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   BGH, 05.02.1980 - KZR 3/79   

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https://dejure.org/1980,4172
BGH, 05.02.1980 - KZR 3/79 (https://dejure.org/1980,4172)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1980 - KZR 3/79 (https://dejure.org/1980,4172)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1980 - KZR 3/79 (https://dejure.org/1980,4172)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Veröffentlichung eines Boykottaufrufs - Anspruch auf Schadensersatz - Unterlassung von Äußerungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.11.1979 - KZR 1/79

    Denkzettel-Aktion

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - KZR 3/79
    Die Beklagten haben sich in dem beanstandeten Artikel, wie zu Ziff. II ausgeführt worden ist, vielmehr die Belange des Fachhandels zu eigen gemacht und über eine bloße Berichterstattung und wirtschaftspolitische Auseinandersetzung im geistigen Meinungskampf hinausgehend durch ihren gegen die Klägerin gerichteten Boykottaufruf unmittelbar in das Wettbewerbsgeschehen eingegriffen und ein eigenes Vorgehen direkt bei den Markenartikelherstellern zugunsten des Fachhandels in dessen Wettbewerb mit den Verbrauchermärkten der Klägerin angekündigt (vgl. BGH Urteil vom 13. November 1979 - KZR 1/79 - Denkzettel-Aktion).

    Der Beklagte zu 2 ist zwar als kaufmännischer Geschäftsführer nicht allgemein verpflichtet, sämtliche Publikationen der Beklagten zu 1 auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen; gleichwohl bleibt eine Gesamtverantwortlichkeit für die Geschäftsführung erhalten; er hat daher im Rahmen seiner sich hieraus ergebenden Aufsichts- und Überwachungspflichten der Tätigkeit der Redaktion seine Aufmerksamkeit insbesondere in den Fällen zu widmen, in denen diese - wie hier - eine außergewöhnliche, aus dem Rahmen der üblichen Tätigkeit eines Wirtschaftsinformationsdienstes fallende Aktion plante und durchführte (BGH Urteil vom 13. November 1979 - KZR 1/79 - Denkzettel-Aktion).

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - KZR 3/79
    Es genügt die Förderung fremden Wettbewerbs zum Nachteil eines Mitbewerbers; vorausgesetzt ist dabei objektiv eine wettbewerbsgeeignete Handlung und subjektiv die auf eine solche Wettbewerbsförderung zu Lasten des betroffenen Mitbewerbers gerichtete Absicht (st. Rspr. vgl. BGHZ 3, 270, 276, 277 - Constanze I; BGH GRUR 1974, 666 = WRP 1974, 400, 401 - Reparaturversicherung).
  • BGH, 12.03.1965 - KZR 8/63

    Einstellung der Milchlieferung von Milcherzeugern wegen fehlender

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - KZR 3/79
    Ein solcher zu Wettbewerbszwecken erfolgender Boykottaufruf widerspricht den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs; er führt zu einer wettbewerbsfremden Einschränkung der Entschließungsfreiheit der Markenartikelhersteller und zu einer wettbewerbswidrigen Behinderung der Klägerin (§ 1 UWG. - Vgl. BGH a.a.O. - Denkzettel-Aktion; BGH WuW/E 54, 56, 57 - Innungsboykott; BGH GRUR 1965, 440, 442, 443 - Milchboykott).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - KZR 3/79
    Zwar kann bei einer kritischen Berichterstattung der Presse, mag sie auch objektiv wettbewerbsgeeignet sein, nicht ohne weiteres von einem Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs ausgegangen werden; kritische Meinungsäußerungen und wirtschaftspolitische Auseinandersetzungen gehören zu dem durch die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit geschützten Funktionsbereich der Presse, dessen Wahrnehmung regelmäßig nicht auf wettbewerblichem Gebiet liegt, sondern auf dem Gebiet des Kampfes um die öffentliche Meinungsbildung (vgl. BGHZ 45, 296, 302 - Höllenfeuer; BVerfGE 25, 256, 265 ff = NJW 1969, 1161, 1162 [BVerfG 26.02.1969 - 1 BvR 619/63] - Blinkfüer; siehe ferner BVerfGE 42, 163 [BVerfG 11.05.1976 - 1 BvR 163/72] = NJW 1976, 1680, 1681 [BVerfG 11.05.1976 - 1 BvR 163/72] - Deutschland-Stiftung).
  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72

    Neues aus der Medizin

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - KZR 3/79
    Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr steht bei dem hier gegebenen Handeln zu Wettbewerbszwecken zu vermuten (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1973, 208, 210 - Neues aus der Medizin), diese tatsächliche Vermutung ist von den Beklagten nicht ausgeräumt worden.
  • BGH, 29.03.1974 - I ZR 15/73

    Wirtschaftsanzeigen public-relations

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - KZR 3/79
    Das führt jedoch nicht, wie das Berufungsgericht offenbar gemeint hat, zu einer Abweisung dieser Anträge als unbegründet, sondern als unzulässig; die zu weitgehende Verallgemeinerung der Anträge unter Abstrahierung des konkreten Verletzungstatbestands betrifft nicht die materielle Klagebegründung, sondern die von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderte Bestimmtheit des Klageantrags (vgl. BGH GRUR 1976, 197 = WRP 1976, 44, 45 - Herstellung und Vertrieb; BGH GRUR 1975, 75 = WRP 1974, 394, 395 - Wirtschaftsanzeigen-public-relations).
  • BGH, 03.05.1974 - I ZR 52/73

    Rückruf bzw. Vernichtung wettbewerbswidrigen Werbematerials - Auskunftsanspruch,

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - KZR 3/79
    Es genügt die Förderung fremden Wettbewerbs zum Nachteil eines Mitbewerbers; vorausgesetzt ist dabei objektiv eine wettbewerbsgeeignete Handlung und subjektiv die auf eine solche Wettbewerbsförderung zu Lasten des betroffenen Mitbewerbers gerichtete Absicht (st. Rspr. vgl. BGHZ 3, 270, 276, 277 - Constanze I; BGH GRUR 1974, 666 = WRP 1974, 400, 401 - Reparaturversicherung).
  • BGH, 24.10.1975 - I ZR 59/74
    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - KZR 3/79
    Das führt jedoch nicht, wie das Berufungsgericht offenbar gemeint hat, zu einer Abweisung dieser Anträge als unbegründet, sondern als unzulässig; die zu weitgehende Verallgemeinerung der Anträge unter Abstrahierung des konkreten Verletzungstatbestands betrifft nicht die materielle Klagebegründung, sondern die von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderte Bestimmtheit des Klageantrags (vgl. BGH GRUR 1976, 197 = WRP 1976, 44, 45 - Herstellung und Vertrieb; BGH GRUR 1975, 75 = WRP 1974, 394, 395 - Wirtschaftsanzeigen-public-relations).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - KZR 3/79
    Zwar kann bei einer kritischen Berichterstattung der Presse, mag sie auch objektiv wettbewerbsgeeignet sein, nicht ohne weiteres von einem Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs ausgegangen werden; kritische Meinungsäußerungen und wirtschaftspolitische Auseinandersetzungen gehören zu dem durch die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit geschützten Funktionsbereich der Presse, dessen Wahrnehmung regelmäßig nicht auf wettbewerblichem Gebiet liegt, sondern auf dem Gebiet des Kampfes um die öffentliche Meinungsbildung (vgl. BGHZ 45, 296, 302 - Höllenfeuer; BVerfGE 25, 256, 265 ff = NJW 1969, 1161, 1162 [BVerfG 26.02.1969 - 1 BvR 619/63] - Blinkfüer; siehe ferner BVerfGE 42, 163 [BVerfG 11.05.1976 - 1 BvR 163/72] = NJW 1976, 1680, 1681 [BVerfG 11.05.1976 - 1 BvR 163/72] - Deutschland-Stiftung).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - KZR 3/79
    Zwar kann bei einer kritischen Berichterstattung der Presse, mag sie auch objektiv wettbewerbsgeeignet sein, nicht ohne weiteres von einem Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs ausgegangen werden; kritische Meinungsäußerungen und wirtschaftspolitische Auseinandersetzungen gehören zu dem durch die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit geschützten Funktionsbereich der Presse, dessen Wahrnehmung regelmäßig nicht auf wettbewerblichem Gebiet liegt, sondern auf dem Gebiet des Kampfes um die öffentliche Meinungsbildung (vgl. BGHZ 45, 296, 302 - Höllenfeuer; BVerfGE 25, 256, 265 ff = NJW 1969, 1161, 1162 [BVerfG 26.02.1969 - 1 BvR 619/63] - Blinkfüer; siehe ferner BVerfGE 42, 163 [BVerfG 11.05.1976 - 1 BvR 163/72] = NJW 1976, 1680, 1681 [BVerfG 11.05.1976 - 1 BvR 163/72] - Deutschland-Stiftung).
  • BGH, 02.02.1984 - I ZR 4/82

    Kundenboykott

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch bereits wiederholt entschieden, daß der Adressat eines Boykottaufrufs nicht mit demjenigen identisch zu sein braucht, der die Liefer- bzw. Bezugssperre verhängen soll, sondern daß es genügt, wenn der Adressat veranlaßt wird, seinerseits mit ihm zu Gebote stehenden Mitteln auf einen Boykott des Wettbewerbers durch dessen Lieferanten oder Kunden hinzuwirken (BGH GRUR 1980, 242, 243 = WRP 1980, 200 - Denkzettelaktion; BGH Urt. v. 5. Februar 1980 - KZR 3/79, Urteilsabdruck S. 13 f).
  • BGH, 05.02.1980 - KZR 2/79

    Antrag auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht - Verurteilung zur

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom gleichen Tag in dem Parallelverfahren (KZR 3/79) gegen die Herausgeberin, deren Geschäftsführer und Chefredakteur im einzelnen ausgeführt hat, sieht das Berufungsgericht damit den Boykott-Tatbestand im Sinn des § 1 UWG zu eng; es wird ferner bei der Beurteilung der beanstandeten Äußerungen weder deren Gesamtzusammenhang und dem - den angesprochenen Fachhändlern erkennbaren - Zweck der Aktion, zu deren Durchführung die Fachhändler in dem Artikel aufgerufen werden, noch der dahinterstehenden Interessenlage der Beteiligten gerecht.
  • BGH, 25.10.1988 - KRB 4/88

    Beeinträchtigung anderer Unternehmen durch Auffassung von Zeitungsartikel -

    Die Informationszeitschrift, für die der Betroffene den ihm angelasteten Artikel mitverfaßte, hat sich seit längerem als Sprecher des Fachhandels geriert und wird als solcher nicht zuletzt auch von den Gerichten behandelt und haftbar gemacht (vgl. BGH GRUR 80, 242; BGH, Urteil vom 5. Februar 1980 - KZR 3/79).
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