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OLG Hamburg, 04.09.2013 - 8 W 17/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 101 Abs 9 UrhG
Kostenfestsetzungsverfahren: Kosten eines Auskunftsverfahrens wegen Urheberrechtsverletzung im Internet als Kosten des Rechtsstreits gegen den Inhaber der IP-Adresse - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; UrhG § 101 Abs. 9
Festsetzung der Kosten eines Verfahrens nach § 101 Abs. 9 UrhG im Verletzungsprozess - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung der Kosten eines Verfahrens nach § 101 Abs. 9 UrhG im Verletzungsprozess
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.02.2013 - 310 O 142/12
- OLG Hamburg, 04.09.2013 - 8 W 17/13
- BGH, 15.05.2014 - I ZB 71/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 175
- MMR 2014, 476
- K&R 2013, 810
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.05.2014 - I ZB 71/13
Deus Ex - Urheberrechtsverletzung im Internet: Erstattungsfähigkeit der Kosten …
Die sofortige Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg, K&R 2013, 810 = ZUM-RD 2013, 639). - BGH, 11.12.2014 - I ZB 7/14
Urheberrechtsverletzung im Internet: Erstattungsfähigkeit der Kosten des …
Das Beschwerdegericht hat unter Hinweis auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 4. September 2013 (K&R 2013, 810 = ZUM-RD 2013, 639) ausgeführt, bei den Kosten des Verfahrens nach § 101 Abs. 9 UrhG handele es sich jedenfalls dann nicht um nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähige Kosten des nachfolgenden Rechtsstreits, wenn das Ergebnis des Verfahrens - wie hier - vor Klageerhebung für eine Abmahnung verwendet werde. - LG Hamburg, 07.01.2014 - 314 T 68/13
Kostenfestsetzungsverfahren: Kosten für ein Sicherungs- und Auskunftsverfahren …
Bei den Kosten für das Sicherungs- und Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG handelt es sich nämlich jedenfalls dann nicht um notwendige prozessbezogene Kosten, wenn das Ergebnis des Sicherungs- und Auskunftsverfahrens wie hier vor Klagerhebung für eine Abmahnung verwendet wird (vgl. insoweit Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 4. September 2013, 8 W 17/13).