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   OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18 (V)   

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OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18 (V) (https://dejure.org/2019,15492)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.03.2019 - Kart 7/18 (V) (https://dejure.org/2019,15492)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. März 2019 - Kart 7/18 (V) (https://dejure.org/2019,15492)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (68)

  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - Kart 5/14

    Verletzung von Unternehmenspersönlichkeitsrechten durch eine Pressemitteilung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 09.10.2014, VI-Kart 5/14 (V), Rn. 34 bei juris - Pressemitteilung des Bundeskartellamts ), enthält § 63 GWB keinen Numerus clausus der im kartellgerichtlichen Verfahren zulässigen Rechtsschutzmöglichkeiten.

    Dies ist der Fall, wenn die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf Unternehmensinterna gelenkt wird, die zu kritischen Wertungen Anlass geben und zu einer Rufschädigung führen können, die dann auch in den Gewerbebetrieb eingreifen kann, so dass das Unternehmenspersönlichkeitsrecht auch die freie Entfaltung im Sinne der wirtschaftlichen Betätigung schützt (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2005, X ZR 15/04, Rn. 27 bei juris; Urteil vom 08.02.1994, VI ZR 286/93, Rn. 23 bei juris - Bilanzanalyse ; Senat, Beschluss vom 09.10.2014, VI-Kart 5/14 (V), Rn. 36 bei juris - Pressemitteilung des Bundeskartellamts ; Mansel in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 823 Rn. C 28 m.w.N.).

    Soweit es - wie hier - um Informationen über amtliche Vorgänge geht, ist namentlich abzuwägen zwischen dem Informationsrecht der Presse und den Geheimhaltungsinteressen der jeweils betroffenen Person (vgl. BGH, Urteil vom 16.02.2016, VI ZR 367/15, Rn. 18 bei juris - Online-Archiv einer Tageszeitung ; Urteil vom 17.03.1994, III ZR 15/93, Rn. 21 bei juris; Senat, Beschluss vom 09.10.2014, VI-Kart 5/14 (V), Rn. 37 bei juris - Pressemitteilung des Bundeskartellamts ; OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2014, I-11 U 129/13, Rn. 36 bei juris - Herzzentrum ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2017, 1 S 1307/17, Rn. 20 bei juris).

    (1) Wie der Senat bereits entschieden hat, ist das Bundeskartellamt grundsätzlich befugt, über die Öffentlichkeit interessierende oder sie gar berührende Vorgänge aus dem ihm zugewiesenen Tätigkeitsbereich zu berichten, und stellt sich eine diesbezügliche Berichterstattung als staatliches Informationshandeln dar, ohne dass das Prinzip des Gesetzesvorbehalts hierfür eine besondere Ermächtigung verlangt, auch wenn durch die Berichterstattung faktische Beeinträchtigungen herbeigeführt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 09.10.2014, VI-Kart 5/14 (V), Rn. 38 bei juris - Pressemitteilung des Bundeskartellamts ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26.06.2002, 1 BvR 670/91, Rn. 72 f. bei juris - Psychosekte, Osho-Bewegung ).

    (4.1) Bei der Angabe der Einstellungsgründe handelt es sich um wahre Äußerungen, die grundsätzlich auch dann, wenn sie für den Betroffenen nachteilig sind, jedenfalls dann hinzunehmen sind, wenn sie nicht die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre, sondern die Sozialsphäre, namentlich die wirtschaftliche Betätigung des Persönlichkeitsrechtsträgers betreffen (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2005, X ZR 15/04, Rn. 34 bei juris; Senat, Beschluss vom 09.10.2014, VI-Kart 5/14 (V), Rn. 50 bei juris - Pressemitteilung des Bundeskartellamts ).

    Diese Information ist zuvorderst Aufgabe des Bundeskartellamts als Hüter eines freien und unverfälschten Wettbewerbs (vgl. Senat, Beschluss vom 09.10.2014, VI-Kart 5/14 (V), Rn. 51 bei juris - Pressemitteilung des Bundeskartellamts ), die in § 53 GWB ihre ausdrückliche, durch die 9. GWB-Novelle mit den neu eingefügten Abs. 4 und 5 noch einmal verstärkte, gesetzliche Grundlage findet.

    Dass das Verfahren gegen andere Unternehmen eingestellt worden ist, weil der Verdacht der Tatbeteiligung sich nicht erhärtet hat, während das Verfahren gegen die Antragstellerinnen nicht aus demselben Grund eingestellt worden ist, lässt nicht darauf schließen, das Bundeskartellamt gehe weiterhin von einer Tatbeteiligung der Antragstellerinnen aus, und erweckt bei Zugrundelegung des maßgeblichen Verständnisses eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2016, VI ZR 505/14, Rn. 11 bei juris - Pressebericht über Organentnahme ; Senat, Beschluss vom 09.10.2014, VI-Kart 5/14 (V), Rn. 48 bei juris - Pressemitteilung des Bundeskartellamts ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.04.2006, 14 U 207/01, Rn. 33 bei juris) auch nicht einen solchen Eindruck.

    Dies gilt aber nicht mehr, wenn das Verfahren durch Erlass eines Bußgeldbescheids abgeschlossen ist, weil dann gesicherte Erkenntnisse für die Berichterstattung vorliegen (vgl. Senat, Beschluss vom 09.10.2014, VI-Kart 5/14 (V), Rn. 44 bei juris - Pressemitteilung des Bundeskartellamts ), und spiegelbildlich hierzu auch dann nicht, wenn das Verfahren eingestellt worden ist, weil auch dann nicht mehr über einen bestehenden Verdacht berichtet wird.

  • EGMR, 27.02.2014 - 17103/10

    Verletzung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung gegenüber einem türkischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    Eine Verletzung der Unschuldsvermutung liegt danach nicht vor, wenn es zur Begründung des Urteils gegen einen Angeklagten unvermeidlich ist, die Rolle und die Absicht eines Dritten zu erwähnen, dabei aber vermieden wird, den Anschein einer vorzeitigen Beurteilung der Schuld des Dritten aufkommen zu lassen (vgl. zum Ganzen EGMR, Urteil vom 15.01.2015, 48144/09, Rn. 94 bei juris - Cleve/Deutschland ; Urteil vom 27.02.2014, 17103/10 Rn. 42, 66, 69 bei juris - Karaman/Deutschland ).

    Der erwähnten Rechtsprechung (insbes. EGMR, Urteil vom 27.02.2014, 17103/10, Rn. 64, 66 bei juris Karaman/Deutschland ; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 03.09.2009, 2 BvR 2540/08, Rn. 5 bei juris) lässt sich schon nicht entnehmen, dass die Benennung des Dritten nur unter der Voraussetzung zulässig sei, dass das Verfahren gegen ihn nicht gleichzeitig durchgeführt werden kann .

    Soweit sich aus dem von den Antragstellerinnen herangezogenen Minderheitenvotum zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 27. Februar 2014 (17103/10, juris) ergibt, dass ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung schon dann vorliegen soll, wenn die Beteiligung des Dritten dem Sachverhalt nach in der Entscheidung gegen den Betroffenen erwähnt wird, ist diese Auffassung gerade nicht zur Rechtsprechung des Gerichtshofs geworden.

    Der vorliegende Fall ist entgegen der Auffassung der Antragstellerinnen nicht mit demjenigen zu vergleichen, über den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu entscheiden hatte (Urteil vom 27.02.2014, 17103/10, bei juris - Karaman/Deutschland ).

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2015 - Kart 4/14

    Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsbeschwerde gegen die vom

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    (vgl. Senat, Beschluss vom 14.01.2015, VI-Kart 4/14 (V), Rn. 17 bei juris; KG, Beschluss vom 03.11.1993, Kart 2/93, WuW/E OLG 5267, 5270 - Bekanntmachungsbeschwerde ; Happ in: Eyermann, VwGO, § 123 Rn. 41 m.w.N.; Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL September 2018, § 123 Rn. 107 m.w.N.

    a) Für das kartellgerichtliche Verfahren ist anerkannt, dass auch die vorbeugende - auf die Abwehr einer erst künftigen Rechtsverletzung gerichtete - Unterlassungsbeschwerde als Form der allgemeinen Leistungsbeschwerde statthaft sein kann und nicht darauf beschränkt ist, einer zu erwartenden kartellbehördlichen Verfügung entgegenzuwirken, sondern auch in Betracht kommt, wenn die geltend gemachte Rechtsbeeinträchtigung von einem schlichten Verwaltungshandeln, wie hier der Veröffentlichung des angekündigten Fallberichts, ausgehen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.1992, KVR 4/91, Rn. 7 bei juris - Unterlassungsbeschwerde ; Senat, Beschluss vom 14.01.2015, VI-Kart 4/14 (V), Rn. 16 bei juris; Beschluss vom 16.09.2009, VI-Kart 1/09 (V), Rn. 31 bei juris - DFL-Vermarktungsrechte ; Beschluss vom 28.09.2005, VI-Kart 7/05 (V), Rn. 19 bei juris - Sanacorp/ANZAG ; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 63 Rn. 13 m.w.N.).

    Das qualifizierte Rechtsschutzinteresse setzt voraus, dass das Verwaltungshandeln unmittelbar bevorsteht und irreparable oder zumindest nur schwer auszugleichende Nachteile zur Folge hätte (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 18.02.1992, KVR 4/91, Rn. 8 ff. bei juris - Unterlassungsbeschwerde ; Senat, Beschluss vom 14.01.2015, VI-Kart 4/14 (V), Rn. 16 bei juris; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 63 Rn. 13 m.w.N.; Happ in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 123 Rn. 37 m.w.N.; Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL September 2018, § 123 Rn. 45 ff. m.w.N.).

    Denn das Einsichtsrecht besteht von vornherein nur, soweit überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten und anderer Personen nicht entgegenstehen (§ 406e Abs. 2 StPO), so dass schutzwürdige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Antragstellerin zu 2) bzw. ihrer Rechtsvorgängerinnen gegebenenfalls zu schwärzen und Einsichtnahme nur in eine solche nichtvertrauliche Fassung zu gewähren ist (vgl. EuG, Urteil vom 12.10.2007, T-474/04, Tz. 78 ff. bei juris; Senat, Beschluss vom 14.01.2015, VI-Kart 4/14 (V), Rn. 27 bei juris).

  • BGH, 24.06.1999 - IX ZB 30/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    Eine bedingte Einlegung von Rechtsbehelfen ist indes unzulässig, weil anderenfalls die Voraussetzungen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs unklar werden, was in Anbetracht der Formbedürftigkeit und Formklarheit von Rechtsbehelfen und der Tatsache, dass im Interesse des Prozessgegners wie eines geordneten Verfahrensablaufs klargestellt sein muss, ob die mit dem Rechtsbehelf verbundenen Rechtsfolgen eintreten und Bestand haben, nicht hingenommen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.09.1988, 6 CB 35/88, Rn. 16 bei juris; Beschluss vom 08.12.1977, VII B 76.77, Rn. 2 bei juris; OVG Koblenz, Urteil vom 15.05.2012, 6 A 11235/11, Rn. 12 bei juris; BGH, Beschluss vom 05.02.2013, VIII ZB 38/12, Rn. 11 bei juris; Beschluss vom 07.03.2012, XII ZB 421/11, Rn. 11 bei juris; Beschluss vom 24.06.1999, IX ZB 30/99, Rn. 5 bei juris; Happ in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, vor § 124 Rn. 35; Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL September 2018, vor § 124 Rn. 45; Rimmelspacher in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 519 Rn. 37 f.).

    Dabei ist der bedingt eingelegte Rechtsbehelf nicht nur unzulässig, sondern es fehlt an der wirksamen Einlegung eines Rechtsbehelfs überhaupt (vgl. BGH, Beschluss vom 08.12.2010, XII ZB 140/10, Rn. 10 bei juris; Beschluss vom 24.06.1999, IX ZB 30/99, Rn. 5 bei juris; Happ in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, vor § 124 Rn. 35Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL September 2018, vor § 124 Rn. 45), mag auch in diesem Fall in der Praxis der Rechtsbehelf als unzulässig verworfen werden und nicht etwa entschieden werden, dass kein Rechtsbehelf zur Entscheidung angefallen sei, so dass auf sich beruhen kann, ob für die Zulässigkeit der Eilanträge auch eine wirksam eingelegte, aber sonst unzulässige Beschwerde genügen kann.

    Dies gilt zwar in der Regel nicht bei der bedingt durch Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingelegten Berufung, bei der die Rechtsprechung grundsätzlich von einer zunächst unwirksamen Berufungseinlegung ausgeht und für die nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe an sich verfristete Berufungseinlegung (und -begründung) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt (vgl. BGH, Beschluss vom 14.05.2014, XII ZB 689/13, Rn. 9 ff. bei juris; Beschluss vom 05.02.2013, VIII ZB 38/12, Rn. 11 bei juris; Beschluss vom 24.06.1999, IX ZB 30/99, Rn. 5 ff. bei juris).

  • BVerfG, 08.03.2017 - 2 BvR 2282/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung durch die Begründung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    Die Äußerungen verletzen weder das durch § 823 Abs. 1 BGB, Artt. 2 Abs. 1, 9 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG geschützte Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen noch die Unschuldsvermutung gemäß Art. 6 Abs. 2 EMRK, die Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes und als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips auch durch Art. 20 Abs. 3 GG geschützt ist (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 08.03.2017, 2 BvR 2282/16, Rn. 11 bei juris m.w.N.), oder den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG.

    Soweit die in einem prozessordnungsgemäßen Verfahren getroffenen Feststellungen nicht nur den Verurteilten, sondern auch Dritte betreffen, ist dies letztlich eine unvermeidbare Folge der Tatsache, dass Strafverfahren in komplexen Angelegenheiten kaum je gegen alle Beschuldigten gleichzeitig geführt werden können (vgl. zum Ganzen BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 08.03.2017, 2 BvR 2282/16, Rn. 12 bei juris; Nichtannahmebeschluss vom 03.09.2009, 2 BvR 2540/08, Rn. 3 ff. bei juris).

    Die Bindungswirkung eines rechtskräftigen Kartellbußgeldbescheids kann sich von vornherein aus rechtsstaatlichen Gründen personell nur zu Lasten eines Schuldners auswirken, gegen den das Bußgeldverfahren geführt wurde, und der die Möglichkeit gehabt hat, sich in dem Verfahren zu äußern und den Bußgeldbescheid gerichtlich anzugreifen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 08.03.2017, 2 BvR 2282/16, Rn. 12 bei juris; Nichtannahmebeschluss vom 03.09.2009, 2 BvR 2540/08, Rn. 3 ff. bei juris; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 33 Rn. 50 m.w.N.; Emmerich in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage 2014, § 33 GWB Rn. 97 m.w.N.).

  • BVerfG, 03.09.2009 - 2 BvR 2540/08

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Feststellungen in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    Soweit die in einem prozessordnungsgemäßen Verfahren getroffenen Feststellungen nicht nur den Verurteilten, sondern auch Dritte betreffen, ist dies letztlich eine unvermeidbare Folge der Tatsache, dass Strafverfahren in komplexen Angelegenheiten kaum je gegen alle Beschuldigten gleichzeitig geführt werden können (vgl. zum Ganzen BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 08.03.2017, 2 BvR 2282/16, Rn. 12 bei juris; Nichtannahmebeschluss vom 03.09.2009, 2 BvR 2540/08, Rn. 3 ff. bei juris).

    Der erwähnten Rechtsprechung (insbes. EGMR, Urteil vom 27.02.2014, 17103/10, Rn. 64, 66 bei juris Karaman/Deutschland ; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 03.09.2009, 2 BvR 2540/08, Rn. 5 bei juris) lässt sich schon nicht entnehmen, dass die Benennung des Dritten nur unter der Voraussetzung zulässig sei, dass das Verfahren gegen ihn nicht gleichzeitig durchgeführt werden kann .

    Die Bindungswirkung eines rechtskräftigen Kartellbußgeldbescheids kann sich von vornherein aus rechtsstaatlichen Gründen personell nur zu Lasten eines Schuldners auswirken, gegen den das Bußgeldverfahren geführt wurde, und der die Möglichkeit gehabt hat, sich in dem Verfahren zu äußern und den Bußgeldbescheid gerichtlich anzugreifen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 08.03.2017, 2 BvR 2282/16, Rn. 12 bei juris; Nichtannahmebeschluss vom 03.09.2009, 2 BvR 2540/08, Rn. 3 ff. bei juris; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 33 Rn. 50 m.w.N.; Emmerich in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage 2014, § 33 GWB Rn. 97 m.w.N.).

  • BGH, 04.10.2007 - KRB 59/07

    Akteneinsichtsgesuch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    bb) Im kartellbehördlichen Bußgeldverfahren richtet sich das Verfahrensrecht auf Akteneinsicht nicht nach § 29 VwVfG, sondern nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m den Vorschriften der StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2014, KRB 12/13, Rn. 2 bei juris - Rechtsschutz bei Akteneinsicht ; Beschluss vom 04.10.2007, KRB 59/07, Rn. 4 bei juris - Akteneinsichtsgesuch ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2012, V-4 Kart 5/11 (OWi), V-4 Kart 6/11 (OWi), Rn. 21 bei juris - Akteneinsicht in Bonusanträge ; Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage 2014, § 72 GWB Rn. 1).

    Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob auf die Einsichtnahme der Antragstellerinnen in den allein gegen die H. ergangenen Bußgeldbescheid § 147 StPO oder § 475 StPO anwendbar ist (vgl. zur Frage des Akteneinsichtsrechts nach § 147 StPO in abgetrennte Parallel-Verfahren gegen andere Betroffene oder Nebenbetroffene BGH, Beschluss vom 04.10.2007, KRB 59/07, Rn. 12 ff. bei juris - Akteneinsichtsgesuch ; Thomas/Kämpfer in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Auflage 2014, § 147 Rn. 14), weil sowohl nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 147 Abs. 5 S. 1 StPO als auch nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 478 Abs. 1 S. 1 StPO die Kartellbehörde als Verfolgungsbehörde über die Einsichtnahme zu entscheiden hat.

    Dies ergibt sich schon aus der systematischen Stellung dieser Vorschrift, die im Zusammenhang mit den Regelungen über das Kartellverwaltungsverfahren steht (vgl. BGH, Beschluss vom 04.10.2007, KRB 59/07, Rn. 18 bei juris - Akteneinsichtsgesuch ).

  • BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09

    Kosmetikartikel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    Voraussetzung für die Einsichtnahme in die in Abs. 2 genannten Akten ist jedoch, dass diese - wie die Gerichtsakten - dem Gericht vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 02.02.2010, KVZ 16/09, Rn. 12 bei juris - Kosmetikartikel ; Breiler in: Jaeger/Kokott/Pohlmann/Schroeder, Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, 92. Lieferung 11.2018, § 72 GWB Rn. 12; Schmidt in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage 2014, § 72 GWB Rn. 5).

    b) Ob das Beschwerdegericht verpflichtet ist, kartellbehördliche Vorakten wie etwa hier den Kurzbußgeldbescheid gegen die H. beizuziehen, um dann gegebenenfalls Einsicht zu gewähren, ist selbst keine Frage der Akteneinsichtsgewährung nach § 72 Abs. 2 GWB, sondern eine solche der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 70 GWB (vgl. BGH, Beschluss vom 02.02.2010, KVZ 16/09, Rn. 18 f. bei juris - Kosmetikartikel ).

    Wenn es aufgrund tatrichterlicher Würdigung zu dem Ergebnis kommt, dass der nach § 72 Abs. 2 S. 3 GWB vorgetragene Inhalt der Unterlagen ausreicht, um den maßgeblichen Sachverhalt aufzuklären, darf es eine Anordnung nach § 72 Abs. 2 S. 4 GWB nicht erlassen und muss es auch kein Zwischenverfahren durchführen (vgl. BGH, Beschluss vom 02.02.2010, KVZ 16/09, Rn. 18 bei juris - Kosmetikartikel ).

  • OLG Hamm, 14.11.2014 - 11 U 129/13

    Amtshaftungsansprüche wegen einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    Soweit es - wie hier - um Informationen über amtliche Vorgänge geht, ist namentlich abzuwägen zwischen dem Informationsrecht der Presse und den Geheimhaltungsinteressen der jeweils betroffenen Person (vgl. BGH, Urteil vom 16.02.2016, VI ZR 367/15, Rn. 18 bei juris - Online-Archiv einer Tageszeitung ; Urteil vom 17.03.1994, III ZR 15/93, Rn. 21 bei juris; Senat, Beschluss vom 09.10.2014, VI-Kart 5/14 (V), Rn. 37 bei juris - Pressemitteilung des Bundeskartellamts ; OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2014, I-11 U 129/13, Rn. 36 bei juris - Herzzentrum ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2017, 1 S 1307/17, Rn. 20 bei juris).

    In allen Verfahrensstadien muss die Darstellung tatsächlich wahr und zutreffend sein (vgl. zum Ganzen BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 02.05.2018, 1 BvR 666/17, Rn. 19 f. bei juris; Nichtannahmebeschluss vom 19.10.2006, 1 BvR 152/01, Rn. 34 ff. bei juris - Verdachtsberichterstattung ; BGH, Urteil vom 12.04.2016, VI ZR 505/14, Rn. 39 bei juris - Pressebericht über Organentnahme ; Urteil vom 18.11.2014, VI ZR 76/14, Rn. 16, 28 bei juris - Chefjustiziar ; Urteil vom 07.12.1999, VI ZR 51/99, Rn. 20, 30 bei juris; Urteil vom 17.03.1994, III ZR 15/93, Rn. 26 f. bei juris; Senat, Beschluss vom 09.10.2014, VI-Kart, 5/14, Rn. 50 bei juris - Pressemitteilung des Bundeskartellamts ; OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2014, I-11 U 129/13, Rn. 36 ff. bei juris - Herzzentrum ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.04.2006, 14 U 207/01, Rn. 31 bei juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2917, 1 S 1307/17, Rn. 21 ff.).

  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93

    Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    Soweit es - wie hier - um Informationen über amtliche Vorgänge geht, ist namentlich abzuwägen zwischen dem Informationsrecht der Presse und den Geheimhaltungsinteressen der jeweils betroffenen Person (vgl. BGH, Urteil vom 16.02.2016, VI ZR 367/15, Rn. 18 bei juris - Online-Archiv einer Tageszeitung ; Urteil vom 17.03.1994, III ZR 15/93, Rn. 21 bei juris; Senat, Beschluss vom 09.10.2014, VI-Kart 5/14 (V), Rn. 37 bei juris - Pressemitteilung des Bundeskartellamts ; OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2014, I-11 U 129/13, Rn. 36 bei juris - Herzzentrum ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2017, 1 S 1307/17, Rn. 20 bei juris).

    In allen Verfahrensstadien muss die Darstellung tatsächlich wahr und zutreffend sein (vgl. zum Ganzen BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 02.05.2018, 1 BvR 666/17, Rn. 19 f. bei juris; Nichtannahmebeschluss vom 19.10.2006, 1 BvR 152/01, Rn. 34 ff. bei juris - Verdachtsberichterstattung ; BGH, Urteil vom 12.04.2016, VI ZR 505/14, Rn. 39 bei juris - Pressebericht über Organentnahme ; Urteil vom 18.11.2014, VI ZR 76/14, Rn. 16, 28 bei juris - Chefjustiziar ; Urteil vom 07.12.1999, VI ZR 51/99, Rn. 20, 30 bei juris; Urteil vom 17.03.1994, III ZR 15/93, Rn. 26 f. bei juris; Senat, Beschluss vom 09.10.2014, VI-Kart, 5/14, Rn. 50 bei juris - Pressemitteilung des Bundeskartellamts ; OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2014, I-11 U 129/13, Rn. 36 ff. bei juris - Herzzentrum ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.04.2006, 14 U 207/01, Rn. 31 bei juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2917, 1 S 1307/17, Rn. 21 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2017 - 1 S 1307/17

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber der Staatsanwaltschaft bei

  • OLG Karlsruhe, 07.04.2006 - 14 U 207/01

    Amtshaftungsanspruch gegen die Bundesanstalt für Arbeit: Presseinformation durch

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14

    Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme

  • BGH, 18.02.1992 - KVR 4/91

    Leistungsbeschwerden im kartellgerichtlichen Verfahren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2012 - 6 A 11235/11

    Bedingungsfeindlichkeit der Berufungseinlegung

  • BGH, 05.02.2013 - VIII ZB 38/12

    Berufungseinlegung unter der Bedingung der Prozesskostenhilfebewilligung:

  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04

    Münchener Trabrennbahn

  • BGH, 14.11.1994 - II ZR 160/93

    Umfang der Geschäftsführer-Vergütung

  • BVerwG, 12.09.1988 - 6 CB 35.88

    Voraussetzungen einer "nicht mit Gründen versehenen Entscheidung" - Widerspruch

  • BSG, 25.10.2017 - B 7 SF 1/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Zuständigkeit der

  • BSG, 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Auskunftsanspruch nach dem

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

  • BVerwG, 31.03.2004 - 9 A 33.03

    Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines

  • BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01

    Zu Sorgfaltsanforderungen bei Verdachtsberichterstattung unter namentlicher

  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 666/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verpflichtung zum Abdruck einer

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

  • BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14

    Verfassungsunmittelbarer Presseauskunftsanspruch; Gesetzgebungskompetenz;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2005 - 7 B 10356/05

    Anwendung des § 17a GVG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Rechtsweg bei

  • EGMR, 15.01.2015 - 48144/09

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch eine gerichtliche Schuldfeststellung, die

  • OLG Bamberg, 18.11.2015 - 3 Ss OWi 1218/15

    Hinreichende Tatbezeichnung im Bußgeldbescheid bei unerlaubter Alkoholabgabe an

  • OLG Düsseldorf, 15.12.1981 - 5 Ss OWi 625/81
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BGH, 10.01.2018 - VII ZB 65/17

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

  • VGH Hessen, 18.05.1993 - 11 TG 108/93

    Unanwendbarkeit des GVG § 17a auf das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 16 E 1096/11

    Bezweckung einer Zuständigkeitskonzentration bei den ordentlichen Gerichten durch

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 421/11

    Auslegung eines Rechtsmittels: Unbedingte Einlegung eines Rechtsmittels;

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2005 - Kart 7/05

    Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsbeschwerde im kartellgerichtlichen

  • EuG, 12.10.2007 - T-474/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE VERTRAULICHE

  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 689/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Familienstreitssache: Beginn der

  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15

    Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen

  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde

  • BGH, 07.02.2013 - VII ZB 58/12

    Rechtsbeschwerde ist im Kostenansatzverfahren: Statthaftigkeit bei Zulassung

  • KG, 03.11.1993 - Kart 2/93
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07

    Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit

  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83

    Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung

  • BGH, 11.09.2008 - I ZB 22/07

    Statthaftigkeit des Rechtsbeschwerdeverfahrens zum BGH gegen den Ansatz von

  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 140/10

    Berufungsverfahren: Behandlung einer "vorbehaltlich einer

  • OLG Karlsruhe, 16.03.1978 - 3 Ss (B) 15/78
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2001 - Kart 22/01
  • BVerwG, 08.12.1977 - 7 B 76.77

    Vorsorglicher Widerspruch - Ständig wiederholte Verwaltungsakte - Vielzahl

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - U (Kart) 9/17

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung nach erstinstanzlicher Abweisung der Klage

  • BGH, 18.02.2003 - KVR 24/01

    Gebietsabsprache in Gaslieferungsvertrag kartellrechtswidrig

  • BFH, 22.06.1982 - VII B 115/81

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Rechtsmittel

  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2005 - Kart 17/05

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer einfachen Beiladung durch das Bundeskartellamt

  • BFH, 27.03.2013 - I R 71/12

    Nichtzulassung der Revision im FG-Urteil - Unzulässigkeit einer nur hilfsweise

  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15

    Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer

  • BGH, 12.07.2016 - KRB 16/15

    Rechtsbeschwerde in einem Kartellordnungswidrigkeitenverfahren:

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2009 - Kart 1/09

    Rechtsschutzinteresse der deutschen Fußballliga und des Ligaverbandes auf

  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2009 - 10 L 109/07

    Zulässigkeit eines hilfsweise neben der Berufung eingereichten Zulassungsantrags

  • BGH, 18.02.2014 - KRB 12/13

    Kartellrechtliches Bußgeldverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung eines

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2012 - 4 Kart 5/11

    Umfang der Akteneinsicht eines Drittbetroffenen in einem Bußgeldverfahren wegen

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2009 - Kart 3/09

    Rechtsweg für die Überprüfung von Entscheidungen des Bundeskartellamts außerhalb

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2024 - 15 A 2286/20

    Information Informationszugang Kartellbehörde Kartellschadensersatz

    Der von der Beklagten für die Annahme verschiedener Streitgegenstände angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sowie den in diesem Zusammenhang daneben zitierten Beschlüssen des Bundesgerichtshofs sowie des Oberlandesgerichts Düsseldorf, BGH, Beschluss vom 27. November 2013 - III ZB 59/13 -, juris Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2019 - VI-Kart 7/18 (V) u. a. -, juris Rn. 80, liegen insoweit andere Konstellationen zugrunde.
  • LG Dortmund, 27.02.2019 - 8 O 19/18
    Soweit der Kartellsenat des OLG Düsseldorf in seiner Berufungsentscheidung zur erstinstanzlichen Entscheidung der Kammer im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens Bedenken geäußert hat, weil der Antrag seinerzeit auf die "gegenwärtig gültigen Preise und Konditionen" (so wie hier im Ausgangsklageantrag) Bezug nehme, diese sich aber weder aus dem Klägervortrag noch aus dem sonstigen Akteninhalt einschließlich der Anlagen ergäben (vgl. OLG Düsseldorf, VI U Kart. 7/18), ist nun - anders als im dortigen Verfahren - der Antrag insoweit geändert, als das anstelle des genannten Passus nunmehr auf die "jeweils aktuell gültigen Preise und Konditionen" Bezug genommen wird und insoweit auch die derzeit gültigen Preise im hiesigen Verfahren angesichts der Anlagen zum Protokoll mitgeteilt worden sind (vgl. Blatt 428/429 der Gerichtsakte).

    Denn angesichts gerade dieser personellen Verflechtungen zwischen den beteiligten Unternehmen - insoweit wird auf die Darlegungen der Beklagten in der Klageerwiderung, die durch die Klägerin nicht in Abrede gestellt worden sind, Bezug genommen - ist es unerheblich, dass das treuwidrige Verhalten damals nicht von der Klägerin selber, sondern von einer anderen Konzerngesellschaft ausgegangen ist, indem die dort in Rede stehende Preiserhöhung widerrechtlich erzwungen worden war (vgl. schon OLG Düsseldorf, VI-U Kart. 7/18, Seite 42 des Umdrucks).

  • VG Gelsenkirchen, 17.02.2020 - 20 K 4062/18

    Einsicht Geschäftsverteilungsplan Informationsfreiheit

    vgl. insofern etwa OVG Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2017 - 1 B 327/16 -, juris Rn. 25: Bei dem auf das BremIFG (juris: IFG BR) gestützten Informationszugangsanspruch handelt es sich regelmäßig um einen eigenständigen Streitgegenstand; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2019 - Kart 7/18 (V) -, juris Rn. 78 ff., zum Verhältnis des § 1 IFG Bund zu § 72 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB: eigenständige Streitgegenstände; siehe auch BGH, Beschluss vom 27. November 2013 - III ZB 59/13 -, juris, zum Akteneinsichtsrecht eines Beteiligten an dem Verfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz im Verhältnis zu § 1 IFG Bund: eigenständige Streitgegenstände.
  • KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21

    Amtspflichtverletzung bei Äußerungen in Pressekonferenz wegen Verdachts auf

    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer staatsanwaltschaftlichen Presseinformation ist zunächst überhaupt das Vorliegen eines Mindestbestandes an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2019 - VI-Kart 7/18 (V) -, Rn. 145, juris) und ihr damit erst "Öffentlichkeitswert" verleihen.

    Dabei wäre der Beklagte im vorliegenden Falle ausnahmsweise sogar zu einer späteren Mitteilung über die Unrichtigkeit des geäußerten Verdachts verpflichtet gewesen, weil das Kammergericht in Ermangelung eines dringenden Tatverdachtes hinsichtlich einer objektiven Tatbestandsverwirklichung die Haftbefehle aufgehoben und das Landgericht die Eröffnung der Hauptverhandlung abgelehnt hatte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2019 - VI-Kart 7/18 (V) -, Rn. 145, juris; vgl. allgemein ist BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 666/17 -, Rnn.

  • VG Gelsenkirchen, 17.02.2020 - 20 K 1034/19

    Streitwert Informationszugang Geschäftsverteilungspläne

    vgl. insofern etwa OVG Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2017 - 1 B 327/16 -, juris Rn. 25: Bei dem auf das BremIFG (juris: IFG BR) gestützten Informationszugangsanspruch handelt es sich regelmäßig um einen eigenständigen Streitgegenstand; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2019 - Kart 7/18 (V) -, juris Rn. 78 ff., zum Verhältnis des § 1 IFG Bund zu § 72 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB: eigenständige Streitgegenstände; siehe auch BGH, Beschluss vom 27. November 2013 - III ZB 59/13 -, juris, zum Akteneinsichtsrecht eines Beteiligten an dem Verfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz im Verhältnis zu § 1 IFG Bund: eigenständige Streitgegenstände.
  • BGH, 08.10.2019 - KVZ 14/19

    Veröffentlichung von tatbeteiligten Dritten im wettbewerbsrechtlichen

    OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.03.2019 - VI-Kart 7/18 (V) -.
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2020 - Kart 8/20
    Dass eine Pressemitteilung oder ein an die Öffentlichkeit gerichteter Fallbericht des Bundeskartellamtes, in dem über die Beteiligung namentlich benannter Unternehmen an Kartellrechtsverstößen berichtet wird, in dieses Unternehmenspersönlichkeitsrecht eingreift, hat der Senat bereits entschieden (Senat, Beschluss vom 09.10.2014, VI-Kart 5/14 (V), Rn. 37 bei juris - Pressemitteilung des Bundeskartellamts ; Beschluss vom 13.3.2019, VI - Kart 7/18 (V) - Pressemitteilung des Bundeskartellamts II = NZKart 2019, 336).

    Soweit es - wie hier - um Informationen über amtliche Vorgänge geht, ist namentlich abzuwägen zwischen dem Informationsrecht der Presse und den Geheimhaltungsinteressen der jeweils betroffenen Person (vgl. BGH, Urteil vom 16.02.2016, VI ZR 367/15, Rn. 18 bei juris - Online-Archiv einer Tageszeitung ; Urteil vom 17.03.1994, III ZR 15/93, Rn. 21 bei juris; Senat, Beschluss vom 09.10.2014, VI-Kart 5/14 (V), Rn. 37 bei juris - Pressemitteilung des Bundeskartellamts ; Beschluss vom 13.3.2019, VI - Kart 7/18 (V), NZKart 2019, 336 - Pressemitteilung des Bundeskartellamts II ).

  • VG Gelsenkirchen, 17.02.2020 - 20 K 703/19

    Informationsfreiheit; Informationszugang; Geschäftsverteilungsplan; Kammerintern

    vgl. insofern etwa OVG Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2017 - 1 B 327/16 -, juris Rn. 25: Bei dem auf das BremIFG (juris: IFG BR) gestützten Informationszugangsanspruch handelt es sich regelmäßig um einen eigenständigen Streitgegenstand; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2019 - Kart 7/18 (V) -, juris Rn. 78 ff., zum Verhältnis des § 1 IFG Bund zu § 72 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB: eigenständige Streitgegenstände; siehe auch BGH, Beschluss vom 27. November 2013 - III ZB 59/13 -, juris, zum Akteneinsichtsrecht eines Beteiligten an dem Verfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz im Verhältnis zu § 1 IFG Bund: eigenständige Streitgegenstände.
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2020 - Kart 1/20
    Jenes setzt voraus, dass das Verwaltungshandeln unmittelbar bevorsteht und irreparable oder zumindest nur schwer auszugleichende Nachteile zur Folge hätte (vgl. nur: BGH, Beschluss vom 11.7.2006 - KVZ 41/05; BGH, WuW/E BGH 2760, 2761 - Unterlassungsbeschwerde; Senat, Beschluss vom 13.3.2019, VI - Kart 7/18 (V), NZKart 2019, 336, Rn. 109 beu juris; Senat, Beschluss vom 14.01.2015, VI-Kart 4/14 (V), Rn. 16 bei juris; Senat, WuW/E DE-R 1585, 1587 - Sanacorp/ANZAG; Senat, WuW/E DE-R 3703, 3707 - Negativattest; Senat, WuW/E DE-R 2755, 2761 - DFL-Vermarktungsrechte; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 63 Rn. 13 m.w.N.; Happ in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 123 Rn. 37 m.w.N.; Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL September 2018, § 123 Rn. 45 ff. m.w.N.).
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