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   LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 1 AS 900/08   

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https://dejure.org/2009,14181
LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 1 AS 900/08 (https://dejure.org/2009,14181)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.07.2009 - L 1 AS 900/08 (https://dejure.org/2009,14181)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - L 1 AS 900/08 (https://dejure.org/2009,14181)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Verbot der reformatio in peius - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Heranziehung von Mietspiegeln oder Mietdatenbanken - Unmöglichkeit der Kostensenkung durch unzutreffende Angaben in Kostensenkungsaufforderung - Zeitpunkt der Änderung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht der Grundsicherungsträger zur Feststellung angemessener Unterkunftskosten unter Zugrundelegung eines konkret-individuellen Maßstabs sowie landesrechtlicher Wohnraumförderbestimmungen; Allgemeine Grundsätze und räumlicher Vergleichsmaßstab zur Bestimmung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22; SGG § 85
    Verbot der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren, Festsetzung eines Erstattungsbetrags im Widerspruchsbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 1 AS 900/08
    Die Anforderungen an die Kostensenkungsaufforderung seien nicht zu überspannen, vielmehr genüge regelmäßig die Angabe des angemessenen Mietpreises (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7 b AS 10/06 R -).

    Bescheide über die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II für Folgezeiträume werden daher - anders als im Arbeitsförderungsrecht - regelmäßig nicht in analoger Anwendung des § 96 SGG Gegenstand bereits laufender Klageverfahren (ständige Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R -).

    Als räumlicher Vergleichsmaßstab ist in erster Linie der Wohnort des Hilfebedürftigen maßgebend (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - ).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 1 AS 900/08
    Auf die Miethöchstgrenzen aus der Tabelle zu § 8 WoGG kann als Maßstab der Angemessenheit der Unterkunftskosten erst abgestellt werden, wenn ein konkret-individueller Maßstab nicht gebildet werden kann (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R -).

    Insoweit sind die maßgeblichen örtlichen Verhältnisse im konkreten Einzelfall zu ermitteln und zu bewerten (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R -).

    Da es im Ergebnis allein auf die Kostenbelastung des Grundsicherungsträgers ankommt, kann dahinstehen, ob einzelne Faktoren wie Ausstattung oder Lage isoliert als angemessen anzusehen sind, solange der Grundsicherungsträger nicht mit unangemessen hohen Kosten belastet wird (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3. = BSGE 97, 254).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 1 AS 900/08
    Das bedeutet, dass es einer Bedarfsgemeinschaft frei steht, einen höheren Wohnstandard bzw. Quadratmeterpreis zu wählen, wenn sie entweder die höheren entstehenden Kosten selbst zu tragen bereit ist oder durch die Beschränkung auf eine geringe Wohnfläche im Ergebnis dennoch im Rahmen insgesamt angemessener KdU bleibt (ständige Rechtsprechung des BSG, zuletzt Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R -).

    Zwar können unzutreffende Angaben des Grundsicherungsträgers zur Angemessenheit des Wohnraums einen Anspruch auf Übernahme zu hoher KdU auf Grund des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II begründen, wenn diese Angaben zur Unmöglichkeit von Kostensenkungsmaßnahmen führen (BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R -).

  • BSG, 21.09.1977 - 4 RJ 113/76
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 1 AS 900/08
    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Leistung noch nicht erbracht und eine Vermögensdisposition noch nicht erfolgt ist, ist regelmäßig vom Überwiegen des öffentlichen Interesses auszugehen (BSG, Urteil vom 21.09.1977 - 4 RJ 113/76 -, = SozVers 1978, 190).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 1 AS 900/08
    Da für die Stadt H. ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorliegt, ist vorrangig auf dessen Miethöhen abzustellen (BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R -).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 1 AS 900/08
    Die Kosten der Warmwasserbereitung sind seit dem 1.1.2005 mit einem Anteil von 6, 22 EUR in der Regelleistung (345 EUR) enthalten und daher maximal in dieser Höhe von den Kosten für Heizung in Abzug zu bringen (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 5 m.w.N.).
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 1 AS 900/08
    Der Beginn des Anrechnungszeitraumes von Einkommen im SGB II ist nach § 13 SGB II i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 1 Alg II-V i.d.F. vom 20.10.2004 (BGBl I 2622) i.V.m. § 6 Alg II-V idF vom 22.8.2005 (BGBl I 2499) der Beginn des Monats, in dem das Einkommen zufließt (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R -).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 1 AS 900/08
    Die weitere Absenkung des Erstattungsbetrags im Widerspruchsverfahren von 69, 58 EUR (Bescheid vom 06.07.2006) auf 67, 73 EUR stellt keine im Widerspruchsverfahren unzulässige "Verböserung" (hierzu BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R -, = BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 13) dar, weil im Widerspruchsbescheid im Ergebnis eine höhere Berechnung und Festsetzung einer Nachzahlung in Höhe von 75, 99 EUR erfolgt ist.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 1 AS 900/08
    Diese Beschränkung des Streitgegenstandes ist zulässig (BSGE 97, 217 = BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2006 - L 8 AS 3494/06

    Arbeitslosengeld II - einstweiliger Rechtsschutz - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 1 AS 900/08
    Die Beklagte trat dem mit dem Argument entgegen, dass von Seiten des Klägers fast keine ernsthaften Bemühungen um eine günstigere Wohnung nachgewiesen seien, und die Beklagte nicht zum Nachweis verpflichtet sei (unter Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2006 - L 8 AS 3494/06 ER-B).
  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2007 - L 8 AS 6425/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Anforderung an die

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - L 12 AS 4179/08
    Da der zuerkannte Gesamtbetrag im Bereich der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts höher als der bestehende Anspruch ist, kommt es nicht darauf an, dass sich bei einzelnen Berechnungselementen abweichende Einzelbeträge ergeben (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14 AS 23/07 R - a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juli 2009 - L 1 AS 900/08 - (juris)).
  • LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 610/11

    Keine rückwirkende Aufhebung der Bewilligung von Alg II, wenn eine Rente

    Damit ist vor dem 01.03.2011 - auch unter Berücksichtigung der Fiktion des § 48 Abs. 1 Satz 3 SGB X (vgl dazu BSG, Beschluss vom 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 B - SozR 4-4225 § 2 Nr. 1; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2009 - L 1 AS 900/08 - juris) - für die hier streitgegenständlichen Monate November und Dezember 2010 keine Änderung der Verhältnisse eingetreten.
  • SG Hildesheim, 11.08.2009 - S 26 AS 957/09

    Warmwasserpauschale ab dem 01.07.2008 und 01.07.2009

    Da die ab Juli 2009 zu berücksichtigende Pauschalen (6,47 EUR bzw. 3,88 EUR) niedriger sind, als die von dem Beklagten bis einschließlich Juni 2009 angesetzte Pauschalen (6,63 EUR bzw. 3,99 EUR), kann dahin stehen, ob die durch den Änderungsbescheid vom 19.06.2009 erfolgte Reduzierung der Leistungen für Unterkunft und Heizung die Kläger selbständig beschwert, wenn diese wegen der gleichzeitig vollzogenen Regelleistungserhöhung auf 359,- EUR bzw. 215,- EUR eine insgesamt um 11, 76 EUR höhere Gesamtleistung erhielten (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2009 L 1 AS 900/08 - [Rn. 65]; BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R - [Rn. 18]).
  • SG Hildesheim, 11.08.2009 - S 26 AS 1029/09
    Da die ab Juli 2009 zu berücksichtigende Pauschale (6,47 EUR) niedriger ist, als die von dem Beklagten bis einschließlich Juni 2009 angesetzte Pauschale (6,63 EUR), kann dahin stehen, ob die durch den Änderungsbescheid vom 19.06.2009 erfolgte Reduzierung der Leistungen für Unterkunft und Heizung den Kläger selbständig beschwert, wenn dieser wegen der gleichzeitig vollzogenen Regelleistungserhöhung auf 359,- EUR eine um 7, 84 EUR höhere Gesamtleistung erhielt (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2009 - L 1 AS 900/08 - [Rn. 65]; BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R - [Rn. 18]).
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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 06.11.2007 - L 1 AS 900/08   

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https://dejure.org/2007,26364
LSG Baden-Württemberg, 06.11.2007 - L 1 AS 900/08 (https://dejure.org/2007,26364)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.11.2007 - L 1 AS 900/08 (https://dejure.org/2007,26364)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. November 2007 - L 1 AS 900/08 (https://dejure.org/2007,26364)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.11.2007 - L 1 AS 900/08
    Auf die Miethöchstgrenzen aus der Tabelle zu § 8 WoGG kann als Maßstab der Angemessenheit der Unterkunftskosten erst abgestellt werden, wenn ein konkret-individueller Maßstab nicht gebildet werden kann (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R -).

    Insoweit sind die maßgeblichen örtlichen Verhältnisse im konkreten Einzelfall zu ermitteln und zu bewerten (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R -).

    Da es im Ergebnis allein auf die Kostenbelastung des Grundsicherungsträgers ankommt, kann dahinstehen, ob einzelne Faktoren wie Ausstattung oder Lage isoliert als angemessen anzusehen sind, solange der Grundsicherungsträger nicht mit unangemessen hohen Kosten belastet wird (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3. = BSGE 97, 254 ).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.11.2007 - L 1 AS 900/08
    Die Anforderungen an die Kostensenkungsaufforderung seien nicht zu überspannen, vielmehr genüge regelmäßig die Angabe des angemessenen Mietpreises (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7 b AS 10/06 R -).

    Bescheide über die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II für Folgezeiträume werden daher - anders als im Arbeitsförderungsrecht - regelmäßig nicht in analoger Anwendung des § 96 SGG Gegenstand bereits laufender Klageverfahren (ständige Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R -).

    Als räumlicher Vergleichsmaßstab ist in erster Linie der Wohnort des Hilfebedürftigen maßgebend (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R -).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.11.2007 - L 1 AS 900/08
    Das bedeutet, dass es einer Bedarfsgemeinschaft frei steht, einen höheren Wohnstandard bzw. Quadratmeterpreis zu wählen, wenn sie entweder die höheren entstehenden Kosten selbst zu tragen bereit ist oder durch die Beschränkung auf eine geringe Wohnfläche im Ergebnis dennoch im Rahmen insgesamt angemessener KdU bleibt (ständige Rechtsprechung des BSG, zuletzt Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R -).

    Zwar können unzutreffende Angaben des Grundsicherungsträgers zur Angemessenheit des Wohnraums einen Anspruch auf Übernahme zu hoher KdU auf Grund des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II begründen, wenn diese Angaben zur Unmöglichkeit von Kostensenkungsmaßnahmen führen (BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R -).

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.11.2007 - L 1 AS 900/08
    Da für die Stadt H. ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) vorliegt, ist vorrangig auf dessen Miethöhen abzustellen (BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R -).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.11.2007 - L 1 AS 900/08
    Die Kosten der Warmwasserbereitung sind seit dem 1.1.2005 mit einem Anteil von 6, 22 EUR in der Regelleistung (345 EUR) enthalten und daher maximal in dieser Höhe von den Kosten für Heizung in Abzug zu bringen (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 5 m.w.N.).
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.11.2007 - L 1 AS 900/08
    Der Beginn des Anrechnungszeitraumes von Einkommen im SGB II ist nach § 13 SGB II i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 1 Alg II-V i.d.F. vom 20.10.2004 (BGBl I 2622) i.V.m. § 6 Alg II-V idF vom 22.8.2005 (BGBl I 2499) der Beginn des Monats, in dem das Einkommen zufließt (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R -).
  • BSG, 21.09.1977 - 4 RJ 113/76
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.11.2007 - L 1 AS 900/08
    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Leistung noch nicht erbracht und eine Vermögensdisposition noch nicht erfolgt ist, ist regelmäßig vom Überwiegen des öffentlichen Interesses auszugehen (BSG, Urteil vom 21.09.1977 - 4 RJ 113/76 -, = SozVers 1978, 190).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.11.2007 - L 1 AS 900/08
    Die weitere Absenkung des Erstattungsbetrags im Widerspruchsverfahren von 69, 58 EUR (Bescheid vom 06.07.2006) auf 67, 73 EUR stellt keine im Widerspruchsverfahren unzulässige "Verböserung" (hierzu BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R -, = BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 13) dar, weil im Widerspruchsbescheid im Ergebnis eine höhere Berechnung und Festsetzung einer Nachzahlung in Höhe von 75, 99 EUR erfolgt ist.
  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.11.2007 - L 1 AS 900/08
    Die Gewährung von monatlichen Heizkostenpauschalen anstelle der Erstattung der tatsächlichen Aufwendungen laufe überdies dem Zweck des § 22 Abs. 1 SGB II in der genannten Fassung zuwider (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 7 b AS 40/06 R -).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.11.2007 - L 1 AS 900/08
    Diese Beschränkung des Streitgegenstandes ist zulässig (BSGE 97, 217 = BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2007 - L 8 AS 6425/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Anforderung an die

  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2006 - L 8 AS 3494/06

    Arbeitslosengeld II - einstweiliger Rechtsschutz - Angemessenheit der

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