Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 24.02.2005 | LG Köln, 31.08.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2614
OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04 (https://dejure.org/2005,2614)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.01.2005 - 3 U 113/04 (https://dejure.org/2005,2614)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 3 U 113/04 (https://dejure.org/2005,2614)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • JurPC

    BGB §§ 823, 824, 826; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1
    Presseäußerung des Geschäftsführers als Wettbewerbshandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Presseäußerung des interviewten Geschäftsführers eines Online-Dienstes für Preisvergleiche als "Wettbewerbshandlung"; Voraussetzungen für das Vorhandensein einer Wettbewerbshandlung; Vermutung des Vorliegens einer Wettbewerbsabsicht der Medien; Grundlage für die Garantie ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Ladenhüter

    Art. 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 824; ; BGB § 826; ; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsanwalt-giese.de

    Kritische Presseäußerung keine Wettbewerbshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Presseäußerung eines Online-Dienstes für Preisvergleiche als Wettbewerbshandlung im Sinne des UWG - Bezeichnung von Sonderangeboten als "Ladenhüter"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    §§ 823, 824, 826 BGB; § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG
    Presseäußerung des Geschäftsführers als Wettbewerbshandlung; Wettbewerbsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 385
  • K&R 2005, 522
  • afp 2005, 474
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 04.03.2004 - 3 U 158/02

    Zur Störerhaftung bei Preisvergleichen, die via Internet-Service angeboten werden

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04
    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 4. März 2004 (3 U 158/02, MagazinDienst 2004, 868, vgl. Anlage B 1) so ausgeführt.

    Das hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 4. März 2004 (3 U 158/02, MagazinDienst 2004, 868, vgl. Anlage B 1) so ausgeführt.

  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 93/79

    Großbanken-Restquoten

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04
    Das folgt aus dem verfassungsrechtlichen Schutz der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), die nicht durch ein zu weit gestecktes Verständnis der Wettbewerbsabsicht beeinträchtigt werden darf (BGH GRUR 1982, 234 - Großbanken-Restquoten).

    Auch polemisch überspitzte, subjektiv einseitige oder gar gewollt herabsetzende Beiträge können noch von der Absicht einer öffentlichen Information und Meinungsbildung getragen sein oder sonstige Motive ohne wettbewerblichen Bezug haben; deswegen reicht die Feststellung, dass der Artikel sich nach Form und Inhalt nicht im Rahmen des Erforderlichen hält, nicht aus, um die Wettbewerbsabsicht anzunehmen (BGH GRUR 1982, 234 - Großbanken-Restquoten, GRUR 1995, 270 - Dubioses Geschäftsgebaren).

  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04
    An die zielgerichtete subjektive Wettbewerbsabsicht stellt die Rechtsprechung geringe Anforderungen; sie braucht nicht der alleinige oder wesentliche Beweggrund zu sein, sondern es genügt, dass mit der Handlung auch Wettbewerbszwecke verfolgt werden, wenn diese Absicht nicht hinter anderen Beweggründen völlig zurücktritt (BGH GRUR 2002, 987 - Wir Schuldenmacher, GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog).

    Insoweit liegen die Dinge grundlegend anders als bei einem Gewerbetreibenden, z. B. bei einem Händler, der nicht nur seine Produkte vertreibt, sondern über diese und die konkurrierenden Waren Kataloge mit sachlicher Kundeninformation erstellt (BGH WRP 2003, 1111 - Schachcomputerkatalog).

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 14/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wir Schuldenmacher

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04
    An die zielgerichtete subjektive Wettbewerbsabsicht stellt die Rechtsprechung geringe Anforderungen; sie braucht nicht der alleinige oder wesentliche Beweggrund zu sein, sondern es genügt, dass mit der Handlung auch Wettbewerbszwecke verfolgt werden, wenn diese Absicht nicht hinter anderen Beweggründen völlig zurücktritt (BGH GRUR 2002, 987 - Wir Schuldenmacher, GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog).
  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 12/95

    Emil-Grünbär-Klub - Getarnte Werbung; Förderung fremden Wettbewerbs

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04
    Handeln sie dagegen im Rahmen ihrer medialen Funktion, also im "redaktionellen" Bereich der Meinungsbildung, Information oder Unterhaltung, so kann ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs nicht vermutet werden, auch wenn dabei über Unternehmen berichtet wird bzw. deren Angebote positiv oder negativ beschrieben werden (BGH GRUR 1986, 812 - Gastrokritiker, GRUR 1997, 907 - Emil-Grünbär-Klub).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04
    Die von der Klägerin noch herangezogene BGH-Entscheidung "Preisvergleichsliste II" (BGH GRUR 1999, 69) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04
    Auch polemisch überspitzte, subjektiv einseitige oder gar gewollt herabsetzende Beiträge können noch von der Absicht einer öffentlichen Information und Meinungsbildung getragen sein oder sonstige Motive ohne wettbewerblichen Bezug haben; deswegen reicht die Feststellung, dass der Artikel sich nach Form und Inhalt nicht im Rahmen des Erforderlichen hält, nicht aus, um die Wettbewerbsabsicht anzunehmen (BGH GRUR 1982, 234 - Großbanken-Restquoten, GRUR 1995, 270 - Dubioses Geschäftsgebaren).
  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84

    Gastrokritiker

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04
    Handeln sie dagegen im Rahmen ihrer medialen Funktion, also im "redaktionellen" Bereich der Meinungsbildung, Information oder Unterhaltung, so kann ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs nicht vermutet werden, auch wenn dabei über Unternehmen berichtet wird bzw. deren Angebote positiv oder negativ beschrieben werden (BGH GRUR 1986, 812 - Gastrokritiker, GRUR 1997, 907 - Emil-Grünbär-Klub).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2007 - 6 U 154/06

    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsrechtliche Behandlung von elektronischen

    Derartige elektronische Publikationen sind wettbewerbsrechtlich im Grundsatz nicht anders zu behandeln als vergleichbare Printmedien (vgl. hierzu OLG Hamburg GRUR-RR 05, 385 - Ladenhüter).
  • SG Bayreuth, 11.01.2010 - S 1 P 147/09

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

    Die wettbewerblichen Auswirkungen des Handelns der Antragsgegner sind vorliegend nur eine unvermeidbare Folge der Erfüllung der vom Gesetzgeber übertragenen Aufgabe der Schaffung von Transparenz und reichen nicht aus, die subjektive Wettbewerbsabsicht zu bejahen (zu vergleichbarer Problematik OLG Hamburg U. v. 27.01.2005 - 3 U 113/04).
  • LG Bochum, 10.01.2006 - 6 Qs 43/05
    1.) Es spricht einiges dafür, dass der K e.V. unter dem durch Art. 5 GG garantierten Schutz der Pressefreiheit stand, auch wenn seine Tätigkeiten nicht dem herkömmlichen Begriff von Presse entsprachen (vgl. dazu z. B. OLG Hamburg, Urteil vom 27.01.2005 - 3 U 113/04, speziell unter B I 3 a).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2234
OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04 (https://dejure.org/2005,2234)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.2005 - 5 U 72/04 (https://dejure.org/2005,2234)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 5 U 72/04 (https://dejure.org/2005,2234)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • JurPC

    PAngV §§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 2, Abs. 6, 4 Abs. 4; UWG §§ 3, 4 Nr. 11
    TFT-Display

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Hinweispflichten und Aufklärungspflichten bei Fernabsatzverträgen; Verpflichtung der gesonderten Ausweisung von Verpackungskosten; Verantwortlichkeit eines Unternehmens für eine verlinkte Internetseite; Zurechnung des Verhaltens Dritter bei der ...

  • Judicialis

    PangV § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; PangV § 1 Abs. 2 Nr. 2; ; PangV § 1 Abs. 6; ; PangV § 4 Abs. 4; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11

  • rechtsportal.de

    Unlauterer Wettbewerb bei Bewerbung von TFT-Displays im Internet unter nicht eindeutiger Preisangabe - Zurechnung eines Wettbewerbsverstoßes bei Verlinkung auf "Online-Shop"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Preisangaben bei Online-Angeboten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Preisangaben bei Online-Angeboten

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    §§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 2, Abs. 6, 4 Abs. 4 PAngV; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
    Fernansatzrecht: TFT-Display-Entscheidung; Allgemeines Zivilrecht, Internetrecht

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Angaben zur Mehrwertsteuer auf Internetseite

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2005, 522
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 03.02.2005 - 5 U 128/04

    "Versandkosten für ISDN-Karte"

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04
    Im Gegensatz zu der von dem Landgericht vertretenen Auffassung entspricht eine dahingehende Verpflichtung allerdings der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 23.12.04, 5 U 17/04; Urteil vom 03.02.05, 5 U 128/04).
  • OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 17/04

    Informationspflichten bei Versandhandelswerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04
    Im Gegensatz zu der von dem Landgericht vertretenen Auffassung entspricht eine dahingehende Verpflichtung allerdings der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 23.12.04, 5 U 17/04; Urteil vom 03.02.05, 5 U 128/04).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04
    Da frühere Verletzungshandlungen von der Klägerin nicht konkret behauptet und unter Beweis gestellt worden sind, sind die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs - und damit des Auskunftsanspruchs - für einen davor liegenden Zeitraum nicht dargetan (vgl. BGH GRUR 88, 307, 308 - Gaby).
  • OLG Hamm, 16.01.2006 - 3 U 207/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Behandlungsvertrag im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04
    Soweit die Klägerin mit Schriftsatz vom 22.02.05 zur Unterstützung ihrer Rechtsauffassung auf eine - zu ihren Lasten ergangene - Entscheidung des 3. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 08.09.03 (3 U 207/02) Bezug nimmt, verhilft ihr auch dieser Hinweis nicht zum Erfolg.
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01

    Telefonischer Auskunftdienst

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04
    Verstöße gegen die Preisangabenverordnung sind grundsätzlich als wettbewerbswidrig i.S.v. § 1 UWG a.F. beurteilt worden, weil deren Vorschriften das Marktverhalten regeln und damit auch Wettbewerbsbezug aufweisen (BGH GRUR 03, 971, 972 - Telefonischer Auskunftsdienst).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04
    Die BGH-Entscheidung "Internet-Reservierungssystem" (BGH GRUR 03, 889 ff) betrifft eine abweichende, nicht vergleichbare Sachverhaltsgestaltung, zumal es dort nicht um einen Endpreis, sondern nur um eine vorläufige Preisberechnung geht.
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher;

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04
    Nach dem Zweck der Preisangabenverordnung soll der Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung verschafft werden und zugleich verhindert werden, dass er seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht vergleichbarer Preise gewinnen muss (BGH GRUR 04, 435 ff - FrühlingsgeFlüge; BGH GRUR 01, 1166, 1168 - Flugpreisgestaltung).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 72/04
    Nach dem Zweck der Preisangabenverordnung soll der Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung verschafft werden und zugleich verhindert werden, dass er seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht vergleichbarer Preise gewinnen muss (BGH GRUR 04, 435 ff - FrühlingsgeFlüge; BGH GRUR 01, 1166, 1168 - Flugpreisgestaltung).
  • OLG Hamm, 04.05.2010 - 4 U 32/10

    Irreführung durch unvollständige Preisangaben im Internet-Versandhandel

    Selbst wenn sie aber rechtlich, soweit sie gesondert zu berechnen oder zu pauschalieren sind, in den Endpreis nicht einzubeziehen sein sollten (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 24. Februar 2005 -5 U 72/04), gehen die Kunden nicht davon aus, dass sie solche Kosten zusätzlich übernehmen müssen, wenn diese nicht erwähnt werden.
  • LG Hamburg, 12.01.2006 - 327 O 655/05

    Die Klägerin veräußert unter ihrer Geschäftsadresse in Hamburg Waren der

    Nach dem Zweck der Preisangabenverordnung soll dem Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung verschafft werden und zugleich verhindert werden, daß er seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht vergleichbarer Preise gewinnen muß (OLG Hamburg, Urt. v. 24.2.2005, 5 U 72/04 "TFT-Display"; Magazindienst 2005, 1197).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 31.08.2005 - 91 O 230/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8534
LG Köln, 31.08.2005 - 91 O 230/04 (https://dejure.org/2005,8534)
LG Köln, Entscheidung vom 31.08.2005 - 91 O 230/04 (https://dejure.org/2005,8534)
LG Köln, Entscheidung vom 31. August 2005 - 91 O 230/04 (https://dejure.org/2005,8534)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rückzahlungs-Anspruch von Auskunftsdienstleistern gegen DTAG

  • 123recht.net (Pressemeldung, 31.8.2005)

    Telekom muss Telegate 65 Millionen Euro zurückzahlen // Auskunftsdienstleister gewinnt Verfahren gegen Ex-Monopolisten

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.08.2005)

    Telefonauskunft: Millionen-Klage gegen die Telekom

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2005, 522
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2004 - C-109/03

    KPN Telecom

    Auszug aus LG Köln, 31.08.2005 - 91 O 230/04
    In Nummer 50 seiner Schlussanträge vom 14. Juli 2004 in der Rechtssache C - 109/03 führt er aus: "Die mit der Erhebung und Führung der Informationen verbundenen Kosten hängen von der Zahl der Sprachtelefondienstteilnehmer ab, nicht von der Zahl der Universaltelefonverzeichnisse oder der Nutzer solcher Verzeichnisse." Daher sei es nicht kostenorientiert im Sinne von Artikel 6 III der Richtlinie, "die Gebühr für die entsprechenden Informationen zur Zahl der Endnutzer von Telefonverzeichnissen in Beziehung zu setzen".

    Für die Auslegung der Richtlinie ist entgegen der Ansicht der Beklagten das EuGH Urteil in der Rechtssache C - 109/03 vom 25.11.2004 von Bedeutung.

    Der EuGH ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Teilnehmerdaten wie Name, Anschrift, Telefonnummern sog. Standarddaten im Sinne der "entsprechenden Informationen" in Art. 6 III der Richtlinie sind, die gemäß Art. 6 III zu "gerechten, kostenorientierten und nichtdiskriminierenden Bedingungen" den Wettbewerbern zur Verfügung zu stellen sind ( vgl. Nummer 34 C - 109/03).

    Bei den Kosten, die für die Weitergabe der Standarddaten an Wettbewerber verlangt werden könnenm, schließt sich der EuGH den Ausführungen des Generalanwaltes Maduro an: " Wie der Generalanwalt in Nummer 49 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, sind nämlich die mit dem Erhalt oder der Zuordnung dieser Daten, anders als die Kosten, die berechnet werden, um diese Daten Dritten zur Verfügung zu stellen, jedenfalls vom Anbieter eines Sprachtelefondienstes zu tragen und bereits in den Kosten und Einnahmen eines solchen Dienstes enthalten ..." ( Nummer 39 C - 109/03).

    Denn das würde zu einem ungerechtfertigten Mehrfachausgleich dieser Kosten führen (vgl. Nummer 39 C - 109/03).

    Was die über die Standarddaten hinausgehende Zusatzdaten betrifft, so hat der EuGH die mit dem Erhalt dieser Daten verbundenen Extrakosten als auf die Wettbewerber umlagefähig erachtet (vgl. Nummer 41 C - 109/03).

    Es kann dahinstehen, ob und inwieweit in Deutschland der nationale Gesetzgeber von der Möglichkeit der Erweiterung der Standarddaten Gebrauch gemacht hat, die ihm in dem EuGH Urteil zugestanden wird (vgl. Nummer 35 C - 109/03).

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus LG Köln, 31.08.2005 - 91 O 230/04
    Bei besonders unübersichtlicher Rechtslage kann der Verjährungsbeginn bis zur Klärung der Rechtslage aufgeschoben werden( vgl. BGH NJW 1999, 2041).
  • EuGH, 25.11.2004 - C-109/03

    KPN Telecom - Telekommunikation - Richtlinie 98/10/EG - Offener Netzzugang für

    Auszug aus LG Köln, 31.08.2005 - 91 O 230/04
    Für die Auslegung dieses Passus der Richtlinie sei das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-109/03 vom 25.11.2004 maßgeblich, welches den rechtlichen Standpunkt der Klägerin bestätige.
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05

    Behinderung anderer Marktteilnehmer wegen übersetzter Preise für die

    Die Beklagte konnte sich dazu bereits durch die Gründe des angefochtenen Urteils aufgerufen sehen (vgl. Urteil des Landgerichts Köln vom 31.8.2005 - 91 O 230/04, UA 18).
  • LG Köln, 28.05.2013 - 87 O (Kart) 8/06

    Geltendmachung eines mittelbaren Verwässerungsschadens bzw.

    Weiter ist die Beklagte durch Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 08.06.2011 - VI - U (Kart) 2/11 OLG Düsseldorf = 91 O 230/04 - LG Köln - für den - in der Zeit vom 01.01.1998 bis 22.01.2001 in Rechnung gestellten - Abrechnungszeitraum vom 01.10.1997 bis zum 22.01.2001 zur Erstattung von überteuert geleisteten Vergütungsteilen verurteilt worden und zwar im Wege kartellrechtlichen Schadensersatzes in Höhe von 38.467.080,24 EUR abzüglich des Betrages von 4.251.711,49 EUR gemäß Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.06.2007 - VI - U (Kart) 4/02 OLG Düsseldorf - = 34.215.368,75 EUR und bereicherungsrechtlich in Höhe von 76.178,03 EUR; hinzukommen Rechtshängigkeitszinsen und Ersatz für Zinsnutzungen.

    Es bedarf dabei keiner Entscheidung, ob mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 08.06.2011 - VI - U (Kart) 2/11 OLG Düsseldorf = 91 O 230/04 - LG Köln - davon auszugehen ist, dass die Beklagte der A AG gemäß §§ 35 I 1, 26 II 1 GWB 1989 bzw. §§ 33 S. 1, 20 I GWB 1998 im Hinblick auf die von dieser für den Abrechnungszeitraum vom 01.10.1997 bis zum 22.01.2001 und darüber hinaus von der F GmbH bis zum 31.12.2004 für die Nutzung von Teilnehmerdaten gezahlten Entgelte dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet ist.

  • OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 10/06

    Wettbewerbsverstoß: Unrichtige und irreführende ad-hoc-Mitteilung als

    Die Antragsgegnerin verlangte von der Antragsstellerin in einem weiteren Verfahren wegen überzahlter Datenkosten vor dem LG Köln (91 O 230/04) Zahlung weiterer Beträge für den Zeitraum Oktober 1998 bis Januar 2001.
  • LG Köln, 28.05.2013 - 87 O (Kart) 7/06

    Hinreichende Substantiierung für die Zuerkennung eines Schadensersatzanspruchs

    Weiter ist die Beklagte durch Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 08.06.2011 - VI - U (Kart) 2/11 OLG Düsseldorf = 91 O 230/04 - LG Köln - für den - in der Zeit vom 01.01.1998 bis 22.01.2001 in Rechnung gestellten - Abrechnungszeitraum vom 01.10.1997 bis zum 22.01.2001 zur Erstattung von überteuert geleisteten Vergütungsteilen verurteilt worden und zwar im Wege kartellrechtlichen Schadensersatzes in Höhe von 38.467.080,24 EUR abzüglich des Betrages von 4.251.711,49 EUR gemäß Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.06.2007 - VI - U (Kart) 4/02 OLG Düsseldorf - = 34.215.368,75 EUR und bereicherungsrechtlich in Höhe von 76.178,03 EUR; hinzukommen Rechtshängigkeitszinsen und Ersatz für Zinsnutzungen.

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 08.06.2011 - VI - U (Kart) 2/11 OLG Düsseldorf = 91 O 230/04 - LG Köln - davon auszugehen ist, dass die Beklagte der Klägerin gemäß §§ 35 I 1, 26 II 1 GWB 1989 bzw. §§ 33 S. 1, 20 I GWB 1998 im Hinblick auf die von der Klägerin für den Abrechnungszeitraum vom 01.10.1997 bis zum 22.01.2001 und darüber hinaus von der F GmbH bis zum 31.12.2004 für die Nutzung von Teilnehmerdaten gezahlten Entgelte dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet ist.

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