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   BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96   

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https://dejure.org/1998,891
BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96 (https://dejure.org/1998,891)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1998 - KZR 30/96 (https://dejure.org/1998,891)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1998 - KZR 30/96 (https://dejure.org/1998,891)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zeitungs- und Zeitschriftenverlag - Bahnhofsbuchhandel

  • Judicialis

    GWB § 26 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 26 Abs. 2
    "Bahnhofsbuchhandel"; Pflicht zur Belieferung des Zeitschriftenhandels in U- und S-Bahnhöfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Bahnhofsbuchhandel I -, Weiterbelieferungsanspruch, Anspruch auf Weiterbelieferung, Verweisung an den Großhandel, Kontrahierungszwang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1730
  • ZIP 1998, 1203
  • MDR 1998, 1425
  • GRUR 1998, 1049
  • WM 1998, 1733
  • ZUM 1998, 656
  • afp 1998, 396
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.02.1988 - KZR 20/86

    "Opel-Blitz"; Unternehmensbedingte Abhängigkeit eines Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96
    Dabei ist jedoch zu beachten, daß der Bestimmung des § 26 Abs. 2 GWB nicht die Funktion eines einseitigen Sozialschutzes zukommen kann (BGH, Urt. v. 23.2.1988 - KZR 20/86, WuW/E 2491, 2495 - Opel-Blitz).
  • BGH, 08.06.1967 - KZR 5/66

    Klage auf Beteiligung an der Durchführung der künstlichen Besamung bei den

    Auszug aus BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96
    Dies reicht zur Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals aus (vgl. BGH, Urt. v. 8.6.1967 - KZR 5/66, WuW/E 863, 867 - Rinderbesamung II; Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 174 ff.).
  • BGH, 22.09.1981 - KVR 8/80

    Bezugsbindung für Kfz-Ersatzteile

    Auszug aus BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96
    Ob eine - hier zweifellos gegebene - unterschiedliche Behandlung gleichartiger Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund erfolgt, ist nach einer Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 81, 322, 331 - Original-VW-Ersatzteile II; Markert aaO Rdn. 196 m.w.N.).
  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

    Auszug aus BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96
    Vielmehr kann die Beklagte für sich in Anspruch nehmen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BGHZ 38, 90, 102 - Grote-Revers; BGH, Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2540 - Lüsterbehangsteine) auch ein preisbindendes oder marktstarkes Unternehmen durch § 26 Abs. 2 GWB nicht grundsätzlich gehindert ist, sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie es dies für wirtschaftlich richtig und sinnvoll hält.
  • BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87

    Ausschluß von der Belieferung durch einen marktbeherrschenden Anbieter; Späterer

    Auszug aus BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96
    Vielmehr kann die Beklagte für sich in Anspruch nehmen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BGHZ 38, 90, 102 - Grote-Revers; BGH, Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2540 - Lüsterbehangsteine) auch ein preisbindendes oder marktstarkes Unternehmen durch § 26 Abs. 2 GWB nicht grundsätzlich gehindert ist, sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie es dies für wirtschaftlich richtig und sinnvoll hält.
  • BGH, 10.02.1987 - KZR 6/86

    Umstellung des Vertriebssystems durch einen marktstarken Hersteller;

    Auszug aus BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96
    Der Abbruch der Direktbelieferung für die von der Klägerin auf U- und S-Bahnhöfen betriebenen Verkaufsstellen wäre nur dann unbillig, wenn der Klägerin keine angemessene Umstellungsfrist eingeräumt worden wäre (vgl. BGH, Urt. v. 10.2.1987 - KZR 6/86, WuW/E 2360, 2366 - Freundschaftswerbung; vgl. auch Markert aaO Rdn. 222 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.1978 - KZR 10/77

    Preisbindung von Verlagserzeugnissen in allen Handelsstufen -

    Auszug aus BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96
    Die Ausnahmesituation der Klägerin im Bereich des Presseeinzelhandels ist ebenso wie die von der Revision bereits in diesem Zusammenhang angeführte unternehmerische Freiheit der Beklagten, ihr Absatzsystem nach eigenem Ermessen zu gestalten, erst bei der systematisch nachgeordneten Prüfung, ob eine ungleiche Behandlung ohne sachlich gerechtfertigten Grund erfolgt, von Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1978 - KZR 10/77, WuW/E 1527, 1529 - Zeitschriften-Grossisten).
  • KG, 22.05.1996 - Kart U 5114/95
    Auszug aus BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96
    Im übrigen hat es die Klage abgewiesen und die Anschlußberufung der Klägerin, mit der diese ihren Hauptantrag weiter verfolgt hat, zurückgewiesen (AfP 1997, 532).
  • BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85

    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite

    Auszug aus BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96
    Da das Merkmal der Gleichartigkeit nur einer verhältnismäßig groben Sichtung dient, genügt es, wenn die zu vergleichenden Unternehmen nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlicher Funktion im Verhältnis zur Marktgegenseite dieselben Anforderungen erfüllen (BGHZ 101, 72, 79 - Krankentransporte; BGH, Urt. v. 23.10.1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635, 1637 - Plaza SB-Warenhaus; Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht).
  • BGH, 13.11.1990 - KZR 25/89

    "Zuckerrübenanlieferungsrecht"; Voraussetzungen eines Anlieferungsrechts nach der

    Auszug aus BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96
    Da das Merkmal der Gleichartigkeit nur einer verhältnismäßig groben Sichtung dient, genügt es, wenn die zu vergleichenden Unternehmen nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlicher Funktion im Verhältnis zur Marktgegenseite dieselben Anforderungen erfüllen (BGHZ 101, 72, 79 - Krankentransporte; BGH, Urt. v. 23.10.1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635, 1637 - Plaza SB-Warenhaus; Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht).
  • BGH, 23.10.1979 - KZR 19/78

    Pflicht zur Belieferung mit vertriebsgebundenen "Telefunken"-Artikeln der

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 2/02

    "Depotkosmetik im Internet"; Ausschluss von Internet-Händlern von der Belieferung

    In der Vergangenheit hat der Senat dieses "nur der groben Sichtung" dienende Merkmal großzügig bejaht, wenn die zu vergleichenden Unternehmen nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlicher Funktion im Verhältnis zur Marktgegenseite dieselben Anforderungen erfüllen (BGHZ 101, 72, 79 - Krankentransporte; BGH, Urt. v. 23.10.1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635, 1637 - Plaza SB-Warenhaus; Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht; Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134 f. - Bahnhofsbuchhandel).
  • BGH, 27.04.1999 - KZR 35/97

    Feuerwehrgeräte

    Zwar ist es auch einem marktstarken oder einem marktbeherrschenden Unternehmen nicht generell verwehrt, Art und Umfang des Vertriebs seiner Waren oder Leistungen nach seinen Vorstellungen zu organisieren und dabei auch die Vertriebspartner auszuwählen (vgl. BGH, Urt. v. 21.2.1995 - KZR 33/93, WuW/E 2983, 2988 - Kfz-Vertragshändler; vgl. auch Urt. v. 14.1.1997 - KZR 30/95, WuW/E 3104, 3106 - Zuckerrübenanlieferungsrecht II; Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134, 136 - Bahnhofsbuchhandel; BGHZ 129, 53, 61 - Importarzneimittel).
  • OLG Hamburg, 06.05.2010 - 3 U 140/08

    Gelbe Seiten, Gelbe Seiten I - Wettbewerbsbeschränkung: Anspruch eines

    Das Merkmal der Gleichartigkeit ist erfüllt, wenn die zum Vergleich herangezogenen Unternehmen im Wesentlichen gleiche Funktionen ausüben (BGH GRUR 2003, 542, 543 - Vorleistungspflicht; BGH GRUR 1998, 1049, 1050 - Bahnhofsbuchhandel; OLG München NJOZ 2005, 1796, 1801 - Bestandsschutz für Werbemittler).

    Dabei kommt es auf das Verhältnis der zu vergleichenden Unternehmen zur Marktgegenseite dieses Geschäftsverkehrs an (BGH GRUR 2004, 351, 352 - Depotkosmetik im Internet; BGH GRUR 1998, 1049, 1050 - Bahnhofsbuchhandel; Immenga/Mestmäcker - Markert, Wettbewerbsrecht, Bd. 2 GWB, 4. Auflage, 2007, § 20 Rn. 99).

    Dies schließt auch eine Umgestaltung zum Nachteil einzelner Nachfrager, insbesondere den Ausschluss von Nachfragern von der Belieferung, nicht aus, sofern hierfür ein sachlich berechtigtes Interesse besteht und die Handlungsfreiheit des benachteiligten Unternehmens nicht unangemessen beeinträchtigt wird (BGH GRUR 2005, 177, 178 - Sparberaterin; BGH GRUR 1998, 1049, 1051 - Bahnhofsbuchhandel; BGH GRUR 1987, 393, 396 f. - Freundschaftswerbung, Rn. 63).

    Eine Umstellung des Vertriebssystems, die zum Abbruch der bestehenden Lieferbeziehungen mit einer Gruppe von Nachfragern führt, kann jedoch unbillig sein, wenn den bisher belieferten Händlern keine angemessene Umstellungsfrist eingeräumt wird (BGH GRUR 1987, 393 f. - Freundschaftswerbung; BGH GRUR 1998, 1049, 1051 - Bahnhofsbuchhandel; Immenga/Mestmäcker - Markert, Wettbewerbsrecht, Bd. 2 GWB, 4. Aufl. 2007, § 20 Rn. 153).

  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01

    "Schülertransporte"; Recht eines marktbeherrschenden Unternehmens zur Kündigung

    Allerdings will die Vorschrift des § 20 Abs. 1 GWB auch dem Normadressaten einen unternehmerischen Freiraum bei der Gestaltung und Pflege seiner Vertragsbeziehungen zur Marktgegenseite belassen und nur den Mißbrauch von Marktmacht verhindern (vgl. BGHZ 107, 273, 279 - Staatslotterie; BGH, Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134, 136 - Bahnhofsbuchhandel I; Urt. v. 27.4.1999 - KZR 35/97, WuW/E DE-R 357, 359 - Feuerwehrgeräte; Urt. v. 11.12.2001 - KZR 5/00, WuW/E DE-R 839, 841 - Privater Pflegedienst).
  • BGH, 11.10.2006 - KZR 45/05

    Lesezirkel II

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hindert das Diskriminierungsverbot den Normadressaten grundsätzlich nicht daran, seine geschäftliche Tätigkeit und sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie er dies für wirtschaftlich sinnvoll und richtig erachtet (BGH, Urt. v. 13.7.2004 - KZR 17/03, WuW/E DE-R 1377, 1378 f. - Sparberaterin; Urt. v. 24.9.2002 - KZR 38/99, WuW/E DE-R 1051, 1053 - Vorleistungspflicht; Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134, 136 - Bahnhofsbuchhandel; Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2539 f. - Lüsterbehangsteine).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 38/99

    "Vorleistungspflicht"; Formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht;

    Allerdings hindert das Diskriminierungsverbot den Normadressaten grundsätzlich nicht daran, seine geschäftliche Tätigkeit und sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie er dies für wirtschaftlich sinnvoll und richtig erachtet (BGH, Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134, 136 - Bahnhofsbuchhandel; Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2539 f. - Lüsterbehangsteine; Urt. v. 10.2.1987 - KZR 6/86, WuW/E 2360, 2366 - Freundschaftswerbung).
  • BGH, 10.02.2004 - KZR 14/02

    Zu Live Ton- und Bildübertragungen von Galopp- und Trabrennen deutscher

    b) Der Auffassung der Beklagten, gleichwohl sei der Tatbestand der genannten Verbotsnorm schon deswegen nicht erfüllt, weil es sich bei den Buchmachern auf der einen Seite und den ausschließlich als Vermittler von Totalisatorwetten tätigen Wettannahmestellen nicht um gleichartige Unternehmen handele, ist das Berufungsgericht mit zutreffender, der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134 f. - Bahnhofsbuchhandel, m.w.N.) folgender Begründung nicht gefolgt.
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 17/03

    Sparberaterin

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hindert das Diskriminierungsverbot den Normadressaten grundsätzlich allerdings nicht daran, seine geschäftliche Tätigkeit und sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie er dies für wirtschaftlich sinnvoll und richtig erachtet (BGH WuW/E DE-R 1051, 1053 - Vorleistungspflicht; Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134, 136 - Bahnhofsbuchhandel; Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2539 f. - Lüsterbehangsteine).
  • BGH, 08.04.2014 - KZR 53/12

    VBL-Versicherungspflicht - Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst:

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auch ein marktbeherrschendes Unternehmen nicht daran gehindert, seine geschäftliche Tätigkeit und seinen Absatz nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie es das für wirtschaftlich richtig und sinnvoll erachtet (vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. März 1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134, 136 - Bahnhofsbuchhandel; Urteil vom 31. Januar 2012 - KZR 65/10, WuW/E DE-R 3549 Rn. 29).
  • BGH, 06.03.2007 - KZR 6/06

    PETCYCLE

    Da das Tatbestandsmerkmal der Zugänglichkeit des Geschäftsverkehrs für gleichartige Unternehmen nach ständiger Rechtsprechung nur einer verhältnismäßig groben Sichtung dient, genügt es, wenn die zu vergleichenden Unternehmen nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlicher Funktion im Verhältnis zur Marktgegenseite dieselben Aufgaben erfüllen (BGHZ 101, 72, 79 - Krankentransporte I; BGHZ 129, 53, 60 - Importarzneimittel; BGH, Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht I; Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134 f. - Bahnhofsbuchhandel; Urt. v. 27.4.1999 - KZR 35/97, WuW/E DE-R 357 f. - Feuerwehrgeräte; Urt. v. 4.11.2003 - KZR 2/02, WuW/E DE-R 1203 f. - Depotkosmetik im Internet).
  • BGH, 10.11.1998 - KZR 6/97

    Anspruch eines Zeitschrifteneinzelhändlers auf Fortsetzung der Belieferung zu

  • OLG München, 22.11.2001 - Kart 1/00

    Geltendmachung von Entgelten beim Wechsel des Stromlieferanten bei

  • OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 11 U 8/15

    Anforderungen an die Kündigung eines Kfz-Händlervertrages

  • OLG München, 07.04.2005 - U (K) 4300/04

    Zur Zulässigkeit der Kündigung eines Pachtvertrages über eine Autobahntankstelle

  • BGH, 11.10.2006 - KZR 46/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • BGH, 10.02.2004 - KZR 13/02

    Zu Live Ton- und Bildübertragungen von Galopp- und Trabrennen deutscher

  • LG Hannover, 13.05.2009 - 21 O 6/09

    Anspruch auf ausschließliche Belieferung mit Presseerzeugnissen in einem

  • BGH, 10.02.2004 - KZR 33/02

    Rechtstellung des einzigen Anbieters von Liveübertragungen von Galopprennen in

  • OLG Celle, 05.06.2014 - 13 U 144/13

    Pflicht eines Netzbetreibers zur Veröffentlichung von Vergleichen über die

  • BGH, 16.11.1999 - KZR 30/97

    Rechtfertigung der Bevorzugung von Bahnhofsbuchhandlungen bei der Belieferung mit

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