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   BGH, 17.01.1979 - KZR 1/78   

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BGH, 17.01.1979 - KZR 1/78 (https://dejure.org/1979,739)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1979 - KZR 1/78 (https://dejure.org/1979,739)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1979 - KZR 1/78 (https://dejure.org/1979,739)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betrieb von Selbstbedienungsverbrauchermärkten mit Abteilungen für Unterhaltungselektronik - Feststellung von Belieferungspflicht und Schadensersatzpflicht - Adressatenkreis des wettbewerbsrechtlichen Diskriminierungsverbots - Begriff der Abhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2152
  • MDR 1979, 733
  • GRUR 1979, 560
  • DB 1979, 1351
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.1971 - KZR 12/70

    Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot durch eine Fluggesellschaft -

    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - KZR 1/78
    Trotz der Abhängigkeit der Klägerin von einer Belieferung durch die Beklagte könnte die Revision keinen Erfolg haben, wenn sich aus dem Vorbringen der insoweit darlegungs- und beweisbelastenden Beklagten (vgl. Senatsurteil vom 30.9.1971 - KZR 12/70 - LM GWB § 26 Abs. 2 Nr. 20 m.w.N. - IATA-Reisebüro) ergäbe, daß die unterschiedliche Behandlung der Klägerin durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.
  • BGH, 20.11.1975 - KZR 1/75

    Verbot der unbilligen Behinderung oder der unterschiedlichen Behandlung von

    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - KZR 1/78
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 20. November 1975 (KZR 1/75, LM GWB § 26 Abs. 2 Nr. 44 - Rossignol) zu dieser durch die Novelle vom 3. August 1973 eingefügten Bestimmung ausgeführt, die Erweiterung des Adressatenkreises des Diskriminierungsverbots solle Störungen des freien Wettbewerbs durch marktstarke Unternehmen verhindern, soweit diese Störungen durch einen Mißbrauch der wirtschaftlichen Macht hervorgerufen werden.
  • BGH, 05.12.2023 - KZR 101/20

    Fernwärmenetz Stuttgart

    In diesen Fällen entspricht es den Grundsätzen der Prozessökonomie, den Rechtsstreit mit einer Feststellungsklage zu führen (BGH, Urteile vom 17. Januar 1979 - KZR 1/78, WuW/E BGH 1567 [juris Rn. 12] - Nordmende; vom 30. Juni 1981 - KZR 19/80, WuW/E BGH 1885 [juris Rn. 10] - Sportschuhe; vom 22. Januar 1985 - KZR 35/83, WuW/E BGH 2125 [juris Rn. 12] - Technics; vom 6. Oktober 2015 - KZR 87/13, WRP 2016, 229 Rn. 25 - Porsche-Tuning).
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 10/94

    "Importarzneimittel"; Unbillige Behinderung eines Anbieters von

    Verweigern sämtliche Unternehmen einer Handelsstufe einem Unternehmen der Marktgegenseite den Zutritt zu dieser Handelsstufe, so gelten für die Beurteilung eines etwaigen Abhängigkeitsverhältnisses die für die Spitzengruppenabhängigkeit von Markenartikelherstellern entwickelten Grundsätze entsprechend (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 17. Januar 1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1569 - Nordmende; Urt. v. 23. Oktober 1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635, 1636 - Plaza SB-Warenhaus).
  • BGH, 09.05.2000 - KZR 28/98

    Designer-Polstermöbel

    Eine solche Abhängigkeit liegt vor, wenn ein Handelsunternehmen eine bestimmte Anzahl allgemein anerkannter Marken aus einer Spitzengruppe im Sortiment benötigt, um wettbewerbsfähig zu sein (BGH, Urt. v. 17.1.1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1569 - Nordmende; Urt. v. 26.6.1979 - KZR 7/78, WuW/E 1620, 1622 f. - Revell Plastics; Urt. v. 23.10.1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635 - Plaza SB-Warenhaus; Urt. v. 30.6.1981 - KZR 11/80, WuW/E 1814, 1817 - Allkauf-Saba; WuW/E 2125, 2127 f. - Technics; Urt. v. 16.12.1986 - KZR 25/85, WuW/E 2351, 2354 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II; Urt. v. 24.3.1987 - KZR 39/85, WuW/E 2419, 2420 - Saba-Primus; Urt. v. 12.5.1998 - KZR 23/96, WuW/E DE-R 206 - Depotkosmetik; Carlhoff aaO § 26 Rdn. 151; Schultz aaO § 26 GWB Rdn. 103; Markert aaO § 26 Rdn. 115; Bechtold aaO § 20 Rdn. 20).
  • BGH, 12.05.1998 - KZR 23/96

    "Depotkosmetik"; Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives

    Demgegenüber kann ein Schadensersatzanspruch in Form eines Kontrahierungszwangs aus § 26 Abs. 2 i.V.m. § 35 Abs. 1 GWB, § 249 BGB im Ausnahmefall hergeleitet werden, wenn ein marktstarkes Unternehmen in einem gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehr einem von ihm abhängigen Unternehmen Geschäftsbeziehungen ohne sachlich gerechtfertigten Grund verweigert (st. Rspr.; vgl. BGHZ 49, 90, 98 f. - Jägermeister; BGH, Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238, 1245 - Registrierkassen; Urt. v. 17.1.1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1569 - Nordmende).
  • BGH, 15.04.1986 - KVR 3/85

    EH-Partner-Vertrag; Weisungsrecht des Unternehmers gegenüber einem

    Auch wenn eine marktbeherrschende Stellung nach § 22 Abs. 1 oder 2 GWB, die zu einer Maßnahme der Mißbrauchsaufsicht nach § 22 Abs. 4 und 5 GWB Anlaß geben könnte, nicht vorliegt, so kann doch in derartigen Fällen eine Abhängigkeit des Handels im Sinne von § 26 Abs. 2 Satz 2 GWB bestehen mit der Folge, daß der Hersteller dem Behinderungs- und Diskriminierungsverbot des § 26 Abs. 2 Satz 1 GWB unterliegt (vgl. BGH WuW/E 1391, 1393 f. = GRUR 1976, 206, 208 - Rossignol; WuW/E 1429, 1430 f. = GRUR 1976, 711, 712 - Bedienungsgroßhändler; WuW/E 1567 f. = GRUR 1979, 560, 561 - Fernsehgeräte I; WuW/E 1629, 1630 f. = GRUR 1980, 125, 126 f. - Modellbauartikel II; WuW/E 1635 f. = GRUR 1980, 180, 181 - Fernsehgeräte II; WuW/E 2125, 2127 f. = GRUR 1985, 394, 395 - Technics).
  • BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85

    "Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II"; Umfang des Belieferungsanspruchs

    Das Berufungsgericht ist zunächst von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur sogenannten Spitzengruppenabhängigkeit ausgegangen (BGH, Urt. v. 17.1.1979 - KZR 1/78, GRUR 1979, 560, 561 = WuW/E; Urt. v. 23.10.1979 - KZR 19/78, GRUR 1980, 180, 181 = WuW/E 1635 - Fernsehgeräte I und II; Urt. v. 30.6.1981 - KZR 11/80, GRUR 1981, 767, 768 = WuW/E 1814 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten; und hat aufgrund des Marktanteils der Beklagten angenommen, daß sie zur Spitzengruppe der Anbieter für den deutschen Markt zählt. Zu dieser Spitzengruppe gehören nach den von der Beklagten mitgeteilten Zahlen (Anl. BB II 56, Quelle: GfK-Handelspanne "Braune Ware"; vgl. auch Mitteilung des Bundeskartellamts, GA III 949) neben dem Marktführer Grundig und der Beklagten, die 1983 den zweiten und 1984 den vierten Platz einnahm, die Marken Telefunken, Philips, ITT/Graetz, Nordmende, Blaupunkt und Loewe Opta.

    Das Berufungsgericht ist ferner dem Vortrag der Beklagten nachgegangen, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf im Rechtsstreit Allkauf gegen Nordmende festgestellten, im Fernsehgerät-I-Urteil (GRUR 1979, 560, 561) wiedergegebenen Marktverhältnisse hätten sich inzwischen in der Weise geändert, daß der Facheinzelhandel nicht mehr mindestens vier bis fünf Markten aus der Spitzengruppe führte, sondern sich im wesentlichen auf zwei bis drei namhaft inländische Marken konzentriere.

  • BGH, 12.05.1998 - KZR 25/96

    Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives Vertriebssystem

    Demgegenüber kann ein Schadensersatzanspruch in Form eines Kontrahierungszwangs aus § 26 Abs. 2 i.V.m. § 35 Abs. 1 GWB, § 249 BGB grundsätzlich hergeleitet werden, wenn ein marktstarkes Unternehmen in einem gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehr einem von ihm abhängigen Unternehmen Geschäftsbeziehungen ohne sachlich gerechtfertigten Grund verweigert (st. Rspr.; vgl. BGHZ 49, 90, 98 f. - Jägermeister; BGH, Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238, 1245 - Registrierkassen; Urt. v. 17.1.1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1569 - Nordmende).

    Dies setzt jedoch voraus, daß Geltung und Ansehen einer Ware so bedeutend sind, daß das Fehlen dieser Ware im Angebot eines Händlers, bei dem der Verkehr das Angebot als selbstverständlich voraussetzt, zu einem Verlust an Ansehen und zu einer gewichtigen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führt (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1975 - KZR 1/75, WuW/E 1391, 1394 - Rossignol; Urt. v. 17.1.1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1568 - Nordmende).

  • BGH, 26.06.1979 - KZR 7/78

    Anspruch auf Belieferung bzw. auf Ersatz des durch eine Lieferverweigerung

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Urt. v. 17. Januar 1979 - KZR 1/78 - BB 1979, 797 mit Anm. Markert) kommt es bei der hier in Frage stehenden sortimentsbedingten Abhängigkeit darauf an, ob der nachfragende Händler auf die Ware, deren Lieferung er verlangt, angewiesen ist, um ein angemessenes zur Herstellung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit erforderliches Sortiment anbieten zu können, weil keine ausreichenden und zumutbaren Ausweichmöglichkeiten bestehen.

    Dies bedeutet einerseits, daß marktstarke Unternehmen im Sinne des § 26 Abs. 2 Satz 2 GWB nicht geltend machen können, die Absatzchancen des nachfragenden Unternehmens insgesamt gesehen blieben gesichert, auch wenn die verlangte Ware in dem Angebot fehle (vgl. Senatsurteil v. 17. Januar 1979 a.a.O.).

  • BGH, 13.11.1990 - KZR 25/89

    "Zuckerrübenanlieferungsrecht"; Voraussetzungen eines Anlieferungsrechts nach der

    Der Schutz des § 26 Abs. 2 GWB greift nicht erst ein, wenn ein Unternehmen in seiner Wettbewerbsfähigkeit schlechthin beeinträchtigt würde; die Vorschrift schützt vielmehr Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager "einer bestimmten Art von Waren", also auf einem bestimmten, abgegrenzten Markt (vgl. BGH, Urt. v. 17.1.1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1569 - Nordmende; BGH. Urt. v. 26.6.1979 KZR 7/78, WuW/E 1620, 1623 - Revell Plastics).
  • BGH, 23.10.1979 - KZR 19/78

    Pflicht zur Belieferung mit vertriebsgebundenen "Telefunken"-Artikeln der

    Wenn eine Abhängigkeit gegenüber den Anbietern besteht, die die stärkste Stellung am Markte haben, ist der abhängige Nachfrager nicht verpflichtet, gleichzeitig alle zur Spitzengruppe gehörenden Anbieter im Wege der Klage in Anspruch zu nehmen oder diese in einer bestimmten Reihenfolge zu verklagen (Ergänzung zum Senatsurteil v. 17.1.1979 - KZR 1/78).

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 17. Januar 1979 (KZR 1/78, WuW/E BGH 1567) ausgesprochen, ein Händler könne nicht nur gegenüber solchen Anbietern von Markenwaren abhängig sein, die eine Spitzenstellung im Sinne der Senatsentscheidung vom 20. November 1975 (KZR 1/75, LM GWB § 26 Nr. 27 - Rossignol) aufweisen.

  • BGH, 23.02.1988 - KVR 2/87

    "Reparaturbetrieb"; Abhängigkeit und unbillige Behinderung eines an einen

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 11/94

    Bezugssperre für Importarzneimittel auf der Großhandelsstufe als

  • BGH, 22.01.1985 - KZR 35/83

    Begriff der Abhängigkeit

  • BGH, 16.06.1981 - KVZ 3/80

    Nichtzulassungsbeschwerde in Kartellverwaltungssachen

  • BGH, 01.12.1981 - KZR 37/80

    Feststellung der generellen Unwirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen

  • BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78

    Generelle Unterwerfung des Markenwarenvertriebs unter das Diskriminierungsverbot

  • BGH, 12.05.1998 - KZR 24/96

    Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives Vertriebssystem

  • OLG München, 11.03.1999 - U (K) 5733/98

    Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung; Werbung im Rundfunk

  • BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78

    Klage auf Wiederbelieferung mit Ware gegen den Produzenten - Verweigerung der

  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 11 U 60/03

    Wettbewerbsrechtlicher Belieferungsanspruch

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 12/94

    Verpflichtung des Apothekers zur Ersetzung eines inländischen Originalpräparates

  • BGH, 24.09.1979 - KZR 16/78

    Sortimentsbedingte Abhängigkeit von einem markstarken Unternehmen - Behinderung

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2021 - U (Kart) 18/20
  • LG Berlin, 18.07.2000 - 102 O 133/00

    Liefersperre bei Umgehung der Buchpreisbindung

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