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   OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15   

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https://dejure.org/2016,25523
OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15 (https://dejure.org/2016,25523)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.07.2016 - Kart U 1/15 (https://dejure.org/2016,25523)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15 (https://dejure.org/2016,25523)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Verfahren betreffend die Vergabe eines Gaskonzessionsvertrages

  • rechtsportal.de

    EnWG § 46 Abs. 2 ; GWB § 19 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an das Verfahren betreffend die Vergabe eines Gaskonzessionsvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Bieteranwalt" darf nicht für die Vergabestelle tätig werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Anwalt darf nicht Bewerber und Auftraggeber bei Konzessionsvergabe parallel beraten

Besprechungen u.ä. (3)

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhaftigkeit eines Konzessionierungsverfahrens wegen unzulässiger Beratung durch einen Rechtsanwalt bestätigt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Bieteranwalt" darf nicht für die Vergabestelle tätig werden! (VPR 2016, 237)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "Bieteranwalt" darf nicht für die Vergabestelle tätig werden! (IBR 2016, 657)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Berlin, 09.12.2014 - 16 O 224/14

    Konzessionsvergabeverfahren für ein Gasversorgungsnetz: Beteiligung der Kommune

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15
    Als Ausprägung des allgemeinen Rechtsstaatlichkeitsgrundsatzes der Neutralität gilt ein Mitwirkungsverbot von Personen, die dem Bieter nahe stehen, auf Seiten der vergabeleitenden Stelle aber auch über das förmliche Vergabeverfahren hinaus für Auswahlentscheidungen zur Vergabe von Wegenutzungsrechten (LG Berlin, ZNER 2015, 158, zit. nach juris Rn 55; LG Dortmund, Urt. v. 03.06.2015 - 10 O 63/15 EnW, zit. nach juris Rn 50; Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmer, a.a.O., Rn 25).

    Geboten ist deshalb eine ausreichende personelle und organisatorische Trennung zwischen verfahrensleitender Stelle und Bieter (LG Berlin, Urt. v. 09.12.2014 - 16 O 224/14 Kart, ZNER 2015, 158 Rn. 55; LG Dortmund, Urt. v. 03.06.2015 - 10 O 63/15 EnW, zit. nach juris, Rn. 50).

    Im Rahmen von Auswahlverfahren zur Vergabe von Konzessionen nach § 46 EnWG trifft deshalb den Auftraggeber in besonders hohem Maße die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Ausschreibung und das Bewertungsverfahren dem Gebot der neutralen Verfahrensdurchführung und -entscheidung genügen (s. LG Berlin ZNER 2015, 158, zit. nach juris Rn 57 für das Transparenzgebot).

    Eine politische Vorfestlegung dieser Art kann relevante Auswirkungen auf die spätere Vergabeentscheidung haben, auch wenn eine unmittelbar Einflussnahme zugunsten des entsprechenden Bewerbers später nicht konkret feststellbar sein sollte (LG Berlin ZNER 2015, 158 Rn 55).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15
    Diese Verpflichtung zur diskriminierungsfreien Auswahl des Konzessionärs steht mit den Regelungen des Energiewirtschaftsrechts und dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) in Einklang (s. hierzu BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 66/12 - Stromnetz Berkenthin, zit. nach juris Rn 25; Urteil vom 17.12.2013 - KZR 65/12 - Stromnetz Heiligenhafen, zit. nach juris Rn 24).

    Gemeinden sind weder durch die Regelungen des GWB noch des EnWG gehindert, sich mit einem eigenen Unternehmen oder einem Eigenbetrieb an dem Wettbewerb um die Vergabe von Wegenutzungsrechten zu beteiligen, um auf dieser Grundlage gegebenenfalls den Netzbetrieb selbst zu übernehmen (BGHZ, Urteil vom 17.12.2013 -KZR 66/12, Rn. 33; Correll, DVBl. 2016, 338, 341).

    Gemeinden als bei der Vergabe der Konzession marktbeherrschende Unternehmen dürfen ihre eigenen Interessen bei der Auswahlentscheidung nur im gesetzlich zulässigen Rahmen verfolgen (BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 66/12).

    Die vergaberechtliche Präklusionsvorschrift des § 107 Abs. 3 GWB, die auf das förmliche Vergabeverfahren zur Anwendung kommt, ist im Konzessionsverfahren weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (BGH, Urteil vom 17.12.2013 -KZR 66/12 Rn 112; Urt. v. 18.11.2014 - EnZR 33/13 - Stromnetz Schierke, RdE 2015, 130, zit. nach juris Rn 24).

  • LG Dortmund, 03.07.2015 - 10 O 63/15

    Verhinderung der Vollziehung eines Stadtratsbeschlusses im einstweiligen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15
    Als Ausprägung des allgemeinen Rechtsstaatlichkeitsgrundsatzes der Neutralität gilt ein Mitwirkungsverbot von Personen, die dem Bieter nahe stehen, auf Seiten der vergabeleitenden Stelle aber auch über das förmliche Vergabeverfahren hinaus für Auswahlentscheidungen zur Vergabe von Wegenutzungsrechten (LG Berlin, ZNER 2015, 158, zit. nach juris Rn 55; LG Dortmund, Urt. v. 03.06.2015 - 10 O 63/15 EnW, zit. nach juris Rn 50; Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmer, a.a.O., Rn 25).

    Geboten ist deshalb eine ausreichende personelle und organisatorische Trennung zwischen verfahrensleitender Stelle und Bieter (LG Berlin, Urt. v. 09.12.2014 - 16 O 224/14 Kart, ZNER 2015, 158 Rn. 55; LG Dortmund, Urt. v. 03.06.2015 - 10 O 63/15 EnW, zit. nach juris, Rn. 50).

  • OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15

    Anforderungen an die Kriterien bei der Vergabe von Konzessionen zum Betrieb eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15
    Diese Methode ist zwar für sich genommen nicht zu beanstanden (vgl. OLG Celle Urt. v. 17.03.2016 - 13 U 141/15, UA Bl. 38; OLG Düsseldorf, B. v. 03.03.2010 - VII Verg 48/09; a.A. OLG Stuttgart, Urt. v. 19.11.2015 - 2 U 60/15, EnWZ 2016, 89, zit. nach juris Rn. 70).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2014 - 2 Kart 2/13

    Kriterien für die gemeindliche Vergabe von Wegenutzungsrechten für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15
    Dies stellt eine im Vergaberecht grundsätzlich zulässige funktionale Ausschreibung dar (OLG Düsseldorf, B. v. 17.04.2014, VI-2 Kart 2/13 (V)), gegen die auch im Verfahren zur Auswahl von Wegenutzungsberechtigten nichts zu erinnern ist (LG Kiel, Urteil vom 13. Februar 2015 - 14 O 111/14 Kart, RdE 2016, 45, zit. nach juris Rn 27).
  • BGH, 18.11.2014 - EnZR 33/13

    Stromnetz Schierke - Energiewirtschaft: Erfordernis der Veröffentlichung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15
    Die vergaberechtliche Präklusionsvorschrift des § 107 Abs. 3 GWB, die auf das förmliche Vergabeverfahren zur Anwendung kommt, ist im Konzessionsverfahren weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (BGH, Urteil vom 17.12.2013 -KZR 66/12 Rn 112; Urt. v. 18.11.2014 - EnZR 33/13 - Stromnetz Schierke, RdE 2015, 130, zit. nach juris Rn 24).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15

    Gerichtliche Kontrolle der Vergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15
    Diese Methode ist zwar für sich genommen nicht zu beanstanden (vgl. OLG Celle Urt. v. 17.03.2016 - 13 U 141/15, UA Bl. 38; OLG Düsseldorf, B. v. 03.03.2010 - VII Verg 48/09; a.A. OLG Stuttgart, Urt. v. 19.11.2015 - 2 U 60/15, EnWZ 2016, 89, zit. nach juris Rn. 70).
  • OLG Hamburg, 04.11.2002 - 1 Verg 3/02

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen Mitwirkung eines Bieters an der Ausarbeitung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15
    Diese im förmlichen Vergabeverfahren entwickelte Rechtsansicht (s. z.B. OLG Schleswig, Beschluss vom 4.11.2002 - 1 Verg 3/02, VergabeR 2003, 40, 42f) gilt auch hier.
  • LG Kiel, 13.02.2015 - 14 O 111/14

    Neuvergabe von Konzessionsverträgen durch eine Gemeinde: Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15
    Dies stellt eine im Vergaberecht grundsätzlich zulässige funktionale Ausschreibung dar (OLG Düsseldorf, B. v. 17.04.2014, VI-2 Kart 2/13 (V)), gegen die auch im Verfahren zur Auswahl von Wegenutzungsberechtigten nichts zu erinnern ist (LG Kiel, Urteil vom 13. Februar 2015 - 14 O 111/14 Kart, RdE 2016, 45, zit. nach juris Rn 27).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 48/09

    Anforderungen an die Gewichtung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15
    Diese Methode ist zwar für sich genommen nicht zu beanstanden (vgl. OLG Celle Urt. v. 17.03.2016 - 13 U 141/15, UA Bl. 38; OLG Düsseldorf, B. v. 03.03.2010 - VII Verg 48/09; a.A. OLG Stuttgart, Urt. v. 19.11.2015 - 2 U 60/15, EnWZ 2016, 89, zit. nach juris Rn. 70).
  • BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14

    Abstrakter Feststellungsantrag; Zulässigkeit; Erledigung; Zeitpunkt; letzte

  • LG Potsdam, 17.09.2015 - 51 O 38/15
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16

    Stromkonzessionsvertrag: Unsachliche Vorfestlegung der Gemeinde bei der Vergabe

    Der Senat hält an seiner früheren Auffassung (vgl. Urt. v. 26.03.2014 - 6 U 68/13 (Kart), WuW/E DE-R 4279 Rn. 66) fest, dass ein Verfügungsgrund regelmäßig dann zu bejahen ist, wenn die Unterlassungsverfügung darauf gerichtet ist, den Abschluss eines Konzessionsvertrages zu verhindern (vgl. auch OLG Brandenburg, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 35 ff., juris).

    Es obliegt der Entscheidung der Parteien, ob sie die einstweilige Verfügung als dauerhafte Regelung hinnehmen oder aber ein Hauptsacheverfahren anstrengen wollen (OLG Brandenburg, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 38 f., juris).

    f) Entgegen der Auffassung der Klägerin und des OLG Brandenburg (Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 67, juris) genügt es für die Annahme einer nicht an den Zielen des § 1 EnWG orientierten Entscheidung nicht, wenn in der Gesamtschau aller Umstände durchgreifende Zweifel an der Neutralität der Beklagten bestehen.

  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Denn die Vergleichbarkeit der Angebote in einem solchen Ideenwettbewerb ist ohnehin dadurch deutlich erschwert, weil die von den Bietern entwickelten Lösungen sich maßgeblich voneinander unterscheiden können (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15, Rn. 64 nach juris; Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 28. August 2013 - 1/SVK/026-13, IBR 2014, 41).

    Funktionale Leistungsbeschreibungen sind besonders anfällig, ergebnisorientierte Entscheidungen herbeizuführen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15, Rn. 64 nach juris).

    Gerade im Konzeptwettbewerb - der für ergebnisorientierte Entscheidungen anfällig ist (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15, Rn. 64 nach juris) - kann eine solche Art der Zusammenfassung leicht dazu führen, dass Inkohärenzen und Widersprüche eines Angebotes nicht aufscheinen.

    In einem Ideenwettbewerb, bei dem der Auftraggeber nicht ein festes Leistungsspektrum, sondern nur ein bestimmtes Leistungsziel oder bestimme Anforderungen vorgibt, ist die Vergleichbarkeit der Angebote nämlich deutlich erschwert, weil die von den Bietern entwickelten Lösungen sich maßgeblich voneinander unterscheiden können (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15, EWeRK 2016, 325, Rn. 64 nach juris; VergKammer Sachsen, Beschluss vom 28. August 2013 - 1/SVK/026-13, IBR 2014, 41).

    Gerade wenn der Ausschreibende ein Ausschreibungskonzept wählt, das besonders anfällig für ergebnisorientierte Entscheidungen ist (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15, EWeRK 2016, 325, Rn. 64 nach juris), erfordert die Verwirklichung dieser Verfahrensrechte eine Nachprüfung auch der Notenvergabe, soweit dies eben jeweils ohne Verletzung des der Gemeinde eingeräumten Beurteilungsspielraums möglich ist.

  • OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17

    Mitwirkung von Bewerber-Aufsichtsratsmitgliedern an Vergabeentscheidung

    Das Recht zur kommunalen Selbstverwaltung besteht vielmehr nur im Rahmen der allgemeinen Gesetze, zu denen auch das Energiewirtschaftsgesetz zählt (BGH, a.a.O., Rn. 30, 31 ff. m.w.N.; OLG Brandenburg, Urt. v. 19. Juli 2016, Kart U 1/15, Rn. 44; 22. Aug. 2017, 6 U 1/17 Kart, Rn. 74, jeweils zit. nach juris).

    Bei der Gestaltung des Auswahlverfahrens und dessen Entscheidung unterliegt die Gemeinde dem aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Diskriminierungsverbot abzuleitenden Gebot der Neutralität (OLG Brandenburg, Urt. v. 19. Juli 2016, Kart U 1/15, Rn. 44, 47; 22. Aug. 2017, 6 U 1/17 Kart, Rn. 74; OLG Celle, Urt. v. 26. Jan.

    Für die Vergabe einer Konzession folgt daraus, dass für die vergebende Gemeinde niemand tätig werden darf, dessen Interessen zugleich mit denjenigen eines Bewerbers verknüpft sind (OLG Brandenburg, Urt. v. 19. Juli 2016, Kart U 1/15, Rn. 47; OLG Schleswig, Urt. v. 16. April 2018, 16 U 110/17 Kart, Rn. 40; jeweils zit. nach juris).

    Ohne eine solche Trennung lässt sich die gebotene diskriminierungsfreie Vergabeentscheidung von vornherein nicht gewährleisten (BGH, Beschl. v. 18. Okt. 2016, KZB 46/15, "Berlin Energie«, Rn. 40; OLG Brandenburg, Urt. v. 19. Juli 2016, Kart U 1/15, Rn, 50, jeweils zit. nach juris).

    Der Beweis für eine Kausalität von personellen Verflechtungen für eine ihm nachteilige Entscheidung ist für den Bewerber regelmäßig nicht zu führen (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 19. Juli 2016, Kart U 1/15, Rn. 67, zit. nach juris).

  • OLG Brandenburg, 06.04.2021 - 17 U 3/19

    Anforderungen an das Verfahren der Konzessionierung von Leitungsrechten für den

    Rechtsfehlerhaft seien auch die Ausführungen zur Beteiligung von Rechtsanwältin R..., weil die insoweit vom Landgericht herangezogene Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19. Juli 2016, Kart U 1/15) einen nicht vergleichbaren Sachverhalt betreffe.

    Zum einen seien besondere Kenntnisse über die Bieterangebote von Rechtsanwältin R... in dem ersten Verfahren nicht erlangt worden, zum anderen sei zwischen den verschiedenen Verfahren aber auch vom Sachverhalt her zu trennen, so dass sich die vom Landgericht maßgeblich herangezogene Entscheidung des Senats (Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15) als nicht einschlägig erweise.

    Die damit erfolgte Präzisierung stellt keine Änderung des Streitgegenstandes im Sinne der §§ 253 Abs. 2 Nr. 2, 533 ZPO dar, sondern entspricht dem Verfügungsbegehren, wie es sich bei verständiger Würdigung bereits aus der Antragsschrift ergibt (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15, juris Rn. 37 f.).

    (1) § 16 VgV in der bis zum 17. April 2016 gültigen Fassung und § 6 VgV n.F. erstrecken sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und wie nunmehr in § 1 Abs. 2 Nr. 3 VgV n.F. auch klargestellt ist, nicht auf die Entscheidung über Wegenutzungsverträge nach § 46 Abs. 2 EnWG (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 -EnZR 99/18 - Gasnetz Leipzig, juris Rn. 26; ebenso Senat, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15, juris Rn. 49).

    Nicht ausgeschlossen hat der Bundesgerichtshof damit einen Interessenkonflikt für die jeweils in Absatz 2 dieser Vorschriften geregelten Personen, "die an der Durchführung des Vergabeverfahrens beteiligtoder Einfluss auf den Ausgang eines Vergabeverfahrens nehmen können", sofern sie dabei "ein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder sonstiges persönliches Interesse haben, das ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte." Vielmehr hat der Bundesgerichtshof sowohl in der vorzitierten als auch in früheren Entscheidungen entsprechend allgemeiner ausgeführt, dass eine Gemeinde sich zwar mit einer ihr zweckmäßig erscheinenden Betriebsform an einem Bieterwettbewerb beteiligen darf, dabei aber das Gebot der organisatorischen und personellen Trennung der Vergabestelle von dem als Bieter auftretenden kommunalen Betrieb strikt zu beachten hat (aaO, Rn. 43; ebenso bereits BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15 - Landesbetrieb Berlin Energie, aaO, Rn. 39 f.; KG, Urteil vom 4. April 2019 - 2 U 5/15 Kart, juris Rn. 68; Senat, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15, juris Rn. 50).

    Auch der Senat hat in seinem Urteil vom 19. Juli 2016 (Kart U 1/15 - Stadt Hennigsdorf) bereits den allgemeinen Rechtsgedanken formuliert, dass in Anlehnung an "die Vorschriften des 4. Teils des GWB in § 16 VgV a.F. bzw. § 6 VgV in der seit 18.04.2016 geltenden Fassung" zur Sicherung des Neutralitätsgebotes "keine Personen für den Auftraggeber tätig werden dürfen, deren Interessen mit denen eines Bieters oder eines Beauftragten eines Bieters verknüpft sind" und sich daher "das Mitwirkungsverbot [...] auch auf Beauftragte des Auftraggebers [erstreckt]", denn "andernfalls können weder der Bieter noch das Gericht in eine unbefangene Auswahlentscheidung der vergabeleitenden Stelle vertrauen" (aaO, juris Rn. 47 ff.).

    Der Beweis für eine Kausalität von personellen Verflechtungen für eine ihm nachteilige Entscheidung ist für den Bewerber regelmäßig nicht zu führen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15, juris Rn. 67; OLG Naumburg, Urteil vom 21. September 2018 - 7 U 33/17 (Hs), Rn. 90 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Juni 2016 - 54 Verg 2/16, juris Rn. 121 mwN).

  • OLG Brandenburg, 22.08.2017 - 6 U 1/17

    Vergabe eines Stromkonzessionsvertrags: Anforderungen an ein

    Bei der Gestaltung des Auswahlverfahrens und dessen Entscheidung unterliegt die Gemeinde zudem dem Gebot der Neutralität (Senat, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15, Rn 46; OLG Celle, Urt. v. 26.01.2017 - 13 U 9/16 (Kart), Rn 38; OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.04.2017 - 6 U 151/16 Kart, Rn 93; jew. zit. nach juris), das, abgeleitet als allgemeiner Rechtsgedanke aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Diskriminierungsverbot und dem Transparenzgebot ein Richten in eigener Sache verbietet.

    Auch die Gesamtschau unter Einschluss der von der Verfügungsbeklagten weiter angeführten Umstände (wie z.B. die Verbindung von funktionaler Ausschreibung mit relativer Bewertungsmethode; vgl. dazu Senat, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn 64f.; zit. nach juris) lässt allenfalls erkennen, dass eine nicht ganz auszuschließende Gefahr für ein manipulatives Vorgehen bestanden haben kann; es fehlen jedoch Anhaltspunkte dafür, dass das Verfahren tatsächlich mit dem Ziel der Bevorzugung der P... GmbH geführt worden ist.

    Der Sachverhalt liegt vorliegend anders als in der Konstellation, die der Entscheidung des Senats vom 19.07.2016 - Kart U 1/15 - zugrunde gelegen hat.

    Dies stellt eine im Vergaberecht unter dem Vorbehalt der Zweckmäßigkeit stehende, grundsätzlich zulässige Form der Ausschreibung dar, bei welcher der Auftraggeber bestimmte Einschätzungen, Planungen und Gestaltungen der Leistung auf den Unternehmer verlagert und gegen die auch im Verfahren zur Auswahl eines Wegenutzungsberechtigten grundsätzlich nichts zu erinnern ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.04.2014 - VI-2 Kart 2/13 (V) Rn. 131; Senat, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15, Rn 64; jeweils zit. nach juris).

    a) Entgegen der Ansicht der Berufung ist die Auswahl der relativen Bewertungsmethode in Konzessionsvergabeverfahren nicht grundsätzlich zu beanstanden (Senat, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn 65; OLG Celle, Urt. v. 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart) Rn 124; OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.04.2017 - 6 U 156/16 Rn 121; jew. zit. nach juris).

  • KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15

    Gasversorgungsnetz Berlin

    (1) Bewirbt sich eine Kommune selbst um eine von ihr zu vergebende Konzession, so verlangt das materielle Kartellrecht zur Wahrung des Geheimwettbewerbs, des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Neutralitätsgebots in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 16 VgV eine strikte organisatorische und personelle Trennung zwischen der Kommune als verfahrensleitender Stelle und der Kommune als Bieter (OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 152/16 Kart -, Rn. 98, juris; ähnlich BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, Rn. 39 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15 -, Rn. 50, juris; OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2017 - 13 U 9/16 (Kart) -, Rn. 40, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16. April 2018 - 16 U 110/17 Kart -, Rn. 40, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. September 2018 - 7 U 33/17 (Hs) -, Rn. 50, juris (Revision anhängig); Senat, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 2 U 18/18 EnWG -, Rn. 33, juris; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Januar 2017 - 2 U 66/16 -, Rn. 109 ff., Rn. 135 f., juris).

    Es genügt insoweit eine Konstellation, die geeignet ist, das Fehlen der notwendigen Unparteilichkeit der vergabeleitenden Stelle zu begründen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15 -, Rn. 67, juris).

  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16

    Konzessionsvergabeverfahren: Pflichten einer Gemeinde bei der Auswahl eines

    Dann gilt dies erst recht für eine eigenständige juristische Person, an der die Gemeinde kapitalmäßig beteiligt ist, gleichviel in welchem Umfang (vgl. auch Brandenburgisches OLG, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15, bei juris Rz. 56, m.w.N.).

    Im Ansatz zutreffend liegt diesem Angriff die Erwägung zugrunde, dass die Gemeinde bei dem Ausschreibungsverfahren und der Bewertung der eingehenden Angebote der Neutralitätspflicht obliegt (eingehend Brandenburgisches OLG, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15, bei juris).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei Wertung der Zuschlagskriterien

    Der Senat hält an seiner früheren Auffassung (vgl. Urt. v. 26.03.2014 - 6 U 68/13 (Kart), WuW/E DE-R 4279 Rn. 66) fest, dass ein Verfügungsgrund regelmäßig dann zu bejahen ist, wenn die Unterlassungsverfügung darauf gerichtet ist, den Abschluss eines Konzessionsvertrages zu verhindern (vgl. auch OLG Brandenburg, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 35 ff., juris).

    Es obliegt der Entscheidung der Parteien, ob sie die einstweilige Verfügung als dauerhafte Regelung hinnehmen oder aber ein Hauptsacheverfahren anstrengen wollen (OLG Brandenburg, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 38 f., juris).

    f) Entgegen der Auffassung der Klägerin und des OLG Brandenburg (Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 67, juris) genügt es für die Annahme einer nicht an den Zielen des § 1 EnWG orientierten Entscheidung nicht, wenn in der Gesamtschau aller Umstände durchgreifende Zweifel an der Neutralität der Beklagten bestehen.

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei der Bewertung der

    Der Senat hält an seiner früheren Auffassung (vgl. Urt. v. 26.03.2014 - 6 U 68/13 (Kart), WuW/E DE-R 4279 Rn. 66) fest, dass ein Verfügungsgrund regelmäßig dann zu bejahen ist, wenn die Unterlassungsverfügung darauf gerichtet ist, den Abschluss eines Konzessionsvertrages zu verhindern (vgl. auch OLG Brandenburg, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 35 ff., juris).

    Es obliegt der Entscheidung der Parteien, ob sie die einstweilige Verfügung als dauerhafte Regelung hinnehmen oder aber ein Hauptsacheverfahren anstrengen wollen (OLG Brandenburg, Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 38 f., juris).

    f) Entgegen der Auffassung der Klägerin und des OLG Brandenburg (Urt. v. 19.07.2016 - Kart U 1/15 Rn. 67, juris) genügt es für die Annahme einer nicht an den Zielen des § 1 EnWG orientierten Entscheidung nicht, wenn in der Gesamtschau aller Umstände durchgreifende Zweifel an der Neutralität der Beklagten bestehen.

  • LG Dortmund, 07.06.2018 - 13 O 62/16
    Er fußt auf dem allgemeinen, allen Verfahrensordnungen immanenten Grundsatz, dass niemand als Richter in eigener Sache urteilen darf, weil niemand unbefangen gegen sich selbst sein kann (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.07.2016, Kart U 1/15, S. 10).

    Als Ausprägung des allgemeinen Rechtsstaatlichkeitsgrundsatz der Neutralität gilt ein Mitwirkungsverbot von Personen, die dem Bieter nahe stehen, auf Seiten der vergabeleitenden Stelle aber auch über das förmliche Verfahren hinaus für Auswahlentscheidungen zur Vergabe von Wegenutzungsrechten (OLG Brandenburg, Urteil vom 19.07.2016, a.a.O., Seite 11; LG Dortmund, Urteil vom 03.007.2015, 2015, 10 O 63/15 EnW, juris-Rdnr. 50; Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers, 2. Auflage 21.05.2015, Rdnr. 25).

    Dementsprechend ist -wie bereits unter Ziffer 1. ausgeführt - einer Gemeinde, die sich selbst an dem Wettbewerb um die Wegenutzungsrechte beteiligt, mithin sowohl als Anbieter als auch als Nachfrager nach Wegenutzungsrechten auftritt, zur Wahrung des Geheimwettbewerbs und des Neutralitätsgebots eine hinreichende organisatorische und personelle Trennung zwischen ihr als verfahrensleitender Stelle und ihr als Bieterin abzuverlangen (Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers, a.a.O.; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.07.2016, Kart U 1/15, Seite 11; LG Dortmund, Urteil vom 03.07.2015, 10 O 63/15 EnW, juris-Rdnr. 50).

  • OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 17 U 1/19

    Vorläufige Unterlassung eines Auswahlverfahrens zur Neukonzessionierung von

  • OLG Brandenburg, 20.03.2018 - 6 U 4/17

    Neuvergabe eines Konzessionsvertrags: Untersagung des Abschlusses eines

  • LG München I, 11.03.2022 - 37 O 14213/21

    Vergabe eines Stromkonzessionsvertrages

  • OLG Celle, 26.01.2017 - 13 U 9/16

    Strom- und Gaskonzessionsvergabe: Wie hat die Auswahl des Konzessionsnehmers zu

  • OLG Karlsruhe, 27.03.2019 - 6 U 113/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Vergabe von Wegenutzungsverträgen im

  • LG Wiesbaden, 22.03.2017 - 12 O 16/17

    Auswahlverfahren zur Vergabe energierechtlicher Wegenutzungsrechte

  • LG Potsdam, 27.01.2017 - 52 O 139/16

    Neuvergabe von Stromkonzessionen: Beachtung des Transparenzgebots und des

  • LG Dortmund, 28.07.2017 - 13 O 22/17

    Auswahl des Konzessionärs für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem

  • VG München, 02.02.2017 - M 24 K 16.3633

    Rechtsweg für Anspruch auf Akteneinsicht im Konzessionsverfahren

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