Rechtsprechung
OLG Hamburg, 04.05.2006 - 3 U 180/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
Ein allgemeines Wissen des Betreibers einer Suchmaschine, dass Marken durch ein AdWords-Programm beeinträchtigt werden können, vermag eine die Störerhaftung begründende Prüfungspflicht nicht auszulösen. Eine Störerhaftung kommt nur bei der Verletzung von ...
- aufrecht.de
Keine google-Haftung für Adwords
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 14 MarkenG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung der Betreiber der Internet-Suchmaschine "Google" für Markenverletzungen Dritter beim Schalten von AdWords
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- heise.de (Pressebericht, 21.09.2006)
Google haftet nicht bei markenverletzenden AdWords
- heise.de (Pressebericht, 21.09.2006)
Google haftet nicht bei markenverletzenden AdWords
- anwaltzentrale.de (Kurzinformation)
Adwords - Preispirat scheitert
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Google Deutschland haftet nicht als Mitstörer bei AdWords-Markenverletzungen
- beck.de (Leitsatz)
Haftung von Google für Adwords
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Google Deutschland haftet nicht als Mitstörer bei AdWords-Markenverletzungen
- 123recht.net (Zusammenfassung, 28.9.2006)
Adwords - Preispirat scheitert vor OLG Hamburg
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.09.2004 - 312 O 324/04
- OLG Hamburg, 04.05.2006 - 3 U 180/04
Papierfundstellen
- GRUR 2007, 241
- GRUR-RR 2007, 73 (Ls.)
- MMR 2006, 754
- K&R 2006, 520
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2006 - 3 U 180/04
Dabei kann der Senat offenlassen, ob an dieser Haftungskategorie überhaupt festzuhalten ist (vgl. zum derzeitigen Stand der Rechtsprechung des BGH das Urteil vom 11.3.2004, GRUR 2004, 860, 864 - Internetversteigerung;… für das Wettbewerbsrecht Baumbach/Hefermehl-Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl. 2004, § 8 Rn. 2.15 ff.).Denn Voraussetzung einer Störerhaftung ist zumindest, dass die Beklagte in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beigetragen hat (vgl. zuletzt BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internetversteigerung m.w.N.).
Eine solche Verletzung von Prüfungspflichten durch die Beklagte ist jedoch frühestens nach Inkenntnissetzung von dem angeblichen Rechtsverstoß, hier also nach der Abmahnung vom 4.11.2003 (K 20) denkbar (vgl. zum Ganzen BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung).
Denn dort beanstandet die Klägerin im Kern Urheberrechtsverstöße im Hinblick auf die Gestaltung der Website ... und deren Erreichbarkeit über die - vom Anzeigenerstellung über Keywords technisch und inhaltlich zu trennende - klassische Suchmaschinenfunktion von ... Dies ist kein "klarer Hinweis" i.S. der BGH-Rechsprechung (BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung).
als Betreiberin der Suchmaschine ...de und des Adword-Programms ist eine umfassende Prüfungspflicht ohne konkreten Prüfungsanlass im Einzelfall höchst zweifelhaft (vgl. auch BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung).
Denn es geht bei Anspruchsgrundlagen aus UWG um reines Verhaltensunrecht (vgl. zum Ganzen BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung).
- LG Hamburg, 14.11.2003 - 312 O 887/03
Einstweilige Verfügung gegen Google.de
Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2006 - 3 U 180/04
Dieses Schreiben beantwortete die Klägerin nicht, sondern beantragte gegen die Beklagte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Unterlassungsverfügung, die unter dem 14.11.2003 auch erlassen wurde (LG Hamburg, 312 O 887/03).Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Anlage K 22 sowie die beigezogene Akte 312 O 887/03 Bezug genommen.
- LG Hamburg, 21.09.2004 - 312 O 324/04
Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung
Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2006 - 3 U 180/04
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 12, vom 21.9.2004 (312 O 324/04) wird zurückgewiesen. - BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99
Meißner Dekor
Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2006 - 3 U 180/04
Eine Störerhaftung ist jedoch für die Folgeansprüche nicht hinreichend (vgl. BGH GRUR 2002, 618 - Meißner Dekor).