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   LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2012 - L 1 AL 39/11   

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https://dejure.org/2012,10637
LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2012 - L 1 AL 39/11 (https://dejure.org/2012,10637)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.03.2012 - L 1 AL 39/11 (https://dejure.org/2012,10637)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. März 2012 - L 1 AL 39/11 (https://dejure.org/2012,10637)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 125 Abs 1 SGB 3, § 125 Abs 3 S 2 SGB 3, § 142 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 3, § 142 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 3, § 142 Abs 2 S 2 SGB 3
    Erstattungsanspruch der Bundesagentur für Arbeit - rückwirkende Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung - Kenntnis des Arbeitslosengeldbezuges - Erfüllungsfiktion - keine Erstattungspflicht des Arbeitslosen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsanspruch der Bundesagentur für Arbeit bei rückwirkender Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung; Voraussetzungen für die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld; Erstattungsanspruch der Bundesagentur für Arbeit bei rückwirkender Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung; Erstattungspflicht des Arbeitslosen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 677 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 21/09 R

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegen die Krankenkasse -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2012 - L 1 AL 39/11
    § 107 SGB X spiegelt den notwendigen Ausgleich im gegliederten Sozialsystem zwischen verschiedenen Leistungsträgern wider und vermeidet es, in den geregelten Erstattungskonstellationen jeweils zwischen Berechtigtem und dem Leistungsträger, der tatsächlich zunächst geleistet hat, eine Rückabwicklung vorzunehmen, wenn letztlich ein anderer Leistungsträger verpflichtet ist, eine entsprechende Sozialleistung zeitgleich zu erbringen (vgl. BSG, Urteil vom 22.06.2010 - B 1 KR 21/09 R -, SozR 4-1300 § 103 Nr. 3).

    Die Erstattungsregelung des § 142 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 125 Abs. 3 Satz 2 SGB III gegenüber dem arbeitslosen Leistungsempfänger beschränkt sich damit auf den Fall der fehlenden Kenntnis (§ 103 Abs. 1 SGB X; vgl. hierzu BSG, Urteil vom 22.06.2010 - B 1 KR 21/09 R -, SozR 4-1300 § 103 Nr. 3 RdNr. 23) des Rentenversicherungsträgers von der Leistung der Bundesagentur für Arbeit (vgl. auch Winkler a.a.O. RdNr. 55; a.A. ohne nähere Begründung Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.03.2008 - L 7 AL 55/07 -, Juris).

  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 19/95

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2012 - L 1 AL 39/11
    Ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung des Rentenversicherungsträgers bei der Beklagten über die Feststellung einer verminderten Erwerbsfähigkeit entfiel der Anspruch der Klägerin auf Alg gem. der Nahtlosigkeitsregelung des § 125 Abs. 1 SGB III (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.1995 - 11 RAr 19/95 -, Juris).
  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven Verfügbarkeit

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2012 - L 1 AL 39/11
    Die Entscheidungskompetenz für die Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit lag damit bei dem Rentenversicherungsträger - der DRV Bund - und bis zu dessen Entscheidung war die Beklagte gehindert, die objektive Verfügbarkeit der Klägerin zu verneinen (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R -, SozR 3-4100 § 105a Nr. 7).
  • BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 137/90

    Erstattungspflicht des Arbeitslosen nach § 117 Abs. 4 S. 2 AFG

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2012 - L 1 AL 39/11
    Diese vom BSG im Falle der Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitslosen ermöglichte Genehmigung (vgl. § 143 Abs. 3 Satz 2 SGB III; BSG, Urteil vom 16.10.1991 - 11 RAr 137/90 - SozR 3-4100 § 117 Nr. 7; Urteil vom 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R -, SozR 3-4100 § 117 Nr. 16) kommt hier nicht in Betracht.
  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 46/90

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen Altersruhegeld - Ruhen des

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2012 - L 1 AL 39/11
    Während die bis zum 31.12.1997 geltende Regelung des Arbeitsförderungsgesetzes (§ 157 Abs. 4) für eine Erstattung von Beiträgen die rückwirkende Aufhebung der Entscheidung über die Bewilligung von Alg voraussetzte (vgl. BSG, Urteil vom 31.10.1991 - 7 RAr 46/90 -, Juris, RdNr. 25), ist dies seit Inkrafttreten des SGB III zum 01.01.1998 nach der Regelung des § 335 Abs. 2 SGB III (in der Fassung des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24.03.1997, BGBl I 594, vor Inkrafttreten geändert durch Art. 1 des Ersten SGB III-Änderungsgesetzes vom 16.12.1997, BGBl I 2970) nicht mehr erforderlich (vgl. BT-Drs. 13/8994 S. 82 f.).
  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 22/94

    Rückwirkende Bewilligung von Altersrente, Anspruch auf Vorruhestandsgeld

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2012 - L 1 AL 39/11
    Eine Änderung der Verhältnisse ist, soweit es die Vergangenheit betrifft, dann nicht wesentlich im Sinne des § 48 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 30.03.1995 - 7 RAr 22/94 -, SozR 3-8825 § 2 Nr. 3 RdNr. 27) und da die Gewährung von Alg vor der Zuerkennung der Rente rechtmäßig ist (vgl. unter 1. sowie Behrend a.a.O RdNr. 109; Eicher in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand August 2006, § 125 RdNr. 75; Winkler in Gagel, SGB II/SGB III, Stand Juni 2006, § 125 RdNr. 54f.) können die Voraussetzungen des § 45 SGB X nicht erfüllt sein (vgl. BSG, Urteil vom 30.06.1997 - 8 RKn 28/95 -, SozR 3-2600 § 93 Nr. 4 RdNr. 29).
  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 29/95

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers bei Überzahlung von

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2012 - L 1 AL 39/11
    Es besteht damit kein Wahlrecht des erstattungsberechtigten Trägers, auf einen Erstattungsanspruch und damit auf die Erfüllungsfiktion zu verzichten und sich stattdessen nach den §§ 45, 48, 50 SGB X an den Versicherten zu halten (vgl. BSG, Urteil vom 29.04.1997 - 8 RKn 29/95 - SozR 3-1300 § 107 Nr. 10).
  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 28/95

    Zusammentreffen von Witwenrente mit Unfallhinterbliebenenrente, Erfüllungsfiktion

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2012 - L 1 AL 39/11
    Eine Änderung der Verhältnisse ist, soweit es die Vergangenheit betrifft, dann nicht wesentlich im Sinne des § 48 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 30.03.1995 - 7 RAr 22/94 -, SozR 3-8825 § 2 Nr. 3 RdNr. 27) und da die Gewährung von Alg vor der Zuerkennung der Rente rechtmäßig ist (vgl. unter 1. sowie Behrend a.a.O RdNr. 109; Eicher in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand August 2006, § 125 RdNr. 75; Winkler in Gagel, SGB II/SGB III, Stand Juni 2006, § 125 RdNr. 54f.) können die Voraussetzungen des § 45 SGB X nicht erfüllt sein (vgl. BSG, Urteil vom 30.06.1997 - 8 RKn 28/95 -, SozR 3-2600 § 93 Nr. 4 RdNr. 29).
  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R

    Gleichwohlgewährung - Arbeitslosengeld - Abfindung - Arbeitsentgelt - Genehmigung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2012 - L 1 AL 39/11
    Diese vom BSG im Falle der Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitslosen ermöglichte Genehmigung (vgl. § 143 Abs. 3 Satz 2 SGB III; BSG, Urteil vom 16.10.1991 - 11 RAr 137/90 - SozR 3-4100 § 117 Nr. 7; Urteil vom 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R -, SozR 3-4100 § 117 Nr. 16) kommt hier nicht in Betracht.
  • BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 35/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Ruhen - Altersrente - Tatbestandswirkung der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2012 - L 1 AL 39/11
    Zuerkannt im Sinne dieser Regelung ist ein Anspruch dann, wenn der Leistungsträger infolge der Zuerkennung Zahlungen zu erbringen hat, was bei Rentennachzahlungen nicht der Fall ist (BSG, Urteil vom 20.09.2001 - B 11 AL 35/01 R -, SozR 3-4300 § 142 Nr. 1).
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 6/01 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Arbeitsmarktrente - Hinzuverdienst - Arbeitslosengeld

  • LSG Hessen, 14.03.2008 - L 7 AL 55/07

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Erstattungspflicht des Arbeitslosen -

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 AL 3033/15

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Bezug einer anderen Sozialleistung - Rente

    Nach Maßgabe von § 156 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld mit Beginn der laufenden Zahlung einer bewilligten Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. - wie im vorliegenden Fall - einer vergleichbaren Sozialleistung eines ausländischen Trägers im Sinne des § 156 Abs. 3 SGB III. Für den Zeitraum zwischen dem bescheidmäßig festgesetzten Rentenbeginn und dem Beginn der laufenden Zahlung der Rente bleibt der Bezug von Arbeitslosengeld rechtmäßig (vgl. LSG Rheinland-Pfalz 22.03.2012 - L 1 AL 39/11, juris).
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