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   LSG Baden-Württemberg, 19.01.2016 - L 1 AS 4045/15 B   

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https://dejure.org/2016,456
LSG Baden-Württemberg, 19.01.2016 - L 1 AS 4045/15 B (https://dejure.org/2016,456)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.01.2016 - L 1 AS 4045/15 B (https://dejure.org/2016,456)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - L 1 AS 4045/15 B (https://dejure.org/2016,456)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die durch gesonderten Beschluss erfolgte Auferlegung von Verschuldenskosten - Kostenentscheidung - Kostenerstattung durch die Staatskasse bei erfolgreicher Beschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Verhängung von Verschuldenskosten im sozialgerichtlichen Verfahren; Tragung der außergerichtlichen Kosten durch die Staatskasse

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 192 Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 172 Abs 1 SGG, § 172 Abs 3 Nr 3 SGG, § 172 Abs 3 Nr 4 SGG, § 144 Abs 4 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die durch gesonderten Beschluss erfolgte Auferlegung von Verschuldenskosten - Kostenentscheidung - Kostenerstattung durch die Staatskasse bei erfolgreicher Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Verhängung von Verschuldenskosten im sozialgerichtlichen Verfahren; Tragung der außergerichtlichen Kosten durch die Staatskasse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 678
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Sachsen, 21.01.2013 - L 7 AS 413/12

    Aufschiebende Wirkung; Kosten; Staatskasse; Statthaftigkeit; Verschuldenskosten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.01.2016 - L 1 AS 4045/15
    Nachdem der Gesetzgeber in § 172 Abs. 3 Nr. 3 und 4 SGG nicht nur den Ausschluss der Beschwerde gegen Kostengrundentscheidungen nach § 193 SGG, sondern auch gegen Entscheidungen nach § 192 Abs. 4 SGG ausdrücklich ausgeschlossen hat, bestehen für die Annahme einer planwidrigen Regelungslücke für isolierte Entscheidungen nach § 192 Abs. 1 SGG durch Beschluss keine Anhaltspunkte (gegen eine erweiternde bzw. analoge Anwendung des § 172 Abs. 3 SGG ebenfalls Sächsisches LSG, Beschluss vom 21.01.2013 - L 7 AS 413/12 B -, juris, Rn. 7 m.w.N.).

    In Ansehung der §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 18 Abs. 1 Nr. 3 a) RVG i.V.m Gebührenziffer 3501 der Anlage 1 zum RVG (Vergütungsverzeichnis - VV) darf die Kostenentscheidung daher nicht unterbleiben (vgl. Beschluss des Sächsischen LSG vom 21.01.2013 - L 7 AS 413/12 B -, juris, Rn. 13 m.w.N.).

    Insoweit liegt eine den Beschwerden gegen die Auferlegung von Ordnungsgeld gemäß § 202 SGG in Verbindung mit § 141 ZPO vergleichbare Sachlage vor (vgl. Beschluss des Sächsischen LSG vom 21.01.2013, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - L 9 U 1083/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - Auferlegung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.01.2016 - L 1 AS 4045/15
    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Beschwerdeverfahren um ein selbstständiges, nicht kontradiktorisches und mit einer eigenen Kostenentscheidung zu versehendes Verfahren im Rahmen des von den Beteiligten betriebenen Hauptsacheverfahrens handelt (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2011 - L 9 U 1083/10 B -, juris, Rn. 23).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.01.2012 - L 5 AS 228/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - Auferlegung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.01.2016 - L 1 AS 4045/15
    Die Kostenentscheidung beruht hinsichtlich der Frage nach dem Kostenschuldner im Falle des Obsiegens der Beschwerdeführerin auf einer entsprechenden Anwendung des § 46 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten i.V.m. § 467 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) (vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.01.2012 - L 5 AS 228/11 B -, juris, Rn. 12, dort allerdings in einem Verfahren nach § 197a SGG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2014 - L 20 AY 7/14

    Aufhebung einer Entscheidung des SG über die Verhängung von Verschuldenskosten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.01.2016 - L 1 AS 4045/15
    Dies ist anzunehmen, wenn das Klagebegehren offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und seine Weiterverfolgung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden müsste (vgl. Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 04.11.2014 - L 20 AY 7/14, juris, Rn. 28, ebenso Beschluss des Thüringer LSG vom 26.01.2015 - L 6 KR 988/13, juris, Rn. 14, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R

    Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über ein Hausverbot eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.01.2016 - L 1 AS 4045/15
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R - jurisPR-SozR 11/2010, Anm. 5, Münker) ist grundsätzlich in jedem Beschwerdeverfahren, das zu einem gesonderten Gebührenanfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) führt, eine Kostenentscheidung zu treffen (vgl. dazu auch Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 22. Auflage 2015, § 18 Rn. 10, 11, 17).
  • BSG, 29.12.2005 - B 7a AL 192/05 B

    Erledigungserklärung und Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.01.2016 - L 1 AS 4045/15
    Eine solche einseitige Erledigungserklärung ist im Sozialgerichtsverfahren, soweit es sich um Verfahren handelt, an denen kostenprivilegierte Personen im Sinne des § 183 SGG, wie vorliegend die Antragstellerin als Hilfeempfängerin beteiligt sind und § 197a SGG keine Anwendung findet, als Rücknahme (vgl. § 102 Abs. 1 Satz 2 SGG) auszulegen (vgl. zum Klageverfahren BSG, Beschluss vom 29.12.2005 - B 7a AL 192/05 B -, juris, Rn. 7).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2006 - L 7 V 2/06

    Kostenauferlegung wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.01.2016 - L 1 AS 4045/15
    Dabei soll die Darlegung des Missbräuchlichkeit dem Betroffenen ermöglichen, diese einzusehen; sie muss mithin dazu geeignet sein und im jeweiligen Fall zumindest einen einsichtigen Verfahrensbeteiligten voll überzeugen können (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.06.2006 - L 7 V 2/06, juris, Rn. 34).
  • LSG Thüringen, 26.01.2015 - L 6 KR 988/13

    Voraussetzungen der Auferlegung von Verschuldenskosten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.01.2016 - L 1 AS 4045/15
    Dies ist anzunehmen, wenn das Klagebegehren offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und seine Weiterverfolgung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden müsste (vgl. Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 04.11.2014 - L 20 AY 7/14, juris, Rn. 28, ebenso Beschluss des Thüringer LSG vom 26.01.2015 - L 6 KR 988/13, juris, Rn. 14, jeweils m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2014 - L 5 AS 1005/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der isolierten Beschwerde gegen die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.01.2016 - L 1 AS 4045/15
    Ein Ausschluss der Beschwerde in (analoger) Anwendung des § 144 Abs. 4 SGG, wonach die Beschwerde ausgeschlossen ist, wenn im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes allein die Kostenentscheidung angegriffen wird, kommt hier mangels eines Ausspruchs in der Hauptsache im nach Erledigung des Eilverfahrens ergangenen Beschluss vom 11.09.2015 von vornherein nicht in Betracht (vgl. zum Stand der Diskussion Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 29.09.2014 - L 5 AS 1005/13 B -, juris, Rn. 16 ff. [18]).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 32 AS 345/17

    Sozialgerichtliches Verfahren: Auferlegen einer Verschuldens- und

    Bei einer Entscheidung durch Beschluss ist die Beschwerde hingegen ohne Rücksicht darauf statthaft, ob in der Hauptsache die Berufung zulässig gewesen wäre (Meyer-Ladewig, a.a.O., § 192, Rdnr. 21, m.w.N.; insbesondere Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Januar 2016 - L 1 AS 4045/15 B, Rdnr. 24, zitiert nach juris, wonach selbst bei Erledigung eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens angesichts der Vorschrift des § 172 Abs. 3 Nrn. 3 und 4 SGG im Hinblick auf das Fehlen einer planwidrigen Regelungslücke eine erweiternde Auslegung des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG ausscheidet).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2023 - L 3 SB 2883/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung des persönlichen Erscheinens -

    Im Hinblick auf die Wesensnähe des mit einem Ordnungsmittel belegten Fehlverhaltens zur Ordnungswidrigkeit findet daher § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 467 Abs. 1 StPO entsprechende Anwendung (so bereits Senatsbeschluss vom 08.01.2020 - L 3 AS 4074/19 B, nicht veröffentlicht; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.01.2016 - L 1 AS 4045/15 B, juris Rn. 31 zu einem Beschwerdeverfahren betreffend die Auferlegung von Verschuldenskosten gemäß § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG; ausführlich mit weiteren Nachweisen Hessisches LSG, Beschluss vom 14.03.2017 - L 9 AS 110/17 B, juris Rn. 8; vgl. zudem B. Schmidt, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Auflage 2023, § 111 Rn. 6c).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - L 10 AS 334/16

    Anfechtung einer Kostenentscheidung des Gerichts durch den belasteten Dritten

    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Beschwerdeverfahren um ein selbstständiges, nicht kontradiktorisches und mit einer eigenen Kostenentscheidung zu versehendes Verfahren im Rahmen des von den Beteiligten betriebenen Hauptsacheverfahrens handelt (vgl zur Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Januar 2016 - L 1 AS 4045/15 B, juris RdNr 30 unter Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 2011 - L 9 U 1083/10 B, juris RdNr 23).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - L 21 AS 86/21

    Statthaftigkeit der isolierten Beschwerde gegen Missbrauchskosten bei einer

    Für die Annahme einer planwidrigen Regelungslücke bei isolierten Entscheidungen nach § 192 Abs. 1 SGG bestünden vor diesem Hintergrund keine Anhaltspunkte (so etwa LSG Baden-Württemberg, 19.1.2016 - L 1 AS 4045/15 B - Rn. 24).
  • SG Osnabrück, 22.09.2017 - S 40 SF 17/16
    Insoweit liegt eine den Beschwerden gegen die Auferlegung von Ordnungsgeld gemäß § 202 SGG in Verbindung mit § 141 ZPO vergleichbare Sachlage vor, für die ebenfalls eine Kostenerstattungspflicht der Staatskasse angenommen wird (vgl. hierzu z.B. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.01.2016 - Az. L 1 AS 4045/15 B, juris-Rn. 31; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.01.2012 - L 5 AS 228/11 B -, juris-Rn. 12 m.w.N.; Thüringer LSG, Beschluss vom 18.04.2008 - L 6 B 34/07 R, juris-Rn. 20).
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