Rechtsprechung
   LG Freiburg, 21.07.2017 - 6 O 76/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,29546
LG Freiburg, 21.07.2017 - 6 O 76/17 (https://dejure.org/2017,29546)
LG Freiburg, Entscheidung vom 21.07.2017 - 6 O 76/17 (https://dejure.org/2017,29546)
LG Freiburg, Entscheidung vom 21. Juli 2017 - 6 O 76/17 (https://dejure.org/2017,29546)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,29546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Art. 9 SEPA-Verordnung - Zahlungsempfänger muss luxemburgisches Konto des Käufers akzeptieren

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Diskriminierungsfreier Zahlungsverkehr im Online-Handel

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Online-Händler muss Zahlungen von ausländischem Konto akzeptieren

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Diskriminierungsfreier Zahlungsverkehr im Online-Handel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Art. 9 Abs. 2 SEPA-Verordnung als unmittelbar verbraucherschützende Norm

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Shop muss ausländisches Konto als Zahlungsmethode akzeptieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch Verbrauchern mit Wohnsitz in Deutschland und Konto im EU-Ausland muss beim Online-Handel Zahlung per Lastschrift ermöglicht werden - Diskriminierungsfreier Zahlungsverkehr im Online-Handel

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 272
  • K&R 2017, 741
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.07.2015 - I ZR 29/12

    Zur Preisdarstellung bei Flugbuchungen im Internet

    Auszug aus LG Freiburg, 21.07.2017 - 6 O 76/17
    Die dort enthaltene Aufzählung der Verbraucherschutzgesetze ist nicht abschließend (BGH, Urteil vom 30. Juli 2015 - I ZR 29/12 -, Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistung, juris, Rn. 17 BGH, Urteil vom 22. September 2011 - I ZR 229/10 -, Überregionale Klagebefugnis, juris, Rn. 11 Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Auflage 2017, § 2 UKlaG Rn. 10).

    Die Verbraucherschutzverbände sind gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG nicht auf die Verfolgung von Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze im Sinne von § 2 UKlaG beschränkt, sondern zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen berechtigt, soweit diese Verbraucherschutzinteressen beeinträchtigen (vgl. insoweit 1. b)) und die Prozessführung - wie hier - vom Satzungszweck des klagenden Verbands gedeckt ist (BGH, Urteil vom 30. Juli 2015 - I ZR 29/12 -, Rn. 17, juris).

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 229/10

    Überregionale Klagebefugnis

    Auszug aus LG Freiburg, 21.07.2017 - 6 O 76/17
    Die dort enthaltene Aufzählung der Verbraucherschutzgesetze ist nicht abschließend (BGH, Urteil vom 30. Juli 2015 - I ZR 29/12 -, Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistung, juris, Rn. 17 BGH, Urteil vom 22. September 2011 - I ZR 229/10 -, Überregionale Klagebefugnis, juris, Rn. 11 Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Auflage 2017, § 2 UKlaG Rn. 10).
  • LG Essen, 23.11.2017 - 6 O 358/17

    Vollstreckungsgegenklage gegen die Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus

    Die Zwangsvollstreckung aus dem zwischen den Parteien am 29.06.2017 vor dem Landgericht Essen unter der Geschäftsnummer 6 O 76/17 geschlossenen Prozessvergleich wird für die Beklagte für unzulässig erklärt.

    Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die vollstreckbare Ausfertigung des vor dem Landgericht Essen unter der Geschäftsnummer 6 O 76/17 geschlossenen Prozessvergleichs herauszugeben.

    Mit vorliegender Vollstreckungsgegenklage wendet sich die Klägerin gegen die Zulässigkeit einer etwaigen Zwangsvollstreckung aus einem vor dem Landgericht Essen am 29.06.2017 unter dem Az. 6 O 76/17 geschlossenen Prozessvergleich.

    Die Beklagte hat die Klägerin im Rechtsstreit Az. 6 O 76/17 wegen einer vermeintlich fehlerhaften Anlageberatung unter anderem auf Schadensersatz in Höhe von 8.407,00 EUR, Nutzungsersatz in Höhe von 10.500,00 EUR und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.461,32 (vgl. Bl. 2 GA, Az. 6 O 76/17) in Anspruch genommen.

    Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs wurden gegeneinander aufgehoben (vgl. Bl. 148-150 GA, Az. 6 O 76/17).

    Die Klägerin beantragt, Die Zwangsvollstreckung aus dem zwischen den Parteien am 29.06.2017 vor dem Landgericht Essen unter Geschäftsnummer 6 O 76/17 geschlossenen Prozessvergleich für die Beklagte für unzulässig zu erklären;.

    Sämtliche im gerichtlichen Verfahren unter dem Az. 6 O 76/17 begehrten Zahlungen unterliegen jedoch der Kapitalertragssteuerpflicht.

    Die im gerichtlichen Verfahren unter dem Az.  6 O 76/17 von der Beklagten geltend gemachten Ansprüche stellen allesamt Schadensersatzansprüche und keine Zinsansprüche dar, mit der Folge, dass lediglich § 20 Abs. 3 EStG i.V.m. § 43 Abs. 1 Satz 2, 44 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 lit. a) EStG maßgeblich ist.

    Dies folgt daraus, dass die Beklagte als Anlegerin aufgrund einer etwaigen fehlerhaften Anlageberatung unter anderem geltend gemacht hat, dass sie im Falle der ordnungsgemäßen Aufklärung die damals streitgegenständliche Fondsbeteiligung nicht erworben hätte und stattdessen über eine alternative Anlage ab dem Erwerbszeitpunkt anderweitige Kapitalerträge in Höhe von 3, 5 % p. a. generiert hätte (vgl. Bl. 2 und 26 d.A., Az. 6 O 76/17).

    Nach Auffassung der Kammer handelt es sich bei dem im Verfahren Az. 6 O 76/17 geltend gemachten Schadensersatzanspruch, um ein Surrogat der Einkünfte aus der Fondsbeteiligung.

    Die Klägerin hat gegenüber der Beklagten analog § 371 BGB einen Anspruch auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Prozessvergleichs vom 29.06.2017, Az. 6 O 76/17, da der titulierte Anspruch, wie festgestellt, durch Erfüllung erloschen ist und somit aus dem Vergleich nicht mehr vollstreckt werden darf.

  • OLG Karlsruhe, 20.04.2018 - 4 U 120/17

    Bankeinzug Luxemburg - Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zum

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 21.07.2017, Az. 6 O 76/17, wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 23.10.2018 - 34 U 10/18

    Schiffsfondsbeteiligung: Vergleichssumme unterliegt nicht der

    Das klagende Kreditinstitut wendet sich im Wege der Vollstreckungsgegenklage gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem zwischen den Parteien in einem Rechtsstreit umgekehrten Rubrums geschlossenen Vergleich (LG Essen - 6 O 76/17), in dem die Beklagte die Klägerin wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung auf Schadensersatz in Anspruch genommen hatte.

    Die Akten des Landgerichts Essen - 6 O 76/17 - waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • LG Düsseldorf, 31.08.2018 - 38 O 35/18

    SEPA-Diskriminierung: Beschränkungen auf deutsche Bankkonten unzulässig

    Es dient dazu, Zahlern einschließlich Verbrauchern tatsächlich die von der SEPA-VO gewünschte Entscheidungsfreiheit darüber zu verschaffen, in welchem Mitgliedsstaat sie ein Konto unterhalten wollen, was der Vorschrift einen unmittelbar verbraucherschützenden Charakter gibt (vgl. LG Freiburg, Urteil vom 21. Juli 2017 - 6 O 76/17, BeckRS 2017, 120804 [unter II 1 b]).
  • LG Kassel, 19.02.2019 - 8 O 292/17
    Das Verfahren 2 O 2076/16 endete durch Urteil vom 21. August 2018 (Bd.III Bl. 700 ff. d.A.), die beiden Verfahren 5 O 1948/16 und 6 O 76/17 durch Vergleiche (Bd.III Bl. 697 ff. d.A.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht