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   BGH, 22.01.1985 - KZR 35/83   

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https://dejure.org/1985,1203
BGH, 22.01.1985 - KZR 35/83 (https://dejure.org/1985,1203)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1985 - KZR 35/83 (https://dejure.org/1985,1203)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1985 - KZR 35/83 (https://dejure.org/1985,1203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Einzelhandelsunternehmens für Unterhaltungselektronik auf fortgesetzte Lieferung von Hi-Fi-Geräten einer bestimmten Marke durch den Alleinimporteur dieser Geräte - Abhängigkeit i.S.v. § 26 Abs. 2 S. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 26 Abs. 2
    Begriff der Abhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2135
  • MDR 1985, 468
  • GRUR 1985, 394
  • BB 1985, 543
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.1975 - KZR 1/75

    Verbot der unbilligen Behinderung oder der unterschiedlichen Behandlung von

    Auszug aus BGH, 22.01.1985 - KZR 35/83
    Vielmehr können Geltung und Ansehen einer bestimmten Ware auch bei vorhandenem wesentlichen Wettbewerb von einer Vielzahl von Anbietern so bedeutend sein, daß das Fehlen dieser Ware im Angebot eines Handelsunternehmens, bei dem der Verkehr das Angebot als selbstverständlich voraussetzt, zu einem Verlust an Ansehen und zu einer gewichtigen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führt (vgl. BGH Urt. v. 20.11.1975 - KZR 1/75 = WuW/E BGH 1391, 1394 - Rossignol - und vom 17.1.1979 - KZR 1/78 = WuW/E BGH 1567, 1568 = GRUR 1979, 560, 561 - Fernsehgeräte I).
  • BGH, 17.01.1979 - KZR 1/78

    Betrieb von Selbstbedienungsverbrauchermärkten mit Abteilungen für

    Auszug aus BGH, 22.01.1985 - KZR 35/83
    Vielmehr können Geltung und Ansehen einer bestimmten Ware auch bei vorhandenem wesentlichen Wettbewerb von einer Vielzahl von Anbietern so bedeutend sein, daß das Fehlen dieser Ware im Angebot eines Handelsunternehmens, bei dem der Verkehr das Angebot als selbstverständlich voraussetzt, zu einem Verlust an Ansehen und zu einer gewichtigen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führt (vgl. BGH Urt. v. 20.11.1975 - KZR 1/75 = WuW/E BGH 1391, 1394 - Rossignol - und vom 17.1.1979 - KZR 1/78 = WuW/E BGH 1567, 1568 = GRUR 1979, 560, 561 - Fernsehgeräte I).
  • BGH, 30.06.1981 - KZR 19/80

    Anwenddbarkeit - Bestimmter Marktanteil - Wesentlicher Wettbewerb -

    Auszug aus BGH, 22.01.1985 - KZR 35/83
    Daher ist auch im vorliegenden Fall gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderlich, daß mit dem Leistungsantrag die Annahme eines konkreten Kaufangebots, in dem die zu liefernden Waren nach Gegenstand und Zahl genau bestimmt sind, verlangt wird (vgl. BGH Urt. v. 30.6.1981 - KZR 19/80 = WuW/E BGH 1885, 1886 = GRUR 1981, 917 - Sportschuhe).
  • BGH, 06.10.2015 - KZR 87/13

    Vollständiger Lieferstopp für Ersatzteile verstößt gegen kartellrechtliches

    Daran fehlt es bei Leistungsanträgen, mit denen nur allgemein die Belieferung "auf Bestellung des Klägers" begehrt wird, ohne dass die zu liefernden Gegenstände konkretisiert sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1981 - KZR 19/80, WuW/E BGH 1885, 1886 - adidas; Urteil vom 22. Januar 1985 - KZR 35/83, WuW/E BGH 2125, 2126 - Technics).
  • BGH, 05.12.2023 - KZR 101/20

    Fernwärmenetz Stuttgart

    In diesen Fällen entspricht es den Grundsätzen der Prozessökonomie, den Rechtsstreit mit einer Feststellungsklage zu führen (BGH, Urteile vom 17. Januar 1979 - KZR 1/78, WuW/E BGH 1567 [juris Rn. 12] - Nordmende; vom 30. Juni 1981 - KZR 19/80, WuW/E BGH 1885 [juris Rn. 10] - Sportschuhe; vom 22. Januar 1985 - KZR 35/83, WuW/E BGH 2125 [juris Rn. 12] - Technics; vom 6. Oktober 2015 - KZR 87/13, WRP 2016, 229 Rn. 25 - Porsche-Tuning).
  • OLG Stuttgart, 26.03.2020 - 2 U 82/19

    Eigentumsrechte an Fernwärmeversorgungsanlagen nach Beendigung des

    Da sich bei Wahrung dieses Gestaltungsspielraums gerichtlich nicht feststellen lässt, dass die Klägerin zur Abgabe eines bestimmten Vertragsangebots mit bestimmten Bedingungen verpflichtet ist, ist das erforderliche rechtliche Interesse für eine Feststellungsklage anzuerkennen, durch die der wesentliche Rahmen des abzugebenden Angebots, hinsichtlich dessen kein Gestaltungsspielraum besteht, festgelegt wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1985 - KZR 35/83 - Technics, juris Rn. 12).
  • BGH, 03.03.2009 - KZR 82/07

    Reisestellenkarte

    Wie sich aus der Magill-Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ergibt, erfasst Art. 82 EG auch Fälle, die im deutschen Kartellrecht als Fälle der Spitzenstellungs- oder Spitzengruppenabhängigkeit angesehen und dem Auffangtatbestand des § 20 Abs. 2 GWB zugeordnet worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1975 - KZR 1/75, WuW/E 1391, 1394 - Rossignol-Ski; Urt. v. 22.1.1985 - KZR 35/83, WuW/E 2125, 2127 - Technics; Urt. v. 9.5.2000 - KZR 28/98, WuW/E DE-R 481, 482 - Designer-Polstermöbel).
  • BGH, 12.05.1998 - KZR 23/96

    "Depotkosmetik"; Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives

    - KZR 35/83, WuW/E 2125, 2127 f. - Technics, und vom 24. März 1987 - KZR 39/85, WuW/E 2419, 2423 - Saba-Primus, hingewiesen.
  • BGH, 09.05.2000 - KZR 28/98

    Designer-Polstermöbel

    Eine solche Abhängigkeit ist anzunehmen, wenn ein Hersteller aufgrund der Qualität und Exklusivität seines Produkts ein solches Ansehen genießt und eine solche Bedeutung erlangt hat, daß der nachfragende Händler in seiner Stellung als Anbieter darauf angewiesen ist, gerade (auch) dieses Produkt in seinem Sortiment zu führen, und sich daher vorhandene Möglichkeiten, auf andere Hersteller auszuweichen, nicht als ausreichend und zumutbar erweisen (BGH, Urt. v. 20.11.1975 - KZR 1/75, WuW/E 1391, 1394 - Rossignol; Beschl. v. 24.2.1976 - KVR 3/75, WuW/E 1429, 1431 - Asbach-Fachgroßhändlervertrag; Urt. v. 24.3.1981 - KZR 2/80, WuW/E 1793, 1795 - SB-Verbrauchermarkt; Urt. v. 22.1.1985 - KZR 35/83, WuW/E 2125, 2127 - Technics; Carlhoff in Frankfurter Kommentar zum GWB, 3. Aufl., § 26 Rdn. 146; Schultz in Langen/Bunte, Kartellrecht, 8. Aufl., § 26 GWB Rdn. 101; Markert in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 26 Rdn. 115; Bechtold, GWB, 2. Aufl., § 20 Rdn. 19).
  • OLG Nürnberg, 15.09.2010 - 1 U 1228/10

    Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot: Belieferungsanspruch eines

    Vielmehr können Geltung und Ansehen einer bestimmten Ware auch bei vorhandenem wesentlichen Wettbewerb von einer Vielzahl von Anbietern so bedeutend sein, dass das Fehlen dieser Ware im Angebot eines Handelsunternehmens, bei dem der Verkehr das Angebot als selbstverständlich voraussetzt, zu einem Verlust an Ansehen und zu einer gewichtigen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führt (BGH NJW 1985, 2135 - Technics).

    Auf einem zersplitterten Markt können Marktanteile von 3% oder 7% ausreichen (BGH NJW 1985, 2135).

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sowohl eine durch Warentests bestätigte gute Qualität als auch eine aufwendige und auf ein besonderes Image zielende Werbung keine Sonderstellung begründen, weil dies auch auf andere Hersteller zutrifft (BGH NJW 1985, 2135 - Technics).

    Er setzt vielmehr voraus, dass der Händler von keinem Hersteller der Spitzengruppe beliefert wird oder nicht über ein ausreichendes Sortiment an anerkannten Waren verfügt (BGH NJW 1985, 2135 - Technics; WuW/E BGH 2419 - Saba-Primus; Bechtold, aaO, § 20 Rn. 23), so dass er nicht das von einer Parfümerie für gehobene Kosmetik erwartete Sortiment anbieten kann.

  • BGH, 15.04.1986 - KVR 3/85

    EH-Partner-Vertrag; Weisungsrecht des Unternehmers gegenüber einem

    Auch wenn eine marktbeherrschende Stellung nach § 22 Abs. 1 oder 2 GWB, die zu einer Maßnahme der Mißbrauchsaufsicht nach § 22 Abs. 4 und 5 GWB Anlaß geben könnte, nicht vorliegt, so kann doch in derartigen Fällen eine Abhängigkeit des Handels im Sinne von § 26 Abs. 2 Satz 2 GWB bestehen mit der Folge, daß der Hersteller dem Behinderungs- und Diskriminierungsverbot des § 26 Abs. 2 Satz 1 GWB unterliegt (vgl. BGH WuW/E 1391, 1393 f. = GRUR 1976, 206, 208 - Rossignol; WuW/E 1429, 1430 f. = GRUR 1976, 711, 712 - Bedienungsgroßhändler; WuW/E 1567 f. = GRUR 1979, 560, 561 - Fernsehgeräte I; WuW/E 1629, 1630 f. = GRUR 1980, 125, 126 f. - Modellbauartikel II; WuW/E 1635 f. = GRUR 1980, 180, 181 - Fernsehgeräte II; WuW/E 2125, 2127 f. = GRUR 1985, 394, 395 - Technics).
  • BGH, 12.05.1998 - KZR 25/96

    Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives Vertriebssystem

    Mit Recht hat das Berufungsgericht das auf Feststellung einer Lieferverpflichtung gerichtete Klagebegehren als hinreichend bestimmt i.S. des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO angesehen (vgl. BGH, Urt. v. 22.1.1985 - KZR 35/83, WuW/E 2125, 2126 - Technics), da sich aus dem Gesamtzusammenhang ergibt, daß sich der Begriff der Konditionen entgegen dem Vorbringen der Beklagten nicht lediglich auf die Preise bezieht.

    Soweit sich die Klägerin auf eine Kundenerwartung im Sinne eines Vollsortiments beruft, käme allenfalls eine Abhängigkeit in Betracht, die sich aus der Zugehörigkeit eines Herstellers zur Spitzengruppe der auf dem relevanten Markt tätigen Unternehmen ergibt (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 22.1.1985 - KZR 35/83, WuW/E 2125, 2127 - Technics; Urt. v. 16.12.1986 - KZR 25/85, WuW/E 2351, 2354 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II; Urt. v. 24.3.1987 - KZR 39/85, WuW/E 2419, 2420 - Saba-Primus).

  • LG Stuttgart, 24.05.2016 - 41 O 67/14

    Wettbewerbsbeschränkung: Kartellrechtlicher Belieferungsanspruch im

    Der Belieferungsanspruch kann mit einer Feststellungsklage geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1985 - KZR 35/83 -, juris).

    Vielmehr können Geltung und Ansehen einer bestimmten Ware auch bei vorhandenem wesentlichen Wettbewerb von einer Vielzahl von Anbietern so bedeutend sein, dass das Fehlen dieser Ware im Angebot eines Handelsunternehmens, bei dem der Verkehr das Angebot als selbstverständlich voraussetzt, zu einem Verlust an Ansehen und zu einer gewichtigen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führt (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.1975 - KZR 1/75 - Rossignol - BGH, Urteil vom 22.01.1985 - KZR 35/83 - Technics -).

    Bei Zugang zu allen übrigen anerkannten Marken ist die Belieferung mit der Marke Samsonite zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1985 - KZR 35/83 -, juris zu den Voraussetzungen für die Annahme einer Spitzengruppenabhängigkeit).

  • KG, 22.01.2004 - 2 U 17/02

    - Chrysler 12 -, Kündigungsschutzvereinbarung, konkludenter Verzicht auf die

  • BGH, 12.05.1998 - KZR 24/96

    Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives Vertriebssystem

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - U (Kart) 46/00

    Anforderungen an die Vergabe von Aufträgen durch eine gesetzlichen Krankenkasse

  • LG Köln, 16.02.2001 - 90 O 10/01
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