Weitere Entscheidung unten: LSG Rheinland-Pfalz, 28.08.2005

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   LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2005 - L 1 AL 5/05   

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LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2005 - L 1 AL 5/05 (https://dejure.org/2005,8075)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.08.2005 - L 1 AL 5/05 (https://dejure.org/2005,8075)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. August 2005 - L 1 AL 5/05 (https://dejure.org/2005,8075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der zur Bundesagentur für Arbeit gezahlten Beiträge; Verjährung der Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge ; Erhebung der Verjährungseinrede als Ermessensentscheidung der Behörde; Absehen von der Verjährungseinrede bei Vorliegen einer unbilligen Härte

  • kanzlei-rading.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einrede der Verjährung bei der Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge nach fehlerhafter Arbeitgeberprüfung

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2005 - L 1 AL 5/05
    Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.7.2003 (B 12 AL 1/02 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 1) rechtfertige kein anderes Ergebnis.

    Die Beklagte kann sich weder auf § 6 Abs. 1 BÜVO noch auf das Urteil des BSG vom 29.7.2003 (a.a.O.) berufen, wonach eine Betriebsprüfung auf Stichproben beschränkt werden darf.

  • BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 64/99 R

    Unterbrechung der Verjährung bei abschnittsweise bewilligten Sozialleistungen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2005 - L 1 AL 5/05
    Ob und für welchen Zeitraum die Beklagte die Verjährungseinrede erheben will, steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. BSG, Urteil vom 15.6.2000 - B 7 AL 64/99 R, SozR 3-1200 § 45 Nr. 9).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Insoweit sei der vom LSG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 25.8.2005 (L 1 AL 5/05 - Juris = NZA 2006, 534) vertretenen Auffassung zu folgen.

    Entgegen der vom LSG Rheinland-Pfalz in seinem - vom Berufungsgericht zitierten und von der Klägerin für ihren Rechtsstandpunkt herangezogenen - Urteil vom 25.8.2005 (L 1 AL 5/05 - Juris = NZA 2006, 534) vertretenen Auffassung sind Prüfbehörden, wenn "außer dem Gesellschafter-Geschäftsführer nur eine weitere Angestellte gemeldet" ist, nicht (von vornherein) zur umfassenden und erschöpfenden Prüfung der versicherungsrechtlichen Verhältnisse aller Mitarbeiter verpflichtet.

  • LSG Hessen, 18.02.2011 - L 7 AL 30/08

    Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur

    Auch bei Kleinbetrieben mit jedenfalls mehr als einer gemeldeten versicherungspflichtigen Person im gesamten Prüfzeitraum einer Betriebsprüfung, darf die Prüfung auf eine Stichprobe beschränkt bleiben (entgegen: LSG Rheinland-Pfalz, 25.8.2005 - L 1 AL 5/05).

    Entgegen der Auffassung des LSG Rheinland-Pfalz (Urteil, 25.8.2005 - L 1 AL 5/05) bleibt auch in einem solchen Fall die Rechtsprechung des BSG maßgeblich, dass für Kleinbetriebe keine weitergehende Prüfungspflicht besteht (BSG, 29.7.2003, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 26/09

    Arbeitslosenversicherung

    Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 25.08.2005 (L 1 AL 5/05) vertrat er die Auffassung, die Barmer Ersatzkasse (BEK) als die für die Betriebsprüfung zuständige Stelle sei angesichts der geringen Betriebsgröße gehalten gewesen, ihn beitragsrechtlich zu überprüfen.

    Angesichts dieser Aussage des BSG bleibt kein Raum für eine Urteilsinterpretation in der Weise, das BSG habe sich aber (noch) nicht zu "kleinsten" Betrieben geäußert (a.A. im Ergebnis LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2005, L 1 AL 5/05; Brand in: Niesel/Brand, SGB 111, 5. Auflage 2010, § 351 Rn. 6; offen gelassen von LSG NRW, Urteil vom 22.08.2006, L 1 AL 66/04; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007, L 7 AL 1337/07).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1337/07

    Beitragserstattung - Einrede der Verjährung - Ermessen - Richtlinien des Trägers

    Ob der Auffassung des LSG Rheinland-Pfalz zu folgen ist, dass betriebliche Besonderheiten eine Stichprobenprüfung verbieten können mit der Folge, dass in derartigen Fällen eine Betriebsprüfung, welche zu Unrecht nicht zu Beanstandungen führt, als fehlerhaftes Verwaltungshandeln anzusehen ist (Urteil vom 25. August 2005 - L 1 AL 5/05 - ), kann vorliegend dahingestellt bleiben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2011 - L 11 AL 45/07
    Aufgrund dieses fehlerhaften Verwaltungshandelns hätte die Beklagte die Verjährungseinrede nicht erheben dürfen (vgl. Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2005 - L 1 AL 5/05).

    Für die Entscheidung dieses Berufungsverfahrens muss daher mangels zeitlicher Kongruenz des Zeitraums, für den die Betriebsprüfung erfolgt ist, mit dem Zeitraum, für den die Beitragserstattung verlangt wird, nicht weiter vertieft werden, ob das Ergebnis einer Betriebsprüfung einen wesentlichen Ermessensgesichtspunkt bei der Erhebung einer Verjährungseinrede nach § 27 Abs. 2 SGB IV darstellt (vgl. hierzu einerseits: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2005 - L 1 AL 5/05, NZA 2006, 534; andererseits: LSG Hessen, Urteil vom 26. Juni 2006 - L 9 AL 74/04; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 1. Dezember 2009 - L 7 AL 14/08 m.w.N., sowie Brand in: Niesel/Brand, SGB 111, 5.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2010 - L 13 AL 2894/09

    Arbeitslosenversicherung - Beitragserstattung - Verjährung - unzulässige

    Eine Änderung seiner Rechtsprechung sieht der Senat weder durch das Berufungsvorbringen, noch durch das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 25. August 2005 (Az.: L 1 AL 5/05) veranlasst.
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.01.2011 - L 3 AL 6/10

    Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung - Verjährung

    Der vom LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25. August 2005, L 1 AL 5/05, veröffentlicht in juris) vertretenen Auffassung, dass bei einer GmbH, für die lediglich ein Angestellter und ein Gesellschafter/Geschäftsführer tätig werde, Anlass zu einer uneingeschränkten Betriebsprüfung bestehe (was sinngemäß auf den vorliegenden Fall übertragen zu einer abweichenden Beurteilung führen könnte), folgt der Senat aus den vorstehend genannten Gründen nicht.
  • SG Kassel, 26.09.2007 - S 7 AL 223/06

    Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge bei irrtümlicher Annahme von

    Der gegenteiligen Auffassung des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25.08.2005, Az. L 1 AL 5/05), wonach sich bei einem kleinen Betrieb dem Träger der Rentenversicherung als Prüfinstitution die Prüfung der Versicherungspflicht geradezu aufdrängen muss, folgt die Kammer daher nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 1 AL 66/04

    Arbeitslosenversicherung

    Der Senat kann daher dahinstehen lassen, ob eine Ausnahme für eine GmbH gilt, für die lediglich ein Angestellter und ein Gesellschafter-Geschäftsführer arbeiten (vgl. dazu LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.08.2005, L 1 AL 5/05).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.06.2013 - L 13 AL 5470/11
    Eine Änderung seiner Rechtsprechung sieht der Senat weder durch das Berufungsvorbringen, noch durch das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 25. August 2005 (Az L 1 AL 5/05) veranlasst, unabhängig davon, dass bei der Firma R. GmbH nicht nur die Klägerin und ein Mitarbeiter (wie im Falle der Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz) sondern neben ihr zwischen sieben und (mittlerweile) 35 Mitarbeiter beschäftigt waren.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2009 - L 7 AL 14/08
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2012 - L 13 AL 4146/10
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 28.08.2005 - L 1 AL 5/05   

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https://dejure.org/2005,24116
LSG Rheinland-Pfalz, 28.08.2005 - L 1 AL 5/05 (https://dejure.org/2005,24116)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.08.2005 - L 1 AL 5/05 (https://dejure.org/2005,24116)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. August 2005 - L 1 AL 5/05 (https://dejure.org/2005,24116)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bei fehlerhafter Betriebsprüfung verjährt der Beitragserstattungsanspruch nicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beitragserstattungsanspruch verjährt nicht bei fehlerhafter Betriebsprüfung

Besprechungen u.ä.

  • streifler.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitslosenversicherung: Beitragserstattungsanspruch verjährt nicht bei fehlerhafter Betriebsprüfung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.08.2005 - L 1 AL 5/05
    Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.7.2003 (B 12 AL 1/02 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 1) rechtfertige kein anderes Ergebnis.

    Die Beklagte kann sich weder auf § 6 Abs. 1 BÜVO noch auf das Urteil des BSG vom 29.7.2003 (a.a.O.) berufen, wonach eine Betriebsprüfung auf Stichproben beschränkt werden darf.

  • BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 64/99 R

    Unterbrechung der Verjährung bei abschnittsweise bewilligten Sozialleistungen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.08.2005 - L 1 AL 5/05
    Ob und für welchen Zeitraum die Beklagte die Verjährungseinrede erheben will, steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. BSG, Urteil vom 15.6.2000 - B 7 AL 64/99 R, SozR 3-1200 § 45 Nr. 9).
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