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   LSG Hessen, 24.03.2011 - L 1 AS 15/10   

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https://dejure.org/2011,18883
LSG Hessen, 24.03.2011 - L 1 AS 15/10 (https://dejure.org/2011,18883)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.03.2011 - L 1 AS 15/10 (https://dejure.org/2011,18883)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. März 2011 - L 1 AS 15/10 (https://dejure.org/2011,18883)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Mehrbedarf besteht ab dem Zeitpunkt der Feststellung und nicht erst ab dem Ausstellungsdatum des Schwerbehindertenausweises

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialhilferechlicher Mehrbedarf, Maßgeblicher Zeitpunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen des Anspruchs auf Sozialgeld bei nichterwerbsfähigen Personen; Zeitpunkt der Erhöhung durch einen behinderungsbedingten Mehrbedarf; Verfassungsmäßigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2008 - L 7 SO 3246/08

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Mehrbedarf - rückwirkende

    Auszug aus LSG Hessen, 24.03.2011 - L 1 AS 15/10
    Insoweit nimmt die Beklagte Bezug auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 28. November 2008 - L 7 SO 3246/08 -.

    26 Diese gebotene Unterscheidung der Regelungsinhalte und damit den maßgeblichen Ansatzpunkt bei der teleologischen Auslegung der Norm verkennen nach Auffassung des Senats die Landessozialgerichte Baden-Württemberg (Urteil vom 20.11.2008 - L 7 SO 3246/08) und Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 25.02.2010 - L 8 SO 219/07).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 8 SO 219/07

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei

    Auszug aus LSG Hessen, 24.03.2011 - L 1 AS 15/10
    26 Diese gebotene Unterscheidung der Regelungsinhalte und damit den maßgeblichen Ansatzpunkt bei der teleologischen Auslegung der Norm verkennen nach Auffassung des Senats die Landessozialgerichte Baden-Württemberg (Urteil vom 20.11.2008 - L 7 SO 3246/08) und Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 25.02.2010 - L 8 SO 219/07).

    Ferner läuft diese Auslegung dem Schutzzweck des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG zuwider, die Stellung behinderter Menschen in Recht und Gesellschaft zu stärken (vgl. BT-Drs. 12/8165, S. 29), wenn das Entstehen eines materiellen, dem Behinderungsausgleich dienenden Rechts - hier auf Mehrbedarf - hinausgeschoben wird, bis die Verwaltung bereit und in der Lage ist, ein entsprechendes Ausweisdokument zu erstellen, ggfs. bis ein darüber geführter Rechtsstreit möglicherweise nach Jahren zu Gunsten des behinderten Menschen entschieden ist (so die Fallgestaltung bei dem LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 25.02.2010 a.a.O.).

  • LSG Sachsen, 11.05.2021 - L 8 SO 52/19
    Deshalb sei dieser Mehrbedarf auch rückwirkend zu zahlen (Bezug auf Hessisches LSG, Urteil vom 24. März 2011 - L 1 AS 15/10; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Januar 2011 - L 20 SO 569/10 B).

    Auch der Sachverhalt, der dem Urteil des Hessischen LSG vom 24. März 2011 (Az.: L 1 AS 15/10) zugrunde gelegen hat, ist nicht vergleichbar.

  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 7 SO 2011/15
    Zwar schließt der Wortlaut auch die abweichende Auslegung nicht aus, dass bei rückwirkender Zuerkennung der ebenfalls rückwirkende Nachweis möglich sei (vgl. Hess. Landessozialgericht , Urteil vom 24. März 2011 - L 1 AS 15/10 - (juris); Simon in jurisPK-SGB XII, § 30 Rdnr. 46 ff; Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl., § 30 Rdnr. 8; Münder in LPK-SGB XII, 9. Aufl., § 30 Rdnr. 6).
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