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OLG Brandenburg, 11.09.2012 - Kart W 2/12 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koehler-klett.de (Kurzinformation)
Nicht ohne Schutz - zur Erfüllung kartellrechtlicher Auskunftspflichten durch öffentlich-rechtliche Wasserversorger
Verfahrensgang
- OLG Brandenburg, 11.09.2012 - Kart W 2/12
- BGH, 26.02.2013 - KVZ 57/12
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 11.03.2014 - Kart W 1/13
Kartellrechtliches Auskunftsverlagen: Bemessung einer angemessenen Frist; …
Soweit der Beteiligte zu 1. die Verfügung hinsichtlich der ihm gesetzten Frist für sich angegriffen hat, setzt die Zulässigkeit der Beschwerde nicht voraus, dass der Beschwerdeführer zuvor erfolglos einen Antrag auf Fristverlängerung bei der Kartellbehörde gestellt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 11.09.2012, Kart W 2/12, zitiert nach juris).29 Bei der Bemessung der angemessenen Frist ist zum Einen das öffentliche Interesse an der zügigen Verfahrensdurchführung und zum Anderen das private Interesse an der Vermeidung übermäßiger Arbeitsbelastung abzuwägen (vgl. Senat, Beschluss vom 11.09.2012 a.a.O.).
Der Beteiligte zu 1. hat im Beschwerdeverfahren auch nicht näher vorgetragen, auf welche Weise er diese Zeit bis zur Einlegung der Beschwerde unter Anspannung seiner personellen und finanziellen Kräfte genutzt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 11.09.2012, a.a.O.).