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   BGH, 08.10.1958 - KZR 1/58   

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BGH, 08.10.1958 - KZR 1/58 (https://dejure.org/1958,168)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1958 - KZR 1/58 (https://dejure.org/1958,168)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1958 - KZR 1/58 (https://dejure.org/1958,168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bei vertikalen Preisempfehlungen durch einen Hersteller von Markenwaren - Wettbewerbsverstoß durch Bindung der Preise auf Händlerebene - Preisbindung durch Auszeichnung der Waren mit den Preisen durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 28, 208
  • NJW 1958, 1868
  • MDR 1958, 902
  • GRUR 1958, 621
  • DB 1958, 1210
  • DB 1958, 1240
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 238/53
    Auszug aus BGH, 08.10.1958 - KZR 1/58
    Unter dem Dekartellierungsrecht der Besatzungsmächte (am. Gesetz 56, brit. Verordnung 78) wurden, in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis Preisempfehlungen, die von den Empfängern befolgt wurden und deshalb eine der Preisfestsetzung oder Preisabrede vergleichbare Wirkung hatten, als unzulässige Umgehung des Verbots von Preisfestsetzungen oder Preisabreden angesehen (BGHSt 5, 218, 225 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 238/53] ; Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft an den Gesamtverband des Deutschen Groß- und Außenhandels vom 9. Juni 1950 - WuW/E BMW 4; Arbeitstagungen der Kartellreferenten vom 27. April 1949, 29. September 1949, 27. Mai 1952, 13. Juli 1955 - WuW/E KRT 3 ff. 5, 14 ff, 30).
  • RG, 14.02.1936 - II 185/35

    1. Enthält die Bereitstellung einer vom Hersteller mit Preisaufdruck versehenen

    Auszug aus BGH, 08.10.1958 - KZR 1/58
    Bringt ein Händler die von der Beklagten angegebenen Verbraucherpreise durch Benutzung der von der Beklagten zur Verfügung gestellten Aufsteller und anderen Verkaufshilfen, durch Ausstellung der von der Beklagten mit den Verbraucherpreisen versehenen Waren und Verpackungen oder auf sonstige Weise zur Kenntnis des Publikums, so sind diese Preise zugleich diejenigen Preise, die der Händler selbst im Sinne des § 1 Abs. 2 des Rabattgesetzes als seine Preise "ankündigt oder allgemein fordert", so daß er von ihnen dann im Einzelfall nur unter den Voraussetzungen des Rabattgesetzes abweichen dürfte (RGZ 150, 271) = Wollte er auch über die vom Rabattgesetz zugelassenen Ausnahmen hinaus von den Preisangaben der Beklagten abweichen, so müßte er diese Preisangaben überall da ändern, wo sie gegenüber dem kauflustigen Publikum als Ankündigung der von ihm geforderten Preise wirken.
  • BGH, 07.02.2006 - KZR 33/04

    Probeabonnement

    Soweit der zum alten Recht ergangenen Senatsrechtsprechung entnommen werden kann, dass kartellrechtliche Verstöße unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs lauterkeitsrechtlich verfolgt werden können (vgl. BGH, Urt. v. 8.10.1958 - KZR 1/58, WuW/E BGH 251, 259 - "4711"; Urt. v. 21.2.1978 - KZR 7/76, WuW/E BGH 1519, 1520 - 4 zum Preis von 3; Urt. v. 6.10.1992 - KZR 21/91, WuW/E BGH 2819, 2820 - Zinssubvention), hält der Senat an dieser Auffassung nicht fest.
  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 28/03

    Zeitschrift mit Sonnenbrille

    Dabei muss nicht erörtert werden, ob ein Verstoß gegen das Verbot der Preisbindung nach § 1 GWB einen Anspruch nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG begründen kann (bejahend: Harte/Henning/v. Jagow aaO § 4 Nr. 11 Rdn. 133; zu § 1 UWG a.F.: BGHZ 28, 208, 223 - 4711-Preisempfehlung; BGH, Urt. v. 21.2.1978 - KZR 7/76, GRUR 1978, 445, 446 = WRP 1978, 371 - 4 zum Preis von 3; Urt. v. 6.10.1992 - KZR 21/91, GRUR 1993, 137, 138 - Zinssubvention; a.A. Baumbach/Hefermehl/Köhler aaO § 4 UWG Rdn. 11.12).
  • BGH, 08.04.2003 - KZR 3/02

    Hersteller-Preiswerbung im Rahmen zeitlich begrenzter Verkaufsförderaktion

    Ein solcher auf dem Erstvertrag gründender, durch eine vom Hersteller gezielt hervorgerufene Preiserwartung der Verbraucher bewirkter Eingriff in die durch § 14 GWB geschützte Preisgestaltungsfreiheit für Zweitverträge kann als wirtschaftliche Bindung ebenso wie eine direkte vertragliche Preisbindung durch den Erstvertrag den Verbotstatbestand des § 14 GWB erfüllen (ähnlich bereits BGHZ 28, 208, 216 ff., 219 für die Angabe von Händlerverkaufspreisen durch den Hersteller gegenüber dem Publikum; s. auch Emmerich in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 14 Rdn. 15 ff., 17; Klosterfelde/Metzlaff in Langen/Bunte, Kartellrecht, 9. Aufl., § 14 GWB Rdn. 42 ff., 51 f.).
  • BGH, 06.06.1963 - KVR 1/62

    Angemeldete Preisempfehlungen

    Die Anmelderin ist der Auffassung, das Verlangen, Preisempfehlungen mit einem Unverbindlichkeitsvermerk zu vorsehen, entspreche nicht dem Gesetz und stehe auch im Widerspruch mit den in der Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs BGHZ 28, 208 ff aufgestellten Grundsätzen, nach denen zur Legalisierung einer Preisempfehlung die Anmeldung beim Bundeskartellamt genügen müsse.

    Ob die angemeldete vertikale Preisempfehlung nicht mit Druckmitteln durchgesetzt werden dürfe, erscheine allerdings zweifelhaft; denn es sei denkbar, daß der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 28, 208, durch welche die Legalisierung vertikaler Preisempfehlungen durch Anmeldung ermöglicht worden sei, den preisempfehlenden Herstellern die Wohltat habe erweisen wollen, durch angemeldete und damit der Aufsicht des Bundeskartellamts unterworfene Preisempfehlungen einer rechtsverbindlichen Preisbindung gegebenenfalls auch unter Anwendung von Druckmitteln so nahe wie möglich zu kommen.

    Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat jedoch in der Entscheidung BGHZ 28, 208 die Möglichkeit bejaht, solche Empfehlungen durch eine Anmeldung beim Bundeskartellamt zulässig zu machen.

    Die Anmelderin hat demgegenüber geltend gemacht, nach der Entscheidung des Senats in BGHZ 28, 208 seien alle Formen der vertikalen Preisempfehlung, angefangen bei der kaum beachteten Verteilung interner Bruttopreislisten an die Händler bis zur intensivsten Einflußnahme gestattet.

    Aus der Entscheidung des Senats in BGHZ 28, 208 kann eine hiervon abweichende Auffassung nicht hergeleitet werden.

    In denselben Sinne ist die in BGHZ 28, 208, 220 [BGH 08.10.1958 - KZR 1/58] angestellte weitere Erwägung zu verstehen, daß es mit der allgemeinen wirtschaftspolitischen Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht vereinbar wäre, den wirtschaftlich starken Herstellern (von Markenartikeln), die eine vertragliche Preisbindung bei den Händlern durchsetzen können, die Möglichkeit der Legalisierung (gemeint ist: der nach § 15 GWB grundsätzlich verbotenen vertraglichen Preisbindung) durch Anmeldung zu eröffnen, den wirtschaftlich schwächeren Herstellern aber, welche die vertragliche Bindung nicht durchsetzen können, eine entsprechende Wohltat für Preisempfehlungen zu versagen.

  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Der erkennende Senat hat daher bereits wiederholt in seinen Entscheidungen zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen die Entstehungsgeschichte einzelner Vorschriften maßgeblich zu deren Auslegung herangezogen (vgl. z.B. BGHZ 28, 208, 210 [BGH 08.10.1958 - KZR 1/58] /11 "4711" - zu § 38 Abs. 2 Satz 2 - 31, 105, 112 "Gasglühkörper" - zu § 1 - 36, 91, 101 "Gummistrümpfe" - zu §§ 98 ff - 36, 370, 371 "Rollfilme" - zu § 16 - 41, 42, 49/50 "Fensterglas" - zu § 3 - ebenso bei der Auslegung von Verfahrensvorschriften: BGHZ 34, 47, 49 [BGH 15.12.1960 - KVR 2/60] "IG-Bergbau" und 41, 61, 65/66 "Zigaretten" - zu § 73 - 34, 53, 58 "Apotheke" - zu § 87 - BGHSt 17, 112, 118 ff [BGH 01.02.1962 - KRB 2/61] "Brauerbund" - zu § 82 GWB a.F. -).
  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 128/62

    Werbung mit "empfohlenem Richtpreis"

    Die Bezugnahme auf einen "empfohlenen Richtpreis" setzt nämlich die Preisbemessung in Vergleich zu einem Begriff, der unter der von der Beklagten gewählten Bezeichnung oder den inhaltsgleichen Bezeichnungen "unverbindlicher Richtpreis" und "empfohlener Preis" nach der Zulassung angemeldeter vertikaler Preisempfehlungen (BGHZ 28, 208 - "4711") durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und die Praxis des Bundeskartellamts einen klar umrissenen rechtlichen Inhalt empfangen hat, und zwar in dem Sinne, daß es sich dabei um eine vom Hersteller ausgehende unverbindliche, die freie Kalkulation des Händlers unberührt lassende Empfehlung eines Verbraucherpreises handelt, welcher der Preisvorstellung des Herstellers entspricht, aber vom Händler nach Belieben gefordert oder auch nicht gefordert werden kann (vgl. dazu BGHZ 39, 370 - "Osco-Parat").

    Der Begriff des "empfohlenen Richtpreises" hat - wie schon dargelegt wurde - im Verkehr einen feststehenden Sinn erlangt, nachdem durch die Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 1958 (BGHZ 28, 208 - "4711") die unter den Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 GWB grundsätzlich unzulässige Empfehlung von Verbraucherpreisen durch den Hersteller bei Waren der in § 16 GWB aufgeführten Art für zulässig erklärt worden war, sofern sie ähnlich wie eine Preisbindung beim Bundeskartellamt angemeldet wird, und nachdem das Bundeskartellamt im Rahmen der vom Bundesgerichtshof später gebilligten.

    Die Empfehlung dieses Preises wird beim Bundeskartellamt angemeldet, damit diesem Wunsch entsprochen, d.h., damit die Empfehlung von ihren Empfängern, den Händlern, gleichförmig befolgt werden kann, ohne daß hierdurch der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 58 Abs. 2 GWB erfüllt wird, der bei einem gleichförmigen Verhalten der Empfehlungsempfänger ohne die Anmeldung gegeben wäre (BGHZ 28, 208, 214 f - "4711").

    Aus den vom Kläger angeführten Entscheidungen BGHZ 28, 208 - "4711" - und BGH GRUR 1961, 367 - Schlepper - lassen sich keine gegenteiligen Rechtsauffassungen ableiten.

  • BGH, 06.10.1992 - KZR 21/91

    Zinssubvention - Verletzung wettbewerbsbezogener Vorschriften

    Ein in diesem Sinn umgehungsfähiges Verbot enthält auch § 15 GWB (vgl. BGHZ 28, 208, 211 - 4711; Tiedemann in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 38 Rdn. 147; Benisch in Gemeinschaftskommentar zum GWB, 4. Aufl., § 38 Abs. 1 Rdn. 65).

    Ein Verstoß gegen § 38 Abs. 1 Nr. 11 GWB kann einen Unterlassungsanspruch aus § 1 UWG oder § 35 Abs. 1 GWB begründen, der auch vom Kläger als Verband zur Förderung gewerblicher Interessen geltend gemacht werden kann (vgl. - zu den früheren Gesetzesfassungen - BGHZ 28, 208, 222, 223 - 4711 (betreffend eine Wettbewerbsklage); vgl. weiter BGH, Urt. v. 4.2.1986 - KZR 33/84, WuW/E 2256, 2259 - Herstellerpreiswerbung; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., § 1 UWG Rdn. 669).

  • BGH, 27.01.1981 - KVR 4/80

    Meistbegünstigungsklausel

    Eine wirtschaftliche Beschränkung in dem dargelegten Sinne liegt vor, wenn die aus dem Erstvertrag folgenden Nachteile einer bestimmten Ausübung der Gestaltungsfreiheit des gebundenen Vertragsteils bei dem Zweitvertrag objektiv geeignet sind, ihn zum Verzicht auf diese Gestaltungsmöglichkeiten zu bestimmen und damit zu einem den Wettbewerb vermeidenden Verhalten zu führen (vgl. auch Sen. Urt. v. 8.10.1958 - KZR 1/58, BGHZ 28, 208, 217/18 - "4711").

    Beschränkungen der in § 15 GWB erfaßten Art sind schlechthin verboten, soweit nicht das Gesetz Ausnahmen zuläßt (vgl. schon die Begründung des Regierungsentwurfs zum GWB, a.a.O., S. 35/36; Sen. Urt. v. 8.10.1958, a.a.O., S. 212).

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 27/05

    Günstige Probeabonnements für Zeitschriften zulässig -BGH schränkt die Bedeutung

    Soweit der zum alten Recht ergangenen Senatsrechtsprechung entnommen werden kann, dass kartellrechtliche Verstöße unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs lauterkeitsrechtlich verfolgt werden können (vgl. BGH, Urt. v. 8.10.1958 - KZR 1/58, WuW/E BGH 251, 259 - "4711"; Urt. v. 21.2.1978 - KZR 7/76, WuW/E BGH 1519, 1520 - 4 zum Preis von 3; Urt. v. 6.10.1992 - KZR 21/91, WuW/E BGH 2819, 2820 - Zinssubvention), hält der Senat an dieser Auffassung nicht fest.
  • BGH, 07.02.2006 - KZR 39/03

    Günstige Probeabonnements für Zeitschriften zulässig -BGH schränkt die Bedeutung

    Soweit der zum alten Recht ergangenen Senatsrechtsprechung entnommen werden kann, dass kartellrechtliche Verstöße unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs lauterkeitsrechtlich verfolgt werden können (vgl. BGH, Urt. v. 8.10.1958 - KZR 1/58, WuW/E BGH 251, 259 - "4711"; Urt. v. 21.2.1978 - KZR 7/76, WuW/E BGH 1519, 1520 - 4 zum Preis von 3; Urt. v. 6.10.1992 - KZR 21/91, WuW/E BGH 2819, 2820 - Zinssubvention), hält der Senat an dieser Auffassung nicht fest.
  • BGH, 07.07.1992 - KZR 15/91

    Zuständigkeit der Kartellgerichte bei Unterlassungsklage wegen

  • BGH, 16.12.1976 - KVR 5/75

    Angehöriger freier Berufe (hier: Architekten) als Unternehmen - Die als

  • BGH, 22.04.1980 - KZR 4/79

    Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses aus einer Vereinigung von Taxiunternehmen -

  • BGH, 21.02.1978 - KZR 7/76

    Vornahme einer wettbewerbswidrigen Werbemaßnahme - Irreführende Werbung -

  • BGH, 24.06.1965 - KZR 7/64

    Kontrahierungszwang nach § 25 Abs. 1 GBW

  • OLG Hamburg, 20.11.2003 - 3 W 127/03

    "Verkäufe unter Einstandspreis"

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 69/77

    Werbende Bezugnahme eines Händlers auf eine unverbindliche Preisempfehlung -

  • BGH, 14.01.1960 - KRB 12/59

    Empfehlung (§ 38 Abs. 2 Satz 2 GWB)

  • OLG Jena, 07.01.1998 - 2 U 959/97

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch einen

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 73/77

    Zulässigkeit der werbenden Bezugnahme auf eine Hersteller-Preisempfehlung -

  • BGH, 01.10.1970 - KZR 18/68

    Unterlassungsanspruch nach wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten -

  • BGH, 03.03.1969 - KZR 2/68

    Rechtsbeziehungen einer Prozesspartei zu einem Dritten als Gegenstand einer

  • BGH, 23.06.1960 - II ZR 203/58

    Übernahme einer Zahnarztpraxis - Unwirksamkeit eines Vertrages - Zulassung zur

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