuführen, bedarf aber näherer Prüfung (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - C-413/13, WuW/E DE-R 3251 Rn. 17 - FNV Kunsten).
- LG Nürnberg-Fürth, 16.01.2020 - 19 O 8247/18
Nachhonorierungsansprüche wegen journalistischer Leistungen
Ob die GVR geeignet sind, eine "spürbare Handelsbeeinträchtigung" herbeizuführen, bedarf aber näherer Prüfung (EuGH, Urteil vom 04.12.2014 - C-413/13, BGH, Urteil vom 20.03.2017 - KZR 75/15 = NZKart 2017, 315 m.w.N.) und entsprechenden Sachvortrages.Die Beklagte führt zu Recht aus, der BGH habe im Beschluss vom 20.3.2017 (KZR 75/15) gerade nicht festgestellt, dass die GVR nicht gegen Art. 101 AEUV verstoßen, sondern einen solchen vielmehr ausdrücklich in Betracht gezogen.
- OLG Hamm, 01.03.2018 - 4 U 98/15
Nachvergütungsansprüche eines freien Journalisten wegen Unangemessenheit der …
Ob die GVR geeignet sind, eine spürbare Handelsbeeinträchtigung herbeizuführen, bedarf aber näherer Prüfung (EuGH, Urteil vom 04.12.2014 - C-413/13, BGH, Urteil vom 20.03.2017 - KZR 75/15 =NZKart 2017, 315 m.w.N.) und entsprechenden Sachvortrages. - OLG Düsseldorf, 06.07.2017 - 20 U 105/16
Die Einräumung von Erstdruckrechten ist auch stillschweigend möglich. …
So führt der Bundesgerichtshof in der von den Beklagten angeführten Entscheidung (…GRUR 2016, 1296 Rn. 34 - GVR Tageszeitungen III) ausdrücklich aus, es fehle an Feststellungen des Berufungsgerichts dazu, "ob die GVR Tageszeitungen geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten in spürbarer Weise zu beeinflussen." Nicht anders sieht dies der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs, der im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde (Beschluss vom 20.03.2017 KZR 75/15 Rn. 5) ausgeführt hat, es fehle zu diesem Tatbestandmerkmal an Sachvortrag.