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   LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2002 - L 1 AL 134/01   

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https://dejure.org/2002,3261
LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2002 - L 1 AL 134/01 (https://dejure.org/2002,3261)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.07.2002 - L 1 AL 134/01 (https://dejure.org/2002,3261)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - L 1 AL 134/01 (https://dejure.org/2002,3261)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrsrechtsforum.de

    Für die Frage, ob der Kläger seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung zur Führung eines Kraftfahrzeuges und zur Ausübung seiner Tätigkeit im Außendienst nachkommen kann, macht es keinen Unterschied, ob ihm die Fahrerlaubnis während einer beruflich bedingten Fahrt oder ...

  • blutalkohol PDF, S. 429
  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Arbeitsvertragliche Verpflichtung zur Führung eines Kraftfahrzeuges und zur Ausübung seiner Tätigkeit im Außendienst - Entzug der Fahrerlaubnis

  • RA Kotz

    Private Alkoholfahrt kann zur Kündigung und zur 12-Wochen-Sperrfrist des AlG führen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Alkohol am Steuer - Führerschein und Arbeitslosengeld weg?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 105
  • NZA-RR 2003, 220
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 21.06.1996 - 22 W 21/96
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2002 - L 1 AL 134/01
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1997, 332) und des Bundessozialgerichts (Urteil vom 25.08.1981 - 7 RAr 44/80 -) ist auch der Senat der Auffassung, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis die Kündigung eines als Kraftfahrer oder in vergleichbarer Position beschäftigten Arbeitnehmers rechtfertigt, wenn - wie hier - dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu geänderten Bedingungen nicht möglich ist, weil ein geeigneter freier Arbeitsplatz in dem Unternehmen nicht vorhanden ist.
  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 44/80

    Grob fahrlässige Verursachung der Arbeitslosigkeit - Unvermögen den

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2002 - L 1 AL 134/01
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1997, 332) und des Bundessozialgerichts (Urteil vom 25.08.1981 - 7 RAr 44/80 -) ist auch der Senat der Auffassung, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis die Kündigung eines als Kraftfahrer oder in vergleichbarer Position beschäftigten Arbeitnehmers rechtfertigt, wenn - wie hier - dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu geänderten Bedingungen nicht möglich ist, weil ein geeigneter freier Arbeitsplatz in dem Unternehmen nicht vorhanden ist.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.11.2000 - L 2 AL 22/99

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit bei Verlust des Arbeitsplatzes wegen Verlust

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2002 - L 1 AL 134/01
    Der gegenteiligen Auffassung des LSG Sachsen - Anhalt vom 23.11.2000 - L 2 AL 22/99 - und Winkler (in Gagel, SGB III, § 144 Rz 74), wonach der Verlust der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit während einer Privatfahrt keinen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstelle und nicht zu einer Sperrzeit führen dürfe, folgt der Senat nicht.
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob eine solche Kündigungsmöglichkeit durch den konkreten Arbeitsvertrag vorgesehen war (vgl zB LSG Rheinland-Pfalz, NZS 2003, 105: "Führerscheinentzug wegen Alkoholgenuss und andere vorsätzliche Verkehrsvergehen bzw Straftaten" als Gründe für eine außerordentliche Vertragslösung).

    Die Frage, ob eine besondere Härte iS des § 144 Abs. 3 SGB III anzunehmen ist, wird in Rechtsprechung und Schrifttum unterschiedlich beurteilt (verneinend: LSG Rheinland-Pfalz, NZS 2003, 105, 106; bejahend: Niesel, SGB III, 2. Aufl 2002, § 144 RdNr 49).

  • LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitgeberkündigung - private Trunkenheitsfahrt

    Dem vermag der Senat jedoch bereits deshalb nicht zu folgen, weil die Berücksichtigung von strafrechtlichen Folgen im Rahmen der Prüfung einer besonderen Härte zu einer arbeitsförderungsrechtlichen Privilegierung strafbewehrten Verhaltens führen würde (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juli 2002, L 1 AL 134/01).
  • LSG Saarland, 23.11.2010 - L 6 AL 4/10

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - private Trunkenheitsfahrt

    Es mache keinen Unterschied, ob die Fahrerlaubnis während einer beruflichbedingten Fahrt oder bei einer Privatfahrt entzogen werde (Urteil vom 25. Juli 2002, Az. L 1 AL 134/01).
  • SG Detmold, 21.05.2013 - S 18 AL 198/11

    Sperrzeit für die Dauer von 12 Wochen im Rahmen der Gewährung von

    Der Kläger ist nicht dafür arbeitsförderungsrechtlich zu privilegieren, dass er aufgrund des Umstands, der zur Sperrzeit geführt hat, sich auch straßenverkehrsrechtlich zu verantworten hatte (so auch LSG Rheinland-Pfalz, NZS 2003, 105).
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