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   LG Frankfurt/Main, 16.11.2009 - 2-21 O 139/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5508
LG Frankfurt/Main, 16.11.2009 - 2-21 O 139/09 (https://dejure.org/2009,5508)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.11.2009 - 2-21 O 139/09 (https://dejure.org/2009,5508)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. November 2009 - 2-21 O 139/09 (https://dejure.org/2009,5508)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • webshoprecht.de

    Haftung der Denic auf Löschung einer rechtswidirgenn Domain

  • aufrecht.de

    Zur Herausggabepflicht der DENIC von rechtswidrig registrierten Domains nach Vorlage eines Unterlassungstitels

  • info-it-recht.de

    Bei Vorlage eines Unterlassungstitels Herausgabepflicht der DENIC der rechtswidrig registrierten Domain

  • denic.de PDF
  • kanzlei.biz

    Löschungsanspruch bei offenkundig rechtsmissbräuchlicher Domainregistrierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823, 1004 BGB
    DENIC ist bei "offenkundig missbräuchlich registrierten Domains” prüfungspflichtig

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Freistaat Bayern nimmt DENIC erfolgreich auf Löschung von Domains in Anspruch

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    DENIC ist Störer, wenn Domaininhaber und Admin-C unerreichbar sind

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung der DENIC bei Unerreichbarkeit des Domaininhabers

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung der DENIC bei Unerreichbarkeit des Domaininhabers

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Haftung der DENIC auf Löschung eines Domainnamens

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bei offenkundiger rechtsmissbräuchlicher Registrierung ist die DENIC zur Löschung von Domains verpflichtet!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2010, 356
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hannover, 12.09.2001 - 7 O 349/01

    Ansprüche aus dem Namensrecht des Bundesministeriums der Verteidigung; Nutzung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.11.2009 - 21 O 139/09
    Das Gerichtet teilt insoweit die von den Kläger zitierte Auffassung des Landgerichts Hannover (MMR 02, 134), nach der bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ein weiter Beurteilungsrahmen im Bereich des Namensschutzes angezeigt ist, um etwaige "Zuordnungsverwirrungen" zu vermeiden.
  • OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 16 U 239/09

    Regierung-oberbayern.de - Störerhaftung der DENIC

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16. November 2009, Az. 2 - 21 O 139/09, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16. November 2009, Az. 2 - 21 O 139/09, abzuändern und die Klage abzuweisen, soweit sie die Parteien nicht für erledigt erklärt haben.

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