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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - L 1 AS 36/09   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - L 1 AS 36/09 (https://dejure.org/2010,6401)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.02.2010 - L 1 AS 36/09 (https://dejure.org/2010,6401)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - L 1 AS 36/09 (https://dejure.org/2010,6401)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang einer Kostenerstattungspflicht wegen eines Aufenthalts einer Hilfebedürftigen mit ihrem Kind in einem Frauenhaus; Bestehen eines Erstattungsanspruchs auch für den Fall des Wechsels eines Frauenhauses und folglich der Begründung der Zuständigkeit eines anderen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • SG Aachen, 20.07.2007 - S 8 AS 17/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - L 1 AS 36/09
    Auch aus § 7 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SGB II, wonach Dienstleistungen und Sachleistungen auch an Personen erbracht werden, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wenn dadurch Hemmnisse bei der Eingliederung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger beseitigt oder vermindert werden, wird deutlich, dass die Leistungserbringung an Dritte der Eingliederung des Hilfebedürftigen dienen kann (ähnlich bereits SG Aachen, Urteil vom 20.7.2007 - S 8 AS 17/07).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - L 1 AS 36/09
    Ein Vorverfahren war mithin nicht durchzuführen, die Einhaltung einer Klagefrist nicht geboten (Keller, in: Meyer- Ladewig ua. SGG. 9 Aufl. 2008, § 54 Rnr 41 mwN; vgl. auch BSGE 86, 166, 167 f = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; BSGE 90, 1 f = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3; 92, 223ff = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1).
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - L 1 AS 36/09
    Ein Vorverfahren war mithin nicht durchzuführen, die Einhaltung einer Klagefrist nicht geboten (Keller, in: Meyer- Ladewig ua. SGG. 9 Aufl. 2008, § 54 Rnr 41 mwN; vgl. auch BSGE 86, 166, 167 f = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; BSGE 90, 1 f = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3; 92, 223ff = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1).
  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - L 1 AS 36/09
    Ein Vorverfahren war mithin nicht durchzuführen, die Einhaltung einer Klagefrist nicht geboten (Keller, in: Meyer- Ladewig ua. SGG. 9 Aufl. 2008, § 54 Rnr 41 mwN; vgl. auch BSGE 86, 166, 167 f = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; BSGE 90, 1 f = SozR 3-2500 § 112 Nr. 3; 92, 223ff = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1).
  • SG Karlsruhe, 16.07.2008 - S 8 AS 4000/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Wechsel des Frauenhauses -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - L 1 AS 36/09
    In einem solchen Fall dürfte deshalb der kommunale Träger erstattungspflichtig sein, in dem die hilfesuchende Person vor dem ersten Frauenhausaufenthalt ihren gewöhnlichen Aufenthalt i.S.d. § 36 SGB II hatte (ebenso SG Karlsruhe, Urteil vom 16.7.2008 - S 8 AS 4000/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AS 3169/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Leistungsklage - Grundsicherung für

    Der Begriff der psychosozialen Betreuung i.S.v. § 16 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 SGB II ist dabei weit auszulegen (Anschluss an LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.02.2010 - L 1 AS 36/09).

    Wie bereits das LSG Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 23. Februar 2010 (- L 1 AS 36/09 - ) festgestellt habe, handele es sich bei der Betreuung im Frauenhaus regelmäßig um solche psychosoziale Betreuung im Sinne des § 16a SGB II, die zumindest mittelbar auf die Eingliederung in Arbeit abziele.

    Er umfasst nicht nur medizinisch indizierte psychiatrische oder psychotherapeutische Interventionen als Betreuung im engeren Sinne, sondern alle Maßnahmen, die zur psychischen und sozialen Stabilisierung des Betroffenen zu dienen bestimmt sind (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Februar 2010, a.a.O.).

    Maßgebend ist allein, dass es sich um Leistungen handelt, die - auch im Sinne einer psychischen und sozialen Stabilisierung der Betroffenen - dazu dienen, die Eingliederung des Betroffenen in das Erwerbsleben zu fördern (so ausführlich LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Februar 2010, a.a.O).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 12 AS 2155/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Eigenschaft des Klägers als (frühere) Arbeitsgemeinschaft i.S.d. § 44b SGB II a.F. im Zeitpunkt der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs (Juli 2007) ändert nichts dessen Eigenschaft als kommunaler Leistungsträger gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II a.F. und damit an dessen Aktivlegitimation (s. LSG NRW 23.02.2010 - L 1 AS 36/09 - Rdnr. 23 [Juris]); Gleiches gilt in seiner Eigenschaft als Gemeinsame Einrichtung seit dem 01.01.2011 (§ 44b Abs. 1 Satz 2 SGB II).

    Denn dies ändert nichts daran, dass es sich nicht um eine Leistung handelt, die für die Zeit des Aufenthalts im Frauenhaus erbracht wird, so wie dies bei den Unterkunftskosten (§ 22 SGB II) sowie den Kosten für tatsächlich erbrachte Betreuungsleistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II a.F. bzw. § 16a Nr. 1 und 3 SGB II n.F. der Fall ist (s. zu Letzteren LSG NRW 23.02.2010 - L 1 AS 36/09 - Rdnr. 27 ff. [Juris]).

    Der Erstattungsanspruch soll dann nach seinem Sinn und Zweck die hieraus entstehenden finanziellen Mehrbelastungen der kommunalen Träger mit Frauenhäusern in ihrem Gebiet ausgleichen und letztlich verhindern, dass Frauen aus anderen Regionen wegen der ungeklärten Finanzierung abgewiesen werden (s. BT-Drs. 15/5607, S. 7; LSG NRW 23.02.2010 - L 1 AS 36/09 - Rdnr. 30 [Juris]).

    Der erstattungspflichtige Leistungsträger soll im Ergebnis nicht besser gestellt werden, als er stünde, wenn er die Hilfebedürftige in ein vom ihm selbst betriebenes Frauenhaus aufnähme (LSG NRW 23.02.2010 - a.a.O.).

  • SG Dresden, 16.05.2014 - S 12 AS 3729/13

    Das Sozialgericht Dresden hebt die wiederholte Sanktionierung einer psychisch

    Es ist anerkannt, dass in besonders gelagerten Einzelfällen die zeitlich vorangehende psychische, soziale und rechtliche Stabilisierung des/der Betroffenen unabdingbare Voraussetzung dafür ist, dass überhaupt an eine nachfolgende Eingliederung in das Erwerbsleben - selbst mit zielgerechten Maßnahmen, die hier ohnehin fehlen - gedacht werden kann (LSG Nordrhein-Westfalen, U. v. 23.1.2010, L 1 AS 36/09 Rn. 28; LSG Baden-Württemberg, L 12 AS 3169/10, Rn. 26 [jeweils zitiert nach juris]).
  • SG München, 22.06.2016 - S 52 AS 538/13

    Kostentragung für einen Aufenthalt im Frauenhaus - Erstattungsstreit zwischen

    Zum Teil wird vertreten, dass die dauerhafte Eingliederung einer alleinerziehenden Mutter in Arbeit ohne Kinderbetreuung und ohne psychische und soziale Stabilisierung auch der der Kinder nicht möglich ist (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Februar 2010, Az. L 1 AS 36/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2016 - L 6 AS 1315/15

    Leistungen SGB II ; Kostenerstattung für einen Aufenthalt in einem Frauenhaus;

    Er umfasst nicht nur medizinisch indizierte psychiatrische oder psychotherapeutische Interventionen (Betreuung im engeren Sinne), sondern alle Maßnahmen, die zur psychischen und sozialen Stabilisierung des Betroffenen zu dienen bestimmt sind (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 23.02.2010 - L 1 AS 36/09; juris Rn. 33; Radüge in jurisPK 4. Aufl. Stand 22.06.2015 § 16 a Rn. 22).

    Das Sozialgericht hat eingehend und überzeugend darauf abgestellt, dass in einer u.a. durch Gewalterfahrung, Verlust von bisherigen Bindungen und der Wohnung als Lebensmittelpunkt geprägten Situation, wie sie für Zufluchtsuchende im Frauenhaus typisch ist, die Entwicklung tragfähiger neuer, insbesondere auch (neuer) beruflicher Perspektiven ohne eine psychische und soziale Stabilisierung nicht denkbar (Aubel aaO Rn 13; LSG NRW Urteil vom 23.02.2010 - L 1 AS 36/09), jedenfalls aber in der Prognose nach allgemeiner Lebenserfahrung wenig erfolgversprechend erscheint (vgl. BSG Urteil vom 23.05.2012 - B 14 AS 190/11 R).

  • SG Osnabrück, 28.01.2015 - S 33 AS 320/13

    Kostenerstattung für den Aufenthalt eines Sozialhilfeempfängers und seiner Kinder

    Der Kläger nimmt Bezug auf ein Urteil des Landessozialgerichts NRW (Az.: L 1 AS 36/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.08.2017 - L 15 AS 199/14
    Zur Begründung hat er unter Vorlage des Arbeitskonzeptes sowie einer weiteren Stellungnahme des Frauenhauses und einer Anweisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur sog. Bruttomethode in Fällen der Kostenerstattung nach § 36a SGB II (Kostenerstattung für Aufenthalte in Frauenhäusern ohne vorherigen Abzug der Bundesbeteiligung zu den Unterkunftskosten) sowie unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 23. Februar 2010 (L 1 AS 36/09) vorgetragen, es sei unerheblich, welcher Art die im Frauenhaus erbrachten Betreuungsleistungen gewesen seien und ob es sich hierbei um psychosoziale Betreuung im engeren Sinne von § 16a Nr. 3 SGB II (in der Fassung vom 21. Dezember 2008, BGBl. I 2917) handele.

    Der erstattungspflichtige Leistungsträger soll im Ergebnis nicht besser gestellt werden, als er stünde, wenn er die Hilfebedürftige in ein von ihm selbst betriebenes Frauenhaus aufnähme (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Februar 2010 - L 1 AS 36/09).

  • SG Osnabrück, 28.05.2014 - S 24 AS 28/12

    Anspruch eines Sozialhilfeträgers gegen einen anderen Träger auf Erstattung wegen

    Er trägt vor, dass es unerheblich sei, ob psychosoziale Betreuungsleistungen oder andere Betreuungsleistungen im Frauenhaus erbracht worden seien (LSG I., Az.: L 1 AS 36/09).
  • SG Gotha, 02.12.2011 - S 14 SO 4801/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattungsanspruch bei Aufenthalt im

    Ebenfalls bedarf es keiner förmlichen Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II. Entscheidend ist allein, dass es sich um Leistungen handelt, die mindestens auch dazu dienen, die Eingliederung des Betroffenen in das Erwerbsleben zu fördern, vgl. dazu auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.02.2010, - L 1 AS 36/09 -, , JurisPK-SGB II, Aubel § 36a.
  • SG Köln, 22.06.2010 - S 32 AS 38/09

    Sonstige Angelegenheiten

    Ein Vorverfahren mithin war weder die Durchführung eines Vorverfahrens erforderlich, noch die Einhaltung einer Klagefrist geboten (Keller in Meyer-Ladewig/Keller-Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 54 Rnd. 41; LSG NRW, Urteil vom 23.02.2010, Aktenzeichen L 1 AS 36/09, zitiert nach Juris mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2017 - L 13 AS 66/15
  • SG Köln, 06.12.2006 - S 19 KA 23/04

    Sonstige Angelegenheiten

  • SG Magdeburg, 26.09.2017 - S 43 AS 1177/13
  • SG Düsseldorf, 09.06.2015 - S 23 AS 3731/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2012 - L 15 AS 212/11
  • SG Dortmund, 09.03.2011 - S 57 (37) AS 129/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2010 - L 7 AS 313/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2012 - L 15 AS 1041/09
  • SG Hildesheim, 26.07.2011 - S 37 AS 144/08
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