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   OLG Naumburg, 22.12.2006 - 10 U 60/06 (Hs)   

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https://dejure.org/2006,6155
OLG Naumburg, 22.12.2006 - 10 U 60/06 (Hs) (https://dejure.org/2006,6155)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.12.2006 - 10 U 60/06 (Hs) (https://dejure.org/2006,6155)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2006 - 10 U 60/06 (Hs) (https://dejure.org/2006,6155)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Unerwünschte E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden

    Bereits die Übersendung einer einzigen unerwünschten Werbenachricht ("Spam") stellt einen unterlassungsrelevanten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

  • webshoprecht.de

    Unerwünschte Werbezusendungen stellen wegen ihres besonders belästigenden Charakters in der Regel einen unterlassungsrelevanten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des E-Mail-Empfängers dar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der unaufgeforderten Zusendung von E-Mails zu Werbezwecken; E-Mail Teil des zu bekämpfenden Spammings; Erstattung von Abmahnkosten für unaufgeforderte Werbesendungen; Umfang der Schutzwürdigukeit einer Dienstleistungsgesellschaft für freie ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; UWG § ... 3; ; UWG § 7; ; UWG § 7 Abs. 1; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3; ; UWG § 7 Abs. 3; ; UWG § 8; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 12; ; BGB § 670; ; BGB § 677; ; BGB § 683; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 890 Abs. 2

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unerbetene Zusendung einer Werbe-E-Mail ? Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ? Anspruch auf Unterlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3; BGB § 823 Abs. 1
    Rechtswidriger Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bereits durch eine unerwünschte Werbeemail - Spam-Mail

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unerwünschte E-Mails stellen wegen ihres belästigenden Charakters einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    E-Mails - Werbemails - Werbung - Wettbewerbsverstöße

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Kein E-Mail-Newsletter an Gewerbetreibende ohne Einwilligung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Eingriff in den Gewerbebetrieb durch unerbetene Werbe-E-Mail

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 911
  • K&R 2007, 274
  • K&R 2007, 275
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Die überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung und ein Teil des Schrifttums bejahen dagegen auch bei einer einmaligen E-Mail-Versendung eine entsprechende Rechtsverletzung (KG MMR 2002, 685; GRUR-RR 2005, 66; OLG München MMR 2004, 324 ; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 ; OLG Bamberg MMR 2006, 481 ; OLG Naumburg DB 2007, 911; LG Berlin NJW 2002, 2569 ; Fezer/Mankowski, UWG, § 7 Rdn. 97; Koch in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 7 Rdn. 189).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 201/07

    Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung

    c) Entgegen der Ansicht der Revision bestanden im Streitfall keine Anhaltspunkte dafür, dass trotz des Vorliegens der Tatbestandsmerkmale des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004 eine unzumutbare Belästigung aufgrund einer Interessenabwägung zu verneinen sein könnte (vgl. BGH, Urt. v. 16.11.2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Tz. 23 = WRP 2007, 795 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; OLG Naumburg K&R 2007, 274, 275 und 277 f. = DB 2007, 911 = OLG-Rep 2007, 753; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 7 Rdn. 2; Fezer/Mankowski, UWG, § 7 Rdn. 32; Ohly in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 7 Rdn. 4; Koch in Ullmann, jurisPK-UWG, 1. Aufl., § 7 Rdn. 286).
  • OLG Köln, 21.10.2014 - 15 U 107/14

    Voraussetzungen eines negativen Schufa-Eintrags; Anspruch des Betroffenen auf

    Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung und Widerruf der von der Beklagten veranlassten Datenübermittlung an die T aus § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG bzw. §§ 12, 1004 Abs. 1, 823 BGB analog (vgl. zur "richtigen" Anspruchsgrundlage: OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2006 - 10 U 60/06, in: MDR 2007, 836 f. m.w.N.).
  • LG Essen, 20.04.2009 - 4 O 368/08

    Alleinige Zulässigkeit des Double-Opt-In-Verfahrens

    Bei der Bewertung des Vorliegens eines solchen Eingriffs können die zum Wettbewerbsrecht entwickelten Regeln herangezogen werden, da die Rechtsfigur des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs auch dazu dient, Lücken im Anwendungsbereich des UWG zu schließen (OLG Naumburg, Az.: 10 U 60/06; LG Berlin, NJW-RR 2000, 1229), die sich hier daraus ergeben, dass es sich bei den Parteien nicht um Mitbewerber handelt.

    Aus der parallelen Schutzrichtung des UWG und der Regeln über den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ergibt sich, dass aufgrund der für das UWG geltenden Regelung des § 7 II Nr. 3 UWG auch im Rahmen der §§ 823 1, 1004 I BGB von einer unzumutbaren Belästigung und damit von einem Eingriff in den Gewerbebetrieb schon aufgrund der Zusendung einer einzigen unverlangten e-mail auszugehen ist (OLG Naumburg, Az.: 10 U 60/06; LG Berlin, NJW-RR 2000, 1229, 1230; AG Hamburg, NJW 2005, 3220; i.E. ebenso KG NJW-RR 2005, 51).

  • OLG Frankfurt, 11.10.2007 - 3 U 294/06

    Eingriff in den Gewerbebetrieb: Unterlassen der Zusendung von Werbe-Emails

    Die Revision war im Hinblick auf die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, weil die Entscheidung des Senats von denjenigen des OLG Düsseldorf (MMR 2006, 681) und des OLG Naumburg (DB 2007, 911 = BeckRs 2007, 05636) abweicht.
  • LG München I, 10.10.2008 - 23 O 1724/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Wiederholungsgefahr bei einmaliger unverlangter

    Nach mehreren obergerichtlichen Entscheidungen, unter anderem OLG Sachsen-Anhalt im Urteil vom 22.12.2006, Aktenzeichen 10 U 60/06 sowie Palandt/Sprau, BGB, 66. Auflage 2007, § 823 Randnummer 132 und natürlich dem bereits zitierten Beschluss des Oberlandesgerichts Münchens in dieser Sache, reicht im Einzelfall ein nur einmaliges Versenden von unerwünschten Werbesendungen wegen ihres besonders belästigenden Charakters aus, um einen Unterlassungsrelevanten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu sehen.
  • LG Düsseldorf, 07.12.2007 - 20 S 179/07
    Der Eingriff durch eine einzige E-Mail geht über eine hinzunehmende sozial übliche Behinderung hinaus, da sie als Teil des nach allgemeiner Auffassung zu bekämpfenden Spammings aufzufassen ist (OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Naumburg, DB 2007, 911 = OLGR Naumburg 2007, 753).
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