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   OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - VI-Kart 8/07 (V) (1)   

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OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - VI-Kart 8/07 (V) (1) (https://dejure.org/2008,9196)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.11.2008 - VI-Kart 8/07 (V) (1) (https://dejure.org/2008,9196)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. November 2008 - VI-Kart 8/07 (V) (1) (https://dejure.org/2008,9196)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verlängerung der Frist für das fusionskontrollrechtliche Vorprüfverfahren; Anforderungen an die Form der Mitteilung über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens; Totaluntersagung eines Auslandszusammenschlusses mit relevanten Inlandswirkungen

  • Judicialis

    GWB § 19 Abs. 1; ; GWB § 19 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; GWB § 36 Abs. 1; ; GWB § 40 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § 40 Abs. 2 Satz 1; ; GWB § 40 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1; ; GWB § 40 Abs. 3; ; GWB § 130 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Verlängerung der Frist für das fusionskontrollrechtliche Vorprüfverfahren; Anforderungen an die Form der Mitteilung über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens; Totaluntersagung eines Auslandszusammenschlusses mit relevanten Inlandswirkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Kart 8/07
    Dabei kommt - im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle - den die Marktstruktur bestimmenden Merkmale eine besondere Bedeutung zu (BGHZ 79, 62, 66 f. - Klöckner-Becorit; BGH, Beschluss v. 11. November 2008 - KVR 60/07 - Rn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Davon ist auszugehen, wenn jedes beteiligte Unternehmen weiß, dass eine auf Vergrößerung seines Marktanteils gerichtete, wettbewerbsorientierte Maßnahme die gleiche Maßnahme seitens der anderen Unternehmen auslösen würde, so dass es keinerlei Vorteil aus seiner Initiative ziehen könnte (EuGH, Urt. v. 10.07.2008 - Rs. C-413/06 P -Sony/BMG - Rn. 123, 126; EuGH, Urt. v. 6.6.2002 - T-342/99, Slg. 2002, II-2585 Rz. 61; WuW/E EU-R 559 - Airtours/First Choice; BGH, Beschluss v. 11. November 2008 - KVR 60/07 - Rn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

    Von Bedeutung kann auch sein, ob aufgrund der Homogenität des vertriebenen Produkts ein Produkt- und Qualitätswettbewerb nur eingeschränkt oder gar nicht in Betracht kommt und ob die Mitglieder des möglichen Oligopols gesellschaftsrechtlich miteinander verflochten sind (BGH, Beschluss v. 11. November 2008 - KVR 60/07 - Rn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege - m.w.Nachw.).

    Daneben ist das tatsächliche Wettbewerbsverhalten der beteiligten Unternehmen auf dem betreffenden Markt zu berücksichtigen (BGH WuW/E BGH 1824, 1827 f. - Tonolli-Blei- und Silberhütte Braubach; BGH, Beschluss v. 11. November 2008 - KVR 60/07 - Rn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).

  • EuG, 06.06.2002 - T-342/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Kart 8/07
    Davon ist auszugehen, wenn jedes beteiligte Unternehmen weiß, dass eine auf Vergrößerung seines Marktanteils gerichtete, wettbewerbsorientierte Maßnahme die gleiche Maßnahme seitens der anderen Unternehmen auslösen würde, so dass es keinerlei Vorteil aus seiner Initiative ziehen könnte (EuGH, Urt. v. 10.07.2008 - Rs. C-413/06 P -Sony/BMG - Rn. 123, 126; EuGH, Urt. v. 6.6.2002 - T-342/99, Slg. 2002, II-2585 Rz. 61; WuW/E EU-R 559 - Airtours/First Choice; BGH, Beschluss v. 11. November 2008 - KVR 60/07 - Rn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2008 - Kart 5/08

    Kupferstranggussformate

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Kart 8/07
    Verbleiben bei der notwendigen ex-ante Betrachtung vernünftige Zweifel an der Eignung der Nebenbestimmung, verbleibt es bei der Untersagungspflicht (Mestmäcker/Veelken in Immenga/Mestmäcker, aaO., § 40 Rn. 51; Senat, Beschluss vom 12.11.2008, VI-Kart 5/08 (V) - Kupferstranggussformate - Umdruck Seite 28).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Kart 8/07
    Davon ist auszugehen, wenn jedes beteiligte Unternehmen weiß, dass eine auf Vergrößerung seines Marktanteils gerichtete, wettbewerbsorientierte Maßnahme die gleiche Maßnahme seitens der anderen Unternehmen auslösen würde, so dass es keinerlei Vorteil aus seiner Initiative ziehen könnte (EuGH, Urt. v. 10.07.2008 - Rs. C-413/06 P -Sony/BMG - Rn. 123, 126; EuGH, Urt. v. 6.6.2002 - T-342/99, Slg. 2002, II-2585 Rz. 61; WuW/E EU-R 559 - Airtours/First Choice; BGH, Beschluss v. 11. November 2008 - KVR 60/07 - Rn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).
  • BGH, 02.12.1980 - KVR 1/80

    Marktanteil und Marktbeherrschung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Kart 8/07
    Dabei kommt - im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle - den die Marktstruktur bestimmenden Merkmale eine besondere Bedeutung zu (BGHZ 79, 62, 66 f. - Klöckner-Becorit; BGH, Beschluss v. 11. November 2008 - KVR 60/07 - Rn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege).
  • BGH, 25.09.2007 - KVR 30/06

    Springer/ProSieben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Kart 8/07
    In Verfahren der Zusammenschlusskontrolle ist ausnahmsweise ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse schon dann zu bejahen, wenn die Beteiligten darlegen können, dass sie an der Klärung der durch die Untersagungsverfügung aufgeworfenen Fragen ein besonderes berechtigtes Interesse haben, das sich auch aus der Präjudizierung eines entsprechenden, wenn auch derzeit noch nicht absehbaren Zusammenschlussvorhabens ergeben kann (vgl. BGH Beschluss vom 25. September 2007 - KVR 30/06 - Rn. 20 = WuW/E DE-R 2221, 2223 -Springer/ProSieben m.w.N.).
  • BGH, 05.10.2004 - KVR 14/03

    Zusammenschluß Melitta/Schultink wieder offen -Grundsatzentscheidung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Kart 8/07
    Hiernach bilden sämtliche Erzeugnisse, die sich nach ihren Eigenschaften, ihrem wirtschaftlichen Verwendungszweck und ihrer Preislage so nahe stehen, dass der verständige Verbraucher sie für die Deckung eines bestimmten Bedarfs geeignet in berechtigter Weise abwägend miteinander vergleicht und als gegeneinander austauschbar ansieht, einen einheitlichen sachlichen Markt (vgl. nur BGH WRP 2004, 1502, 1504 - Staubsaugerbeutelmarkt; BGH WuW/E BGH 3058, 3062 - Pay-TV-Durchleitung).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - Kart 5/07

    Voraussetzungen der Einleitung einer Enqueteuntersuchung des Bundeskartellamtes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Kart 8/07
    Es ist somit danach zu unterscheiden, ob es sich bei der erledigten Verfügung um eine solche mit Dauerwirkung gehandelt hat - in diesem Fall hat das Gericht zu prüfen, ob die angefochtene Verfügung vor ihrer Erledigung rechtswidrig war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2007 - VI-Kart 5/07 (V), Umdruck Seite 4; OLG Düsseldorf, WuW/E DE-R 829, 831 - freie Tankstellen) - oder ob es um eine Verfügung ohne Dauerwirkung geht - in diesem Fall kommt es auf den Zeitpunkt der kartellbehördlichen Entscheidung an (vgl. Birmanns in Frankfurter Kommentar, Kartellrecht, § 71 GWB 2005, Rn. 20 m.w.N.).
  • EuG, 25.03.1999 - T-102/96

    Gencor / Kommission

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Kart 8/07
    Sofern die letztgenannten Belange deutlich überwiegen, müsse - so wird angenommen - die Anwendbarkeit des nationalen Kartellrechts ungeachtet der vorhandenen Inlandswirkungen zumindest in extremen Fällen unterbleiben (zu allem: Rehbinder in Immenga/Mestmäcker, a.a.O. § 130 Rn. 139; Stadler in Langen/Bunte, a.a.O. § 130 Rn. 121 ff.; Lindemann in Frankfurter Kommentar, a.a.O. § 130 Rn. 214 ff.; vgl. auch EuG, Urteil v. 25.3.1999, Rs. T-102/96 Gencor/Kommission, Slg. 1999, II Seite 753 Tz. 102 ff.; a.A. Stockmann in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, aaO., § 130 Rn. 47).
  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Kart 8/07
    Es kann daher nicht unberücksichtigt bleiben, wenn unbeschadet an sich bestehender Austauschmöglichkeiten tatsächlich kein nennenswerter Wettbewerb stattfindet, weil die Nachfrager solche Angebote nicht oder praktisch nicht wahrnehmen (BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - KVR 21/07, Rn. 23 = WuW/E DE-R 2268 ff. - SodaClub II; BGH WuW/E DE-R 1206 - Strom und Telefon I; Senat, WuW/E DE-R 1935, 1936 f. - Soda Club).
  • LG Köln, 16.02.2017 - 88 O (Kart) 17/16

    Bestpreisklauseln sind nach der Vertikal-GVO freistellungsfähig

    Nichts anderes ergibt sich aus den vom Kläger vorgetragenen Entscheidungen des OLG-Düsseldorf und BGH in Phonak/GN Store (BGH, Beschl. v. 20.04.2010, KVR 1/09 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.11.2008 - VI-Kart 8/07 (V), Kart 8/07 (V) -, juris).
  • LG Köln, 26.02.2013 - 5 O 86/12

    Verbotener Verkauf in Hörgerätebranche: Dänen verklagen Kartellamt

    Den sachlich und räumlich relevanten Markt hat das Bundeskartellamt rechtsfehlerfrei bestimmt (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2008, Az. VI-Kart 8/07, nach juris Rn. 43 f.; BGH, Az. KVR 1/09, nach juris Rn. 36 ff.).

    Selbst bei Annahme eines "weiten" Oligopols wäre für das Zusammenschlussvorhaben wegen der damit verbundenen weiteren Verengung (vgl. OLG Düsseldorf, Az. VI Kart 8/07, nach juris Rn. 155) ernsthaft eine Untersagung in Betracht gekommen.

    Denn sowohl das OLG Düsseldorf in seinem bestätigenden Beschluss vom 26.11.2008 (VI-Kart 8/07) als auch die Monopolkommission in ihrem XVII. Hauptgutachten (BT-Drucks. 16/10140, S. 253, insbes. Rn. 579) haben sich auf die Tatbestandsalternative der Verstärkung festgelegt und sind gleichwohl zu dem Ergebnis gekommen, dass das Zusammenschlussvorhaben zu untersagen sei und der Beschluss des Bundeskartellamts rechtmäßig sei.

    Schließlich steht nach den Grundsätzen der sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie" der Annahme eines Verschuldens der handelnden Beamten die bestätigende Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss v. 26.11.2008, VI-Kart 8/07) entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16

    Bankenunabhängiges Bezahlverfahren für den Internethandel

    Es ist somit danach zu unterscheiden, ob es sich bei der erledigten Verfügung um eine solche mit Dauerwirkung gehandelt hat - in diesem Fall hat das Gericht zu prüfen, ob die angefochtene Verfügung vor ihrer Erledigung rechtswidrig war - oder ob es um eine Verfügung ohne Dauerwirkung geht - in diesem Fall kommt es auf den Zeitpunkt der kartellbehördlichen Entscheidung an (BGH, Beschluss vom 20.04.2010, KVR 1/09, Rn. 31 ff. bei juris - Phonak/GN Store ; Senat, Beschluss vom 01.08.2012, VI-Kart 7/11 (V), Rn. 87 bei juris; Beschluss vom 26.11.2008, VI-Kart 8/07 (V), Rn. 19 bei juris - Phonak II ; Bechtold/Bosch, 9. Auflage 2018, § 71 GWB Rn. 15; Birmanns in: Jaeger/Kokott/Pohlmann/Schroeder, Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, 92. Lieferung 11.2018, § 71 GWB Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Kart 7/11

    Verkürzung des Versorgungsweges im Rahmen der Versorgung mit Hörgeräten durch die

    a) Für das nach § 71 Abs. 2 Satz 2 GWB erforderliche Feststellungsinteresse genügt grundsätzlich jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (BGH, Beschluss vom 09.07.2002 - KVR 1/01, BGHZ 151, 260, 268 - Stellenmarkt für Deutschland , m.w.N.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 26.11.2008 - VI-Kart 8/07 (V), WuW/E DE-R 2477, 2479 Tz. 12 - Phonak/ReSound ).

    aa) Ein solches besonderes Feststellungsinteresse ist anerkannt im Falle der Wiederholungsgefahr oder im Fall, dass die Klärung der durch die erledigte Entscheidung der Kartellbehörde aufgeworfenen unklaren Rechtslage für den Beschwerdeführer im Hinblick auf sein künftiges Verhalten von Interesse ist (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom Beschluss vom 25.09.2007 - KVR 30/06, WuW/E DE-R 2221, 2222 Tz. 14 - Springer/ProSieben ; Senat, Beschluss vom 26.11.2008 - VI-Kart 8/07 (V), WuW/E DE-R 2477, 2479 Tz. 12 - Phonak/ReSound ).

    Es ist somit danach zu unterscheiden, ob es sich bei der erledigten Verfügung um eine solche mit Dauerwirkung gehandelt hat - in diesem Fall hat das Gericht zu prüfen, ob die angefochtene Verfügung vor ihrer Erledigung rechtswidrig war - oder ob es um eine Verfügung ohne Dauerwirkung geht - in diesem Fall kommt es auf den Zeitpunkt der kartellbehördlichen Entscheidung an (vgl. zu allem Senat, Beschluss vom 26.11.2008 - VI-Kart 8/07 (V), WuW/E DE-R 2477, 2479 Tz. 15 m.w.N. - Phonak/ReSound ).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.08.2007 - VI-Kart 8/07 (V)   

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OLG Düsseldorf, 08.08.2007 - VI-Kart 8/07 (V) (https://dejure.org/2007,8706)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.08.2007 - VI-Kart 8/07 (V) (https://dejure.org/2007,8706)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. August 2007 - VI-Kart 8/07 (V) (https://dejure.org/2007,8706)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Untersagung eines Zusammenschlussvorhabens durch das Bundeskartellamt wegen Entstehung eines marktbeherrschenden Oligopols; Vollziehbarkeit eines von der Kartellbehörde erlassenen Zusammenschlussverbotes; Möglichkeit der Zulassung von einstweiligen Anordnungen in Bezug ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GWB § 41 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § 41 Abs. 2; ; GWB § 60; ; GWB § 63 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § 64 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 65 Abs. 3 Satz 3

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bundeskartellamt untersagt Fusion: Unternehmen können Befreiung vom Vollzugsverbot nicht per einstweiliger Anordnung im Beschwerdeverfahren durchsetzen

  • juve.de (Pressebericht, 29.09.2007)

    Fusion gescheitert

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Befreiung vom Vollzugsverbot durch einstweilige Anordnung ausgeschlossen - Gericht untersagt Fusion der Phonak Holding AG mit den verschiedenen Unternehmen der GN Re Sound Gruppe

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Rechtsprechung
   OLG München, 03.04.2008 - Kart 8/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,42655
OLG München, 03.04.2008 - Kart 8/07 (https://dejure.org/2008,42655)
OLG München, Entscheidung vom 03.04.2008 - Kart 8/07 (https://dejure.org/2008,42655)
OLG München, Entscheidung vom 03. April 2008 - Kart 8/07 (https://dejure.org/2008,42655)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 10.01.2018 - 3 Kart 1202/16

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Stromanbieterin gegen die Festlegung der

    Weder die Festsetzung der Erlösobergrenze noch die vorgelagerte Entscheidung über die Eigenkapitalzinssätze, sondern erst die Umsetzung in Netzentgelte durch die unternehmerische Entscheidung des Netzbetreibers wirken sich unmittelbar auf die wirtschaftlichen Interessen der Netznutzer aus (vgl. Senat, Beschl. v. 24.10.2007, VI-Kart 8/07 (V) für die Entgeltgenehmigung nach § 23 a EnWG).
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