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   BGH, 22.03.1994 - KZR 9/93   

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https://dejure.org/1994,1772
BGH, 22.03.1994 - KZR 9/93 (https://dejure.org/1994,1772)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1994 - KZR 9/93 (https://dejure.org/1994,1772)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1994 - KZR 9/93 (https://dejure.org/1994,1772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sozialversicherungsträger - Orthopädisches Hilfsmittel - Normadressat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 26 Abs. 2 Satz 2
    "Orthopädisches Schuhwerk"; Unbillige Behinderung eines Marktteilnehmers durch einen Träger der Sozialversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1199
  • ZIP 1994, 806
  • MDR 1995, 171
  • GRUR 1994, 526
  • DB 1994, 1617
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85

    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - KZR 9/93
    Das Berufungsgericht hat - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - nicht geprüft, ob die Beklagte gemeinsam mit den anderen Sozialversicherungsträgern auf dem hier relevanten Markt ein Oligopol im Sinne des § 22 Abs. 2 GWB bildet und als Mitglied dieses Oligopols von der Klägerin nach § 26 Abs. 2 Satz 1 GWB in Anspruch genommen werden kann (vgl. dazu BGHZ 96, 337, 345 f. [BGH 10.12.1985 - KZR 22/85] - Abwehrblatt II; 101, 72, 79 - Krankentransporte; Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 78; Bechtold, GWB, § 26 Rdn. 13, jeweils m.w.N.).

    Auch ein Normadressat des § 26 Abs. 2 Satz 2 GWB ist allerdings im allgemeinen nicht verpflichtet, die von ihm benötigten Waren oder Leistungen in der Weise nachzufragen, daß jeder Anbieter einen seiner Leistungsfähigkeit im Verhältnis zu den Mitbewerbern entsprechenden Anteil an den zu vergebenden Aufträgen erhält (vgl. BGHZ 101, 72, 82 - Krankentransporte; BGH, Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2687 - Zuckerrübenanlieferungsrecht).

    Im vorliegenden Fall ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Beklagte bei ihrer Entscheidung für bestimmte Anbieter zu beachten hat, daß die Versicherten das Recht haben, sich grundsätzlich den Lieferanten des orthopädischen Hilfsmittels frei auszuwählen (vgl. BGHZ 101, 72, 83 - Krankentransporte; 107, 40, 43 - Krankentransportbestellung).

  • BGH, 13.11.1990 - KZR 25/89

    "Zuckerrübenanlieferungsrecht"; Voraussetzungen eines Anlieferungsrechts nach der

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - KZR 9/93
    Auch ein Normadressat des § 26 Abs. 2 Satz 2 GWB ist allerdings im allgemeinen nicht verpflichtet, die von ihm benötigten Waren oder Leistungen in der Weise nachzufragen, daß jeder Anbieter einen seiner Leistungsfähigkeit im Verhältnis zu den Mitbewerbern entsprechenden Anteil an den zu vergebenden Aufträgen erhält (vgl. BGHZ 101, 72, 82 - Krankentransporte; BGH, Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2687 - Zuckerrübenanlieferungsrecht).
  • BGH, 10.12.1985 - KZR 22/85

    Abwehrblatt II - Funktionelle Austauschbarkeit von Anzeigenblättern und

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - KZR 9/93
    Das Berufungsgericht hat - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - nicht geprüft, ob die Beklagte gemeinsam mit den anderen Sozialversicherungsträgern auf dem hier relevanten Markt ein Oligopol im Sinne des § 22 Abs. 2 GWB bildet und als Mitglied dieses Oligopols von der Klägerin nach § 26 Abs. 2 Satz 1 GWB in Anspruch genommen werden kann (vgl. dazu BGHZ 96, 337, 345 f. [BGH 10.12.1985 - KZR 22/85] - Abwehrblatt II; 101, 72, 79 - Krankentransporte; Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 78; Bechtold, GWB, § 26 Rdn. 13, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88

    Krankentransportbestellung

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - KZR 9/93
    Im vorliegenden Fall ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Beklagte bei ihrer Entscheidung für bestimmte Anbieter zu beachten hat, daß die Versicherten das Recht haben, sich grundsätzlich den Lieferanten des orthopädischen Hilfsmittels frei auszuwählen (vgl. BGHZ 101, 72, 83 - Krankentransporte; 107, 40, 43 - Krankentransportbestellung).
  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - KZR 9/93
    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend - und von der Revision unbeanstandet - davon ausgegangen, daß die Beklagte, auch wenn sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, als Unternehmen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen handelt, wenn es um die Nachfrage nach Versorgungsleistungen für den bei ihr versicherten Personenkreis geht (BGHZ 114, 218, 230 - Einzelkostenerstattung; BGH, Urt. v. 8.5.1990 - KZR 21/89, WuW/E 2665, 2666 - Physikalischtherapeutische Behandlung).
  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 101/91

    Substantiierter Berufungsangriff bei geltendgemachtem Verzugsschaden -

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - KZR 9/93
    Das Berufungsgericht hat mit zutreffender Begründung - und von der Revision auch nicht beanstandet - entschieden, daß die Berufung der Klägerin auch insoweit zulässig war, als sie sich gegen die Abweisung ihres Schadensersatzanspruchs durch das Landgericht gewandt hat (vgl. BGH, Urt. v. 18.3.1992 - IV ZR 101/91, NJW 1992, 1898).
  • BGH, 08.05.1990 - KZR 21/89

    "Physikalische therapeutische Behandlung"; Zulässigkeit unterschiedlicher

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - KZR 9/93
    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend - und von der Revision unbeanstandet - davon ausgegangen, daß die Beklagte, auch wenn sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, als Unternehmen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen handelt, wenn es um die Nachfrage nach Versorgungsleistungen für den bei ihr versicherten Personenkreis geht (BGHZ 114, 218, 230 - Einzelkostenerstattung; BGH, Urt. v. 8.5.1990 - KZR 21/89, WuW/E 2665, 2666 - Physikalischtherapeutische Behandlung).
  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 20/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Arzneimittelbereich

    Auf dem Hilfsmittelmarkt, mit dem sich die Kartellgerichte mehrfach zu befassen hatten, handeln die KKn, auch wenn sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, als Unternehmen iS des WettbewG, wenn es um die Nachfrage nach Versorgungsleistungen für den bei ihr versicherten Personenkreis geht (BGH, Kartellsenat vom 22. März 1994, KZR 9/93, LM WettbewG § 26 Nr. 80; BGHZ 114, 218, 230 - Einzelkostenerstattung; BGH, Urteil vom 8. Mai 1990, KZR 21/89, WuW/E 2665, 2666 - Physikalisch-therapeutische Behandlung).

    Die Hilfsmittelerbringer sind jedenfalls von den KKn iS des § 26 Abs. 2 Satz 2 WettbewG abhängig, so daß offenbleiben kann, ob die KKn auf dem Hilfsmittel-Markt ein Oligopol iS des § 22 Abs. 2 WettbewG bilden (BGH, Kartellsenat vom 22. März 1994, KZR 9/93, LM WettbewG § 26 Nr. 80).

  • BGH, 06.05.1997 - KZR 43/95

    "Solelieferung"; Wirksame Verpflichtung einer Gemeinde; Ausschluß Dritter vom

    Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats jedenfalls bei der - hier vorliegenden - privatwirtschaftlichen Tätigkeit grundsätzlich den Bindungen des Kartellrechts (vgl. BGHZ 119, 93, 101 - Selbstzahler; 110, 371, 380 - Sportübertragungen, 114, 218, 229 f. - Einzelkostenerstattung, BGH, Urt. v. 22.3.1994 - KZR 9/93, WuW/E 2919, 2921 - Orthopädisches Schuhwerk; Beschl. v. 16.12.1976 - KVR 5/75, WuW/E 1474, 1476 - Architektenkammer).
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 32/94

    Abschluß von Verträgen über das Entgelt für Krankentransporte

    gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) private Krankentransportunternehmen hinsichtlich der Direktabrechnung nicht anders behandeln darf als Unternehmen des öffentlichen Rettungsdienstes (vgl BGHZ 114, 218, 228 ff = NJW 1991, 2963; vgl auch BGH, Urteil vom 22. März 1994 - KZR 9/93 = LM § 26 Ges. gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Nr. 80; BGH NJW 1990, 1531 = USK 89120; BGHZ 107, 40 [BGH 21.02.1989 - KZR 7/88]).
  • OLG Hamburg, 13.09.2011 - 3 W 50/11

    Anwendung des Kartellrechts auf das Handeln einer öffentlich-rechtlichen

    So kann das Handeln einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, die hoheitliche Verwaltung mit eigener erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit verbindet, im Verhältnis zu ihren Mitgliedern öffentlich-rechtlichen Charakters sein, zugleich aber wettbewerbliche Auswirkungen auf außerhalb dieser Leistungsbeziehung stehende Unternehmen haben und deswegen in Bezug auf diese als bürgerlich-rechtlich zu beurteilen sein (GmS-OGB, Beschluss v. 29.10.1987, Az. GmS-OGB 1/86, BGHZ 102, 280; BGH, Urteil v. 8.7.1993, Az. I ZR 174/91, BGHZ 123, 157, juris-Rz. 25 - Abrechnungssoftware für Zahnärzte); dies gilt zuvörderst für Angebotshandlungen (BGH, Urteil v. 25.2.1982, Az. I ZR 175/79, GRUR 1982, 433, juris-Rz. 20 - Kinderbeiträge; Urteil v. 18.12.1981, Az. I ZR 34/80, BGHZ 82, 375, juris-Rz. 15 - Brillen-Selbstabgabestellen; Beschluss v. 14.5.1998, Az. I ZB 17/98, NJW 1998, 3418, juris-Rz. 13 ff.; Urteil v. 12.3.1991, Az. KZR 26/89, BGHZ 114, 218, juris-Rz. 16 - Einzelkostenerstattung; Urteil v. 22.3.1994, Az. KZR 9/93, GRUR 1994, 526, juris-Rz. 17 - Orthopädisches Schuhwerk), für Beschaffungshandlungen hingegen nur mit Einschränkungen (EuGH, Urteil v. 11.7.2006, Az. C-205/03, Slg. 2006, I-6295, Tz. 35 - FENIN).

    Träger hoheitlicher Gewalt sind den Regeln des Kartellrechts jedenfalls dann unterworfen, wenn sie wirtschaftlich, mithin unternehmerisch tätig werden (BGH, Urteil v. 22.3.1994, Az. KZR 9/93, GRUR 1994, 526, juris-Rz. 17 - Orthopädisches Schuhwerk; BGH, Beschluss v. 9.3.1999, Az. KVR 20/97, GRUR 1999, 771, juris-Rz. 21f. - Lottospielgemeinschaft).

    Jedwede wirtschaftliche Tätigkeit eines Hoheitsträgers ist daher unternehmerisch, sofern er nicht ausschließlich hoheitlich tätig wird (BGH, Urteil v. 22.3.1994, Az. KZR 9/93, GRUR 1994, 526, juris-Rz. 17 - Orthopädisches Schuhwerk; BGH, Beschluss v. 9.3.1999, Az. KVR 20/97, GRUR 1999, 771, juris-Rz. 21f. - Lottospielgemeinschaft).

  • OLG Dresden, 23.08.2001 - U 2403/00

    Verbot der Diskriminierung von Leistungserbringern durch gesetzliche

    aa) Im Rahmen dieses Tatbestandes kommt es nicht entscheidend darauf an, wie hoch der Marktanteil der Beklagten als Nachfragerin nach Hilfsmitteln i. S. des § 33 SGB V ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.03.1994 - KZR 9/93, GRUR 1994, 526f., 527).

    Die Nachfrage nach wiederverwendbaren Hilfsmitteln geht nur von Sozialversicherungsträgern und von Privatpersonen aus, die jedoch nach dem klaren Wortlaut des § 20 Abs. 2 GWB außer Betracht bleiben, soweit es um die Ausweichmöglichkeiten des behinderten oder diskrimierten Unternehmens geht (BGH, Urt. v. 22.03.1994 - KZR 9/93, NJW-RR 1994, 1199ff., 1199 r. Sp.).

  • BGH, 24.06.2003 - KZR 18/01

    Ausschreibung von wiederverwendbaren Hilfsmitteln durch gesetzliche Krankenkassen

    Soweit das Berufungsgericht hierbei auf eine Entscheidung des Senats Bezug nimmt (Urt. v. 22.3.1994 - KZR 9/93, WuW/E 2919 - Orthopädisches Schuhwerk), sind die jeweils zugrundeliegenden Fallkonstellationen nicht vergleichbar.
  • BSG, 22.04.2009 - B 13 SF 1/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - öffentlich-rechtliche

    Die Klägerin beruft sich jedoch nicht etwa auf einen Kontrahierungszwang (gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) kraft marktbeherrschender Stellung der Beklagten als Sozialversicherungsträger (vgl zum früheren Rechtszustand zB BGH vom 22.3.1994 - KZR 9/93, WRP 1994, 549 "Orthopädisches Schuhwerk"), was zB zu deren Verurteilung führen könnte, der Klägerin ein Vertragsangebot zu den üblichen Konditionen zu unterbreiten oder sie in den Kreis der zu berücksichtigenden Anbieter einzubeziehen (vgl BGH vom 25.6.1991 - KZR 19/90, NJW 1992, 1561).
  • LG Hamburg, 11.01.1995 - 315 O 128/94

    Klage eines Unternehmens zur Erbringung von ambulanten Pflegeleistungen gegen

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  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - U (Kart) 46/00

    Anforderungen an die Vergabe von Aufträgen durch eine gesetzlichen Krankenkasse

    Auch die Prüfung einer Marktbeherrschung ist immer an ein einzelnes Unternehmen gebunden (vgl. auch BGH GRUR 1994, 526 = NJW-RR 1994, 1199 - Orthopädisches Schuhwerk).
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