Weitere Entscheidung unten: EuGH, 30.04.2014

Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16
BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12 (https://dejure.org/2014,16)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 (https://dejure.org/2014,16)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2014 - I ZR 169/12 (https://dejure.org/2014,16)
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Volltextveröffentlichungen (25)

  • lexetius.com

    UrhG § 97 Abs. 1 Satz 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    BearShare - Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen.

  • damm-legal.de

    Internetanschluss-Inhaber haftet ohne Kenntnis nicht für Internet-Urheberrechtsverletzungen eines volljährigen Familienangehörigen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    BearShare

  • rechtsprechung-im-internet.de

    BearShare

    § 97 Abs 1 S 1 UrhG
    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Musiktauschbörse; Haftung des Internetanschlussinhabers für Rechtsverletzungen volljähriger Familienangehöriger; tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers und Umfang dessen sekundärer ...

  • Telemedicus

    BearShare

  • Telemedicus

    BearShare

  • webshoprecht.de

    Haftung des Internetanschlussinhabers für Rechtsverletzungen volljähriger Familienangehöriger

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Internetanschluss-Inhaber haftet ohne Kenntnis nicht für Internet-Urheberrechtsverletzungen eines volljährigen Familienangehörigen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Inhabers eines Internetanschlusses als Störer auf Unterlassung bei Missbrauch des zur Nutzung überlassenen Anschlusses für Rechtsverletzungen durch volljährige Familienangehörige; Ergreifen von erforderlichen Maßnahmen durch den Inhaber des ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Musiktauschbörse; § 97 Abs.1 S.1 UrhG

  • kanzlei.biz

    BearShare

  • debier datenbank

    BearShare / bear share

    § 2 Abs. 1 Nr. 2, 19a, 97 Abs. 1 S. 1 UrhG

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Grundsätzlich keine Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen; keine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des ...

  • info-it-recht.de
  • rewis.io

    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Musiktauschbörse; Haftung des Internetanschlussinhabers für Rechtsverletzungen volljähriger Familienangehöriger; tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers und Umfang dessen sekundärer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Inhabers eines Internetanschlusses als Störer auf Unterlassung bei Missbrauch des zur Nutzung überlassenen Anschlusses für Rechtsverletzungen durch volljährige Familienangehörige; Ergreifen von erforderlichen Maßnahmen durch den Inhaber des ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BearShare

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Internetanschluss: Inhaber haftet nicht, wenn Familienangehörige den Anschluss missbrauchen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (117)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Ohne konkreten Anlass keine Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: BGH zur Störerhaftung in Familien

  • ferner-alsdorf.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Filesharing

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Eltern haften bei Filesharing nicht zwingend für volljährige Kinder

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Eltern haften nicht ohne Weiteres für die Internet-Urheberrechtsverletzungen ihrer volljährigen (Stief-) Kinder / Filesharing

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Anschlussinhabers für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger, sofern kein Verdacht bestand - Bearshare

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    BGH begrenzt Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Belehrung/Überwachung volljähriger Angehöriger nur bei Anhaltspunkten für illegales Filesharing

  • ra-skwar.de (Pressemitteilung)

    Filesharing, illegales - Haftung

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • heise.de (Pressebericht, 08.01.2014)

    Keine Elternhaftung für Filesharing volljähriger Kinder

  • heise.de (Pressebericht, 05.06.2014)

    BGH reduziert Haftungsrisiken für Anschlussinhaber bei Filesharing

  • faz.net (Pressemeldung, 08.01.2014)

    Eltern haften nicht für Raubkopien ihrer Kinder

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der volljährige Sohn und die illegalen Downloadportale

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Störerhaftung am Internetanschluss

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    BGH-Urteil Filesharing - Haftung des Anschlussinhabers für volljährige Kinder?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Keine generelle Haftung für volljährige Familienmitglieder

  • lto.de (Kurzinformation)

    Filesharing

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Inhaber von Internetanschlüssen haften nicht für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Inhaber von Internetanschlüssen haften nicht für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anschlussinhaber haftet nicht als Störer bei Rechtsverletzung durch volljährige Familienangehörige

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Anschlussinhaber haftet nicht als Störer, Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Keine Überwachungspflichten des Anschlussinhabers für volljährige Familienmitglieder

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger - BearShare

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    BearShare

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "BearShare-Entscheidung": Keine Haftung des Anschluss-Inhaber für P2P-Urheberrechtsverletzungen volljähriger Familienangehöriger

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Haftet Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines erwachsenen Familienangehörigen?

  • Telepolis (Pressebericht, 08.01.2014)

    Filesharing: BGH lehnt Störerhaftung für volljährige Familienmitglieder ab

  • taz.de (Pressebericht, 08.01.2014)

    Illegales Filesharing: Bundesrichter lockern Störerhaftung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • angster.net (Kurzinformation)

    Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Eltern haften grds. nicht für illegales Filesharing volljähriger Kinder

  • recht-hat.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Keine tatsächliche Vermutung für Täterschaft in Mehrpersonen-Konstellationen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Neues Filesharing-Urteil: Eltern haften nicht für volljähriges Kind

  • anwalt.se (Kurzinformation)

    Anschlussinhaber haftet nicht als Störer ohne konkreten Anlass für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Illegale Tauschbörsen und Co. - Keine Haftung für Filesharing volljähriger Kinder

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für illegales Filesharing

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Haftung für illegales Filesharing minderjähriger Familienangehöriger

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger nur in Ausnahmefällen

  • internetrecht-nuernberg.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Wohngemeinschaften und Familie - Wer ist verantwortlich beim Filesharing?

  • wlan-recht.de (Kurzinformation)

    BearShare - (Keine) Auswirkungen für WLAN-Hotspots

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    BGH verneint Haftung von Eltern für illegales Filesharing durch volljährige Familienmitglieder

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Zum Filesharing - Eltern haften nicht für volljährige Kinder

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Täterschaftsvermutung kippt teilweise

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine Haftung des Anschlussinhabers für volljährige Familienmitglieder

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Eltern aufgepasst: Keine Haftung für volljährige Kinder bei Filesharing

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Zur Haftung für volljährige Kinder

  • dr-wachs.de (Kurzinformation)

    Bearshare

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine Haftung für volljährige Familienangehörige

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Filesharing: Haftung für erwachsene Familienmitglieder

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zum Filesharing - "Bearshare”

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    "Bearshare" Kommentar

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Eltern haften nicht für Downloads volljähriger Kinder!

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Bewertungsportal-Betreibers

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    BearShare

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Filesharing Abmahnungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Anschlussinhabers für illegales Filesharing

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen volljähriger Kinder

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Eltern haften nicht für Downloads volljähriger Kinder!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Eltern haften nicht für Filesharingaktivitäten ihrer volljährigen Kinder

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung der Eltern für ihre volljährigen Kinder in Filesharing-Fällen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine anlasslosen Belehrungspflichten gegenüber volljährigen Familienmitgliedern - Eltern haften nicht für das Filesharing ihre Kinder

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine tatsächliche Vermutung für die Täterschaft in Mehrpersonenkonstellationen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Überwachung von volljährigen Familienmitgliedern

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Abmahnungen: Eltern haften nicht für illegales Filesharing eines volljährigen Familienangehörigen

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Überwachung von volljährigen Familienmitgliedern

  • ra-herrle.de (Kurzinformation und Tenor)

    "Bearshare"-Entscheidung

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung für illegales Filesharing minderjähriger Familienangehöriger

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    "Bearshare": Keine Haftung des Anschlussinhabers für illegales Filesharing eines erwachsenen Stiefsohnes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Filesharings volljähriger Familienangehöriger - keine Umkehr der Beweislast

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Internet-Anschlussinhaber haftet nicht mehr automatisch

  • anwalt.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    BearShare

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: BearShare

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine anlasslose Haftung des Anschlussinhabers für Filesharing volljähriger Familienmitglieder

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung von Internetanschlussinhabern bei illegalem Filesharing volljähriger Familienmitglieder

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Immer wieder: WLAN, Filesharing, Abmahnung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Elternhaftung für illegale Downloads volljähriger Kinder

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bear Share - Keine anlasslose Haftung für volljährige Kinder bei illegalem Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Eltern haften nicht für Filesharingaktivitäten ihrer volljährigen Kinder

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung der Eltern für ihre volljährigen Kinder in Filesharing-Fällen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Anschlussinhabers für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger abgelehnt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung bei Filesharing durch volljährige Kinder

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine Haftung Anschlussinhaber für volljähriges Familienmitglied

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eddie the Eagle - Alles ist möglich - Abmahnung durch Waldorf Frommer - so reagieren Sie richtig!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eddie the Eagle - Alles ist möglich - Abmahnung Waldorf Frommer f. Twentieth Century Fox

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: (Auch) keine Haftung für volljährige Familienmitglieder

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Anschlussinhaber haftet nicht für Filesharing volljähriger Familienmitglieder

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Eltern haften nicht für Downloads volljähriger Kinder

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    BearShare-Fall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Illegales Filesharing: Wann der Inhaber eines Internetanschlusses nicht haftet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Bravo Hits Vol. 92

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine automatische Haftung für Filesharing erwachsener Angehöriger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Internetanschlussinhabers für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Suicide Squad Abmahnung von Waldorf Frommer - so reagieren Sie richtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine Haftung des Anschlussinhabers bei volljährigen Kindern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Filesharings erhalten - 915,00 EUR bezahlen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tauschbörsen-Fälle in der anwaltlichen Praxis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Logan: Waldorf-Frommer-Abmahnung - so reagieren Sie richtig!

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für illegales Filesharing

  • verweyen.legal (Pressemitteilung)

    Keine Überwachungspflichten des Anschlussinhabers für volljährige Familienmitglieder

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Elternhaftung für illegale Downloads volljähriger Kinder

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Filesharing : BGH entscheidet am 08.01.2014 über Belehrungspflichten von Anschlussinhabern gegenüber Erwachsenen

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing volljähriger Kinder

Besprechungen u.ä. (15)

  • internet-law.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die aktuelle Debatte über die Störerhaftung ist eine Scheindebatte

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung bei Filesharing

  • lawblog.de (Kurzanmerkung)

    Tiefschlag für die Abmahner

  • ra-plutte.de (Kurzanmerkung)

    Filesharing: Erste Stellungnahme zum "Bearshare”-Urteil des BGH

  • offenenetze.de (Kurzanmerkung)

    Zur Störerhaftung des Anschlussinhabers bei Filesharing volljähriger Kinder - Bearshare

  • offenenetze.de (Entscheidungsbesprechung)

    Was bedeutet BGH-BearShare für öffentliche WLANs?

  • retosphere.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    BearShare (Reto Manz; K&R 2014, 516-519)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung für Internetanschluss; sekundäre Darlegungspflicht des Anschlussinhabers bei einer Rechtsverletzung; zumutbare Nachforschungspflicht

  • taz.de (Pressekommentar, 09.01.2014)

    Tauschbörsen-Urteil: Kein Mitleid mit Abmahnanwälten

  • recht-hat.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Keine tatsächliche Vermutung für Täterschaft in Mehrpersonen-Konstellationen

  • raschlegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH präzisiert Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast

  • blogspot.com (Entscheidungsanmerkung)
  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    BGH, Bearshare und die Schlussfolgerungen, die man aus einer Pressemitteilung nicht ziehen sollte

  • klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Internetanschlussinhabers für illegales Filesharing eines volljährigen Familienmitglieds

  • lachner-vonlaufenberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Weiterer Rückschlag für Abmahner: BGH verneint Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Landwirtschaftssimulator 2017: Nimrod-Abmahnung - so reagieren Sie richtig!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 200, 76
  • NJW 2014, 2360
  • NJW 2014, 32
  • MDR 2014, 849
  • GRUR 2014, 657
  • FamRZ 2014, 1291
  • VersR 2014, 1007
  • WM 2014, 1143
  • MMR 2014, 547
  • MIR 2014, Dok. 073
  • K&R 2014, 513
  • ZUM 2014, 707
  • afp 2014, 320
 
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Wird zitiert von ... (239)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Die sekundäre Darlegungslast führt jedoch weder zu einer Umkehr der Beweislast noch zu einer über die prozessuale Wahrheitspflicht und Erklärungslast (§ 138 Abs. 1 und 2 ZPO) hinausgehenden Verpflichtung des in Anspruch Genommenen, dem Anspruchsteller alle für seinen Prozesserfolg benötigten Informationen zu verschaffen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12, BGHZ 200, 76 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Sie haben darzulegen und im Bestreitensfall nachzuweisen, dass der Beklagte für die von ihnen behauptete Urheberrechtsverletzung als Täter verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 74/12, GRUR 2013, 511 Rn. 32 = WRP 2013, 799 - Morpheus; Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12, BGHZ 200, 76 Rn. 14 - BearShare; Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14, GRUR 2016, 191 Rn. 37 = WRP 2016, 73 - Tauschbörse III).

    Allerdings spricht eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung keine anderen Personen diesen Internetanschluss benutzen konnten (BGHZ 200, 76 Rn. 15 - BearShare; BGH, GRUR 2016, 191 Rn. 37 - Tauschbörse III).

    Entspricht der Beklagte seiner sekundären Darlegungslast, ist es wieder Sache der Klägerinnen als Anspruchsteller, die für eine Haftung des Beklagten als Täter einer Urheberrechtsverletzung sprechenden Umstände darzulegen und nachzuweisen (BGHZ 200, 76 Rn. 15 ff. - BearShare, mwN; BGH, GRUR 2016, 191 Rn. 37 und 42 - Tauschbörse III).

    Auf die Abmahnung vom 8. Mai 2008 ist die am 1. September 2008 in Kraft getretene und mit Wirkung vom 9. Oktober 2013 geänderte Regelung des § 97a UrhG nicht anwendbar (vgl. BGHZ 200, 76 Rn. 11 - BearShare; BGH, GRUR 2016, 176 Rn. 67 - Tauschbörse I).

    Ein auf die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag gestützter Erstattungsanspruch setzt voraus, dass die Abmahnung berechtigt war und dem Abmahnenden gegenüber dem Abgemahnten im Zeitpunkt der Abmahnung ein Unterlassungsanspruch zustand (BGHZ 200, 76 Rn. 12 - BearShare; BGH, GRUR 2016, 176 Rn. 68 - Tauschbörse I).

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Die sekundäre Darlegungslast umfasst zunächst diejenigen für einen solchen Behandlungskontakt sprechenden Angaben, die der Beklagten, insbesondere ohne Verstoß gegen § 12 Abs. 1 TMG, möglich und zumutbar sind (vgl. zu den allgemeinen Voraussetzungen einer sekundären Darlegungslast nur BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12, BGHZ 200, 76 Rn. 17 mwN - BearShare).

    Dem Bestreitenden obliegt es im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast, Nachforschungen zu unternehmen, wenn ihm dies zumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12, BGHZ 200, 76 Rn. 18 mwN - BearShare).

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Rechtsprechung
   EuGH, 30.04.2014 - C-475/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8507
EuGH, 30.04.2014 - C-475/12 (https://dejure.org/2014,8507)
EuGH, Entscheidung vom 30.04.2014 - C-475/12 (https://dejure.org/2014,8507)
EuGH, Entscheidung vom 30. April 2014 - C-475/12 (https://dejure.org/2014,8507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,8507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    "Telekommunikationssektor - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV - Richtlinie 2002/21/EG - Grenzüberschreitende Lieferung eines Rundfunk- und Fernsehprogrammpakets - Zugangsberechtigung - Zuständigkeit der nationalen ...

  • Telemedicus

    Zuständigkeit mitgliedstaatlicher Behörden für die grenzüberschreitende verbraucherschutzrechtliche Überwachung von elektronischen Kommunikationsdiensten - UPC DTH

  • Telemedicus

    Zuständigkeit mitgliedstaatlicher Behörden für die grenzüberschreitende verbraucherschutzrechtliche Überwachung von elektronischen Kommunikationsdiensten - UPC DTH

  • Europäischer Gerichtshof

    UPC DTH

    Telekommunikationssektor - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV - Richtlinie 2002/21/EG - Grenzüberschreitende Lieferung eines Rundfunk- und Fernsehprogrammpakets - Zugangsberechtigung - Zuständigkeit der nationalen ...

  • EU-Kommission

    UPC DTH Sàrl gegen Nemzeti Média- és Hírközlési Hatóság Elnökhelyettese.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Fövárosi Törvényszék - Ungarn. Telekommunikationssektor - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV - Richtlinie 2002/21/EG - Grenzüberschreitende Lieferung eines Rundfunk- und ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer mitgliedstaatlichen Überwachung der kostenpflichtigen Bereitstellung satellitengestützter Hörfunk- und Fernsehprogrammpakete

  • rechtsportal.de

    Mitgliedstaatliche Überwachung der kostenpflichtigen Bereitstellung satellitengestützter Hörfunk- und Fernsehprogrammpakete; Vorabentscheidungsersuchen des ungarischen Fõvárosi Törvényszék

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Die Mitgliedstaaten können überwachen, ob Unternehmen, die, obwohl sie in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind, in ihrem Hoheitsgebiet elektronische Kommunikationsdienste erbringen, die Bestimmungen über den Verbraucherschutz einhalten

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Mitgliedstaaten können Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste aus anderen EU-Staaten hinsichtlich des Verbraucherschutzes überwachen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mitgliedstaaten können Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste aus anderen EU-Staaten hinsichtlich des Verbraucherschutzes überwachen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Einhaltung der Bestimmungen über den Verbraucherschutz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausländische Satelliten-Sender dürfen durch EU-Staaten kontrolliert werden

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausländische Satelliten-Sender dürfen durch EU-Staaten kontrolliert werden

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    UPC DTH

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Telekommunikationssektor - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV - Richtlinie 2002/21/EG - Grenzüberschreitende Lieferung eines Rundfunk- und Fernsehprogrammpakets - Zugangsberechtigung - Zuständigkeit der nationalen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 45
  • MMR 2015, 339
  • K&R 2014, 513
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16

    Kein Zugriff der Mutter auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

    Zwar führte er zur Begründung aus, dass es nur darauf ankomme, dass das betreffende Unternehmen gegenüber den Endnutzern für die Übertragung des Signals verantwortlich ist, was er im konkreten Fall in der Sache bejaht hat, vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2014 - C-475/12 -, ABl.
  • EuGH, 13.06.2019 - C-193/18

    Google - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und

    Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, treffen die verschiedenen Richtlinien, aus denen der neue für elektronische Kommunikationsdienste geltende Rechtsrahmen besteht, insbesondere die Rahmenrichtlinie und die Richtlinie 2002/77, daher eine klare Unterscheidung zwischen der Produktion von Inhalten, die eine redaktionelle Kontrolle voraussetzt, und der Übertragung von Inhalten ohne jede redaktionelle Kontrolle, wobei die Inhalte und ihre Übertragung unter getrennte Regelungen fallen, die jeweils eigene Ziele verfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. November 2013, UPC Nederland, C-518/11, EU:C:2013:709, Rn. 41, und vom 30. April 2014, UPC DTH, C-475/12, EU:C:2014:285, Rn. 36).

    Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass ein Dienst die Übertragung von Signalen umfassen muss, um unter den Begriff "elektronische Kommunikationsdienste" zu fallen, und dabei klargestellt, dass der Umstand, dass die Übertragung des Signals über eine Infrastruktur erfolgt, die nicht dem Erbringer der Dienste gehört, für die Einordnung der Art der Dienstleistung unerheblich ist, da es nur darauf ankommt, dass der Erbringer gegenüber den Endnutzern für die Übertragung des Signals, die diesen die Bereitstellung des Dienstes, den sie abonniert haben, gewährleistet, verantwortlich ist (Urteil vom 30. April 2014, UPC DTH, C-475/12, EU:C:2014:285, Rn. 43).

    Wie die Europäische Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen ausgeführt hat, sind es nämlich einerseits die Internetzugangsanbieter der Absender und der Empfänger von E-Mails sowie gegebenenfalls die Anbieter von internetbasierten E-Mail-Diensten und andererseits die Betreiber der verschiedenen Netze, aus denen das offene Internet besteht, die im Wesentlichen die Übertragung der für das Funktionieren jedes internetbasierten E-Mail-Dienstes erforderlichen Signale sicherstellen und die hierfür im Sinne des Urteils vom 30. April 2014, UPC DTH (C-475/12, EU:C:2014:285, Rn. 43), verantwortlich sind.

  • BGH, 18.11.2021 - I ZR 106/20

    Bindung des Mieters an einen vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss

    Das gilt auch für einen Dienst, durch den entgeltlich die Zugangsberechtigung zu einem aus Radio- und Fernsehprogrammen bestehenden Programmpaket bereitgestellt wird, das über Satellit verbreitet wird (EuGH, Urteil vom 30. April 2014 - C-475/12, MMR 2015, 339 Rn. 40 bis 44 - UPC DTH).

    Im Streitfall ist nicht zweifelhaft, dass die Beklagte mit der Bereitstellung eines Kabel-TV-Anschusses Dienste zur Verfügung stellt, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen (EuGH, GRUR Int. 2014, 78 Rn. 47 - UPC Nederland; MMR 2015, 339 Rn. 40 bis 44 - UPC DTH), und dass sie ihren Mietern außerdem den Zugang zum Kabelnetz vermittelt.

    Der Umstand, dass die Übertragung des Signals über eine Infrastruktur erfolgt, die nicht dem Erbringer der Dienste gehört, ist für die Einordnung der Art der Dienstleistung unerheblich, da es nur darauf ankommt, dass der Erbringer gegenüber den Endnutzern für die Übertragung des Signals verantwortlich ist, die diesen die Bereitstellung des Dienstes gewährleistet, den sie abonniert haben (EuGH, MMR 2015, 339 Rn. 43 - UPC DTH).

    Die Beklagte ist danach als diejenige, die gegenüber ihren Mietern für die Bereitstellung des Kabel-TV-Anschlusses verantwortlich ist, als Anbieterin elektronischer Kommunikationsdienste im Sinne von Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2002/21/EG (vgl. EuGH, MMR 2015, 339 Rn. 58 - UPC DTH) und damit als Anbieterin von Telekommunikationsdiensten im Sinne von § 43b Satz 1 TKG zu betrachten.

  • VG Köln, 11.11.2015 - 21 K 450/15

    Googles Email Dienst "Gmail" ist ein Telekommunikationsdienst

    Zwar führte er zur Begründung aus, dass es nur darauf ankomme, dass das betreffende Unternehmen gegenüber den Endnutzern für die Übertragung des Signals verantwortlich ist, was er im konkreten Fall in der Sache bejaht hat, vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2014 - C-475/12 -, ABl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2018 - 13 A 17/16

    EuGH soll Pflichten von Webmail-Anbietern klären

    Vielmehr kommt es nur darauf an, ob der Erbringer des Dienstes gegenüber den Endnutzern für die Übertragung des Signals, die diesen die Bereitstellung des Dienstes, den sie abonniert haben, gewährleistet, verantwortlich ist (vgl. Urteil vom 30. April 2014 - C-475/12 - Rn. 43 f., ECLI:EU:C:2014:285).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2020 - 13 A 17/16

    GMail ist kein Telekommunikationsdienst

    vgl. EuGH, Urteile vom 13. Juni 2019 - C-193/18 -, Google, a.a.O., Rn. 31, vom 5. Juni 2019 - C-142/18 -, Skype Communications, K&R 2019, 484 = CR 2019, 466 = MMR 2019, 517 = juris, Rn. 28, vom 30. April 2014 - C-475/12 -, UPC DTH, MMR 2015, 339 = ZUM-RD 2014, 469 = juris, Rn. 36, und vom 7. November 2013 - C-518/11 -, UPC Nederland, ZUM-RD 2014, 69 = juris, Rn. 41.

    vgl. EuGH, Urteile vom 13. Juni 2019 - C-193/18 -, Google, a.a.O., Rn. 32, vom 5. Juni 2019 - C-142/18 -, Skype Communications, a.a.O., Rn. 29, und vom 30. April 2014 - C-475/12 -, UPC DTH, a.a.O., Rn. 43.

    vgl. EuGH, Urteil vom 5. Juni 2019 - C-142/18 -, Skype Communications, a.a.O., Rn. 44 f. unter Verweis auf die Urteile vom 30. April 2014 - C-475/12 -, UPC DTH, a.a.O., Rn. 44, und vom 7. November 2013 - C-518/11 -, UPC Nederland, a.a.O., Rn. 45.

  • EuGH, 05.06.2019 - C-142/18

    Skype Communications

    Insoweit habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 30. April 2014, UPC DTH (C-475/12, EU:C:2014:285, Rn. 43), entschieden, dass "der Umstand, dass die Übertragung des Signals über eine Infrastruktur erfolgt, die nicht [dem Antragsteller] gehört, für die Einordnung der Art der Dienstleistung unerheblich ist.

    Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, wird in den verschiedenen Richtlinien, die den auf die elektronischen Kommunikationsdienste anwendbaren neuen Rechtsrahmen darstellen, insbesondere der Rahmenrichtlinie und der Richtlinie 2002/77, klar zwischen der Produktion von Inhalten, die eine redaktionelle Kontrolle voraussetzt, und der Weiterleitung von Inhalten ohne jede redaktionelle Kontrolle unterschieden, wobei die Inhalte und ihre Übertragung unter getrennte Regelungen fallen, die jeweils eigene Ziele verfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. November 2013, UPC Nederland, C-518/11, EU:C:2013:709, Rn. 41, und vom 30. April 2014, UPC DTH, C-475/12, EU:C:2014:285, Rn. 36).

    Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass ein Dienst, um unter den Begriff "elektronische Kommunikationsdienste" zu fallen, die Übertragung von Signalen erfassen muss, wobei der Umstand, dass die Übertragung des Signals über eine Infrastruktur erfolgt, die nicht dem Dienstleistungserbringer gehört, für die Einordnung der Art der Dienstleistung unerheblich ist, da es insoweit nur darauf ankommt, dass dieser Dienstleistungserbringer gegenüber den Endnutzern für die Übertragung des Signals, die diesen die Bereitstellung des Dienstes, den sie abonniert haben, gewährleistet, verantwortlich ist (Urteil vom 30. April 2014, UPC DTH, C-475/12, EU:C:2014:285, Rn. 43).

    Daraus ergibt sich, dass zum einen die SkypeOut-Funktion überwiegend darin besteht, die Sprachsignale über die elektronischen Kommunikationsnetze, nämlich zunächst das Internet, dann das PSTN, vom anrufenden Nutzer an den angerufenen Nutzer zu übertragen, und zum anderen davon auszugehen ist, dass Skype Communications gegenüber den Nutzern der SkypeOut-Funktion, die diesen Dienst abonniert haben oder die Nutzung dieses Dienstes vorausbezahlt haben, für die Übermittlung der Sprachsignale über das PSTN die Verantwortung im Sinne des Urteils vom 30. April 2014, UPC DTH (C-475/12, EU:C:2014:285, Rn. 43), übernimmt.

    Würde man nämlich annehmen, dass sich der Anbieter einer Dienstleistung, die inhaltlich der Einstufung als "elektronischem Kommunikationsdienst" unterfällt, dem Anwendungsbereich der Rahmenrichtlinie entziehen könnte, indem er in seinen allgemeinen Vertragsbedingungen eine Klausel aufnimmt, die ihn von jeder Haftung befreit, würde man den neuen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsdienste, dessen Ziel in der Schaffung eines wirklichen Binnenmarkts für die elektronische Kommunikation besteht, in dessen Rahmen diese letztendlich nur durch das Wettbewerbsrecht geregelt werden soll, vollständig seiner Bedeutung berauben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. November 2013, UPC Nederland, C-518/11, EU:C:2013:709, Rn. 45, und vom 30. April 2014, UPC DTH, C-475/12, EU:C:2014:285, Rn. 44).

  • EuGH, 14.07.2016 - C-458/14

    Nach dem Unionsrecht dürfen Konzessionen, die für die Ausübung von Touristik- und

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass jede nationale Regelung in einem Bereich, der auf Unionsebene abschließend harmonisiert wurde, nicht anhand der Bestimmungen des Primärrechts, sondern anhand dieser Harmonisierungsmaßnahme zu beurteilen ist (Urteil vom 30. April 2014, UPC DTH, C-475/12, EU:C:2014:285, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 10.19

    "Vander Elst-Visum"; Arbeitnehmer; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit;

    Folglich reicht allein die Tatsache, dass ein in einem Mitgliedstaat niedergelassener Wirtschaftsteilnehmer gleiche oder ähnliche Dienstleistungen mehr oder weniger häufig oder regelmäßig in einem anderen Mitgliedstaat erbringt, ohne dass er dort über eine Infrastruktur verfügt, die es ihm erlauben würde, in diesem Mitgliedstaat in stabiler und kontinuierlicher Weise einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, nicht aus, um ihn als in diesem Mitgliedstaat niedergelassen anzusehen (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - C-215/01 - Rn. 30 bis 32; s.a. Urteile vom 10. Mai 2012 - C-357/10 bis 359/10 - Rn. 32, vom 19. Juli 2012 - C-470/11 - Rn. 28 und vom 30. April 2014 - C-475/12 [ECLI:EU:C:2014:285], UPC DTH Sàrl - Rn. 74 f.).
  • FG Bremen, 19.06.2019 - 2 K 37/19

    BVerfG-Vorlage zur Bremer Wettbürosteuer

    Hieran ändere die unterschiedslose Geltung für inländische Dienstleistende und für solche aus anderen EU-Mitgliedstaaten nichts (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union -EuGH-, Urteil vom 30. April 2014 C-475/12, ECLI:EU:C:2014: 285, Rz 101).

    (3) Soweit die Klägerin unter Hinweis auf das EuGH-Urteil vom 30. April 2014 C-475/12, ECLI:EU:C:2014:285, juris Rz 101) eine Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit daraus herleitet, dass die Regelungen in §§ 8 ff. VergnStG BR auf Wettveranstalter wirtschaftlichen Druck dahin ausübten, zur Vermeidung der Entstehung von Wettbürosteuer jeweils eine eigenständige Zweigstelle oder Niederlassung in Bremen zu gründen, kann ihr ebenfalls nicht gefolgt werden.

  • BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 12.19

    "Vander Elst-Visum"; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit;

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-6/16

    Eqiom und Enka - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-230/14

    Weltimmo - Schutz personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 4 Abs. 1

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2016 - C-458/14

    Promoimpresa

  • EuGH, 11.12.2019 - C-87/19

    TV Play Baltic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-179/14

    Kommission / Ungarn

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2019 - C-719/18

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, die

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-329/21

    DIGI Communications

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2021 - C-556/20

    Schneider Electric u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - System aus Steuervorabzug

  • EuGH, 12.06.2014 - C-563/13

    UPC DTH

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