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   BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12   

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https://dejure.org/2014,21557
BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12 (https://dejure.org/2014,21557)
BAG, Entscheidung vom 30.04.2014 - 7 ABR 30/12 (https://dejure.org/2014,21557)
BAG, Entscheidung vom 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 (https://dejure.org/2014,21557)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber

  • openjur.de

    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 140 GG, Art 137 Abs 3 WRV, § 48 Abs 1 ArbGG, § 17 Abs 2 S 1 GVG, § 28a MAVO München/Freising
    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber - Zuständigkeiten der kirchlichen und der staatlichen Gerichtsbarkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der staatlichen (Arbeits-)Gerichte für Ansprüche der Schwerbehindertenvertretung bei einer kirchlichen Arbeitgeberin aus der MAVO für die Erzdiözese München und Freising

  • bag-urteil.com

    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber

  • Betriebs-Berater

    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber

  • rewis.io

    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der staatlichen (Arbeits-)Gerichte für Ansprüche der Schwerbehindertenvertretung bei einer kirchlichen Arbeitgeberin aus der MAVO für die Erzdiözese München und Freising

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwerbehindertenvertretung bei einem kirchlichen Arbeitgeber - und der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber - Zuständigkeit der staatlichen Gerichte für Arbeitssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 97
  • MDR 2014, 1332
  • NZA 2014, 1223
  • BB 2014, 2228
  • KuR 2014, 263
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12
    In entsprechender Geltung des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG kommt damit den Gerichten für Arbeitssachen ggf. eine verfahrensüberschreitende Sachentscheidungskompetenz zu, wenn Gegenstand des Verfahrens ein einheitlicher Streitgegenstand im Sinne eines einheitlichen prozessualen Anspruchs ist (BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 47; BGH 27. November 2013 - III ZB 59/13 - Rn. 14 mwN, BGHZ 199, 159) .

    Das ist erforderlich, um zu klären, worüber das Gericht entscheidet und wie der objektive Umfang der Rechtskraft einer Sachentscheidung iSv. § 322 Abs. 1 ZPO ist (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 94/09 - Rn. 14 mwN; 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 21) .

    So ist etwa die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts kein zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage (vgl. BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 21 mwN, BAGE 131, 176; 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 18) .

  • BGH, 28.03.2003 - V ZR 261/02

    Rechtsweg für Ansprüche eines Geistlichen der Heilsarmee aus dem

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12
    Ob eine zum Kernbereich des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts gehörende Maßnahme oder Entscheidung mit den Grundprinzipien der Rechtsordnung vereinbar ist, beurteilt sich nach staatlichem Recht, für das nur die staatlichen Gerichte zur Entscheidung berufen sind (vgl. BGH 28. März 2003 - V ZR 261/02 - zu II 1 b der Gründe, BGHZ 154, 306) .

    bb) Das Rechtsschutzbedürfnis zur Anrufung staatlicher Gerichte kann dagegen fehlen, wenn es in innerkirchlichen Angelegenheiten ausschließlich um die Anwendung kirchlichen Rechts geht, für entsprechende Streitigkeiten durch die Anrufung kircheneigener Gerichte oder Schlichtungsgremien ein Rechtsweg geschaffen und von ihm ein effektiver Rechtsschutz zu erwarten ist (vgl. BGH 28. März 2003 - V ZR 261/02 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 154, 306) .

    Ist ein solcher Rechtsweg für kirchenrechtliche Bestimmungen geschaffen und von ihm effektiver Rechtsschutz auch zu erwarten, dürfen staatliche Gerichte nicht - oder jedenfalls nicht vor Ausschöpfung des kirchlichen Rechtswegs - entscheiden (vgl. BAG 25. April 1989 - 1 ABR 88/87 - zu B 2, 3 der Gründe, BAGE 61, 376; BGH 28. März 2003 - V ZR 261/02 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 154, 306) .

  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 646/07

    Freizeitausgleich teilzeitbeschäftigter Mitarbeitervertreter

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12
    In diesen Fällen sind die kirchlichen Gerichte zu einer auch für die staatlichen Gerichte verbindlichen eigenen Auslegung nur befugt, wenn die Kirche sich eine Vorfragenkompetenz vorbehält (vgl. BAG 11. November 2008 - 1 AZR 646/07 - Rn. 9) .

    Dies folgt aus Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 WRV und findet seinen einfachgesetzlichen Ausdruck in § 118 Abs. 2 BetrVG, § 112 BPersVG (vgl. BAG 11. November 2008 - 1 AZR 646/07 - Rn. 9) .

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12
    Das Verhältnis der staatlichen Gerichtsbarkeit zu den von einer Kirche im Rahmen ihrer Selbstbestimmung errichteten Kirchengerichten regelt die Vorschrift nicht (vgl. BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 22; BVerwG 28. April 1994 - 2 C 23.92 - zu 2 der Gründe, BVerwGE 95, 379) .

    Die Bestimmungen des § 48 Abs. 1 ArbGG iVm. §§ 17 bis 17b GVG regeln aber nur das Verhältnis der verschiedenen staatlichen (fachgerichtlichen) Rechtswege untereinander, nicht dagegen das Verhältnis der staatlichen Gerichtsbarkeit zu den von einer Kirche im Rahmen ihrer Selbstbestimmung (Art. 140 GG, Art. 137 WRV) errichteten Kirchengerichten (vgl. zu § 17a Abs. 5 GVG: BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 22; BVerwG 28. April 1994 - 2 C 23.92 - zu 2 der Gründe, BVerwGE 95, 379) .

  • BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 23.92

    Bestehen versorgungsrechtlicher Ansprüche (Waisengeld) - Erfordernis des

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12
    Das Verhältnis der staatlichen Gerichtsbarkeit zu den von einer Kirche im Rahmen ihrer Selbstbestimmung errichteten Kirchengerichten regelt die Vorschrift nicht (vgl. BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 22; BVerwG 28. April 1994 - 2 C 23.92 - zu 2 der Gründe, BVerwGE 95, 379) .

    Die Bestimmungen des § 48 Abs. 1 ArbGG iVm. §§ 17 bis 17b GVG regeln aber nur das Verhältnis der verschiedenen staatlichen (fachgerichtlichen) Rechtswege untereinander, nicht dagegen das Verhältnis der staatlichen Gerichtsbarkeit zu den von einer Kirche im Rahmen ihrer Selbstbestimmung (Art. 140 GG, Art. 137 WRV) errichteten Kirchengerichten (vgl. zu § 17a Abs. 5 GVG: BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 22; BVerwG 28. April 1994 - 2 C 23.92 - zu 2 der Gründe, BVerwGE 95, 379) .

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12
    So ist etwa die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts kein zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage (vgl. BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 21 mwN, BAGE 131, 176; 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 18) .
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 94/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12
    Das ist erforderlich, um zu klären, worüber das Gericht entscheidet und wie der objektive Umfang der Rechtskraft einer Sachentscheidung iSv. § 322 Abs. 1 ZPO ist (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 94/09 - Rn. 14 mwN; 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 21) .
  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06

    Feststellung der Tarifgebundenheit

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12
    a) Nach dem im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren anwendbaren § 256 Abs. 1 ZPO kann die gerichtliche Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses beantragt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an einer entsprechenden alsbaldigen richterlichen Entscheidung hat (vgl. zB BAG 24. April 2007 - 1 ABR 27/06 - Rn. 15, BAGE 122, 121) .
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10

    Schulung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12
    Das ist den Gerichten verwehrt (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 35 mwN, BAGE 140, 277) .
  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 42/08

    Mitbestimmung bei Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG

    Auszug aus BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 30/12
    Dabei sind Anträge vom Gericht möglichst so auszulegen, dass sie die vom Antragsteller erkennbar erstrebte Sachentscheidung zulassen (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 42/08 - Rn. 13 mwN, BAGE 131, 225) .
  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76

    Stiftungen

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 88/87

    Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung einer diakonischen Einrichtung bei

  • LAG München, 11.04.2012 - 11 TaBV 18/12

    Schwerbehindertenvertretung bei kirchlichem Arbeitgeber; Zuständigkeit der

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 72/06

    Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des

  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 59/13

    Rechtswegeröffnung: Verweigerung der Einsicht in BAFin-Akten und des

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    Die Nachholungsmöglichkeit besteht vielmehr, bis die Entscheidung durchgeführt oder vollzogen ist (vgl. BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 37, BAGE 148, 97) .
  • BAG, 15.06.2017 - 7 AZB 56/16

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - kirchlicher Arbeitgeber -

    Die Bestimmungen des § 48 Abs. 1 ArbGG iVm. §§ 17 bis 17b GVG regeln nur das Verhältnis der verschiedenen staatlichen (fachgerichtlichen) Rechtswege untereinander, nicht dagegen das Verhältnis der staatlichen Gerichtsbarkeit zu den von einer Kirche im Rahmen ihrer Selbstbestimmung (Art. 140 GG, Art. 137 WRV) errichteten Kirchengerichten (BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 24, BAGE 148, 97; vgl. zu § 17a Abs. 5 GVG: BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 22; BVerwG 28. April 1994 - 2 C 23.92 - zu 2 der Gründe, BVerwGE 95, 379) .

    Wären für den Rechtsstreit - wie der Arbeitgeber meint - allein kirchliche Gerichte zuständig, führte dies zur Unzulässigkeit der Sachanträge, weil diesen das Rechtsschutzbedürfnis zur Anrufung staatlicher Gerichte fehlte (vgl. BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 15, 21, BAGE 148, 97; BGH 28. März 2003 - V ZR 261/02 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 154, 306) .

    Das SGB IX sieht - jedenfalls ausdrücklich - eine Schwerbehindertenvertretung für Einrichtungen kirchlicher Arbeitgeber nicht vor (vgl. BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 14, BAGE 148, 97) .

    Dazu ist auch zu unterstellen, dass die Sachanträge auf staatliches Recht und damit auf § 95 SGB IX gestützt werden, denn die staatlichen Gerichte sind nur dann zur Entscheidung berufen, wenn es um die Anwendung staatlichen Rechts geht (vgl. BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 18, BAGE 148, 97) .

  • LAG Düsseldorf, 23.03.2015 - 9 TaBV 86/14

    Zeitgutschrift wegen des Sturms Ela?

    Insoweit ist ihr zuzugeben, dass nach dem im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren anwendbaren § 256 Abs. 1 ZPO die gerichtliche Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses beantragt werden kann, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an einer entsprechenden alsbaldigen richterlichen Entscheidung hat (vgl. BAG v. 30.04.2014 - 7 ABR 30/12, juris; BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 27/06, juris).

    Das ist den Gerichten verwehrt (BAG v. 30.04.2014 - 7 ABR 30/12, juris; BAG v. 18.01.2012 - 7 ABR 73/10, juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.10.2023 - 7 Sa 35/23

    Rechtsweg bei kirchlicher und staatlicher Rechtsgrundlage - Verhältnis

    Stützt der Kläger sein auf einem einheitlichen Streitgegenstand im Sinne eines einheitlichen prozessualen Anspruchs beruhendes Rechtsschutzziel (Streitgegenstand) sowohl auf eine kirchliche als auch auf eine staatliche Rechtsgrundlage kommt den Gerichten für Arbeitssachen in entsprechender Geltung des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG eine verfahrensüberschreitende Sachentscheidungskompetenz zu (im Anschluss an BAG, Beschl. v. 30.04.2014, 7 ABR 30/12 Rn. 24).(Rn.27).

    Stützt der Kläger sein auf einem einheitlichen Streitgegenstand im Sinne eines einheitlichen prozessualen Anspruchs beruhendes Rechtsschutzziel (Streitgegenstand) sowohl auf eine kirchliche als auch auf eine staatliche Rechtsgrundlage kommt den Gerichten für Arbeitssachen in entsprechender Geltung des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG eine verfahrensüberschreitende Sachentscheidungskompetenz zu (z.B. BAG, Beschl, v. 30. April 2014, 7 ABR 30/12, Rn. 24, AP Nr. 54 zu Art. 140 GG).

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 495/16

    Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Mitglieds der Mitarbeitervertretung auf

    Insoweit sind sie zu einer eigenen Auslegung befugt, es sei denn, die Kirchen hätten sich eine Vorfragenkompetenz vorbehalten (BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 19 ff., BAGE 148, 97; 11. November 2008 - 1 AZR 646/07 - Rn. 9) .
  • VGH Bayern, 07.08.2017 - 3 ZB 14.536

    Innerkirchlicher Rechtsweg bei Status- und Zahlungsklage eines Diakons

    Der Klage fehlt andernfalls das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (BGH, U.v. 28.3.2003 - V ZR 261/02 - juris Rn. 14; BAG, B.v. 30.4.2014 - 7 ABR 30/12 - juris Rn. 21).

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung geklärt, dass wegen kirchendienstrechtlicher Statusangelegenheiten Rechtsschutz durch die staatlichen Gerichte allenfalls subsidiär nach Erschöpfung des innerkirchlichen Rechtswegs und inhaltlich nur eingeschränkt in Frage kommt (BVerfG, B.v. 18.9.1998 - 2 BvR 1476/94 - juris Rn. 30; NB.v. 9.12.2008 - 2 BvR 717/08 - juris Rn. 7; BVerwG, U.v. 27.2.2014 - 2 C 19.12 - juris Rn. 27; B.v. 4.1.2017 - 2 B 23.16 - juris Rn. 13; BGH, U.v. 28.3.2003 - V ZR 261/02 - juris Rn. 14; BAG, B.v. 30.4.2014 - 7 ABR 30/12 - juris Rn. 21).

  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 485/16

    Besitzstandszulage im kirchlichen Bereich

    Sie sind zu einer eigenen Auslegung befugt, wenn sich die Kirchen keine Vorfragenkompetenz vorbehalten haben (vgl. BAG 30. April 2014 - 7 ABR 30/12 - Rn. 20, BAGE 148, 97; 11. November 2008 - 1 AZR 646/07 - Rn. 9 mwN) .
  • ArbG Münster, 03.07.2020 - 4 BV 4/20
    Eine einmal ausgesprochene Abmahnung kann nicht mehr "ausgesetzt" werden (ausdrücklich BAG vom 30.04.2014, 7 ABR 30/12, Juris, Randnote 37 mit weiteren Nachweisen).

    Ein solcher Antrag lässt nicht hinreichend erkennen, welches konkrete Tun oder Unterlassen der Arbeitgeberin aufgegeben werden soll oder welche rechtsgestaltende oder feststellende Entscheidung des Gerichts treffen soll (ausdrücklich BAG vom 30.04.2014, 7 ABR 30/12, Juris, Randnote 37; anderer Ansicht LAG Hamm vom 14. Januar 2020 7 TaBV 63 / 19, Juris, Randnote 31).

  • KAG Hamburg, 20.12.2018 - I MAVO 17/18
    10 1. Die kirchlichen Gerichte sind zu einer eigenen Auslegung befugt, wenn die Kirche sich eine Vorfragenkompetenz vorbehält (vgl. BAG vom 11. November 2008 - 1 AZR 646/07, juris Rn. 9; vom 30. April 2014 - 7 ABR 30/12, juris Rn. 20).

    3 30. April 2014 - 7 ABR 30/12, juris Rn. 22).

  • LAG Düsseldorf, 14.01.2015 - 12 Sa 684/14

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer

    Zudem verweist § 52 Abs. 5 Satz 2 MAVO Köln ergänzend auf die Bestimmungen des SGB IX zu den persönlichen Rechten und Pflichten der Vertrauensperson (vgl. BAG 30.04.2014 - 7 ABR 30/12, ZTR 2014, 624 Rn. 26).
  • KAG Hamburg, 01.03.2023 - I MAVO 16/22
  • VG Ansbach, 31.08.2022 - AN 1 E 22.01793

    Vorläufige Versetzung eines Kirchenbeamten in den Ruhestand

  • KAG Mainz, 04.11.2014 - M 20/14

    Presseerklärung auf Homepage

  • LAG Nürnberg, 04.11.2015 - 4 Sa 200/15

    Abmahnung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • MAVG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 04.12.2014 - 1 AS 41/14
  • Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Ev. Landeskirche in Württembe, 04.12.2014 - 1 AS 41/14
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12098
LAG Düsseldorf, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13 (https://dejure.org/2014,12098)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13 (https://dejure.org/2014,12098)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 11 Sa 1484/13 (https://dejure.org/2014,12098)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 8, 41, 46 EMRK
    Wiedereinstellung eines rechtskräftig gekündigten Kirchenmusikers

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    EGMR bestätigt nach 12 Jahren Menschenrechtsverletzung - Kündigung dennoch wirksam - Wiedereinstellung verneint

  • arbeitsrecht-hessen.de

    EGMR bestätigt nach 12 Jahren Menschenrechtsverletzung - Kündigung dennoch wirksam - Wiedereinstellung verneint

  • hensche.de

    Kündigung: Kirche, Ehebruch, Kündigung: Ehebruch, Wiedereinstellung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Kirchenmusikers auf Wiedereinstellung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen eines außerehelichen Verhältnisses und Feststellung einer Konventionsverletzung den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Kirchenmusikers auf Wiedereinstellung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen eines außerehelichen Verhältnisses und Feststellung einer Konventionsverletzung den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schüth gibt nicht auf

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Trotz Verletzung der EMRK keine Wiedereinstellung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechtssicherheit gefährdet - Untreuer Kirchenmusiker wird nicht wieder eingestellt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verstoß einer Kündigung gegen die EMRK begründet nicht automatisch einen Wiedereinstellungsanspruch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Wiedereinstellung des rechtskräftig gekündigten Kirchenmusikers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Wiedereinstellung des rechtskräftig gekündigten Kirchenmusikers

  • rp-online.de (Pressemeldung, 05.06.2014)

    Untreuer Kirchenmusiker zu Recht entlassen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Keine Wiedereinstellung eines untreuen Kirchenmusikers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Wiedereinstellung eines rechtskräftig gekündigten Kirchenmusikers - Aus festgestelltem Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention folgt nicht zwingend Wiedereinstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • KuR 2014, 263
  • NZA-RR 2014, 642
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11

    Restitutionsklage - festgestellter Konventionsverstoß

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13
    Mit Urteil vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11, welches dem Kläger am 29.04.2013 zugestellt worden ist, hat der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.05.2011 - 7 Sa 1427/10 über die Restitutionsklage bestätigt.

    Nach dieser Entscheidung des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichtes vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11 hat die Beklagte die Fortsetzung des Berufungsverfahrens Landesarbeitsgericht Düsseldorf 10 Sa 234/99 über die Kündigung vom 22.12.1997 beantragt, mit welcher das Arbeitsverhältnis zum 30.06.1998 gekündigt worden war.

    Der Kläger verweist insoweit auf die Ausführungen des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichtes in seinem Urteil vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11 unter IV. 2. b) dd) (4) der Entscheidungsgründe und das dort von dem 2. Senat des Bundesarbeitsgerichtes in Bezug genommene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 zu C. I. 3. b) bb) der dortigen Entscheidungsgründe.

    Ein Wiedereinstellungsanspruch ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichtes vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11, denn das Bundesarbeitsgericht sage hier lediglich, dass ein Wiedereinstellungsanspruch nicht von vornherein ausgeschlossen sei.

    Er weist darauf hin, dass er seine Wiedereinstellung nicht auf den allgemeinen Wiedereinstellungsanspruch stütze, sondern vielmehr einen Wiedereinstellungsanspruch sui generis geltend mache, der sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 23.09.2010, der Entscheidung des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichtes vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11 und dem Beschluss des 2. Senates des Bundesverfassungsgerichtes vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 ergebe.

    Auch der Entscheidung des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11 könne Gegenteiliges nicht entnommen werden.

    Spätestens mit der am 29.04.2013 erfolgten Zustellung des Urteils des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11 hätte er die Wiedereinstellung geltend machen müssen.

    Er genießt auch den Schutz der Europäischen Konvention zum Schutz für Menschenrechte und Grundfreiheiten (vgl. BAG vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11 in NZA-RR 2014, 91; BVerfG vom 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92 in NJW 1993, 1125; EGMR vom 18.09.2007 - 52336/99 in KirchE 50, 160-179).

    Er kann eine Begrenzung der Verpflichtungen der Konventionsstaaten aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte rechtfertigen (vgl. BAG vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11 a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 13.08.1998 - 7 Sa 425/98

    Verhaltensbedingte Kündigung - Kirchlicher Mitarbeiter "Verstöße gegen kirchliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13
    Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen hat die Beklagte unter dem Aktenzeichen 7 Sa 425/98 bei dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf Berufung eingelegt.

    Mit Urteil vom 13.08.1998 - 7 Sa 425/98 wies das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 09.12.1997 zurück.

    Mit dem nach der Zurückverweisung ergangenen streitgegenständlichen Urteil vom 03.02.2000 - 7 Sa 425/98 hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ohne Zulassung der Revision der Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen stattgegeben, die Kündigungsschutzklage des Klägers abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, nach Vernehmung des Kirchenvorstandsvorsitzenden stehe zur Überzeugung der Berufungskammer fest, dass die Beklagte das Prozedere des Artikels 5 Abs. 1 der GrO eingehalten habe.

    Mit am 18.10.2010 bei dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf eingegangener Restitutionsklage hat der Kläger die Wiederaufnahme des bei dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 7 Sa 425/98 geführten Berufungsverfahrens und die Aufhebung des in diesem Verfahren ergangenen rechtskräftigen Urteils vom 03.02.2000 begehrt.

    Daraufhin hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 27.05.2013 - 7 Sa 109/13 die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 08.12.1998 - 6 Ca 3127/98 mit der Begründung zurückgewiesen, dass bereits wegen des rechtskräftigen Urteils des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 03.02.2000 - 7 Sa 425/98 feststehe, dass bei Zugang der Kündigung vom 22.12.1997 schon kein Arbeitsverhältnis mehr zwischen dem Kläger und der Beklagten bestanden hat.

    Insbesondere im Falle des Klägers würden letztere Gesichtspunkte seine Wiedereinstellung ausschließen, denn seit der rechtskräftigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 03.02.2000 - 7 Sa 425/98 über die Kündigung vom 12.09.1997 sind bis zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 23.09.2010 12, 5 Jahre verstrichen.

    Nach der zweiten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 03.02.2000 - 7 Sa 425/98, mit welcher die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.03.1998 festgestellt worden ist, durfte sich die Beklagte wegen der von dem 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts geäußerten Rechtsauffassung darauf verlassen, dass die von ihr ausgesprochene Kündigung zu einer dauerhaften und auch eine Wiedereinstellung des Klägers ausschließenden Beendigung des Arbeitsverhältnisse geführt hat.

    Bestätigt wurde die Beklagte in ihrer Annahme dadurch, dass mit Beschluss vom 29.05.2000 eine Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf vom 03.02.2000 - 7 Sa 425/98 durch das Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen worden war und das Bundesverfassungsgericht am 08.07.2002 die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen hat, da die angegriffene Entscheidung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne.

    Die Beklagte musste nach dem Urteil des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 16.09.1999 - 2 AZR 712/98, des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts über die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf vom 03.02.2000 - 7 Sa 425/98 und der am 08.07.2002 erfolgten Nichtannahme seiner Beschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht aber nicht davon ausgehen, dass der Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überhaupt erfolgreich sein wird.

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13
    Ob es sich dabei um eine Sachlage handelt, bei der die deutschen Gerichte, wenn nicht über die res iudicata, so doch über einen Gegenstand zu entscheiden haben, zu dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Konventionsverstoß festgestellt hat (vgl. BVerfG 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 - zu C I 3 b bb der Gründe, BVerfGE 111, 307), kann nicht für alle denkbaren Fallgestaltungen im Vorhinein beantwortet werden.

    Der Kläger verweist insoweit auf die Ausführungen des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichtes in seinem Urteil vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11 unter IV. 2. b) dd) (4) der Entscheidungsgründe und das dort von dem 2. Senat des Bundesarbeitsgerichtes in Bezug genommene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 zu C. I. 3. b) bb) der dortigen Entscheidungsgründe.

    Er weist darauf hin, dass er seine Wiedereinstellung nicht auf den allgemeinen Wiedereinstellungsanspruch stütze, sondern vielmehr einen Wiedereinstellungsanspruch sui generis geltend mache, der sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 23.09.2010, der Entscheidung des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichtes vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11 und dem Beschluss des 2. Senates des Bundesverfassungsgerichtes vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 ergebe.

    Gleiches gelte für den Beschluss des 2. Senates des Bundesverfassungsgerichtes vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04.

    a) Besteht ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention fort, kann ein Anspruch auf Beseitigung des konventionswidrigen Zustandes gegeben sein, der von dem 2. Senates des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Beschluss vom 14.10.2004 (vgl. BVerfG vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 in NJW 2004, 3407) im Wesentlichen wie folgt hergeleitet wird:.

    b) Nach diesen Grundsätzen ist im Rahmen des von dem Kläger geltend gemachten Wiedereinstellungsanspruches die von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellte Verletzung des Art. 8 EMRK in der Weise zu beachten, dass sie möglichst beseitigt wird (vgl. BVerfG vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 7 Sa 1427/10

    Wiederaufnahme eines Kündigungsschutzverfahrens nach positiver EGMR-Entscheidung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13
    Mit Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.05.2011 - 7 Sa 1427/10 ist die Restitutionsklage des Klägers mit der Begründung als unzulässig verworfen worden, dass der durch das Zweite Gesetz zur Modernisierung der Justiz (2. JuMoG) neu eingeführte Restitutionsgrund des § 580 Nr. 8 ZPO gemäß der Überleitungsvorschrift des § 35 EGZPO nur auf Verfahren anzuwenden ist, die nach dem Inkrafttreten des § 580 Nr. 8 ZPO und damit nach dem 31.12.2006 rechtskräftig entschieden worden sind.

    Mit Urteil vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11, welches dem Kläger am 29.04.2013 zugestellt worden ist, hat der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.05.2011 - 7 Sa 1427/10 über die Restitutionsklage bestätigt.

    Zusätzlich habe die Beklagte dies auch daraus erkennen können, dass er mit der vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 7 Sa 1427/10 erhobenen Restitutionsklage als Hilfsantrag auch einen Wiedereinstellungsantrag mit Wirkung zum 23.09.2010 geltend gemacht hat.

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13
    Innerhalb der deutschen Rechtsordnung stehen die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle - soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind - im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ).".

    Der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dienen auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 83, 119 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ff.).

    Das nationale Recht ist unabhängig von dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens nach Möglichkeit im Einklang mit dem Völkerrecht auszulegen (vgl. BVerfGE 74, 358 ).

  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 712/98

    Kündigung; Kirchendienst

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13
    Mit Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 712/98 hat der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

    Dieser Auffassung des Klägers steht das Urteil des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.09.1999 - 2 AZR 712/98 entgegen, mit welchem dieser im Falle des Klägers unter II. 5. b) der Entscheidungsgründe festgestellt hat, dass die Aufnahme einer neuen geschlechtlichen Beziehung eine schwerwiegende sittliche Verfehlung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 1. Alt. der GrO darstellt und damit als Kündigungsgrund im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG geeignet ist.

    Die Beklagte musste nach dem Urteil des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 16.09.1999 - 2 AZR 712/98, des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts über die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf vom 03.02.2000 - 7 Sa 425/98 und der am 08.07.2002 erfolgten Nichtannahme seiner Beschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht aber nicht davon ausgehen, dass der Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überhaupt erfolgreich sein wird.

  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05

    Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13
    Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen nur noch nachvertragliche Pflichten, die allenfalls in besonderen Ausnahmefällen geeignet sind, einen Wiedereinstellungsanspruch zu begründen (vgl. BAG vom 16.05.2007 - 7 AZR 621/06; BAG vom 09.11.2006 - 2 AZR 509/05 in DB 2007, 861; BAG vom 04.05.2006 - 8 AZR 299/05 in NZA 2006, 1096; BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 in NZA 2000, 1097).

    Insoweit sind auch berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beachten, die der Einstellung des Arbeitnehmers entgegenstehen können (vgl. BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 in NZA-RR 2012, 465; BAG vom 09.11.2006 - 2 AZR 509/05 a.a.O.; BAG vom 04.05.2006 - 8 AZR 299/05 a.a.O.; BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 a.a.O.).

  • BAG, 16.05.2007 - 7 AZR 621/06

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13
    Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen nur noch nachvertragliche Pflichten, die allenfalls in besonderen Ausnahmefällen geeignet sind, einen Wiedereinstellungsanspruch zu begründen (vgl. BAG vom 16.05.2007 - 7 AZR 621/06; BAG vom 09.11.2006 - 2 AZR 509/05 in DB 2007, 861; BAG vom 04.05.2006 - 8 AZR 299/05 in NZA 2006, 1096; BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 in NZA 2000, 1097).

    Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber den frei gewordenen Arbeitsplatz schon wieder mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt hat (vgl. BAG vom 16.05.2007 - 7 AZR 621/06).

  • BVerfG, 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92

    Abweisung einer auf § 826 BGB gestützten Klage gegen die Vollstreckung aus einem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13
    Er genießt auch den Schutz der Europäischen Konvention zum Schutz für Menschenrechte und Grundfreiheiten (vgl. BAG vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11 in NZA-RR 2014, 91; BVerfG vom 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92 in NJW 1993, 1125; EGMR vom 18.09.2007 - 52336/99 in KirchE 50, 160-179).

    Bei überwiegendem Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens darf die Rechtsordnung in Kauf nehmen, dass eine materiell unrichtige Entscheidung für den fraglichen Einzelfall endgültig Bestand hat (vgl. BAG vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11a.a.O.; BVerfG vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 in BVerfGE 107, 395; BVerfG vom 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92 a.a.O.).

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13
    Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen nur noch nachvertragliche Pflichten, die allenfalls in besonderen Ausnahmefällen geeignet sind, einen Wiedereinstellungsanspruch zu begründen (vgl. BAG vom 16.05.2007 - 7 AZR 621/06; BAG vom 09.11.2006 - 2 AZR 509/05 in DB 2007, 861; BAG vom 04.05.2006 - 8 AZR 299/05 in NZA 2006, 1096; BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 in NZA 2000, 1097).

    Insoweit sind auch berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beachten, die der Einstellung des Arbeitnehmers entgegenstehen können (vgl. BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10 in NZA-RR 2012, 465; BAG vom 09.11.2006 - 2 AZR 509/05 a.a.O.; BAG vom 04.05.2006 - 8 AZR 299/05 a.a.O.; BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 a.a.O.).

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

  • BVerfG, 11.10.1985 - 2 BvR 336/85

    Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05

    Wiedereinstellungsanspruch

  • ArbG Essen, 22.11.2013 - 5 Ca 2480/13

    Wiedereinstellung des gekündigten Kirchenmusikers

  • ArbG Essen, 09.12.1997 - 6 Ca 2708/97

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Mitarbeiter der katholischen Kirche im

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

  • EGMR, 18.09.2007 - 52336/99

    St. Salvator (München)

  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

  • BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87

    Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung gemeinnütziger Leistungen bei der

  • BAG, 13.03.2013 - 7 AZR 334/11

    Wiedereinstellungsanspruch - AGB-Kontrolle

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 131/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast - Kündigungsfrist - Zusammenrechnung von

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 268/96

    Außerordentliche Kündigung eines Kirchenbediensteten

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

  • EGMR, 08.04.2004 - 71503/01

    ASSANIDZE v. GEORGIA

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.09.2014 - 13 LA 93/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26682
OVG Niedersachsen, 16.09.2014 - 13 LA 93/14 (https://dejure.org/2014,26682)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.09.2014 - 13 LA 93/14 (https://dejure.org/2014,26682)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. September 2014 - 13 LA 93/14 (https://dejure.org/2014,26682)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Auswirkungen einer fehlenden Bindungswirkung kirchlicher Bescheinigungen im Asylrechtsstreit

  • rechtsportal.de

    Auswirkungen einer fehlenden Bindungswirkung kirchlicher Bescheinigungen im Asylrechtsstreit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kirchliche Bescheinigungen im Asylrechtsstreit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • KuR 2014, 263
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2014 - 13 LA 118/13

    Gerichtliche Beurteilung der Ernsthaftigkeit eines Glaubenswechsels

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2014 - 13 LA 93/14
    An die Ausstellung eines Taufscheins sowie an die Einschätzung der Glaubensüberzeugung eines Konvertiten durch eine Kirchengemeinde bzw. einen Pastor ist das Gericht nicht gebunden (s. zuletzt Beschl. d. Sen. v. 7. Juli 2014 - 13 LA 226/13 - v. 24. Juni 2014 - 13 LA 216/13 - v. 7. März 2014 - 13 LA 118/13 -, juris; v. 18. Oktober 2013 - 13 LA 106/13 -, u. v. 30. Mai 2012 - 13 LA 100/12 - so auch OVG NRW, Beschl. v. 11.11.2013 - 13 A 2252/13.A -, juris; Bay. VGH, Beschl. v. 8. August 2013 - 14 ZB 13.30199 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2013 - 13 A 2252/13

    Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft von Apostaten aus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2014 - 13 LA 93/14
    An die Ausstellung eines Taufscheins sowie an die Einschätzung der Glaubensüberzeugung eines Konvertiten durch eine Kirchengemeinde bzw. einen Pastor ist das Gericht nicht gebunden (s. zuletzt Beschl. d. Sen. v. 7. Juli 2014 - 13 LA 226/13 - v. 24. Juni 2014 - 13 LA 216/13 - v. 7. März 2014 - 13 LA 118/13 -, juris; v. 18. Oktober 2013 - 13 LA 106/13 -, u. v. 30. Mai 2012 - 13 LA 100/12 - so auch OVG NRW, Beschl. v. 11.11.2013 - 13 A 2252/13.A -, juris; Bay. VGH, Beschl. v. 8. August 2013 - 14 ZB 13.30199 -, juris).
  • VGH Bayern, 08.08.2013 - 14 ZB 13.30199

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, insbesondere wegen der Ablehnung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2014 - 13 LA 93/14
    An die Ausstellung eines Taufscheins sowie an die Einschätzung der Glaubensüberzeugung eines Konvertiten durch eine Kirchengemeinde bzw. einen Pastor ist das Gericht nicht gebunden (s. zuletzt Beschl. d. Sen. v. 7. Juli 2014 - 13 LA 226/13 - v. 24. Juni 2014 - 13 LA 216/13 - v. 7. März 2014 - 13 LA 118/13 -, juris; v. 18. Oktober 2013 - 13 LA 106/13 -, u. v. 30. Mai 2012 - 13 LA 100/12 - so auch OVG NRW, Beschl. v. 11.11.2013 - 13 A 2252/13.A -, juris; Bay. VGH, Beschl. v. 8. August 2013 - 14 ZB 13.30199 -, juris).
  • VG Schwerin, 13.02.2013 - 3 A 1877/10

    Iran; Christenverfolgung; Asyl bzw. Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2014 - 13 LA 93/14
    Dass einzelne Verwaltungsgerichte (vgl. etwa VG Schwerin, Urt. v. 13. Februar 2013 - 3 A 1877/10 As -, juris, Rdnrn. 165 ff.) mit nicht überzeugender Begründung eine von der obergerichtlichen Rechtsprechung abweichende Auffassung vertreten, begründet für sich genommen keine erneute Klärungsbedürftigkeit dieser Frage.
  • VG Stuttgart, 14.03.2017 - A 11 K 7407/16

    Frist zu Stellung eines Asylfolgeantrags bei Konversion; Anforderungen an den

    Der formale, kirchenrechtlich wirksam vollzogene Übertritt zum Christentum in Gestalt der Taufe reicht für die Gewinnung der Überzeugung, dass der Betreffende die unterdrückte religiöse Betätigung seines Glaubens für sich selbst als verpflichtend empfindet, um seine religiöse Identität zu wahren, allein nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.08.2015 - 1 B 40/15 - NVwZ 2015, 1678; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.09.2014 - 13 LA 93/14 - juris - OVG Münster, Beschl. v. 27.04.2015 - 13 A 440/15.A - juris - und Beschl. v. 03.11.2014 - 13 A 1646/14.A - juris - VGH München, Beschl. v. 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207 - juris - VGH Mannheim, Beschl. v. 23.04.2014 - A 3 S 269/14 - juris -).
  • VG Würzburg, 08.01.2024 - W 8 K 23.30660

    Iran, Frau mit minderjähriger Tochter, iranische Staatsangehörigkeit der Tochter

    Die Würdigung der Angaben der Klägerinnen zu ihrer Konversion ist ureigene Aufgabe des Gerichts im Rahmen seiner Überzeugungsbildung gemäß § 108 VwGO (BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - Buchholz 402.25 § 3 AsylVfG Nr. 19 und BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 3.4.2020 - 2 BvR 1838/15 - NVwZ 2020, 950; sowie etwa SächsOVG, U.v. 24.5.2022 - 2 A 577/19.A - juris; U.v. 30.11.2021 - 2 A 488/19.A - juris; OVG NRW, U.v. 6.9.2021 - 6 A 139/19.A - juris; U.v. 7.6.2021 - 6 A 2215/19.A - Milo; B.v. 10.2.2020 - 6 A 885/19.A - juris; B.v. 19.6.2019 - 6 A 2216/19.A - juris; B.v. 23.5.2019 - 6 A 1272/19.A - juris; B.v. 20.5.2019 - 6 A 4125/18.A - juris; B.v. 2.7.2018 - 13 A 122/18.A - juris; OVG SH, B.v. 11.11.2020 - 2 LA 35/20 - juris; B.v. 29.9.2017 - 2 LA 67/16 - juris; B.v. 28.6.2018 - 13 A 3261/17.A - juris; B.v. 10.2.2017 - 13 A 2648/16.A - juris; BayVGH, U.v. 29.10.2020 - 14 B 19.32048 - juris; B.v. 6.5.2019 - 14 ZB 18.32231 - juris; U.v. 25.2.2019 - 14 B 17.31462 - juris; B.v. 9.7.2018 - 14 ZB 17.30670 - juris; B.v. 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207 - juris; B.v. 9.4.2015 - 14 ZB 14.30444 - NVwZ-RR 2015, 677; ThürOVG, U.v. 28.5.2020 - 3 KO 590/13 - juris; VGH BW, B.v. 19.2.2014 - A 3 S 2023/12 - NVwZ-RR 2014, 576; NdsOVG, B.v. 16.9.2014 - 13 LA 93/14 - KuR 2014, 263), wobei keine überzogenen Anforderungen zu stellen sind, zumal Glaubens- und Konversionsprozesse individuell sehr unterschiedlich verlaufen können und nicht zuletzt von der Persönlichkeitsstruktur des/der Betroffenen, seiner/ihrer religiösen und kulturellen Prägung und seiner/ihrer intellektuellen Disposition abhängen (Berlit, jurisPR-BVerwG 22/2015, Anm. 6).
  • VG Würzburg, 08.01.2024 - W 8 K 23.30461

    Iran, zulässiger Folgeantrag, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Kläger

    Die Würdigung der Angaben des Klägers zu seiner Konversion ist ureigene Aufgabe des Gerichts im Rahmen seiner Überzeugungsbildung gemäß § 108 VwGO (BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - Buchholz 402.25 § 3 AsylVfG Nr. 19 und BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 3.4.2020 - 2 BvR 1838/15 - NVwZ 2020, 950; sowie etwa SächsOVG, U.v. 24.5.2022 - 2 A 577/19.A - juris; U.v. 30.11.2021 - 2 A 488/19.A - juris; OVG NRW, U.v. 6.9.2021 - 6 A 139/19.A - juris; U.v. 7.6.2021 - 6 A 2215/19.A - Milo; B.v. 10.2.2020 - 6 A 885/19.A - juris; B.v. 19.6.2019 - 6 A 2216/19.A - juris; B.v. 23.5.2019 - 6 A 1272/19.A - juris; B.v. 20.5.2019 - 6 A 4125/18.A - juris; B.v. 2.7.2018 - 13 A 122/18.A - juris; OVG SH, B.v. 11.11.2020 - 2 LA 35/20 - juris; B.v. 29.9.2017 - 2 LA 67/16 - juris; B.v. 28.6.2018 - 13 A 3261/17.A - juris; B.v. 10.2.2017 - 13 A 2648/16.A - juris; BayVGH, U.v. 29.10.2020 - 14 B 19.32048 - juris; B.v. 6.5.2019 - 14 ZB 18.32231 - juris; U.v. 25.2.2019 - 14 B 17.31462 - juris; B.v. 9.7.2018 - 14 ZB 17.30670 - juris; B.v. 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207 - juris; B.v. 9.4.2015 - 14 ZB 14.30444 - NVwZ-RR 2015, 677; ThürOVG, U.v. 28.5.2020 - 3 KO 590/13 - juris; VGH BW, B.v. 19.2.2014 - A 3 S 2023/12 - NVwZ-RR 2014, 576; NdsOVG, B.v. 16.9.2014 - 13 LA 93/14 - KuR 2014, 263), wobei keine überzogenen Anforderungen zu stellen sind, zumal Glaubens- und Konversionsprozesse individuell sehr unterschiedlich verlaufen können und nicht zuletzt von der Persönlichkeitsstruktur des/der Betroffenen, seiner/ihrer religiösen und kulturellen Prägung und seiner/ihrer intellektuellen Disposition abhängen (Berlit, jurisPR-BVerwG 22/2015, Anm. 6).
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