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   OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10   

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OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10 (https://dejure.org/2011,2703)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.02.2011 - 4 U 76/10 (https://dejure.org/2011,2703)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 4 U 76/10 (https://dejure.org/2011,2703)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 75

    AktG § 84; BGB § 134
    Nichtigkeit des Aufsichtsratsbeschlusses außerhalb der Jahresfrist des § 84 Abs. 1 Satz 3 AktG

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 84 Abs 1 S 3 AktG, § 134 BGB
    Wirksamkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen: Aktienrechtliche Zulässigkeit einer einvernehmlichen Aufhebung der Vorstandsbestellung bei gleichzeitiger Neubestellung

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 84; BGB § 134
    Wiederbestellung eines Vorstands frühestens ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Verlängerung der Bestellung eines Vorstandsmitglieds außerhalb der zeitlichen Grenze des § 84 Abs. 1 S. 3 AktG

  • Betriebs-Berater

    Nichtigkeit einer vorzeitigen Neubestellung der Vorstandsmitglieder

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 84 Abs. 1 S. 3; BGB § 134
    Wirksamkeit der Verlängerung der Bestellung eines Vorstandsmitglieds außerhalb der zeitlichen Grenze des § 84 Abs. 1 S. 3 AktG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit der vorzeitigen Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrecht, Allgemeine Feststellungsklage, Aufsichtsrat, Beschlussmängel, Bestellung zum Geschäftsführer, Vorstand

Besprechungen u.ä. (2)

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit der vorzeitigen Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern

  • audit-committee-institute.de PDF, S. 26 (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitige Wiederbestellung des Vorstands ist nichtig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 617
  • BB 2011, 1039
  • DB 2011, 754
  • Konzern 2011, 179
  • NZG 2011, 433
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92

    Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen - Diskriminierung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
    Die Klage ist gegen die Gesellschaft und nicht gegen den Aufsichtsrat zu richten (BGH Urteil vom 17. Mai 1993 - II ZR 89/92 - m.w.N.; 25. Februar 1982 - II ZR 102/81 - m.w.N. bei juris).Das Feststellungsinteresse des Aufsichtsratsmitglieds folgt aus seiner Organstellung und der sich daraus ergebenden gemeinsamen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von den Aufsichtsräten gefassten Beschlüsse.

    Auch ist zu beachten, dass ein berechtigtes Interesse daran bestehen kann, dass die Fehlerhaftigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen nicht von einem zu großen Personenkreis (zeitlich unbeschränkt) geltend gemacht werden kann (BGH Urteil vom 17. Mai 1993 aaO; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1371).

    Eine dahinlautende Klage muss mit der unter den gegebenen Verhältnissen zumutbaren Beschleunigung geltend gemacht werden (BGH Urteil vom 17. Mai 1993 aaO).

    Das gilt aber nicht ebenso für einen Aufsichtsratbeschluss, der in der Form seines Zustandekommens oder in seinem Inhalt gegen Gesetz oder Satzung verstößt und deshalb nichtig ist (OLG Düsseldorf, aaO; Habersack in MüKo. AktG 3. Aufl. § 108 Rdnrn. 78, 81, Oetker in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 10. Aufl. § 108 Rdnr. 13; vgl. auch BGH Urteil vom 17. Mai 1993 aaO).

  • AG Duisburg, 10.07.2008 - 62 IN 167/02

    Bestellung eines Verfahrenspflegers während des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
    Der Senat ist hierzu der Auffassung, dass es sich bei der in Rede stehenden rechtlichen Gestaltung um eine unzulässige Umgehung des eindeutigen Gesetzeszwecks handelt (ebenso: AG Duisburg NZI 2008, 621).

    AG Duisburg NZI 2008, 621, 622; Semler in MüKo.

  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 102/81

    Zur Zulässigkeit von Regelungen für Ausschüsse des Aufsichtsrats einer AG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
    Die Klage ist gegen die Gesellschaft und nicht gegen den Aufsichtsrat zu richten (BGH Urteil vom 17. Mai 1993 - II ZR 89/92 - m.w.N.; 25. Februar 1982 - II ZR 102/81 - m.w.N. bei juris).Das Feststellungsinteresse des Aufsichtsratsmitglieds folgt aus seiner Organstellung und der sich daraus ergebenden gemeinsamen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von den Aufsichtsräten gefassten Beschlüsse.

    Deshalb folgt das rechtliche Interesse eines Aufsichtsrates an der Feststellung der Nichtigkeit des Aufsichtsratsbeschlusses aus seiner Stellung als Mitglied des Aufsichtsrats (BGH Urteil vom 21. April 1997 - II ZR 175/95 - 25. Februar 1982 aaO).

  • OLG Zweibrücken, 23.06.2010 - 4 U 196/09

    Kostentragungslast eines Rechtsanwalts wegen einer Berufungseinlegung ohne

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
    bestehen seit längerem erhebliche Spannungen, wie dem Senat u.a. aus dem Verfahren 4 U 196/09 bekannt ist.

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten ist durch Beschluss des Senats vom 23. Juni 2010 (Az. 4 U 196/09, veröffentlicht in MDR 2010, 1406) als unzulässig verworfen worden.

  • BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 522/08

    Arbeitsverhältnis bei Beendigung der Organstellung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
    Mit Recht hat deshalb auch das Bundesarbeitsgericht eine gegen § 84 Abs. 1 Satz 3 AktG verstoßende Verlängerungsklausel des Anstellungsvertrages eines Vorstandsmitglieds als wegen Umgehung einer zwingenden Rechtsnorm nach § 134 BGB nichtig erachtet (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. August 2009 - 5 AZR 522/08 - bei juris, insbesondere Rdnrn. 27 ff.).
  • LG Frankenthal, 22.04.2010 - 2 HKO 89/09

    Bestehen eines Feststellungsinteresses an der Überprüfung beanstandeter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
    Durch das angefochtene Urteil (veröffentlicht in BB 2010, 1626), auf welches zur Ergänzung der Sachdarstellung Bezug genommen wird, hat die 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) die Klage nach Beweisaufnahme abgewiesen.
  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95

    Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
    Deshalb folgt das rechtliche Interesse eines Aufsichtsrates an der Feststellung der Nichtigkeit des Aufsichtsratsbeschlusses aus seiner Stellung als Mitglied des Aufsichtsrats (BGH Urteil vom 21. April 1997 - II ZR 175/95 - 25. Februar 1982 aaO).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 6 U 104/94
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
    Auch ist zu beachten, dass ein berechtigtes Interesse daran bestehen kann, dass die Fehlerhaftigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen nicht von einem zu großen Personenkreis (zeitlich unbeschränkt) geltend gemacht werden kann (BGH Urteil vom 17. Mai 1993 aaO; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1371).
  • OLG Schleswig, 26.04.2004 - 2 W 46/04

    Gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
    Es handelt sich dabei lediglich um eine unverbindliche Empfehlung einer unabhängigen Expertengruppe, die weder unmittelbare noch mittelbare Gesetzeskraft hat und noch nicht einmal einen Handelsbrauch darstellt (OLG Schleswig ZIP 2004, 1143;.
  • LG Frankenthal, 11.05.2010 - 1 HKO 50/09

    Wirksamkeit des Beschlusses eines Aufsichtsratssitzung hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
    In dem Hauptsacheverfahren (Az. 1 HKO 50/09 Landgericht Frankenthal/Pfalz) hat das Landgericht durch Urteil vom 11. Mai 2010 festgestellt, dass der in der Aufsichtsratssitzung vom 26. Oktober 2009 ergangene Beschluss nicht wirksam ist.
  • BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11

    Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ist

    Das Berufungsgericht hat ihr stattgegeben (OLG Zweibrücken, ZIP 2011, 617).

    Andere Autoren halten einen solchen Bestellungsbeschluss für zulässig (Hefermehl in Geßler/Hefermehl, AktG, § 84 Rn. 28; Willemer, AG 1977, 131 ff.; Hölters/Weber, AG 2005, 629, 631 f.; Fastrich in Festschrift Buchner, 2009, S. 209, 217 f.; Fleischer, DB 2011, 861, 863 ff.; Seibt in K. Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 84 Rn. 16; Bauer/Arnold, DB 2006, 260, 261; Happ, Aktienrecht, 3. Aufl., 8.03 Rn. 4; Oltmanns in Heidel, Aktienrecht, 3. Aufl., § 84 Rn. 7; Wiesner in MünchHdbAG, 3. Aufl., § 20 Rn. 32; Mutter in Marsch-Barner/Schäfer, Handbuch börsennotierte AG, 2. Aufl., § 19 Rn. 76 f.; Frodermann/Schäfer in Henn/Frodermann/Jannott, Handbuch des Aktienrechts, 8. Aufl., Abschn. 7 Rn. 53; Bosse/Hinderer, NZG 2011, 605, 607; Selter, NZG 2011, 897, 898 f.; Wilsing/Meyer, GWR 2011, 182; Paul, EWiR 2011, 297).

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage -

    b) Aufsichtsratsbeschlüsse, die in verfahrensmäßiger oder inhaltlicher Beziehung gegen zwingendes Gesetzesrecht verstoßen, sind grundsätzlich unwirksam und nicht nur anfechtbar (BGH 29. Januar 2013 - II ZB 1/11 - Rn. 13; 17. Mai 1993 - II ZR 89/92 - zu II 2 b bb der Gründe, BGHZ 122, 342; OLG Zweibrücken 3. Februar 2011 - 4 U 76/10 - zu II 3 der Gründe; MüKoAktG/Habersack 4. Aufl. § 108 Rn. 80; Hopt/Roth in Großkomm AktG 4. Aufl. § 108 Rn. 153 f.; Hüffer/Koch AktG 12. Aufl. § 108 Rn. 26) .
  • OLG Köln, 02.03.2018 - 1 U 50/17

    Zeitliche Grenzen der Maßgeblichkeit des Stifterwillens für die Auslegung der

    Die Gesellschaft soll die Möglichkeit haben, alle fünf Jahre den Posten eines Vorstandes zu überprüfen und sich ohne Gefahr rechtlicher Auseinandersetzungen oder wirtschaftlicher Zwänge von einem Vorstandsmitglied zu trennen; bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds sind regelmäßig hohe Abfindungen zur Abgeltung der Restlaufzeit zu bezahlen; dieses Risiko steigt mit zunehmender Bestelldauer (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 3. Februar 2011 - 4 U 76/10, ZIP 2011, 617, zitiert juris Rn. 26).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2013 - 12 W 5/12

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer

    Den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt (5 W 52/05 in Der Konzern 2011, 179 -juris-Rn. 41 ff., 47) und des Oberlandesgerichts München (AG 2007, 411 - juris-Rn. 3) lagen Sachverhalte zugrunde, nach denen für den jeweiligen Bewertungsstichtag das steuerrechtliche Halbeinkünfteverfahren noch nicht galt.
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