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   LSG Baden-Württemberg, 12.06.2017 - L 1 AS 1310/17 ER-B   

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https://dejure.org/2017,20711
LSG Baden-Württemberg, 12.06.2017 - L 1 AS 1310/17 ER-B (https://dejure.org/2017,20711)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.06.2017 - L 1 AS 1310/17 ER-B (https://dejure.org/2017,20711)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Juni 2017 - L 1 AS 1310/17 ER-B (https://dejure.org/2017,20711)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    SGB-II-Leistungen; Erneute Beschaffung von Einrichtungsgegenständen als "Wohnungserstausstattung"; Keine Einbeziehung von Verschuldensgesichtspunkten schon bei Bedarfsfeststellung; Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungen für Unterkunft und Heizung; ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 24 Abs 3 S 1 Nr 1 SGB 2, § 24 Abs 3 S 2 SGB 2, § 20 Abs 1 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sonderbedarf für Wohnungserstausstattung - Ersatzbeschaffung wegen Zerstörung nach Zwangsräumung - Verweigerung der Abholung der vom Vermieter eingelagerten Einrichtungsgegenstände - fehlende Kausalität - Verweisung auf die Ansparung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Kein Sonderbedarf für eine Wohnungserstausstattung nach der Verweigerung der Abholung vom Vermieter eingelagerter Einrichtungsgegenstände

  • rechtsportal.de

    SGB II § 20 Abs. 1 ; SGB II § 24 Abs. 3
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erneute Beschaffung von Einrichtungsgegenständen als "Wohnungserstausstattung"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 57/13 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatzbeschaffung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2017 - L 1 AS 1310/17
    Bereits in den Gesetzesmaterialien wird davon ausgegangen, dass "Erstausstattungen" für die Wohnung auch nach einem Wohnungsbrand oder bei Erstanmietung nach einer Haft zu bewilligen sein können (BT-Drucks 15/1514 S 60) und damit auch in Fallgestaltungen eines erneuten Bedarfsanfalls möglich sind (BSG, Urteil vom 06. August 2014 - B 4 AS 57/13 R -, SozR 4-4200 § 23 Nr. 18, Rn. 15).

    Der im SGB II zu deckende Bedarf muss jedoch grundsätzlich aktuell bestehen und auch aktuell vom Grundsicherungsträger zu decken sein (BSG, Urteil vom 06. August 2014 - B 4 AS 57/13 R - a.a.O., Rn. 16 m.w.N.).

    Schließlich muss noch ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den außergewöhnlichen Umständen bzw. dem besonderen Ereignis und dem Bedarf bestehen (BSG, Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 57/13 R -, SozR 4-4200 § 23 Nr. 18, Rn. 17).

    Nach der gesetzgeberischen Konzeption wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass aktuelle wohnraumbezogene Bedarfe aus diesem in der Regelleistung enthaltenen Ansparanteil bzw. dem (angesparten) Vermögensfreibetrag für notwendige Anschaffungen (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 SGB II) oder bei vorübergehenden Spitzen eines vom Regelbedarf umfassten Bedarfs durch die Gewährung eines Darlehens nach § 23 Abs. 1 SGB II aF bzw dem inhaltsgleichen § 24 Abs. 1 SGB II n.F. zu decken sind (BSG, Urteil vom 06. August 2014 - B 4 AS 57/13 R -, SozR 4-4200 § 23 Nr. 18, Rn. 18).

    Soweit sie nicht mit Veränderungen der Wohnung bzw. der Wohnsituation einhergehen, müssen diese Umstände bzw. diese Ereignisse regelmäßig geeignet sein, den plötzlichen "Untergang" bzw. die Unbrauchbarkeit der Wohnungsausstattung unabhängig von sonstigen allgemeinen Gründen für den Verschleiß oder den Untergang der Gegenstände herbeizuführen (vgl., auch zum Folgenden, BSG, Urteil vom 06. August 2014 - B 4 AS 57/13 R -, a.a.O., Rn. 19).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 77/08 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatz für bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2017 - L 1 AS 1310/17
    Des Weiteren muss ein "spezieller Bedarf" (BSG vom 1.7.2009 - B 4 AS 77/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 Rn. 13; BSG vom 23.3.2010 - B 14 AS 81/08 R - SozR 4-4200 § 20 Nr. 8 Rn. 16) vorliegen.

    Entsprechend hat der Senat bereits entschieden, dass der erstmaligen Ausstattung einer Wohnung wertungsmäßig diejenigen Fälle einer erneuten Beschaffung gleichzustellen sind, bei denen vorhandene Ausstattungsgegenstände allein durch einen vom Grundsicherungsträger veranlassten Umzug in eine angemessene Wohnung unbrauchbar geworden sind (BSG vom 1.7.2009 - B 4 AS 77/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 Rn. 14 f) oder bei einem Rückumzug aus dem Ausland durch die besonderen Umstände des Umzugs untergegangen sind (BSG vom 27.9.2011 - B 4 AS 202/10 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 13 Rn. 17,).

    Die Leistungspflicht des Grundsicherungsträgers ist insoweit entsprechend ihrem Ausnahmecharakter eng begrenzt (BSG, Urteil vom 01. Juli 2009 - B 4 AS 77/08 R -, SozR 4-4200 § 23 Nr. 4, Rn. 16).

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 202/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatzbeschaffung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2017 - L 1 AS 1310/17
    Bei der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit ist ausschließlich auf die gegenwärtige Lage und auf Umstände in der Vergangenheit nur insoweit abzustellen, als sie eindeutige Erkenntnisse über die gegenwärtige Lage ermöglichen (BSG, Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 202/10 R -, SozR 4-4200 § 23 Nr. 13, Rn. 22, unter Verweis auf BVerfG Beschluss vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, 803, 807).

    Ein Anspruch auf die zuschussweise Bewilligung von Geldleistungen für die erneute Beschaffung von Einrichtungsgegenständen als "Wohnungserstausstattung" setzt voraus, dass der konkrete Bedarf durch außergewöhnliche Umstände (vgl. BT-Drucks 15/1514 S 60) bzw. ein besonderes Ereignis (BSG vom 27.9.2011 - B 4 AS 202/10 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 13 Rn. 16) entstanden ist.

    Entsprechend hat der Senat bereits entschieden, dass der erstmaligen Ausstattung einer Wohnung wertungsmäßig diejenigen Fälle einer erneuten Beschaffung gleichzustellen sind, bei denen vorhandene Ausstattungsgegenstände allein durch einen vom Grundsicherungsträger veranlassten Umzug in eine angemessene Wohnung unbrauchbar geworden sind (BSG vom 1.7.2009 - B 4 AS 77/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 Rn. 14 f) oder bei einem Rückumzug aus dem Ausland durch die besonderen Umstände des Umzugs untergegangen sind (BSG vom 27.9.2011 - B 4 AS 202/10 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 13 Rn. 17,).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2017 - L 1 AS 1310/17
    Dabei begegnet es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sich die Gerichte bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage aufgrund einer summarischen Prüfung an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren (Bundesverfassungsgericht , 02.05.2005, 1 BvR 569/05, BVerfGK 5, 237, 242).

    Allerdings sind die an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. BVerfG NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).

    Bei der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit ist ausschließlich auf die gegenwärtige Lage und auf Umstände in der Vergangenheit nur insoweit abzustellen, als sie eindeutige Erkenntnisse über die gegenwärtige Lage ermöglichen (BSG, Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 202/10 R -, SozR 4-4200 § 23 Nr. 13, Rn. 22, unter Verweis auf BVerfG Beschluss vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - Breithaupt 2005, 803, 807).

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 75/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Fernsehgerät -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2017 - L 1 AS 1310/17
    Dabei handelt es sich um einen eigenständigen, abtrennbaren Streitgegenstand, über den isoliert und unabhängig von den übrigen Grundsicherungsleistungen entschieden werden kann (vgl. nur Bundessozialgericht , Urteile vom 19.9.2008 - B 14 AS 64/07 R - BSGE 101, 268 = SozR 4-4200 § 23 Nr. 2, Rn. 12, und vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 75/10 R -, SozR 4-4200 § 23 Nr. 11, Rn. 9).

    Insofern geht der Gesetzgeber - nach Einbeziehung der einmaligen Beihilfen nach dem BSHG in die Regelleistung - nach dem Wortlaut des § 24 Abs. 3 S 1 Nr. 1 SGB II im Sinne einer typisierenden Betrachtung davon aus, dass alle wohnraumbezogenen Bedarfe, die nicht im Zusammenhang mit der spezifischen Situation der Erstausstattung stehen, nicht von diesem Anspruch, sondern bereits von der Regelleistung "umfasst" werden (BSG vom 24.2.2011 - B 14 AS 75/10 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 11 Rn. 18).

  • BSG, 23.03.2010 - B 14 AS 81/08 R

    Arbeitslosengeld II - Kinderbekleidung - wachstums- und verschleißbedingter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2017 - L 1 AS 1310/17
    Des Weiteren muss ein "spezieller Bedarf" (BSG vom 1.7.2009 - B 4 AS 77/08 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 Rn. 13; BSG vom 23.3.2010 - B 14 AS 81/08 R - SozR 4-4200 § 20 Nr. 8 Rn. 16) vorliegen.
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2017 - L 1 AS 1310/17
    In der Regelleistung ist als Rechenposten ein pauschaler, den Durchschnittsbedarf in üblichen Bedarfssituationen widerspiegelnder (BVerfGE Urteil vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09, 3/09, 4/09 - BVerfGE 125, 175 ff, juris, Rn. 204) Einzelbetrag für Möbel und Einrichtungsgegenstände, Haushaltsgeräte und Instandhaltungskosten enthalten (Abteilung 5 nach der Systematik der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe - EVS - vgl. im Einzelnen Schwabe , ZfF 2010, 145 ff, 149).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 64/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung der Wohnung nach Trennung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2017 - L 1 AS 1310/17
    Dabei handelt es sich um einen eigenständigen, abtrennbaren Streitgegenstand, über den isoliert und unabhängig von den übrigen Grundsicherungsleistungen entschieden werden kann (vgl. nur Bundessozialgericht , Urteile vom 19.9.2008 - B 14 AS 64/07 R - BSGE 101, 268 = SozR 4-4200 § 23 Nr. 2, Rn. 12, und vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 75/10 R -, SozR 4-4200 § 23 Nr. 11, Rn. 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2017 - L 1 AS 1310/17
    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg v. 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und v. 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - jeweils unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05

    Einstweilige Anordnung - Leistungen für vergangene Zeiträume -Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2017 - L 1 AS 1310/17
    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg v. 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und v. 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - jeweils unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • LSG Baden-Württemberg, 07.08.2017 - L 1 AS 1172/17
    Grundsätzlich - dies folgt bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift - liegt der Sachverhalt einer Wohnungserstausstattung vor, wenn ein Bedarf für die Ausstattung einer Wohnung besteht, der nicht bereits durch vorhandene Möbel und andere Einrichtungsgegenstände gedeckt ist (vgl. hierzu und zum Nachfolgenden: Beschluss des Senats vom 12.06.2017 - L 1 AS 1310/17 ER-B -, juris).

    Waren vor Eintritt des Bedarfs an Einrichtungsgegenständen die notwendigen Gegenstände in der Wohnung vorhanden, soll deren Ersetzung bei erneutem Bedarf hingegen aus der Regelleistung erfolgen (vgl. Beschluss des Senats vom 12.06.2017, a.a.O.).

    Die Kosten für eine Erneuerung einer abgewohnten, teilweise funktionsuntüchtigen und im Übrigen verschlissenen Wohnungseinrichtung sollen im Rahmen des § 24 Abs. 3 SGB II gerade nicht auf die Jobcenter abgewälzt werden können (vgl. Beschluss des Senats vom 12.06.2017, a.a.O.).

  • SG Karlsruhe, 12.12.2017 - S 12 AS 1866/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abweichende Leistungserbringung -

    Soweit die Beklagte auf den Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 12.06.2017, Az.: L 1 AS 1310/17 ER-B verweist, kann dies zu keiner anderen Entscheidung führen.
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