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   LSG Sachsen, 21.04.2010 - L 1 AL 175/09   

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LSG Sachsen, 21.04.2010 - L 1 AL 175/09 (https://dejure.org/2010,20949)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21.04.2010 - L 1 AL 175/09 (https://dejure.org/2010,20949)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21. April 2010 - L 1 AL 175/09 (https://dejure.org/2010,20949)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 25.03.2004 - B 12 AL 5/03 R

    Bundesagentur für Arbeit - Leistungsnachweis - Entgeltbescheinigung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.04.2010 - L 1 AL 175/09
    Sie trägt vor, es bestehe keine Rechtsgrundlage, nach welcher der Kläger von der Beklagten die Meldung einer Anrechnungszeit an den Rentenversicherungsträger verlangen könne (Hinweis auf BSG, Urteil vom 25.03.2004 - B 12 AL 5/03 R - SozR 4-2600 § 191 Nr. 1).

    Nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont des Klägers stellt der Bescheid vom 16.06.2008 einen Verwaltungsakt dar, weil die Beklagte darin einen ausdrücklich bezeichneten Antrag ausdrücklich ablehnt und das Schreiben mit einer Rechtsbehelfsbelehrung abschließt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 15.03.1963 - 6 RKa 21/60 - BSGE 19, 123, 124 m. w. N.; Urteil vom 25.03.2004 - B 12 AL 5/03 R - SozR 4-2600 § 191 Rn. 6).

    Denn sie dient nur dazu, Tatsachenmaterial für die spätere Entscheidung über die Anerkennung von Zeiten an den Rentenversicherungsträger weiterzuleiten, der dann aber eigenverantwortlich entscheidet (zu § 193 SGB VI: BSG, Urteil vom 09.02.1994 - 11 RAr 49/93 - juris Rn. 18, 22; zu § 191 Satz 1 Nr. 1 SGB VI: BSG, Urteil vom 25.03.2004 - B 12 AL 5/03 R - SozR 4-2600 § 191 Nr. 1 Rn. 5; Urteil vom 21.07.2009 - B 7 AL 49/07 R - Breith 2010, 486, 491 f.).

    Zudem fehlt es der Beklagten an der erforderlichen Rechtsgrundlage für die verbindliche Festlegung von Rechtsfolgen im Einzelfall auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung (BSG, Urteil vom 25.03.2004 - B 12 AL 5/03 R - SozR 4-2600 § 191 Nr. 1 Rn. 6).

    In Bezug auf die Fälle von § 191 Satz 1 Nr. 2 SGB VI trifft gemäß § 212 Satz 1 SGB VI allein den Rentenversicherungsträger als Gläubiger der in Frage stehenden Forderung die Pflicht, die rechtzeitige und vollständige Zahlung unmittelbar an ihn zu entrichtender Pflichtbeiträge zu überwachen und ist allein er zum Erlass der entsprechenden Verwaltungsakte ermächtigt (BSG, Urteil vom 25.03.2004 - B 12 AL 5/03 R - SozR 4-2600 § 191 Nr. 1 Rn. 8, und BSG, Urteil vom 21.07.2009 - B 7 AL 49/07 R - Breith 2010, 486, 491 f.).

    Die beiden Urteile des BSG vom 25.03.2004 (B 12 AL 5/03 R - SozR 4-2600 § 191 Nr. 1) und vom 21.07.2009 (B 7 AL 49/07 R - Breith 2010, 486) betreffen die Meldung von Zeiten gemäß § 191 Satz 1 Nr. 2 SGB VI. Die Rechtsprechung der LSGe erscheint insoweit nicht einheitlich (s. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.10.2007 - L 3 AL 95/06 - juris Rn. 30 ff. einerseits und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.11.2006 - L 12 AL 41/05 - juris Rn. 28 andererseits).

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 49/07 R

    Leistungen der aktiven Arbeitsförderung - Unterhaltsgeld bei beruflicher

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.04.2010 - L 1 AL 175/09
    Denn sie dient nur dazu, Tatsachenmaterial für die spätere Entscheidung über die Anerkennung von Zeiten an den Rentenversicherungsträger weiterzuleiten, der dann aber eigenverantwortlich entscheidet (zu § 193 SGB VI: BSG, Urteil vom 09.02.1994 - 11 RAr 49/93 - juris Rn. 18, 22; zu § 191 Satz 1 Nr. 1 SGB VI: BSG, Urteil vom 25.03.2004 - B 12 AL 5/03 R - SozR 4-2600 § 191 Nr. 1 Rn. 5; Urteil vom 21.07.2009 - B 7 AL 49/07 R - Breith 2010, 486, 491 f.).

    Während das BSG zur Meldepflicht nach § 191 Satz 1 Nr. 2 SGB VI ausgeführt hat, die Vorschrift regele ausschließlich den Verfahrensablauf bei der Meldung von Beiträgen aus Sozialleistungen, so dass Interessen des Versicherten durch diese Norm nicht unmittelbar geschützt würden (BSG, Urteil vom 21.07.2009 - B 7 AL 49/07 R - Breith 2010, 486, 490), stellt sich die Sachlage bei der Meldepflicht nach § 193 SGB VI anders dar.

    In Bezug auf die Fälle von § 191 Satz 1 Nr. 2 SGB VI trifft gemäß § 212 Satz 1 SGB VI allein den Rentenversicherungsträger als Gläubiger der in Frage stehenden Forderung die Pflicht, die rechtzeitige und vollständige Zahlung unmittelbar an ihn zu entrichtender Pflichtbeiträge zu überwachen und ist allein er zum Erlass der entsprechenden Verwaltungsakte ermächtigt (BSG, Urteil vom 25.03.2004 - B 12 AL 5/03 R - SozR 4-2600 § 191 Nr. 1 Rn. 8, und BSG, Urteil vom 21.07.2009 - B 7 AL 49/07 R - Breith 2010, 486, 491 f.).

    Die beiden Urteile des BSG vom 25.03.2004 (B 12 AL 5/03 R - SozR 4-2600 § 191 Nr. 1) und vom 21.07.2009 (B 7 AL 49/07 R - Breith 2010, 486) betreffen die Meldung von Zeiten gemäß § 191 Satz 1 Nr. 2 SGB VI. Die Rechtsprechung der LSGe erscheint insoweit nicht einheitlich (s. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.10.2007 - L 3 AL 95/06 - juris Rn. 30 ff. einerseits und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.11.2006 - L 12 AL 41/05 - juris Rn. 28 andererseits).

  • BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93

    Pflicht der Bundesanstalt für Arbeit zur Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.04.2010 - L 1 AL 175/09
    Denn sie dient nur dazu, Tatsachenmaterial für die spätere Entscheidung über die Anerkennung von Zeiten an den Rentenversicherungsträger weiterzuleiten, der dann aber eigenverantwortlich entscheidet (zu § 193 SGB VI: BSG, Urteil vom 09.02.1994 - 11 RAr 49/93 - juris Rn. 18, 22; zu § 191 Satz 1 Nr. 1 SGB VI: BSG, Urteil vom 25.03.2004 - B 12 AL 5/03 R - SozR 4-2600 § 191 Nr. 1 Rn. 5; Urteil vom 21.07.2009 - B 7 AL 49/07 R - Breith 2010, 486, 491 f.).

    Es ist nämlich nicht bloß auszuschließen, sondern in der Verwaltungspraxis sogar der absolute Regelfall, dass ein Versicherungsträger, ohne rechtlich durch die Mitteilung gebunden zu sein, von weiteren eigenen Ermittlungen absieht, wenn ihm eine öffentliche Urkunde eines anderen Versicherungsträgers vorgelegt wird, in der mit entsprechender Beweiskraft Aussagen über bestimmte tatsächliche Umstände enthalten sind (BSG, Urteil vom 09.02.1994 - 11 RAr 49/93 - juris Rn. 22; Sächsisches LSG, Urteil vom 10.10.2007 - L 3 AL 95/06 - juris Rn. 48; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.2005 - L 3 AL 97/04 - juris Rn. 29).

    Im Urteil des BSG vom 09.02.1994 (11 RAr 49/93 - juris Rn. 22 f.) finden sich insoweit lediglich Ausführungen zum Rechtsschutzbedürfnis, welches in concreto aber aus anderen Gründen entfallen war.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2006 - L 12 AL 41/05

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (Alhi) nach Erschöpfung des Anspruchs auf

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.04.2010 - L 1 AL 175/09
    Eine § 212 Satz 1 SGB VI vergleichbare Vorschrift fehlt aber im Hinblick auf die gemäß § 193 SGB VI von der Beklagten zu meldenden Zeiten im Sinne von § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI (gegen eine Differenzierung im Hinblick auf § 191 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI einerseits und § 193 SGB VI andererseits LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.11.2006 - L 12 AL 41/05 - juris Rn. 28).

    Die beiden Urteile des BSG vom 25.03.2004 (B 12 AL 5/03 R - SozR 4-2600 § 191 Nr. 1) und vom 21.07.2009 (B 7 AL 49/07 R - Breith 2010, 486) betreffen die Meldung von Zeiten gemäß § 191 Satz 1 Nr. 2 SGB VI. Die Rechtsprechung der LSGe erscheint insoweit nicht einheitlich (s. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.10.2007 - L 3 AL 95/06 - juris Rn. 30 ff. einerseits und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.11.2006 - L 12 AL 41/05 - juris Rn. 28 andererseits).

  • LSG Sachsen, 10.10.2007 - L 3 AL 95/06

    Rechtsschutzbedürfnis für das Klageziel der Verurteilung zur Meldung von Zeiten

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.04.2010 - L 1 AL 175/09
    Es ist nämlich nicht bloß auszuschließen, sondern in der Verwaltungspraxis sogar der absolute Regelfall, dass ein Versicherungsträger, ohne rechtlich durch die Mitteilung gebunden zu sein, von weiteren eigenen Ermittlungen absieht, wenn ihm eine öffentliche Urkunde eines anderen Versicherungsträgers vorgelegt wird, in der mit entsprechender Beweiskraft Aussagen über bestimmte tatsächliche Umstände enthalten sind (BSG, Urteil vom 09.02.1994 - 11 RAr 49/93 - juris Rn. 22; Sächsisches LSG, Urteil vom 10.10.2007 - L 3 AL 95/06 - juris Rn. 48; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.2005 - L 3 AL 97/04 - juris Rn. 29).

    Die beiden Urteile des BSG vom 25.03.2004 (B 12 AL 5/03 R - SozR 4-2600 § 191 Nr. 1) und vom 21.07.2009 (B 7 AL 49/07 R - Breith 2010, 486) betreffen die Meldung von Zeiten gemäß § 191 Satz 1 Nr. 2 SGB VI. Die Rechtsprechung der LSGe erscheint insoweit nicht einheitlich (s. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.10.2007 - L 3 AL 95/06 - juris Rn. 30 ff. einerseits und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.11.2006 - L 12 AL 41/05 - juris Rn. 28 andererseits).

  • BSG, 15.05.1963 - 6 RKa 21/60

    Eröffnung des Sozialrechtsweges bei Streit um die Ersatzverpflichtungen eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.04.2010 - L 1 AL 175/09
    Nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont des Klägers stellt der Bescheid vom 16.06.2008 einen Verwaltungsakt dar, weil die Beklagte darin einen ausdrücklich bezeichneten Antrag ausdrücklich ablehnt und das Schreiben mit einer Rechtsbehelfsbelehrung abschließt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 15.03.1963 - 6 RKa 21/60 - BSGE 19, 123, 124 m. w. N.; Urteil vom 25.03.2004 - B 12 AL 5/03 R - SozR 4-2600 § 191 Rn. 6).

    Unerheblich ist dabei ob der Beklagten insoweit eine Verwaltungsaktkompetenz zustand (BSG, Urteil vom 15.03.1963, a. a. O.).

  • LSG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - L 3 AL 97/04
    Auszug aus LSG Sachsen, 21.04.2010 - L 1 AL 175/09
    Es ist nämlich nicht bloß auszuschließen, sondern in der Verwaltungspraxis sogar der absolute Regelfall, dass ein Versicherungsträger, ohne rechtlich durch die Mitteilung gebunden zu sein, von weiteren eigenen Ermittlungen absieht, wenn ihm eine öffentliche Urkunde eines anderen Versicherungsträgers vorgelegt wird, in der mit entsprechender Beweiskraft Aussagen über bestimmte tatsächliche Umstände enthalten sind (BSG, Urteil vom 09.02.1994 - 11 RAr 49/93 - juris Rn. 22; Sächsisches LSG, Urteil vom 10.10.2007 - L 3 AL 95/06 - juris Rn. 48; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.2005 - L 3 AL 97/04 - juris Rn. 29).

    Denn die Berücksichtigung als Anrechnungszeit soll nur solchen arbeitsuchenden (Renten-)Versicherten zugute kommen, die nicht nur arbeitslos, sondern auch aktiv unter Nutzung der Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung um die Wiedererlangung einer Beschäftigung bemüht sind (so zutreffend LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.2005 - L 3 AL 97/04 - juris Rn. 32).

  • BSG, 13.12.2000 - B 14 EG 10/99 R

    Spontanberatung beim Erziehungsgeld, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.04.2010 - L 1 AL 175/09
    Außerdem ist erforderlich, dass durch Vornahme einer Amtshandlung der Zustand hergestellt werden kann, der bestehen würde, wenn der Sozialleistungsträger seine Verpflichtungen nicht verletzt hätte (vgl. statt vieler BSG, Urteil vom 13.12.2000 - B 14 EG 10/99 - juris Rn. 14 m. w. N.).
  • BSG, 04.10.1988 - 1 RA 27/87

    Abfindungssumme - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - "Entgehendes"

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.04.2010 - L 1 AL 175/09
    Der Sinn der Anrechnungszeiten besteht jedenfalls im Falle der Arbeitslosigkeit darin, den Versicherten vor Nachteilen zu schützen, die dadurch eintreten können, dass er durch bestimmte, in seiner Person liegende Umstände unverschuldet gehindert war, Pflichtbeiträge zu leisten, die er sonst entrichtet hätte (zu den Ausfallzeiten nach § 36 Angestelltenversicherungsgesetz und § 1259 Reichsversicherungsordnung vgl. BSG, Urteil vom 04.10.1988 - 4/1 RA 27/87 - BSGE 64, 118 = SozR 2200 § 1259 Nr. 106 S. 282 m. w. N.).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.04.2010 - L 1 AL 175/09
    Zwar habe das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden, dass die Meldung wegen Arbeitslosigkeit durch den Arbeitslosen selbst zu erfolgen habe und deshalb nicht der Gestaltung durch Verwaltungshandeln zugänglich sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 - BSGE 92, 241, 245).
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

  • SG Osnabrück, 15.04.2014 - S 43 AL 75/13
    Insoweit beruft sich der Kläger auf eine Entscheidung des Sächsischen LSG vom 21.04.201 (L 1 AL 175/09).

    Dies könnte sich daraus ergeben, dass eine Meldung der Bundesagentur für Arbeit an die Rentenversicherung diese (die Rentenversicherung) nicht bindet (vgl. BSG, Urteil vom 09.02.1994, 11 RAr 49/93; Sächsischen LSG, Urteil vom 21.04.2010, L 1 AL 175/09; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.02.2012, L 12 AL 67/09).

    Überwiegend wird aber wohl das Interesse, eine öffentliche Urkunde i.S.d. § 418 ZPO zu erlangen, trotz der fehlenden Bindungswirkung zumindest dann anerkannt, wenn noch kein Rentenverfahren läuft (siehe: Sächsischen LSG, Urteil vom 21.04.2010, L 1 AL 175/09, Rn. 40; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.05.2005, L 3 AL 97/04).

    Die Meldung als Anrechnungszeit setzt neben der Meldung auch voraus, dass der Kläger arbeitsbereit, arbeitssuchend und verfügbar i.S.d. § 138 SGB III ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.07.2010, L 19 AL 55/10; Winkler in: Gagel, SGB III, § 38 Rn. 62, Stand: 12/2013; siehe dazu auch: LSG Sachsen, Urteil vom 21.04.2010, L 1 AL 175/09).

  • LSG Sachsen, 14.08.2014 - L 3 AL 1/13

    Arbeitslosmeldung hat immer persönlich zu erfolgen

    Denn auf Grund ihrer Mitteilung vom August 2010, dass sie zum 1. September 2010 eine Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden ausübe (zu für die Beschäftigungslosigkeit unbeachtlichen Beschäftigungen: § 119 Abs. 3 SGB III a. F.), stand sie den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit nicht mehr zur Verfügung (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 21. April 2010 - L 1 AL 175/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 60).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2012 - L 12 AL 67/09
    Die Meldung entfaltet indes nach ständiger Rechtsprechung keine Bindungswirkung gegenüber dem Rentenversicherungsträger, sondern dient lediglich dazu, Tatsachenmaterial für die spätere Entscheidung über die Anerkennung von Zeiten an den Rentenversicherungsträger weiterzuleiten, der dann eigenverantwortlich entscheidet (vgl. LSG Sachsen, Urt. v. 21.4.2010 - L 1 AL 175/09, mit umfangreichen Nachweisen).

    Zwar wird in der Rechtsprechung zum Teil ein solches Rechtsschutzbedürfnis auf Mitteilung (insbesondere) von Zeiten der Arbeitslosigkeit angenommen, wenn hierüber kein laufendes rentenrechtliches Verwaltungs-, Widerspruchs- oder Klageverfahren anhängig ist, in dem eine - verbindliche - Kontenklärung stattfindet (vgl. zuletzt u.a. LSG Sachsen, Urt. v. 21.4.2010 - L 1 AL 175/09; LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.5.2005 - L 3 AL 97/04; unabhängig davon weitgehend - jedenfalls für die "Meldung" einer Beitragszeit - ablehnend indes der Senat, Urt. v. 23.11.2006 - L 12 AL 41/05 - m.w.N.).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass der Kläger durch eine fehlerhafte Beratung der Beklagten davon abgehalten wurde, sich (weiter) arbeitsuchend zu melden (vgl. zu einem solchen - anders als hier gelagerten - Fall erneut LSG Sachsen, Urt. v. 21.4.2010, a.a.O.).

  • BSG, 30.03.2011 - B 11 AL 12/11 B
    Die Rechtsprechung der Landessozialgerichte (LSG) zu der aufgeworfenen Frage erscheine nicht einheitlich; so habe das Sächsische LSG am 21.4.2010 (L 1 AL 175/09) entschieden, dass ein Arbeitsloser gegen die Bundesagentur für Arbeit einen Anspruch darauf habe, dass die Meldung der Zeiten der Arbeitslosigkeit gegenüber dem Rentenversicherungsträger zutreffend erfolge.

    Eine solche Darlegung ist hinsichtlich der zitierten Entscheidung des Sächsischen LSG vom 21.4.2010 (L 1 AL 175/09) zu vermissen.

  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2013 - L 3 AL 2067/12
    Ist ein solches Verfahren nicht anhängig, kann dagegen auch Klage auf Meldung gegen die Bundesagentur erhoben werden (Bayerisches LSG, a.a.O., Rn. 14; Sächsisches LSG, Urteil vom 21.04.2010 - L 1 AL 175/09 - veröffentlicht in juris, dort Rn. 39).

    Da das SGB VI insoweit aber keine von den Vorschriften des SGB III abweichenden Regelungen enthält, ist für die Auslegung der Begriffe arbeitslos und arbeitsuchend auf die Regelungen des SGB III zurückzugreifen (Sächsisches LSG, Urteil vom 21.04.2010, a.a.O., Rn. 48).

  • LSG Bayern, 11.07.2012 - L 10 AL 205/09

    Zur Meldung rentenversicherungsrechtlich relevanter Zeiten durch die Agentur für

    Auch wenn die begehrte Meldung von Anrechnungszeiten von der Beklagten für den Rentenversicherungsträger nicht bindend wäre, entfällt damit nicht bereits das Rechtsschutzbedürfnis (vgl eingehend Sächsisches LSG, Urteil vom 21.04.2010 - L 1 AL 175/09 04 - veröffentlicht in juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 27.05.2005 - L 3 AL 97/04 - veröffentlicht in juris; Urteil des Senats aaO).
  • LSG Hamburg, 18.06.2013 - L 2 AL 60/10
    Dabei kann dahinstehen, ob der Klägerin für die Leistungsklage im Hinblick darauf, dass eine Meldung einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI i.V.m. § 193 SGB VI der Beklagten gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger keine verbindliche Wirkung entfaltet, überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis für ihr Begehren auf Verpflichtung der Beklagten zu einer solchen Meldung zusteht (vgl. hierzu im Einzelnen: Sächsisches LSG, Urteil vom 21.04.2010 - L 1 AL 175/09, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2013 - L 3 AL 1508/12
    Ist ein solches Verfahren - noch - nicht anhängig, kann dagegen auch Klage auf Meldung gegen die Bundesagentur erhoben werden (Bayerisches LSG, a.a.O., Rn. 14; Sächsisches LSG, Urt. v. 21.04.2010, L 1 AL 175/09, Juris Rn. 39).
  • LSG Hessen, 30.03.2016 - L 9 AL 80/13
    Diesen Anspruch könne er im Wege der allgemeinen Leistungsklage gegen die Bundesagentur für Arbeit durchsetzen, wenn über diese Zeiten nicht bereits in einem Verfahren gegen den Rentenversicherungsträger gestritten werde (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 21. April 2010 - L 1 AL 175/09 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2018 - L 7 AS 2620/17
    Soweit er die von ihm gewünschte Meldung von Anrechnungszeiten nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) während des beim Beklagten anhängigen Verwaltungsverfahrens durch die Bundesagentur für Arbeit an den zuständigen Rentenversicherungsträger mit Schreiben vom 17. Mai 2018 wieder thematisiert hat, weist der Senat den Kläger darauf hin, dass ein entsprechender Leistungsanspruch auf Meldung von Anrechnungszeiten sich lediglich gegen die Bundesagentur für Arbeit richten könnte, nicht jedoch gegen den Beklagten, denn allein die Bundesagentur für Arbeit ist für die Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug zuständig (vgl. §§ 58 Abs. 1 Nr. 3, 193 SGB VI, § 39 Abs. 2 Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung; vgl. ferner Sächsisches LSG, Urteil vom 21. April 2010 - L 1 AL 175/09 - juris Rdnrn. 38 ff.).
  • SG Darmstadt, 23.05.2013 - S 11 AL 60/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 12 AL 27/13
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