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   LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 241/09   

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LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 241/09 (https://dejure.org/2010,463)
LG Köln, Entscheidung vom 27.01.2010 - 28 O 241/09 (https://dejure.org/2010,463)
LG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 28 O 241/09 (https://dejure.org/2010,463)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JurPC

    Abmahnkosten in Filesharing-Fällen (II)

  • aufrecht.de

    Zur Höhe von Abmahnkosten im Filesharing (550 Musikstücke)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Abmahnkosten aufgrund von möglichem Filesharing; Verwertbarkeit von i.R.e. Auskunft erlangten Angaben; Ersetzbarkeit von Abmahnkosten über das Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag; Ersatz von Abmahnkosten außerhalb des ...

  • kanzleischroeder-kiel.de

    Ausreden sind zwecklos, der Anschlussinhaber haftet

  • kanzlei.biz

    Online - Musiktauschbörse: Eltern haften für ihre Kinder

  • info-it-recht.de

    543 Titel = Streitwert 40.000,00 EUR pro Klägerin (hier: Filesharing)

  • wb-law.de PDF
  • sewoma.de

    Online-Musiktauschbörse: Eltern haften für ihre Kinder

  • kanzlei.biz

    Online - Musiktauschbörse: Eltern haften für ihre Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 2 Abs. 2, 97 UrhG; §§ 670, 1004 BGB
    Einem Filesharer wird sein widersprüchlicher und schemahafter Vortrag zum Verhängnis

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Filsharing und kein Ende

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Streitwerte bei unzulässigem "Filesharing"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Verfügung stellen von 550 Musikstücken kann 2.200,- Euro Abmahnkosten auslösen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheberechtsverletzung an 550 Musikstücken kann 2.200 Euro Rechtsanwaltskosten auslösen

  • dr-wachs.de (Kurzinformation)

    Klagen der Kanzlei Rasch aus Hamburg in Köln - über dem Landgericht Köln ist nur noch der blaue Himmel

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    550 Musikstücke können 2.200.- EUR Abmahnkosten entstehen lassen

  • internetrecht-nuernberg.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Betrug durch Massenabmahnungen?

  • lawblog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Abmahnanwälte berechnen keine Millionen

  • wbs-law.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Clemens Rasch gibt Details zur Gebührenvereinbarung zwischen Musikindustrie und ihren Anwälten bekannt

  • jur-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    RA Rasch als Kronzeuge einer Abmahnpartnerschaft?

Besprechungen u.ä. (2)

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung)
  • internet-law.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Die Abrechnungspraxis der Filesharing-Abmahnanwälte

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 242 (Ls.)
  • K&R 2010, 280
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 270/02

    Rückforderung eines unzulässigen Erfolgshonorars

    Auszug aus LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 241/09
    Zwar wäre die Vereinbarung eines Erfolgshonorars außerhalb des § 4a RVG - unabhängig von der Frage, ob dieser für den vorliegenden Fall bereits Gültigkeit hatte - wegen Verstoßes gegen § 49b Abs. 2 BRAO nach § 134 BGB nichtig (vgl. BGH NJW 2004, 1169).

    Denn selbst die Nichtigkeit der auf ein unzulässiges Erfolgshonorar gerichteten Vereinbarung führte nicht zur Gesamtnichtigkeit des Anwaltsvertrages (vgl. BGH NJW 2004, 1169).

  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 241/09
    Denn derjenige, der vom Störer die Beseitigung einer Störung bzw. Unterlassung verlangen kann, hat nach ständiger Rechtsprechung im Urheberrecht grundsätzlich über dieses Institut einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen gem. §§ 683 S. 1, 670 BGB, soweit er bei der Störungsbeseitigung hilft und im Interesse und im Einklang mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Störers tätig wird (BGH, NJW 1970, 243; 2002, 1494).
  • OLG Hamburg, 10.03.2004 - 5 W 3/04

    Abschreckender Streitwert

    Auszug aus LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 241/09
    Dieser Umstand hat auch den Gesetzgeber inzwischen bewogen, tätig zu werden und die einschlägigen Gesetze zu verschärfen, um derartigen Rechtsverletzungen wirksam entgegen zu treten und die Rechtsstellung der Urheber und der Inhaber von Nutzungsrechten zu stärken (vgl. hierzu auch OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342).
  • OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09

    Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing

    Auszug aus LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 241/09
    Im Rahmen des Unterlassungsanspruchs haftet in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB jeder als Störer für eine Schutzrechtsverletzung, der - ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat (vgl. Urteil des OLG Köln vom 23.12.2009, Az. 6 U 101/09, m.w.N.).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 241/09
    Denn derjenige, der vom Störer die Beseitigung einer Störung bzw. Unterlassung verlangen kann, hat nach ständiger Rechtsprechung im Urheberrecht grundsätzlich über dieses Institut einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen gem. §§ 683 S. 1, 670 BGB, soweit er bei der Störungsbeseitigung hilft und im Interesse und im Einklang mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Störers tätig wird (BGH, NJW 1970, 243; 2002, 1494).
  • OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07

    Anita

    Auszug aus LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 241/09
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Verletzer seinerseits in abweichender Einspielung oder äußerer Gestaltung Tonträger oder digitale Versionen von Musikstücken angeboten bzw. vertrieben und sich darauf berufen hat, ihm seien von dritter Seite entsprechende Rechte eingeräumt worden bzw. das Schutzrecht des Anspruchstellers sei abgelaufen oder in Deutschland nicht rechtsbeständig (vgl. OLG Hamburg in GRUR-RR 2008, 282).
  • LG Hamburg, 21.04.2006 - 308 O 139/06

    Schutzrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Musikaufnahmen über ein

    Auszug aus LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 241/09
    Des Weiteren wäre auch die Einrichtung einer wirksamen "firewall" möglich und zumutbar gewesen, durch die die Nutzung einer Filesharing-Software verhindert werden kann (vgl. auch LG Hamburg ZUM 2006, 661).
  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 205/12

    Anforderungen an den Nachweis des Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter

    Dem von ihm vorgelegten Beweisaufnahmeprotokoll vom 09.12.2009 - 28 O 241/09 LG Köln - über die Vernehmung des von den Klägerinnen auch in jener Sache beauftragten Rechtsanwalts Rasch sowie eines weiteren Zeugen lässt sich lediglich entnehmen, dass die Klägerinnen mit ihren Prozessbevollmächtigten eine Abrechnung nach dem RVG vereinbaren, sie sich mit ihnen allerdings üblicherweise, falls sich der Abgemahnte auf die vorgerichtlich angebotene Pauschalzahlung einlässt, nachträglich auf die Ermäßigung ansonsten höherer Gebühren verständigen.
  • LG Köln, 21.04.2010 - 28 O 596/09

    Keine Deckelung der Abmahnkosten bei Filesharing

    Eine derartige Rechtsverletzung kann aber nur erfolgreich sein, wenn Zweifel an der Rechteinhaberschaft der Klägerin durch das Bestreiten aufgeworfen werden (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 282; LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 241/09, K& R 2010, 280 ff).
  • AG Aachen, 16.07.2010 - 115 C 77/10

    Ansprüche auf Rechtsanwaltsvergütung aus abgetretenem Recht; Bereitstellen eines

    Dabei hat das Gericht auch berücksichtigt, dass die Zahl der öffentlich zugänglich gemachten Titel deutlich unterhalb der durch das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln, a.a.O) und das Landgericht Köln (LG Köln, Urteil vom 27.01.2010, Aktenzeichen: 28 O 241/09 - zitiert nach Juris) zu beurteilenden Mengen lag.
  • AG Köln, 14.10.2019 - 142 C 373/18

    Ausgleichszahlung nach der FluggastVO - Reifenbeschädigung durch einen

    Soweit in einer solchen Situation das Luftfahrtunternehmens sich auf einfaches Bestreiten beschränkt, ist der Vortrag des Zessionars daher gemäss § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden zu behandeln (so im Ergebnis auch: AG Köln, Urt. v. 06.04.2018 - 126 C 315/17, Rdn. 10, zitiert nach BeckRS 2018, 5844; AG Köln Urt. v. 03.11.2016 - 148 C 244/16, Rdn. 21, zitiert nach juris; LG Köln, Urt. v. 27.01.2010 - 28 O 241/09, Rdn. 21, zitiert nach juris).
  • AG Elmshorn, 19.01.2011 - 49 C 57/10

    Streitwertfestsetzung und Rechtsanwaltsgebühren in Filesharing-Fällen

    Dieses Interesse ist nicht in mathematischer Abhängigkeit von der Anzahl der in das Netz gestellten Titel zu bemessen; vielmehr sind die Gesamtumstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009, Az.: 6 U 101/09, I-6 U 101/09 - zitiert nach JURIS; LG Köln, Urteil vom 27.01.2010, Az.: 28 O 241/09).
  • LG Hamburg, 05.03.2010 - 308 O 691/09

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses als Störer

    Aufgrund dessen ist es überwiegend wahrscheinlich, dass sie entweder die Rechtsverletzung selbst begangen hat oder dass sie von Personen begangen worden ist, deren Fehlverhalten sie sich nach den Grundsätzen der Störerhaftung zurechnen lassen muss (wie hier zur Haftung des Anschlussinhabers: LG Hamburg, MMR 2007, 131; LG Hamburg, MMR 2008, 685; LG Mannheim, ZUM-RD 2007, 252; LG-Köln, BeckRS 2007 15421; LG Köln BeckRS 2010 04511; LG Düsseldorf BeckRS 2008 17131; LG Leipzig MMR 2009, 219; strenger OLG Frankfurt/M., MMR 2008, 169).
  • LG Bielefeld, 22.04.2016 - 4 O 279/15

    Einräumung von Nutzungsrechten an den Fotografien hinsichtlich Verletzung von

    Damit aber ist nach § 32 ZPO (auch) eine örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Bielefeld begründet (vgl. LG Köln, Urteils vom 27.01.2010, 28 O 241/09 - BeckRS 2010 04511).
  • AG Köln, 06.04.2018 - 126 C 315/17

    Auswirkung von außergewöhnlichen Umständen in engen zeitlichen und sachlichen

    (vgl. LG Köln, 27.01.2010 - 28 O 241/09, NJOZ 2010, 1228).
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