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   BGH, 21.11.1989 - KZR 17/88   

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https://dejure.org/1989,1469
BGH, 21.11.1989 - KZR 17/88 (https://dejure.org/1989,1469)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1989 - KZR 17/88 (https://dejure.org/1989,1469)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1989 - KZR 17/88 (https://dejure.org/1989,1469)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 16
    Schulbuch-Koppelungsgeschäft; Verstoß gegen die Preisbindung im Buchhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Preisbindung - Begründete Vermutung - Sammelrevers für den Buchhandel - Bucheinsicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1993
  • NJW-RR 1990, 999 (Ls.)
  • MDR 1990, 699
  • GRUR 1990, 387
  • WM 1990, 778
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.1985 - KZR 7/84

    "Preisbindungstreuhänder-Empfehlung"; Rechtsfolgen der Preisbindung bei

    Auszug aus BGH, 21.11.1989 - KZR 17/88
    Zwar leitet jede der Klägerinnen einen für sich bestehenden Anspruch aus den von ihnen jeweils mit der Beklagten abgeschlossenen Preisbindungsverträgen her; durch das Sammelreverssystem werden die einzelnen selbständigen Preisbindungen der Verlage nur organisatorisch zusammengefaßt und gebündelt (BGH, Urt. v. 9.7.1985 - KZR 7/84, WuW/E 2175, 2179, 2180 - Preisbindungstreuhänder-Empfehlung).

    Nach Maßgabe des Sammelreverssystems ist die Preisbindung in zulässiger Weise vereinbart (vgl. BGH, Beschl. v. 23.4.1985 - KZR 4/84, WuW/E 2166, 2167 - Schulbuch-Preisbindung; Urt. v. 9.7.1985 - KZR 7/84, WuW/E 2175, 2177 - Preisbindungstreuhänder-Empfehlung).

  • BGH, 18.11.1986 - KZR 41/85

    Aktion Rabattverstoß; Verfolgung unzulässiger Rabattangebote und Rabattverstöße

    Auszug aus BGH, 21.11.1989 - KZR 17/88
    Das gemeinsame Vorgehen der Klägerinnen gegen die Beklagte stellt sich auch - entgegen der Auffassung der Revision - nicht als Rechtsmißbrauch dar (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.1986 - KZR 41/85, WuW/E 2347, 2348 - Aktion Rabattverstoß).
  • BGH, 09.11.1967 - KZR 9/65

    Sittenwidrige Verletzung eines Vertriebsbindungssystems - Entsprechende Anwendung

    Auszug aus BGH, 21.11.1989 - KZR 17/88
    Die Klägerinnen machen insoweit allein ihre Rechte aus den Preisbindungsverträgen geltend und bemühen sich - wie geboten (BGH, Urt. v. 9.11.1967 - KZR 9/65, WuW/E 916, 926 - Trockenrasierer III) - um die Aufrechterhaltung der Lückenlosigkeit ihrer Preisbindungen.
  • BGH, 22.01.1985 - KZR 4/84

    Zulässigkeit von Boykottaufforderungen

    Auszug aus BGH, 21.11.1989 - KZR 17/88
    Nach Maßgabe des Sammelreverssystems ist die Preisbindung in zulässiger Weise vereinbart (vgl. BGH, Beschl. v. 23.4.1985 - KZR 4/84, WuW/E 2166, 2167 - Schulbuch-Preisbindung; Urt. v. 9.7.1985 - KZR 7/84, WuW/E 2175, 2177 - Preisbindungstreuhänder-Empfehlung).
  • BGH, 16.04.2002 - KZR 5/01

    "Wettbewerbsverbot in Realteilungsvertrag"; Umfang der Rechtskraft eines

    Allerdings können zur Auslegung der Urteilsformel Tatbestand und Entscheidungsgründe sowie in geeigneten Fällen auch das Parteivorbringen herangezogen werden (vgl. BGH, Urt. v. 13.11.1979 - KZR 1/79, GRUR 1980, 242, 245 - Denkzettel-Aktion; Urt. v. 21.1.1986 - VI ZR 63/85, NJW 1986, 2703, 2704; Urt. v. 21.11.1989 - KZR 17/88, WuW/E 2615, 2619 - Schulbuch-Koppelungsgeschäft; Urt. v. 11.11.1994 - V ZR 46/93, NJW 1995, 967; Urt. v. 8.2.1996 - IX ZR 215/94, NJW-RR 1996, 826, 827; Urt. v. 28.5.1998 - I ZR 275/95, GRUR 1999, 183, 185 - Ha-Ra/HARIVA, m.w.N.).
  • OLG München, 19.12.2007 - Verg 12/07

    Gemeinsame Vergabe der Lieferung preisgebundener und nicht preisgebundener Bücher

    Das soll nach der Entscheidung des BGH vom 21.11.1989 (KZR 17/88) im wirtschaftlichen Ergebnis darauf hinauslaufen, dass die preisgebundenen Bücher zu einem geringerem als dem gebundenen Preis angeboten und verkauft werden.
  • VK Brandenburg, 03.08.2001 - 2 VK 66/01

    Nachprüfungsverfahren hinsichtlich der Ausschreibung einer Lieferung von

    In der Vergabebegründung des Auftraggebers für die Beratung des Vergabeausschusses am 12. Juni 2001 (...) heißt es unter 4. Angebotsauswertung/Preisnachlässe bei nicht preisgebundenen Büchern: "Gemäß BGH-Urteil vom 21. Mai 1989 - KZR 17/88 ist ein maximaler Preisnachlass von 20 % bei Koppelungsgeschäften (Beschaffung von preisgebundenen und nicht preisgebundenen Büchern) zulässig.".

    Gemäß BGH- Urteil vom 21. Mai 1989 KZR 17/88 ist ein maximaler Preisnachlass von 20 % bei Koppelungsgeschäften zulässig." Diese Verfahrensweise wird vom Ministerium für ... sowie vom Ministerium ... bestätigt.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 21. November 1989 - KZR 17188 - (NJW 1990, 1993) zu dem Problem der Preisbildung nicht preisgebundener Verlagserzeugnisse im Rahmen eines Koppelungsgeschäftes Stellung genommen.

  • LG Wuppertal, 17.11.2009 - 14 O 13/09

    Verkauf von Lehrerprüfstücken unter den Beschaffungskosten

    Insoweit hat sich gegenüber der früheren Rechtslage, als die Preisbindung nur nach dem Sammelrevers für den Buchhandel bestand (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. November 1989, Aktenzeichen KZR 17/88) durch die nunmehrige gesetzliche Regelung nichts geändert.
  • VK Nordbayern, 12.08.2009 - 21.VK-3194-29/09

    Rügefrist

    Dies sei ein unangemessenes Kriterium, zumal bereits der BGH in einer Entscheidung vom 21.11.1989 (KZR 17/88) darauf hingewiesen habe, dass die Preisbindung auch nicht indirekt verletzt werden dürfe und auch keine Koppelungsgeschäfte preisgebundener und preisungebundener Bücher geben dürfe, wenn im Rahmen des Koppelungsgeschäftes für die nicht preisgebundenen Bücher ein Preis berechnet werde, der unter den Beschaffungskosten liege.
  • VK Brandenburg, 11.08.2000 - 2 VK 42/00

    Vergabe von Schulbüchern: Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag!

    Nach dem BGH-Urteil vom 21. November 1989 (KZR 17/88) sei bei so genannten Koppelungsgeschäften nur ein maximaler Preisnachlass von 20 % zulässig.
  • VK Sachsen, 28.05.2001 - 1/SVK/35-01

    bei Marktpreisen kein Ausschluss wegen § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOL/A

    Ausgehend von dem Urteil des BGH KZR-17/88 v. 21.11.89 (EWiR 1990, S. 377; WM IV 1990, 778- 781; GRUR 1990, 387-389; WuW/E BGH 2615-2619; NJW 1990, 1993-1995; MDR 1990, 699-700) trug sie vor, dass es einen indirekten Verstoß gegen die Preisbindungsvorschriften darstelle, wenn bei einem Koppelungsgeschäft über preisgebundene und nicht preisgebundene Bücher Preise angeboten würde, die unter den Beschaffungskosten lägen.
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