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   BGH, 30.10.1975 - KZR 2/75   

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https://dejure.org/1975,1324
BGH, 30.10.1975 - KZR 2/75 (https://dejure.org/1975,1324)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1975 - KZR 2/75 (https://dejure.org/1975,1324)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1975 - KZR 2/75 (https://dejure.org/1975,1324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einbehaltung von Geld bei der Bezahlung von Stromrechnungen wegen überhöhter Preise - Nichtigkeit von Preisvereinbarungen bei einem Mehrpreis von 11 Prozent wegen Sittenwidrigkeit - Beurteilung des Einwands des Monopolmissbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 710
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.1973 - KZR 2/73

    Ausschluss eines Vereinsmitglieds - Unwirksamkeit einer Kündigung - Auslegung

    Auszug aus BGH, 30.10.1975 - KZR 2/75
    Auch für die Beurteilung des Verhaltens der Klägerin nach § 26 Abs. 2 GWB, die in erster Linie für marktbeherrschende Unternehmen, und zwar auch für Versorgungsunternehmen, die Verträge nach § 103 GWB abgeschlossen haben, geboten ist (Urteil des Senats vom 22. Oktober 1973 - KZR 2/73 - NJW 1975, 901), sind die vorstehend zu Ziff. 2 behandelten Umstände von maßgebender Bedeutung.
  • BGH, 16.06.1971 - KZR 11/70

    Kartellrechtliche Überprüfung von Stromlieferungsbedingungen - Missbräuchliche

    Auszug aus BGH, 30.10.1975 - KZR 2/75
    Wie der Senat hinsichtlich eines Vertrages zwischen einem Stromlieferanten und einem Letztverbraucher dargelegt hat (BGH BB 71, 1177 = GRUR 1972, 718 - Stromlieferung), ist die Vereinbarung eines überhöhten Preises im Regelfall dann sittenwidrig i.S. des § 138 Abs. 1 BGB, wenn sie auf der Ausnutzung einer Monopolstellung gegenüber einem Partner beruht, der auf den Geschäftsverkehr mit dem Monopolisten angewiesen ist.
  • BGH, 31.05.1972 - KVR 2/71

    Strom-Tarif

    Auszug aus BGH, 30.10.1975 - KZR 2/75
    Zu den Besonderheiten der Elektrizitätswirtschaft gehört es, daß es nicht möglich ist, jederzeit und mit größtem Nutzeffekt die Erzeugung einem vergrößerten oder verringerten Bedarf anzupassen, daß vielmehr ein Zwang zur möglichst stetigen Abnahme der stetig erzeugten Kraft besteht (BGHZ 59, 42, 45 - Strom-Tarif).
  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 19. Januar 1983 (aaO unter II 2 b) sowohl für den Tarifkunden- wie für den Sonderkundenbereich (vgl. auch BGH, Urteil vom 30. Oktober 1975 - KZR 2/75, RdE 1976, 25 unter I zu Abschn. VIII, 4 der "Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Arbeit aus dem Niederspannungsnetz des Elektrizitätsversorgungsunternehmens" vom 27. Januar 1942) ausgeführt hat, betrifft der vom Kunden eines Versorgungsunternehmens erhobene Einwand der Unbilligkeit der Preisbestimmung nach § 315 BGB nicht Rechen- und Ablesefehler oder andere Abrechnungsgrundlagen, sondern die Leistungspflicht des Kunden, der im Falle der Unangemessenheit des verlangten Preises von Anfang an nur den vom Gericht bestimmten Preis schuldet (§ 315 Abs. 3 BGB).
  • BGH, 02.07.1998 - III ZR 287/97

    Wirksamkeit der "Tarifreform 1996" der Deutschen Telekom AG

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Vereinbarung eines überhöhten Preises im Regelfall dann sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB, wenn sie auf der Ausnutzung einer Monopolstellung gegenüber einem Partner beruht, der auf den Geschäftsverkehr mit dem Monopolisten angewiesen ist (BGH, Urteile vom 16. Juni 1971 - KZR 11/70 - BB 1971, 1177 und vom 30. Oktober 1975 - KZR 2/75 - NJW 1976, 710, 711).

    Im Ansatz gilt nichts anderes, wenn der von einem (Gebiets-)Monopolisten im Geschäftsverkehr verlangte Preis daraufhin zu untersuchen ist, ob er als überhöht anzusehen ist (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1975 aaO).

  • BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 92/02

    Voraussetzungen eines Fehlers in der Ermittlung des Rechnungsbetrages; Berechnung

    c) Soweit Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages im Sinne von § 21 Abs. 1 Satz 1 AVBWasserV von Fehlern bei der Vertragsanwendung und Vertragsauslegung abgegrenzt werden, für welche allein die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches gelten sollen (Tegethoff/Büdenbender/Klinger, Das Recht der öffentlichen Energieversorgung, Bd. 2, IV B § 21 AVBGasV Rdnr. 3 unter Hinweis des BGH, Urteil vom 30. Oktober 1975 - KZR 2/75, zu Abschnitt VIII/4 AVB 1942, insoweit in NJW 1976, 710 f. nicht veröffentlicht), kann die Revision zu ihren Gunsten hieraus nichts herleiten.
  • BGH, 14.10.1976 - KZR 35/75

    Sittenwidriges Verhalten bei Ausnutzung einer Monopolstellung als

    Den auf die Monate Mai bis Juli 1973 entfallenden Betrag von 28.237,21 DM hat die Klägerin in einem gesonderten Rechtsstreit eingeklagt; insoweit wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1975 - KZR 2/75 - verwiesen.

    Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht die "Bedingungen für die Versorgung von Sonderabnehmern mit elektrischer Arbeit" dahin ausgelegt, daß Einwendungen gegen den Grund des Anspruchs durch Ziff. VII 7 der Bedingungen nicht ausgeschlossen sind (BGH Urt. v. 30. Oktober 1975 - KZR 2/75 -, das zwischen denselben Parteien zu der gleichen Streitfrage ergangen ist).

    Den Einwand des Monopolmißbrauchs prüft das Berufungsgericht unter dem Gesichtspunkt des § 138 Abs. 1 BGB, der insoweit neben § 26 Abs. 2 GWB angewendet werden kann (BGH Urt. v. 30. Oktober 1975 - KZR 2/75 - m.w.N.).

    Denn die Würdigung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Gebietsabgrenzungs- und Konzessionsvertrags kann insgesamt nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Elektrizitätswirtschaft erfolgen (vgl. das Urteil in der Parallelsache KZR 2/75 vom 30. Oktober 1975, S. 11).

  • BGH, 12.07.2013 - KVR 11/12

    Wettbewerbsbeschränkung durch sog. Rabattstaffel: Gehörsverletzung bei fehlendem

    Größenunterschiede der Unternehmen werden in der von der Nichtzulassungsbeschwerde angeführten Entscheidung des Senats (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1975 - KZR 2/75, NJW 1976, 710 - Mehrpreis von 11 Prozent) nur bei der Erörterung der sachlichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung berücksichtigt.
  • OLG München, 22.07.1997 - 25 U 5688/96

    Wirksamkeit der Tariferhöhung durch Deutsche Telekom

    Dabei kann zum Vergleich auf andere Preise zurückgegriffen werden, soweit vergleichbare Sachverhalte gegeben sind (BGH NJW 1976, 710, 711).

    Der gegenüber den Preisen der ausländischen Unternehmen möglicherweise höhere Preis ist daher gerechtfertigt, so daß er nicht überhöht und daher nicht sittenwidrig ist (BGH NJW 1976, 710/711).

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 278/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 19. Januar 1983 (aaO unter II 2 b) sowohl für den Tarifkunden - wie für den Sonderkundenbereich (vgl. auch BGH, Urteil vom 30. Oktober 1975 - KZR 2/75, RdE 1976, 25 unter I zu Abschn. VIII, 4 der "Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Arbeit aus dem Niederspannungsnetz des Elektrizitätsversorgungsunternehmens" vom 27. Januar 1942) ausgeführt hat, betrifft der vom Kunden eines Versorgungsunternehmens erhobene Einwand der Unbilligkeit der Preisbestimmung nach § 315 BGB nicht Rechen- und Ablesefehler oder andere Abrechnungsgrundlagen, sondern die Leistungspflicht des Kunden, der im Falle der Unangemessenheit des verlangten Preises von Anfang an nur den vom Gericht bestimmten Preis schuldet (§ 315 Abs. 3 BGB).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1998 - L 5 KR 27/96

    Krankenversicherung

    In beiden Fällen wäre erforderlich, daß die Rechtsvorgängerin der Beklagten unter Ausnutzung ihrer marktbeherrschenden Position unangemessene Bedingungen durchgesetzt hätte (zu § 138 BGB s. BGHZ E 19, 85, 94; BGH NJW 1976, 710, 711; zu § 26 Abs. 2 GWB s. von Maydell, in: GK-SGB V, § 132 Rdnr. 27).
  • BGH, 05.02.1980 - KZR 13/79

    Wirksamkeit eines Automatenaufstellvertrags - Fehlen einer schriftlichen

    An diesen Senat ist die Sache auf den Antrag des Klägers zu verweisen (BGHZ 49, 33, 39 - Kugelschreiber; Senatsurteil vom 30. Oktober 1975 - KZR 2/75).
  • OLG Jena, 10.12.1997 - 2 U 1456/96

    Wirksamkeit eines Strombezugsvertrages; Vorliegen einer objektiven Zwangslage,

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  • OLG Saarbrücken, 18.04.2000 - 4 U 486/99

    Anspruch des Energieversorgers gegen den Tarifkunden auf Bezahlung von

  • LG Aachen, 10.10.1986 - 5 S 187/86

    Begründung von Schutzpflichten zugunsten von Dritten durch einen

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