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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - L 1 AL 39/09 ZVW   

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https://dejure.org/2010,12572
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - L 1 AL 39/09 ZVW (https://dejure.org/2010,12572)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.04.2010 - L 1 AL 39/09 ZVW (https://dejure.org/2010,12572)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. April 2010 - L 1 AL 39/09 ZVW (https://dejure.org/2010,12572)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R

    Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger zeitlicher

    Die im Gesetz angelegte Nachhaltigkeit der Förderung macht es jedoch erforderlich, vorbereitende Maßnahmen nur dann als "Aufnahme der selbständigen Tätigkeit" zu werten, wenn diese Maßnahmen Außenwirkung im Geschäftsverkehr entfalten (vgl BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 1 RdNr 11; Link in Eicher/Schlegel aaO; Winkler, info also 2006, 195, 196) und sie ferner nach dem zugrunde liegenden Gesamtkonzept ernsthaft und unmittelbar auf die spätere Geschäftstätigkeit ausgerichtet sind (vgl BSG aaO; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.2010, L 1 AL 39/09 ZVW) .
  • LSG Hamburg, 03.02.2016 - L 2 AL 23/15

    Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbständigen Tätigkeit - Restanspruch

    Der Kläger erhob hiergegen am 13. Juli 2012 Widerspruch und führte aus, für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit reichten Vorbereitungshandlungen aus, soweit diese im Geschäftsverkehr Außenwirkung entfalteten und nach dem zugrunde liegenden Gesamtkonzept ernsthaft und unmittelbar auf die spätere Geschäftstätigkeit ausgerichtet seien (Hinweis auf BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 28/09 R; BSG, Urteil vom 1. Juni 2006 - B 7a AL 34/05 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 1, und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. April 2010 - L 1 AL 39/09 ZVW).

    Als maßgeblicher Zeitpunkt ist im vorliegenden Fall nicht die Aufnahme der anwaltlichen Tätigkeit "im engeren Sinne" (so die Diktion in LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. April 2010 - L 1 AL 39/09 ZVW, juris) am 1. Juni 2012 anzusehen, sondern bereits die Vorbereitungshandlungen, deren Abschluss in der Zahlung der Zulassungsgebühr an die Rechtsanwaltskammer am 28. Februar 2012 lag.

    Als Vorbereitungshandlungen im oben genannten Sinne kommen bei Rechtsanwälten insbesondere die Einrichtung eines Büros, die Anstellung von Personal und die Anmeldung zur Kammer in Betracht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. April 2010 - L 1 AL 39/09 ZVW, juris).

  • SG Frankfurt/Main, 15.03.2012 - S 15 AL 300/09

    Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit -

    Die im Gesetz angelegte Nachhaltigkeit der Förderung macht es allerdings erforderlich, vorbereitende Maßnahmen nur dann als Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu werten, wenn diese Maßnahmen Außenwirkung im Geschäftsverkehr entfalten und sie ferner nach dem zugrunde liegenden Gesamtkonzept ernsthaft und unmittelbar auf die spätere Geschäftstätigkeit ausgerichtet sind (vgl. BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R - und 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R; LSG NRW, 21.4.2010, L 1 AL 39/09 ZVW).
  • LSG Hamburg, 24.08.2011 - L 2 AL 34/08
    Dies ist in Rechtsprechung und Literatur einhellig anerkannt (vgl. BSG, Urteile vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 109/88, SozR 3-4100 § 55a AFG Nr. 2, vom 24. Juni 1993 - 11 RAr 1/92, a.a.O. Nr. 4 und vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R, Breithaupt 2011, S. 582; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. Februar 2007 - L 3 AL 44/06, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2009, a.a.O., LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. April 2010 - L 1 AL 39/09 ZWV, juris; Bernard in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 109 Randnr. 108; Winkler in Gagel, SGB III, Stand April 2010, Randnr. 10 zu § 57).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 13 AL 2675/12

    Arbeitslosenversicherung - Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen

    Die im Gesetz angelegte Nachhaltigkeit der Förderung mache es nach Ansicht des BSG jedoch erforderlich, vorbereitende Maßnahmen nur dann als "Aufnahme der selbständigen Tätigkeit" zu werten, wenn diese Maßnahmen Außenwirkung im Geschäftsverkehr entfalten (vgl. BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 1 RdNr 11; Link in Eicher/Schlegel aaO; Winkler, info also 2006, 195, 196) und sie ferner nach dem zugrunde liegenden Gesamtkonzept ernsthaft und unmittelbar auf die spätere Geschäftstätigkeit ausgerichtet sind (vgl. BSG aaO; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.2010, L 1 AL 39/09 ZVW).
  • LSG Thüringen, 01.02.2012 - L 10 AL 1087/08

    Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger

    Die im Gesetz angelegte Nachhaltig-keit der Förderung macht es jedoch erforderlich, vorbereitende Maßnahmen nur dann als "Aufnahme der selbständigen Tätigkeit" zu werten, wenn diese Maßnahmen Außenwirkung im Geschäftsverkehr entfalten (vgl BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 1 RdNr 11; Link in Ei-cher/Schlegel aaO; Winkler, info also 2006, 195, 196) und sie ferner nach dem zugrunde lie-genden Gesamtkonzept ernsthaft und unmittelbar auf die spätere Geschäftstätigkeit ausgerich-tet sind (vgl BSG aaO; LSG Nordrhein-Westfalen vom 21.4.2010, L 1 AL 39/09 ZVW).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2012 - L 11 AL 140/08
    Eine Gewerbeanmeldung kann zwar für sich genommen noch nicht die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit begründen, wenn die Geschäftstätigkeit erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt begonnen wird (vgl. Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. April 2010 - L 1 AL 39/09 ZVW, zitiert nach Juris).
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