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   LSG Baden-Württemberg, 27.06.2016 - L 1 AS 4849/15   

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https://dejure.org/2016,17061
LSG Baden-Württemberg, 27.06.2016 - L 1 AS 4849/15 (https://dejure.org/2016,17061)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.06.2016 - L 1 AS 4849/15 (https://dejure.org/2016,17061)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juni 2016 - L 1 AS 4849/15 (https://dejure.org/2016,17061)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen Aufhebung der Bewilligung vorläufiger Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Streitgegenstand - Einbeziehung des Bescheides über die endgültige Leistungsbewilligung bzw -ablehnung als Folgebescheid - ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen Aufhebung der Bewilligung vorläufiger Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Streitgegenstand - Einbeziehung des Bescheides über die endgültige Leistungsbewilligung bzw -ablehnung als Folgebescheid - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Klage gegen die Aufhebung der Bewilligung vorläufiger Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer Kindergeldnachzahlung als laufendes Einkommen im Zuflußmonat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Klage gegen die Aufhebung der Bewilligung vorläufiger Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer Kindergeldnachzahlung als laufendes Einkommen im Zuflußmonat

  • rechtsportal.de

    Streitgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Klage gegen die Aufhebung der Bewilligung vorläufiger Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer Kindergeldnachzahlung als laufendes Einkommen im Zuflußmonat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 714
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Sachsen, 06.12.2022 - L 4 AS 939/20
    Soweit diskutiert wird, ob es sich bei Kindergeldnachzahlungen um einmalige oder laufende Einnahmen handelt, insbesondere nachdem der Gesetzgeber zum 01.08.2016 die Vorschrift des § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II eingefügt hat, berührt dies allein die Frage der Verteilung auf den weiteren Zeitraum nach dem Monat des Zuflusses (vgl. Landessozialgericht [LSG] für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2015 - L 19 AS 924/15 - juris Rn. 30, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2016 - L 1 AS 4849/15 - juris Rn. 37 ff., LSG Hamburg, Urteil vom 25.10.2019 - L 4 AS 173/18 - juris Rn. 19, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.05.2019 - L 18 AS 2347/18 - juris Rn. 20).

    Der Senat schließt sich insoweit der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung an, wonach derartige Zuflüsse jedenfalls nach der bis zum 31.07.2016 maßgeblichen Rechtslage keine einmaligen Einnahmen i.S.d. § 11 Abs. 3 SGB II darstellen, die einer Verteilung auf die Folgemonate zugänglich wären (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2015 - L 19 AS 924/15 - juris Rn. 30, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2016 - L 1 AS 4849/15 - juris Rn. 37 ff., LSG Hamburg, Urteil vom 25.10.2019 - L 4 AS 173/18 - juris Rn. 19, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.05.2019 - L 18 AS 2347/18 - juris Rn. 20).

  • LSG Baden-Württemberg, 31.07.2018 - L 13 AS 1951/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsforderung nach endgültiger

    Auch der 1. Senat des LSG Baden-Württemberg hat im Übrigen die Auffassung vertreten, dass die §§ 44 ff. SGB X für eine endgültige Festsetzung nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 328 Abs. 2 und 3 SGB III keine Anwendung finden und der Betroffene keinen Vertrauensschutz genießt (Urteil vom 17. Juni 2016 - L 1 AS 4849/15; vgl. außerdem: Gagel/Kallert 67. EL September 2017, § 328 SGB III, Rn.83; Aubel in jurisPK-SGB II, Stand 27. Dezember 2017, § 40 SGB II, Rn.73.2).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2016 - L 7 AS 2045/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - neuer Bescheid nach Klageerhebung - endgültige

    Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei dem Erlass einer endgültigen Leistungsentscheidung nicht um einen eingreifenden Verwaltungsakt im Sinne des § 24 Abs. 1 SGB X handelt (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2016 - L 1 AS 4849/15 - ; ferner Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB III, § 328 Rdnr. 319 ; a.A. Eicher/Greiser in Eicher, SGB 11, 3. Auflage, § 40 Rdnr. 55; Greiser in Eicher/Schlegel, SGB III § 328 Rdnr. 87 ; BSGE 87, 122 ).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - L 14 AS 255/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - rechtsgrundlose

    Zuvor war als maßgebliches Anknüpfungskriterium zur Abgrenzung zwischen einmaligen und laufenden Einnahmen allein auf den Rechtsgrund abzustellen, auf welchem die jeweilige Zahlung beruhte: Für die Qualifizierung einer Einnahme als laufende Einnahme reicht es danach aus, wenn sie zwar nicht laufend, sondern in einem Gesamtbetrag erbracht wird, nach dem zugrundeliegenden Rechtsgrund aber regelmäßig zu erbringen gewesen wäre (BSG, Urteil vom 24. April 2015 - B 4 AS 32/14 R -, Rn. 17; ausdrücklich für nachgezahltes Kindergeld: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2016 - L 1 AS 4849/15 -, juris, sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09. November 2015 - L 19 AS 924/15 -, juris).
  • LSG Sachsen, 14.02.2017 - L 7 AS 2055/13

    SGB-II -Leistungen

    Klassische Nachzahlungen von Arbeitsentgelt unterfallen gerade nicht der Regelung des § 11 Abs. 2 Satz 3 SGB II, sondern nur laufende Einnahmen, die regelmäßig, aber nicht in aufeinanderfolgenden Monaten, gezahlt werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2016 - L 1 AS 4849/15, juris, Rn. 39, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 1 AS 4094/16
    Einer Anhörung (§ 24 SGB X) vor Erlass des Bescheides bedurfte es nicht, denn bei dem Erlass einer endgültigen Leistungsentscheidung handelt es sich nicht um einen eingreifenden Verwaltungsakt i.S.d. § 24 Abs. 1 SGB X (vgl. bereits Senatsurteil vom 27.06.2016 - L 1 AS 4849/15 -, juris, Rn. 31).
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