Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - VI-Kart 13/15 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9872
OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - VI-Kart 13/15 (V) (https://dejure.org/2017,9872)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.04.2017 - VI-Kart 13/15 (V) (https://dejure.org/2017,9872)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. April 2017 - VI-Kart 13/15 (V) (https://dejure.org/2017,9872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,9872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kartellrechtswidrigkeit des Verbots an Vertragshändler, vertragsgebundene Ware auf Preisvergleichsportalen zum Kauf anzubieten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrechtswidrigkeit des Verbots an Vertragshändler, vertragsgebundene Ware auf Preisvergleichsportalen zum Kauf anzubieten

  • rechtsportal.de

    Kartellrechtswidrigkeit des Verbots an Vertragshändler, vertragsgebundene Ware auf Preisvergleichsportalen zum Kauf anzubieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Generelles Verbot der Nutzung von Preissuchmaschinen und des Verkaufs bei eBay und Amazon kartellrechtswidrig - Asics

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Beschränkungen des Online-Vertriebs bleiben im Streit

  • golem.de (Pressebericht, 07.04.2017)

    Kartellrechtsurteil stärkt Online-Handel

Besprechungen u.ä.

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Selektiver Vertrieb: Verbot von Preisvergleichsportalen kartellrechtswidrig

Sonstiges

  • bundeskartellamt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes zum Verbot von Preissuchmaschinen bestätigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2017, 942
  • MMR 2017, 844
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 13.10.2011 - C-439/09

    Eine in einer selektiven Vertriebsvereinbarung enthaltene Klausel, die es den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15
    Nach der speziell zum Selektivvertrieb ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs beeinflussen Vereinbarungen, die ein selektives Vertriebssystem begründen, zwangsläufig den Wettbewerb im Gemeinsamen Markt, weshalb solche Vereinbarungen in Ermangelung einer objektiven Rechtfertigung als "bezweckte Wettbewerbsbeschränkungen" zu betrachten sind (vgl. in diesem Sinne EuGH, Urteil v. 13. Oktober 2011 - C-439/09 , Slg. 2011, I-9419 = WuW/E EU-R 2163, Rz. 39 m.w.N. - Pierre Fabre Dermo-Cosmétique ).

    Dieser Beurteilung steht richtigerweise nicht entgegen, dass - worauf nachstehend noch eingegangen wird - nach anerkannten Rechtsprechungsgrundsätzen durchaus legitime Bedürfnisse bestehen können, die eine Einschränkung insbesondere des Preiswettbewerbs durch selektive Vertriebsvereinbarungen rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne etwa EuGH, Urteil v. 13. Oktober 2011 - C-439/09 , Slg. 2011, I-9419 = WuW/E EU-R 2163, Rz. 40 - Pierre Fabre Dermo-Cosmétique ).

    Zu solchen legitimen Bedürfnissen gehört etwa die Aufrechterhaltung eines Fachhandels, der in der Lage ist, bestimmte Dienstleistungen für hochwertige und technisch hoch entwickelte Erzeugnisse zu erbringen (vgl. in diesem Sinne EuGH, Urteil v. 13. Oktober 2011 - C-439/09 , Slg. 2011, I-9419 = WuW/E EU-R 2163, Rz. 40 - Pierre Fabre Dermo-Cosmétique ).

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Organisation eines solchen Vertriebsnetzes nicht unter das Verbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV fällt, sofern die Auswahl der Wiederverkäufer anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt, die einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden (vgl. in diesem Sinne EuGH, Urteil v. 13. Oktober 2011 - C-439/09 , Slg. 2011, I-9419 = WuW/E EU-R 2163, Rz. 41 - Pierre Fabre Dermo-Cosmétique ; Urteil v. 25. Oktober 1977 - Rs. 26/76 , Slg. 1977, 1875 = GRUR Int. 1978, 254 [256], Rz. 20 - Metro I ), sofern die Eigenschaften des fraglichen Erzeugnisses zur Wahrung seiner Qualität und zur Gewährleistung seines richtigen Gebrauchs ein solches Vertriebsnetz erfordern und sofern die festgelegten Kriterien schließlich nicht über das erforderliche Maß hinausgehen (vgl. in diesem Sinne EuGH, Urteil v. 13. Oktober 2011 - C-439/09 , Slg. 2011, I-9419 = WuW/E EU-R 2163, Rz. 41 - Pierre Fabre Dermo-Cosmétique ; Urteil v. 11. Dezember 1980 - Rs. 31/80 , Slg. 1980, 3775 = GRUR Int. 1981, 315 [316], Rz. 16 - L´Oreal ).

    Die Produkte müssen nicht nur ein "auf Qualitätsanforderungen aufgebautes selektives Vertriebssystem", sondern auch die einzelnen qualitativen Vertriebsbeschränkungen erfordern (vgl. in diesem Sinne EuGH, Urteil v. 13. Oktober 2011 - C-439/09 , Slg. 2011, I-9419 = WuW/E EU-R 2163, Rz. 47 - Pierre Fabre Dermo-Cosmétique ; Immenga/Mestmäcker - Zimmer , Art. 101 Abs. 1 AEUV Rz. 302; Lohse , WuW 2014, 120 [123]; Rösner , WRP 2010, 1114 [1115 f.]).

    Die von der Beschwerde bemühte Notwendigkeit einer individuellen Beratung des Kunden und seines Schutzes vor einer falschen Produktanwendung ist vielmehr aus den vorstehend genannten Gründen auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Pflege der Marke als Qualitätssignal geeignet, das Pauschalverbot, Preisvergleichsportale zu nutzen, zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne auch EuGH, Urteil v. 2. Dezember 2010 - C-108/09 , Slg. 2010, I-12213 = GRUR 2011, 243 [246], Rzn. 71 und 76 - Ker-Optika ; Urteil v. 13. Oktober 2011 - C-439/09 , Slg. 2011, I-9419 = WuW/E EU-R 2163, Rz. 44 m.w.N. - Pierre Fabre Dermo-Cosmétique ).

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, bezweckt eine im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems verwendete Vertragsklausel, die de facto das Internet als Vertriebsform verbietet, im Sinne von Art. 4 Buchst. c) Vertikal-GVO zumindest die Beschränkung des passiven Verkaufs an Endverbraucher (vgl. EuGH, Urteil v. 13. Oktober 2011 - C-439/09 , Slg. 2011, I-9419 = WuW/E EU-R 2163, Rz. 54 - Pierre Fabre Dermo-Cosmétique ).

    Dies gilt umso mehr, als Unternehmen, namentlich auch bei "Internetverbotsklauseln", stets die Möglichkeit haben, individuell die Anwendbarkeit der Legalausnahme nach Art. 101 Abs. 3 AEUV geltend zu machen und deshalb von vornherein kein Anlass besteht, die Bestimmungen, mit denen die Vereinbarungen oder Verhaltensweisen in die Gruppenfreistellung einbezogen werden, weit auszulegen (vgl. EuGH, Urteil v. 13. Oktober 2011 - C-439/09 , Slg. 2011, I-9419 = WuW/E EU-R 2163, Rz. 57 - Pierre Fabre Dermo-Cosmétique ).

    Unter dem Geschäftsbetrieb von "nicht zugelassenen Niederlassungen" aus sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nur Verkaufsstellen zu verstehen, in denen Direktverkäufe vorgenommen werden (vgl. EuGH, Urteil v. 13. Oktober 2011 - C-439/09 , Slg. 2011, I-9419 = WuW/E EU-R 2163, Rzn. 56 ff. - Pierre Fabre Dermo-Cosmétique ).

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - Kart 10/15

    Rundholz-Vermarktung: Land Baden-Württemberg verstößt gegen europäisches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15
    Für diese Beurteilung maßgeblich ist grundsätzlich eine insoweit gebotene Gesamtbetrachtung der Marktverhältnisse, insbesondere in Bezug auf die Marktstrukturen, die Bedeutung der beteiligten Unternehmen sowie Art und Zweck der Wettbewerbsbeschränkung (vgl. zum Ganzen etwa BGH, Urteil v. 14. Oktober 1976 - KZR 36/75 , BGHZ 68, 6 = WuW/E BGH 1458, Rzn. 22 ff. bei juris - Fertigbeton I ; Senat, Beschluss v. 9. Januar 2015 - VI-Kart 1/14 (V) , NZKart 2015, 148 = WuW/E DE-R 4572, Rz. 109 bei juris - HRS-Bestpreisklauseln ; Beschluss v. 15. März 2017 - VI-Kart 10/15 (V) , Umdruck S. 65 [unter c.] - Rundholzvermarktung ; Immenga/Mestmäcker - Emmerich , Art. 101 AEUV Rzn. 145 ff.).

    Spürbar ist hiernach die Beeinträchtigung schon deshalb, weil die insoweit zu Grunde liegenden Vereinbarungen mit dem Ziel einer Wettbewerbsbeschränkung getroffen worden sind (vgl. EuG, Urteil v. 8. Juli 2004 - T-44/00 , Slg. 2004, II-2223, Rzn. 130 u. 196 - Mannesmannröhren-Werke/Kommission ; Urteil v. 27. Juli 2005 - T-49/02 , Slg. 2005, II-3033 = WuW/E EU-R 967, Rzn. 140 f. - Brasserie nationale/Kommission ; Senat, Beschluss v. 15. März 2017 - VI-Kart 10/15 (V) , Umdruck S. 66 [unter (1)] - Rundholzvermarktung ) bzw. einen wettbewerbswidrigen Zweck verfolgen (vgl. in diesem Sinne EuGH, Urteil v. 13. Dezember 2012 - C-226/11 , NZKart 2013, 111 = WuW/E DE-R 2638, Rzn. 36/37 - Expedia ).

    Insoweit ist im Ausgangspunkt die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu berücksichtigen, nach der Beschlüsse, Vereinbarungen oder Verhaltensweisen den Handel zwischen Mitgliedstaaten nur dann beeinträchtigen können, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell den Handel zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise beeinflussen können, die die Verwirklichung eines einheitlichen Marktes der Mitgliedstaaten hemmen können; dieser Einfluss darf außerdem nicht nur geringfügig sein (vgl. EuGH, Urteil v. 23. November 2006 - C-238/05 , Slg. 2006, I-11125 = WuW/E EU-R 1235, Rz. 34 m.w.N. - Asnef-Equifax und Administración del Estado ; zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. auch Senat, Beschluss v. 15. März 2017 - VI-Kart 10/15 (V) , Umdruck S. 72 ff. - Rundholzvermarktung ).

    Die Beschwerde hat nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür vorgetragen, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Einzelfreistellung erfüllt sind (zu den einzelnen Anforderungen an einen insoweit substantiierten Vortrag des Unternehmens vgl. etwa Senat, Beschluss v. 15. März 2017 - VI-Kart 10/15 (V) , Umdruck S. 94 ff. - Rundholzvermarktung ).

  • EuGH, 23.11.2006 - C-238/05

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15
    Insoweit ist im Ausgangspunkt die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu berücksichtigen, nach der Beschlüsse, Vereinbarungen oder Verhaltensweisen den Handel zwischen Mitgliedstaaten nur dann beeinträchtigen können, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell den Handel zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise beeinflussen können, die die Verwirklichung eines einheitlichen Marktes der Mitgliedstaaten hemmen können; dieser Einfluss darf außerdem nicht nur geringfügig sein (vgl. EuGH, Urteil v. 23. November 2006 - C-238/05 , Slg. 2006, I-11125 = WuW/E EU-R 1235, Rz. 34 m.w.N. - Asnef-Equifax und Administración del Estado ; zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. auch Senat, Beschluss v. 15. März 2017 - VI-Kart 10/15 (V) , Umdruck S. 72 ff. - Rundholzvermarktung ).

    Das Merkmal der Zwischenstaatlichkeit ist im Streitfall unproblematisch erfüllt, zum einen weil B... seine Produkte europaweit vertreibt und der Onlinehandel einen grenzüberschreitenden Warenabsatz gerade ermöglicht und fördert, und zum anderen weil nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Kartell, das sich - wie im Streitfall das von B... Deutschland eingeführte Vertriebssystem "1.0" - auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, schon seinem Wesen nach die Wirkung hat, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, indem es die vom EU-Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung behindert (vgl. EuGH, Urteil v. 24. September 2009 - C-125/07 u.a. , Slg. 2009, I-8681 = WuW/E EU-R 1633, Rzn. 37-39 - Erste Group Bank AG/Kommission ; Urteil v. 23. November 2006 - C-238/05 , Slg. 2006, I-11125 = WuW/E EU-R 1235, Rz. 37 m.w.N. - Asnef-Equifax und Administración del Estado ; Urteil v. 19. Februar 2002 - C-309/99 , Slg. 2002, I-01577, Rz. 95 m.w.N. - Wouters ).

  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15
    Das Merkmal der Zwischenstaatlichkeit ist im Streitfall unproblematisch erfüllt, zum einen weil B... seine Produkte europaweit vertreibt und der Onlinehandel einen grenzüberschreitenden Warenabsatz gerade ermöglicht und fördert, und zum anderen weil nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Kartell, das sich - wie im Streitfall das von B... Deutschland eingeführte Vertriebssystem "1.0" - auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, schon seinem Wesen nach die Wirkung hat, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, indem es die vom EU-Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung behindert (vgl. EuGH, Urteil v. 24. September 2009 - C-125/07 u.a. , Slg. 2009, I-8681 = WuW/E EU-R 1633, Rzn. 37-39 - Erste Group Bank AG/Kommission ; Urteil v. 23. November 2006 - C-238/05 , Slg. 2006, I-11125 = WuW/E EU-R 1235, Rz. 37 m.w.N. - Asnef-Equifax und Administración del Estado ; Urteil v. 19. Februar 2002 - C-309/99 , Slg. 2002, I-01577, Rz. 95 m.w.N. - Wouters ).

    Bei einem solchen Kartell besteht deshalb eine starke Vermutung für eine Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten, die nur dann entfallen kann, wenn sich bei der Untersuchung der Merkmale und des wirtschaftlichen Gesamtzusammenhangs der Vereinbarung das Gegenteil herausstellt (vgl. EuGH, Urteil v. 24. September 2009 - C-125/07 u.a. , Slg. 2009, I-8681 = WuW/E EU-R 1633, Rzn. 37-39 - Erste Group Bank AG/Kommission ).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2015 - Kart 1/14

    Verfügung des BKartA zu Bestpreisklauseln des Hotelbuchungsportals HRS ist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15
    Für diese Beurteilung maßgeblich ist grundsätzlich eine insoweit gebotene Gesamtbetrachtung der Marktverhältnisse, insbesondere in Bezug auf die Marktstrukturen, die Bedeutung der beteiligten Unternehmen sowie Art und Zweck der Wettbewerbsbeschränkung (vgl. zum Ganzen etwa BGH, Urteil v. 14. Oktober 1976 - KZR 36/75 , BGHZ 68, 6 = WuW/E BGH 1458, Rzn. 22 ff. bei juris - Fertigbeton I ; Senat, Beschluss v. 9. Januar 2015 - VI-Kart 1/14 (V) , NZKart 2015, 148 = WuW/E DE-R 4572, Rz. 109 bei juris - HRS-Bestpreisklauseln ; Beschluss v. 15. März 2017 - VI-Kart 10/15 (V) , Umdruck S. 65 [unter c.] - Rundholzvermarktung ; Immenga/Mestmäcker - Emmerich , Art. 101 AEUV Rzn. 145 ff.).

    Eine Freistellung nach dieser Vorschrift hängt von dem kumulativen Vorliegen von zwei positiven und zwei negativen Voraussetzungen ab, die nach Art. 2 S. 2 VO (EG) 1/2003 [Kartellverfahrensverordnung] zur Darlegungs- und Beweislast des sich hierauf berufenden Unternehmens stehen: Zum einen müssen in positiver Hinsicht ein Beitrag zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts geleistet werden und eine angemessene Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn garantiert sein; zum anderen sind in negativer Hinsicht die Unerlässlichkeit der auferlegten Wettbewerbsbeschränkungen für die Verwirklichung der vorbezeichneten Ziele sowie die Unmöglichkeit, für einen wesentlichen Teil der betreffenden Waren den Wettbewerb auszuschalten, erforderlich (vgl. hierzu auch etwa Senat, Beschluss v. 9. Januar 2015 - VI-Kart 1/14 (V) , NZKart 2015, 148 = WuW/E DE-R 4572, Rzn. 127 ff. bei juris m.w.N. - HRS-Bestpreisklauseln ).

  • EuGH, 11.09.2014 - C-67/13

    Nach Auffassung des Gerichtshofs ist das Gericht zu Unrecht zu dem Ergebnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15
    Im Ausgangspunkt ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (fortan: Gerichtshof) allgemein bestimmte Arten der Koordination zwischen Unternehmen den Wettbewerb hinreichend beeinträchtigen, um davon ausgehen zu können, dass die Prüfung ihrer Wirkungen nicht notwendig ist (vgl. in diesem Sinne nur EuGH, Urteil v. 11. September 2014 - C-67/13P , NZKart 2014, 399 = WuW/E EU-R 3090, Rzn. 49 ff. - Groupement des cartes bancaires ./. Kommission [ CB ]).

    Dies gilt auch und vor allem, weil in ihrer Gesamtbetrachtung die zwischen B... Deutschland und ihren einzelnen Vertragshändlern geschlossenen Vereinbarungen über das Preisvergleichsportalverbot objektiv im Sinne von Kernbeschränkungen (in erster Linie) eine Beschränkung des Preiswettbewerbs zwischen den Vertragshändlern, das heißt insoweit auf horizontaler Ebene, bezwecken (vgl. in diesem Sinne EuGH, Urteil v. 11. September 2014 - C-67/13P , NZKart 2014, 399 = WuW/E EU-R 3090, Rzn. 48-51 - CB ; vgl. auch Senat, a.a.O. - Rundholzvermarktung ; Immenga/Mestmäcker - Emmerich , Art. 101 AEUV Rz. 147).

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15
    Das ist darauf zurückzuführen, dass selektive Vertriebssysteme notwendigerweise zum einen eine auf anerkannte Wiederverkäufer (und Endkunden) beschränkte Weiterverkaufserlaubnis (vgl. EuGH, Urteil v. 25. Oktober 1977 - Rs. 26/76 , Slg. 1977, 1875 = GRUR Int. 1978, 254 [257], Rz. 27 - Metro I ) und zum anderen auch eine Beschränkung des Preiswettbewerbs implizieren, weil sich die von den zugelassenen Vertragshändlern (Fachhändlern) angewandten Preise zwangsläufig innerhalb einer Spanne bewegen, die weit enger ist als sie es bei einem Wettbewerb zwischen Vertragshändlern und sonstigen (nicht spezialisierten) Händlern sein könnte (vgl. EuGH, Urteil v. 25. Oktober 1983 - Rs. 107/82 , Slg. 1983, 3151 = GRUR Int. 1984, 28 [30], Rz. 42 - AEG-Telefunken ./. Kommission ).

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Organisation eines solchen Vertriebsnetzes nicht unter das Verbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV fällt, sofern die Auswahl der Wiederverkäufer anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt, die einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden (vgl. in diesem Sinne EuGH, Urteil v. 13. Oktober 2011 - C-439/09 , Slg. 2011, I-9419 = WuW/E EU-R 2163, Rz. 41 - Pierre Fabre Dermo-Cosmétique ; Urteil v. 25. Oktober 1977 - Rs. 26/76 , Slg. 1977, 1875 = GRUR Int. 1978, 254 [256], Rz. 20 - Metro I ), sofern die Eigenschaften des fraglichen Erzeugnisses zur Wahrung seiner Qualität und zur Gewährleistung seines richtigen Gebrauchs ein solches Vertriebsnetz erfordern und sofern die festgelegten Kriterien schließlich nicht über das erforderliche Maß hinausgehen (vgl. in diesem Sinne EuGH, Urteil v. 13. Oktober 2011 - C-439/09 , Slg. 2011, I-9419 = WuW/E EU-R 2163, Rz. 41 - Pierre Fabre Dermo-Cosmétique ; Urteil v. 11. Dezember 1980 - Rs. 31/80 , Slg. 1980, 3775 = GRUR Int. 1981, 315 [316], Rz. 16 - L´Oreal ).

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15
    Das ist darauf zurückzuführen, dass selektive Vertriebssysteme notwendigerweise zum einen eine auf anerkannte Wiederverkäufer (und Endkunden) beschränkte Weiterverkaufserlaubnis (vgl. EuGH, Urteil v. 25. Oktober 1977 - Rs. 26/76 , Slg. 1977, 1875 = GRUR Int. 1978, 254 [257], Rz. 27 - Metro I ) und zum anderen auch eine Beschränkung des Preiswettbewerbs implizieren, weil sich die von den zugelassenen Vertragshändlern (Fachhändlern) angewandten Preise zwangsläufig innerhalb einer Spanne bewegen, die weit enger ist als sie es bei einem Wettbewerb zwischen Vertragshändlern und sonstigen (nicht spezialisierten) Händlern sein könnte (vgl. EuGH, Urteil v. 25. Oktober 1983 - Rs. 107/82 , Slg. 1983, 3151 = GRUR Int. 1984, 28 [30], Rz. 42 - AEG-Telefunken ./. Kommission ).

    Dies ändert nämlich nichts an der Tatsache, dass selektive Vertriebssysteme zwangsläufig den Wettbewerb beeinflussen, dessen Einschränkung mithin bezwecken und dies im Hinblick auf die unionsrechtlichen sowie mitgliedstaatlichen Kartellverbotsbestimmungen im Ergebnis nur dann hinzunehmen ist, wenn das jeweilige selektive Vertriebssystem zur Stärkung des Wettbewerbs, namentlich des Qualitätswettbewerbs, beiträgt und insoweit geeignet ist, die Beschränkung des Preiswettbewerbs aufzuwiegen (vgl. in diesem Sinne EuGH, a.a.O. Rz. 40 - Pierre Fabre Dermo-Cosmétique ; Urteil v. 25. Oktober 1983 - Rs. 107/82 , Slg. 1983, 3151 = GRUR Int. 1984, 28 [30], Rz. 42 - AEG-Telefunken ./. Kommission ).

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15
    Spürbar ist hiernach die Beeinträchtigung schon deshalb, weil die insoweit zu Grunde liegenden Vereinbarungen mit dem Ziel einer Wettbewerbsbeschränkung getroffen worden sind (vgl. EuG, Urteil v. 8. Juli 2004 - T-44/00 , Slg. 2004, II-2223, Rzn. 130 u. 196 - Mannesmannröhren-Werke/Kommission ; Urteil v. 27. Juli 2005 - T-49/02 , Slg. 2005, II-3033 = WuW/E EU-R 967, Rzn. 140 f. - Brasserie nationale/Kommission ; Senat, Beschluss v. 15. März 2017 - VI-Kart 10/15 (V) , Umdruck S. 66 [unter (1)] - Rundholzvermarktung ) bzw. einen wettbewerbswidrigen Zweck verfolgen (vgl. in diesem Sinne EuGH, Urteil v. 13. Dezember 2012 - C-226/11 , NZKart 2013, 111 = WuW/E DE-R 2638, Rzn. 36/37 - Expedia ).
  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2017 - Kart 13/15
    Das Merkmal der Zwischenstaatlichkeit ist im Streitfall unproblematisch erfüllt, zum einen weil B... seine Produkte europaweit vertreibt und der Onlinehandel einen grenzüberschreitenden Warenabsatz gerade ermöglicht und fördert, und zum anderen weil nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Kartell, das sich - wie im Streitfall das von B... Deutschland eingeführte Vertriebssystem "1.0" - auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, schon seinem Wesen nach die Wirkung hat, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, indem es die vom EU-Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung behindert (vgl. EuGH, Urteil v. 24. September 2009 - C-125/07 u.a. , Slg. 2009, I-8681 = WuW/E EU-R 1633, Rzn. 37-39 - Erste Group Bank AG/Kommission ; Urteil v. 23. November 2006 - C-238/05 , Slg. 2006, I-11125 = WuW/E EU-R 1235, Rz. 37 m.w.N. - Asnef-Equifax und Administración del Estado ; Urteil v. 19. Februar 2002 - C-309/99 , Slg. 2002, I-01577, Rz. 95 m.w.N. - Wouters ).
  • EuG, 27.07.2005 - T-49/02

    Brasserie nationale / Kommission - Kartelle - Luxemburgischer Biermarkt -

  • EuGH, 02.12.2010 - C-108/09

    Die EU-Mitgliedstaaten dürfen den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet

  • EuGH, 13.12.2012 - C-226/11

    Expedia - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartell - Spürbarkeit einer

  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

  • BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75

    Kartellvertrag

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - U (Kart) 37/12

    Nachforderung eines Entgelts für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten von

  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - Kart 5/14

    Verletzung von Unternehmenspersönlichkeitsrechten durch eine Pressemitteilung des

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11

    Rechtmäßigkeit eine Zusammenschlussvorhabens im Bereich der Erfassung von

  • OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 84/14

    Verbots des Internetvertriebs von Markenartikeln

  • OLG Düsseldorf, 04.06.2019 - Kart 2/16
  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

  • OLG Düsseldorf, 04.10.2007 - 2 Kart 1/06

    Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Stapel- und Kettenlieferungsverträge

  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 13.81

    Berliner Verwaltungsverfahrensrecht - Erstbehörde - Förmliches

  • OLG Düsseldorf, 04.06.2019 - Kart 2/16

    Hotelbuchungen im Internet: "Enge" Bestpreisklauseln sind zulässig

    Nach diesem Maßstab beurteilt sich auch, ob den zugelassenen Vertragshändlern ein Internetvertrieb der Vertragsware verboten werden darf und inwieweit qualitative Vorgaben für den Internetvertrieb (z.B. hinsichtlich der Warenpräsentation, des angebotenen Sortiments oder der Bestellabwicklung) statthaft sind (Senat, Beschl. Vom 5.4.2017, VI-Kart 13/15 (V) - Preisvergleichsmaschinenverbot , NZKart 2017, 316).
  • BGH, 12.12.2017 - KVZ 41/17

    Wettbewerbsbeschränkung: Pauschales Verbot des Angebots vertragsgebundener Ware

    Die Beschwerde der Betroffenen hat das Beschwerdegericht zurückgewiesen (OLG Düsseldorf NZKart 2017, 316 = WuW 2017, 406).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2017 - Kart 5/16

    EDEKA-Tengelmann-Fusion: Untersagung des Bundeskartellamtes war rechtmäßig

    aa) Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG, der auch für das Akteneinsichtsrecht der fusionsbeteiligten Unternehmen im kartellbehördlichen Verfahren gilt (Senat, Beschluss v. 5.4.2017, VI-Kart 13/15 (V) = NZKart 2017, 316), hat die Behörde den Verfahrensbeteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - Kart 3/18

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes

    a) Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG, der auch für das Akteneinsichtsrecht der fusionsbeteiligten Unternehmen im kartellbehördlichen Verfahren gilt (Senat, Beschluss v. 5.4.2017, VI-Kart 13/15 (V) = NZKart 2017, 316, 317 - Preisvergleichsmaschinenverbot ; Senat, Beschluss vom 23.8.2017, VI-Kart 5/16 (V) = NZKart 2017, 542, 545 - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ), hat die Behörde den Verfahrensbeteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Kart 2/18

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes

    a) Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG, der auch für das Akteneinsichtsrecht im kartellbehördlichen Verfahren gilt (Senat, Beschluss v. 5.4.2017, VI-Kart 13/15 (V) = NZKart 2017, 316, 317 - Preisvergleichsmaschinenverbot ; Senat, Beschluss vom 23.8.2017, VI-Kart 5/16 (V) = NZKart 2017, 542, 545 - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ), hat die Behörde den Verfahrensbeteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.
  • LG Bonn, 02.12.2020 - 1 O 201/20

    Amtspflicht, Bonusregelung, Kartellamt, Rechtsmittel

    Das allein erstinstanzlich zuständige OLG Düsseldorf hat aber ein Verfahrenshindernis bereits in anderen Kartellsachen inhaltlich geprüft (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05. April 2017 - VI-Kart 13/15 (V) -, Rn. 22, juris), daher ist davon auszugehen, dass das Gericht die Annahme eines Verfahrenshindernisses auch im vorliegenden Fall nicht von vornherein ausgeschlossen hätte, sondern eine inhaltliche Prüfung durchgeführt hätte.
  • OLG Düsseldorf, 22.04.2020 - Kart 3/19

    Keine Fusion von Remondis und "Grünem Punkt"

    Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG, der auch für das Akteneinsichtsrecht im kartellbehördlichen Verfahren gilt (Senat, Beschluss v. 5.4.2017, VI-Kart 13/15 (V) = NZKart 2017, 316, 317 - Preisvergleichsmaschinenverbot ; Senat, Beschluss vom 23.8.2017, VI-Kart 5/16 (V) = NZKart 2017, 542, 545 - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann; Senat, Beschluss vom 3.4.2019, VI-Kart 2/18 (V ) ), hat die Behörde den Verfahrensbeteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.
  • OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 11 W 5/16

    Gewinnabschöpfungsverfahren gegen ein Wasserversorgungsunternehmen gemäß §§ 34,

    Diese Bestimmung ist, wie bereits höchstrichterlich geklärt, weit auszulegen und erfasst alle Verfahrenshandlungen, deren vornehmlicher Zweck darin besteht, den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren, und damit auch das Akteneinsichtsrecht nach § 29 HVwVfG (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.4.2017 - VI-Kart 13/15 (V) - Preisvergleichsmaschinenverbot Rn. 37ff. zu § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht