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   OLG Düsseldorf, 25.04.2000 - Kart 2/00 (V)   

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OLG Düsseldorf, 25.04.2000 - Kart 2/00 (V) (https://dejure.org/2000,25933)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2000 - Kart 2/00 (V) (https://dejure.org/2000,25933)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2000 - Kart 2/00 (V) (https://dejure.org/2000,25933)
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auf die Beschwerde wird die Gebührenentscheidung nur auf Ermessensfehler hin überprüft (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 1 Verg 2/06; OLGR Brandenburg 2008, 1011 unter II 2 a; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2000 - Kart 2/00, unter III 1 b zu § 80 GWB).

    a) Die Höhe der Gebühr für das Verfahren vor der Vergabekammer ist unter Berücksichtigung ihres Aufwands und der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache zu bestimmen (vgl. § 128 Abs. 1, 2 GWB; § 3 Satz 1 VwKostG), wobei, ebenso wie für die Gebühr gemäß § 80 Abs. 2 GWB für das Verfahren vor den Kartellbehörden, vom Wert des Verfahrensgegenstandes auszugehen ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Verg 3/08, juris; zu § 80 GWB: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2000 - Kart 2/00, juris, unter III 1 c cc).

    Im Rahmen dieser Beschränkung kommt es allerdings insoweit auf die Wahrung des Äquivalenzprinzips an, als die Verwaltungsgebühr auch im Einzelfall in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der damit bezahlten Behördenleistung, also der wirtschaftlichen Bedeutung des Verfahrensgegenstandes stehen muss (vgl. BVerwGE 12, 162, 165 f. unter 6; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 25. April 2000 - Kart 2/00, juris, unter III 1 c aa+bb).

  • OLG Köln, 07.12.2011 - 19 U 155/11

    Auslegung eines Händlervertrages hinsichtlich der Vergütung für Garantiearbeiten,

    Dies ergibt sich schon daraus, dass in vergleichbaren Händlerverträgen und ihnen zugrunde liegenden Klauselwerken mit dem Begriff "Vergütung" in der Sache ein Aufwendungsersatz gemeint war (so OLG Düsseldorf Urt. v. 25.02.2003 - U Kart 2/00, BeckRS 2007, 01119).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2006 - Verg 80/05

    Keine Herabsetzung der Gebühr für das Verfahren der Vergabekammer

    Tatsächlich kommt dem personellen und sachlichen Aufwand (als Ausdruck des sog. Kostendeckungsprinzips) - ebenso wie im Kartellverwaltungsverfahren - jedoch kein Vorrang vor der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache zu, sondern stellt die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands des Nachprüfungsverfahrens (und mit ihr das sog. Äquivalenzprinzip) den in erster Linie maßgebenden Anknüpfungspunkt für die Gebührenbemessung dar (vgl. zu der auf die Gebührenfestsetzung im Vergabenachprüfungsverfahren übertragbaren Rechtslage im Kartellverwaltungsverfahren: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.4.2000 - Kart 2/00 (V), WuW/E DE-R 514, 519 f. - "Tequila"; KG WuW/E OLG 1545, 1546 - "Exportagentur für chemische Rohstoffe"; Bechtold, GWB, 3. Aufl., § 80 GWB Rn. 5 m.w.N., und zur Rechtslage nach § 128 Abs. 2 GWB: Bechtold, § 128 GWB Rn. 2; Noelle in Byok/Jaeger, Komm. zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 128 GWB Rn. 1346 m.w.N.).
  • VK Sachsen, 27.06.2014 - 1/SVK/020-13

    Eignungsprüfung anhand von Konzepten: Mindestanforderungen sind mitzuteilen!

    Im Rahmen dieser Beschränkung kommt es allerdings insoweit auf die Wahrung des Äquivalenzprinzips an, als die Verwaltungsgebühr auch im Einzelfall in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der damit bezahlten Behördenleistung, also der wirtschaftlichen Bedeutung des Verfahrensgegenstandes stehen muss (BGH, Beschl. v. 25.10.2011 - X ZB 5/10, m. Verw. a. BVerwGE 12, 162, 165 f. unter 6; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 25.04.2000 - Kart 2/00).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2013 - Verg W 1/13

    Gebührenentscheidung: Keine mündliche Verhandlung erforderlich!

    Nur wenn der personelle und sachliche Aufwand im Einzelfall außer Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstandes steht, so dass eine Korrektur geboten erscheint, ist auch der konkrete Aufwand im Einzelfall bei der Gebührenbemessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2000 - Kart 2/00).
  • OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - Kart 6/08

    Angemessenheit einer Gebühr von 13000,- EUR für die Anmeldung des

    Demzufolge ist die gerichtliche Überprüfung von Gebührenfestsetzungen nur auf Ermessensfehler gerichtet (vgl. Senat, Beschluss vom 25.4.2000, Kart 2/00 (V) m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - Kart 21/01

    Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit eines Gebührenbescheides der

    Demzufolge ist die gerichtliche Überprüfung von Gebührenfestsetzungen nur auf Ermessensfehler gerichtet (vgl. Senat, Beschluss vom 25.4.2000, Kart 2/00 (V) m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2010 - Kart 11/09

    Höhe der Verwaltungsgebühr für die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens

    Demzufolge ist die gerichtliche Überprüfung von Gebührenfestsetzungen nur auf Ermessensfehler gerichtet (vgl. Senat, Beschluss vom 25.4.2000, Kart 2/00 (V) m.w.N.).
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