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   BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02   

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BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02 (https://dejure.org/2003,165)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2003 - KZR 32/02 (https://dejure.org/2003,165)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02 (https://dejure.org/2003,165)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einräumung eines Barzahlungsrabatts als Verstoß gegen die Buchpreisbindung; Einordnung des vom Verleger festgesetzten Endpreises als beim Bücherkauf zu entrichtender Barzahlungspreis; Inanspruchnahme eines Anstifters zu einem Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz als ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Öffentlicher Auftrag: Kauf von Schulbüchern (kein Skonto und kein längeres Zahlungsziel ohne Zuschläge zulässig)

  • buchpreisbindung.drik.de

    Kein Skontoabzug beim Kauf preisgebundener Bücher

  • Judicialis

    BuchpreisbindG § 3; ; BuchpreisbindG § 5; ; BuchpreisbindG § 7; ; BuchpreisbindG § 9; ; BGB § 830 Abs. 2; ; BGB § 1004

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 830 Abs. 2 § 1004; BuchpreisbindG §§ 3 5 7 9
    "Buchpreisbindung"; Zulässigkeit eines Barzahlungsrabatts beim Verkauf von Büchern; Geltung der Buchpreisbindung bei zentraler Beschaffung von Schulbüchern

  • rechtsportal.de

    "Buchpreisbindung"; Zulässigkeit eines Barzahlungsrabatts beim Verkauf von Büchern; Geltung der Buchpreisbindung bei zentraler Beschaffung von Schulbüchern

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen die Buchpreisbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher mit einem Barzahlungsrabatt zu liefern

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher mit einem Barzahlungsrabatt zu liefern

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BGH bejaht Verstoß gegen Buchpreisbindung durch Barzahlungsrabatt bei Buchkauf

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher mit einem Barzahlungsrabatt zu liefern

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher mit einem Barzahlungsrabatt zu liefern

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Online-Kauf von Büchern mit den berühmten "5-Euro-Gutscheinen": Ein Verstoß gegen das Preisbindungsgesetz?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 155, 189
  • NJW 2003, 2525
  • GRUR 2003, 807
  • WM 2003, 2020
  • ZUM 2003, 773
  • afp 2003, 428
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.01.2003 - I ZR 142/00

    Kleidersack

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02
    Das folgt schon aus den auch für einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch entsprechend heranzuziehenden deliktischen Teilnahmeregeln (§ 830 Abs. 2 BGB); auf die von dem beklagten Land problematisierte Frage des sogenannten weiten Störerbegriffs und seine unter Umständen gebotene Einschränkung kommt es demgegenüber nicht an (vgl. etwa BGH, Urt. v. 10.10.1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 315 f. - Architektenwettbewerb; s. jetzt aber Urt. v. 30.1.2003 - I ZR 142/00, WRP 2003, 886, 888 - Kleidersack; ferner Hefermehl in Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., Einl. Rdn. 325 ff., 327d m.w.N.; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 14 Rdn. 3 f., 10b f.; Köhler WRP 1997, 897 ff.; ders. in Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., Vor § 13 Rdn. 68 f.; v. Gierke, WRP 1997, 892 ff.; Schünemann, WRP 1998, 120 ff.; eingehend Fritzsche, Unterlassungsanspruch und Unterlassungsklage, 2000, S. 421 ff., 440 ff.; Wiegand, Die Passivlegitimation bei wettbewerblichen Abwehransprüchen, 1997, S. 121 ff.).

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme des beklagten Landes als Anstifter ist, daß es zumindest bedingt vorsätzlich auf Buchhändler dahingehend eingewirkt hat, daß diese bei der Schulbuchlieferung vorsätzlich die Regeln über die Buchpreisbindung verletzen (vgl. zur subjektiven Seite bei § 830 Abs. 2 BGB: BGH WRP 2003, 886, 888 - Kleidersack; Steffen in RGRK z. BGB, 12. Aufl., § 830 Rdn. 6; Belling/Eberl-Borges in Staudinger aaO § 830 Rdn. 31 ff.).

  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02
    Damit ist zugleich der entscheidende Grund - die Unterbindung der Umgehung der Zulassungsbeschränkung (vgl. Wenzel in Münch.Komm.z.ZPO, 2. Aufl., Erg.Bd. § 554 Rdn. 6; Hannich in ZPO-Reform 2002, § 554 Rdn. 8) - dafür entfallen, die Zulässigkeit der Anschlußrevision bei einer nur zugunsten einer Partei ausgesprochenen oder auf einen bestimmten Teil des Streitgegenstandes beschränkten Zulassung der Revision davon abhängig zu machen, ob sie allein den Streitstoff betrifft, auf den sich die Zulassung bezieht (Ball in Musielak, ZPO, 3. Aufl., § 554 Rdn. 4; Wenzel in Münch.Komm.z.ZPO aaO § 554 Rdn. 6; a.A., den Paradigmenwechsel der Anschließungsregeln außer acht lassend, Gummer in Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 554 Rdn. 7a; obiter erwogen auch vom IX. Zivilsenat in BGHZ 148, 156, 161).

    Im neueren zivilprozessualen Schrifttum besteht keine Einigkeit darüber, ob diese Gesetzesänderung darüber hinaus zur Folge hat, daß der Gegner der Hauptrevision sich ohne jede Einschränkung dem Rechtsmittel anschließen kann (so Ball in Musielak aaO § 554 Rdn. 4; Büttner, MDR 2001, 1201, 1207), oder ob mit Rücksicht auf die Abhängigkeit der Anschlußrevision von der Hauptrevision wenigstens gefordert werden muß, daß ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Streitgegenstand der Haupt- und dem der Anschlußrevision bestehen muß (so Wenzel aaO § 554 Rdn. 6, sachlich anschließend an BGHZ 148, 156 ff.).

  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02
    Das folgt schon aus den auch für einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch entsprechend heranzuziehenden deliktischen Teilnahmeregeln (§ 830 Abs. 2 BGB); auf die von dem beklagten Land problematisierte Frage des sogenannten weiten Störerbegriffs und seine unter Umständen gebotene Einschränkung kommt es demgegenüber nicht an (vgl. etwa BGH, Urt. v. 10.10.1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 315 f. - Architektenwettbewerb; s. jetzt aber Urt. v. 30.1.2003 - I ZR 142/00, WRP 2003, 886, 888 - Kleidersack; ferner Hefermehl in Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., Einl. Rdn. 325 ff., 327d m.w.N.; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 14 Rdn. 3 f., 10b f.; Köhler WRP 1997, 897 ff.; ders. in Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., Vor § 13 Rdn. 68 f.; v. Gierke, WRP 1997, 892 ff.; Schünemann, WRP 1998, 120 ff.; eingehend Fritzsche, Unterlassungsanspruch und Unterlassungsklage, 2000, S. 421 ff., 440 ff.; Wiegand, Die Passivlegitimation bei wettbewerblichen Abwehransprüchen, 1997, S. 121 ff.).
  • BGH, 15.02.1962 - KVR 1/61

    Barrabatte und Preisbindung

    Auszug aus BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02
    Dagegen, daß ein derartiges Skonto eine nach § 7 Abs. 4 Nr. 4 BuchpreisbindG zugelassene "handelsübliche Nebenleistung" darstellt, spricht nicht nur der in der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 14/9196 S. 13) zum Ausdruck gekommene, mit der vorher geltenden Praxis in Übereinstimmung stehende Wille des Gesetzgebers, sondern vor allem der Umstand, daß nach dem System des Buchpreisbindungsgesetzes - wie oben ausgeführt - der gebundene Endpreis sofort zu entrichten ist, ein Zahlungsziel, das der Käufer unter Kürzung seiner Leistungspflicht unterschreiten könnte, also nicht besteht (vgl. ähnlich BGHZ 36, 370 ff., 373).
  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17

    Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die

    Es kann dahinstehen, ob die Revision auch im Hinblick auf den abgewiesenen Teil der Klage zugelassen worden ist, weil die Anschlussrevision gemäß § 554 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO auch dann statthaft ist, wenn die Revision (insoweit) nicht zugelassen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, BGHZ 155, 189, 191 f.; Urteil vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174, 3176).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Daher kann eine Anschlussrevision bei beschränkter Zulassung der Revision auch dann wirksam eingelegt werden, wenn die Anschlussrevision nicht den Streitstoff betrifft, auf den sich die Zulassung bezieht (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, NJW 2003, 2525; vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174, 3176; vom 22. November 2007 - I ZR 74/05, BGHZ 174, 244 Rn. 39).
  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Abweichend von dem im Urheber- und Markenrecht entwickelten Begriffsverständnis des I. Zivilsenats (vgl. Urteil vom 19. April 2007 - I ZR 35/04, BGHZ 172, 119 Rn. 34 - Internet-Versteigerung II sowie zuletzt Urteil vom 5. Februar 2015 - I ZR 240/12, GRUR 2015, 485 Rn. 49 - Kinderhochstühle im Internet III) wird im Rahmen des § 1004 BGB auch derjenige als - unmittelbarer - Störer bezeichnet, der nach der Art seines Tatbeitrags sonst als Täter oder Teilnehmer anzusehen wäre (vgl. Senatsurteile vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, AfP 2009, 494 Rn. 13; vom 14. Mai 2013 - VI ZR 269/12, BGHZ 197, 213 Rn. 24; BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, BGHZ 155, 189, 194 f. - Buchpreisbindung; NK-BGB/Katzenmeier, 2. Aufl., Vor §§ 823 ff Rn. 83; Hollenders, Mittelbare Verantwortlichkeit von Intermediären im Netz, S. 84 f.; Ingendaay, AfP 2011, 126, 127 f.; von Pentz, AfP 2014, 8, 15 ff.).
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   BGH, 30.09.2003 - KZR 32/02 (1)   

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https://dejure.org/2003,15095
BGH, 30.09.2003 - KZR 32/02 (1) (https://dejure.org/2003,15095)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2003 - KZR 32/02 (1) (https://dejure.org/2003,15095)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2003 - KZR 32/02 (1) (https://dejure.org/2003,15095)
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