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   BGH, 09.07.2002 - KZR 13/01   

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https://dejure.org/2002,5051
BGH, 09.07.2002 - KZR 13/01 (https://dejure.org/2002,5051)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2002 - KZR 13/01 (https://dejure.org/2002,5051)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - KZR 13/01 (https://dejure.org/2002,5051)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb - Werbeagentur - Vermittlung von Verträgen - Abdruck von Werbeanzeigen - Telefonbücher - Gelbe Seiten - Deutsche Telekom AG - GmbH - Erfolgshonorar - Bedarfsoptimierung - Insertionskosten - Feststellungsbegehren - Schadensersatz - Zulässigkeit der ...

  • Judicialis

    GWB § 20; ; GWB § 33; ; BGB § 826; ; ZPO § 547

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 263 264
    Zulässigkeit einer Klageänderung wegen zeitlicher Überholung im Berufungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.06.1996 - VI ZR 325/95

    Streitgegenstands-Verwechslung - § 511 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Berufung

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - KZR 13/01
    Das Revisionsgericht kann Prozeßerklärungen vielmehr in freier Würdigung selbst auslegen (st. Rspr.; z.B. BGHZ 115, 286, 290; BGH, Urt. v. 18.6.1996 - VI ZR 325/95, NJW-RR 1996, 1210 unter II 2 m. w. N.).

    bb) Vor allem aber verstößt die restriktive Auslegung des Berufungsgerichts gegen den Auslegungsgrundsatz, wonach im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (s. dazu z. B. BGH, Urt. v. 8.11.1988 - VI ZR 117/88, NJW-RR 1989, 254 unter II 2 a; BGH NJW-RR 1996, 1210 unter II 2 m. w. N.).

  • BGH, 08.11.1988 - VI ZR 117/88

    Zulässigkeit der Berufung bei Änderung der Klage in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - KZR 13/01
    bb) Vor allem aber verstößt die restriktive Auslegung des Berufungsgerichts gegen den Auslegungsgrundsatz, wonach im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (s. dazu z. B. BGH, Urt. v. 8.11.1988 - VI ZR 117/88, NJW-RR 1989, 254 unter II 2 a; BGH NJW-RR 1996, 1210 unter II 2 m. w. N.).
  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - KZR 13/01
    Die bloße Erweiterung oder Änderung der Klage in zweiter Instanz kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein; vielmehr setzt ein derartiges Prozeßziel eine zulässige Berufung voraus (st. Rspr.; z.B. BGH, Urt. v. 11.10.2000 - VIII ZR 321/99, NJW 2001, 226 unter II 1 m. w. N.).
  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 39/01

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - KZR 13/01
    a) Das Berufungsgericht stellt für die Frage, ob die Klägerin mit der Berufung die in dem angefochtenen Urteil liegende Beschwer geltend macht oder einen neuen Klageanspruch verfolgt, nicht auf den Inhalt der Berufungsbegründung, sondern auf die in der Berufungsverhandlung gestellten Klageanträge ab (ebenso BGH, Urt. v. 15.3.2002 - V ZR 39/01, z. V. b.).
  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 88/90

    Lieferung eines genehmigungsfähigen aliud beim Handelskauf; Übergang vom großen

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - KZR 13/01
    Das Revisionsgericht kann Prozeßerklärungen vielmehr in freier Würdigung selbst auslegen (st. Rspr.; z.B. BGHZ 115, 286, 290; BGH, Urt. v. 18.6.1996 - VI ZR 325/95, NJW-RR 1996, 1210 unter II 2 m. w. N.).
  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 199/00

    Staatsbibliothek

    Vielmehr ist davon auszugehen, daß sie im Zweifel mit ihrer Prozeßhandlung das bezweckt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGHZ 146, 298, 310; BGH, Urt. v. 9.7.2002 - KZR 13/01, Umdruck S. 9, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 31.03.2004 - 10 AZR 253/03

    Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Im Zweifel ist dasjenige gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der Parteien entspricht (BGH 9. Juli 2002 - KZR 13/01 -).
  • BGH, 14.03.2012 - XII ZR 164/09

    Revision im Kindesunterhaltsprozess: Zulässigkeitsprüfung bei Vornahme einer

    Eine bloße Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht das alleinige Ziel des Rechtsmittels sein (im Anschluss an BGH, Urteile vom 11. Oktober 2000, VIII ZR 321/99, NJW 2001, 226 und vom 9. Juli 2002, KZR 13/01, veröffentlicht bei juris).

    Eine bloße Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht das alleinige Ziel des Rechtsmittels sein; sie setzen vielmehr ein bereits zulässiges Rechtsmittel voraus (vgl. zur Berufung BGH Urteile vom 11. Oktober 2000 - VIII ZR 321/99 - NJW 2001, 226 und vom 9. Juli 2002 - KZR 13/01 - veröffentlicht bei juris).

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 17/03

    Sparberaterin

    Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (Urt. v. 9.7.2002 - KZR 13/01).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2008 - 9 TaBV 9/08

    Beschwerdestelle nach § 13 AGG - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Im Zweifel ist dasjenige gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der Parteien entspricht BGH 9. Juli 2002 - KZR 13/01 -).
  • BAG, 31.03.2004 - 10 AZR 254/03

    Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Im Zweifel ist dasjenige gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der Parteien entspricht (BGH 9. Juli 2002 - KZR 13/01 -).
  • OLG Stuttgart, 16.06.2003 - 2 U 144/02

    Wettbewerbsbeschränkende unbillige Behinderung und Diskriminierung:

    Die nach Zurückverweisung des Rechtsstreits durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.07.2002 - KZR 13/01 - entstanden Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Streithelfer, die diese selbst tragen.
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