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   OLG Düsseldorf, 15.09.2010 - VI-Kart 5/10 (V)   

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https://dejure.org/2010,25985
OLG Düsseldorf, 15.09.2010 - VI-Kart 5/10 (V) (https://dejure.org/2010,25985)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.09.2010 - VI-Kart 5/10 (V) (https://dejure.org/2010,25985)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. September 2010 - VI-Kart 5/10 (V) (https://dejure.org/2010,25985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsbeschwerde des Verbandes der verlagsunabhängigen Pressegrossisten in Deutschland gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes ist bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis unzulässig; Zulässigkeit der Beschwerde des Verbandes der verlagsunabhängigen Pressegrossisten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 1; GWB § 63 Abs. 2; GWB § 54 Abs. 2 Nr. 3
    Zulässigkeit der Beschwerde des Verbandes der verlagsunabhängigen Pressegrossisten in Deutschland gegen die Freigabe eines Zusammenschlussvorhabens durch das Bundeskartellamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2005 - Kart 11/05

    Fehlende Beschwerdebefugnis bei einer Wettbewerbsklage wegen Veräußerung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2010 - Kart 5/10
    Nach gefestigter Rechtsprechung müssen darüber hinaus auch die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein, zu denen insbesondere die notwendige Beschwer des Rechtsmittelführers in materieller Hinsicht gehört (BGH, WuW/E DE-R 2138, 2141 f. (Rn. 20, 24) - Anteilsveräußerung ; BGH, WuW DE-R 1163, 1165 - HABET/Lekkerland ; BGH, WuW/E BGH 2077, 2078 f. - Coop Supermagazin ; BGH, WuW/E BGH 1562, 1564 - Air-Conditioning-Anlagen ; Senat, WuW/E 1835, 1836/1837 - Deutsche Börse/London Stock Exchange ; Senat, WuW/E DE-R 759, 762 - Net Cologne ; Senat, Beschl. v. 16.1.2005, VI - Kart 11/05 (V) Umdruck Seite 6).

    Eine materielle Beschwer liegt dementsprechend bei einem am behördlichen Verfahren Beteiligten nur dann vor, wenn dieser durch die angefochtene Amtsverfügung unmittelbar in seinem eigenen unternehmerischen und wettbewerblichen Betätigungsfeld auf dem relevanten Markt nachteilig betroffen ist (BGH, WuW/E DE-R 2138, 2140, 2142 (Rn. 16, 24) - Anteilsveräußerung ; Senat, WuW/E 1835, 1837 - Deutsche Börse/London Stock Exchange ; Senat, WuW/E DE-R 759, 764 - Net Cologne ; Senat, Beschl. v. 16.1.2005, VI - Kart 11/05 (V) Umdruck Seite 6).

    Soll die gerichtliche Kontrolle einer kartellbehördlichen Freigabeentscheidung die Wettbewerber davor schützen, in ihren wirtschaftlichen Gestaltungsspielräumen durch das marktbeherrschende Unternehmen eingeschränkt zu werden (BGH, WuW/E DE-R 2138, 2140, 2142 (Rn. 16, 24) - Anteilsveräußerung ; Senat, WuW/E 1835, 1837 - Deutsche Börse/London Stock Exchange ; Senat, WuW/E DE-R 759, 764 - Net Cologne ; Senat, Beschl. v. 16.1.2005, VI - Kart 11/05 (V) Umdruck Seite 6), besitzt nur derjenige Beschwerdeführer das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsbeschwerde, der auf dem fusionsbetroffenen Markt entweder bereits aktuell tätig oder zumindest ein potenzieller Wettbewerber der Fusionsbeteiligten ist.

  • LG Köln, 14.02.2012 - 88 O (Kart) 17/11

    Zentrales Verhandlungsmandat ist kartellrechtswidrig - Presse-Grosso

    Hiergegen habe das OLG Düsseldorf in einem Beschluss vom 15.09.2010 - VI-Kart 5/10 (V) - kartellrechtliche Zweifel angemeldet.
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2010 - U (Kart) 15/10

    VDZ kann nicht auf Zulässigkeit von unentgeltlichen EPGs klagen

    Wie dem Senat aus dem Kartellverwaltungsverfahren VI - Kart 5/10 (V) bekannt ist (und mit den Parteien im Termin am 8. September 2010 und erneut in der Verhandlung am 22. September 2010 erörtert wurde), gilt dies zum Beispiel für den " B. D... e.V .".
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - Kart 6/12

    Beschwerdeberechtigung im Fusionsverfahren

    Das gilt für alle beschwerdeberechtigten Verfahrensbeteiligten gleichermaßen (Senat, Beschl. v. 15.9.2010, VI - Kart 5/10 (V) Umdruck Seite 6).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.2010 - 2 Kart 7/09

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Freigabe eines Zusammenschlusses auf dem

    Die Beschwerdeführerin ist auch materiell durch den angegriffenen Beschluss beschwert (vgl. zur Beschwerdebefugnis eines Beigeladenen BGH, WuW/E DE-R 2138, 2140, 2142 - Anteilsveräußerung; BGH WuW/E DE-R 1163, 1164 ff. - HABET/ Lekkerland; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2010 - VI-Kart 5/10(V); zu § 75 EnWG s. auch BGH, Beschluss vom 24.08.2010 - EnVR 17/09 - Flughafennetz Leipzig/Halle, Rdnr. 5).
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